Oberverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln - Gottesdienste bleiben auch an Ostern verboten

Do 09.04.20 | 10:29 Uhr
Archivbild: Innenansicht des Berliner Doms mit Orgel in Berlin Mitte. (Quelle: dpa)
Audio: rbb 88.8 | 09.04.2020 | Michael Handel | Bild: dpa

Schränken die aktuellen Corona-Maßnahmen die freie Berufsausübung unverhältnismaßig ein? Und darf es Gottesdienste mit Mindestabständen geben? Klagen gegen die Corona-Regeln beschäftigen vermehrt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Was Sie jetzt wissen müssen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag einer katholischen Kirchengemeinde aus Berlin abgelehnt, der gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise vorgehen wollte. Der "Freundeskreis St. Philipp Neri" sieht sich in seiner Religionsfreiheit durch die Maßnahmen des Senats unverhältnismäßig eingeschränkt und wollte Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen feiern.

Einen Eilantrag dazu hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht abgelehnt. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch noch einmal bestätigt. Die Gottesdienste, die die Antragsteller in der Karwoche sowie an Ostern feiern wollten, würden die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen bergen, hieß es zur Begründung.

Der Besuch von Kirchen, so sie geöffnet sind, ist zur Zeit nur zur individuellen stillen Einkehr erlaubt. In der Berliner Gedächtniskirche ist es zum Beispiel möglich, täglich von 12 bis 17 Uhr einzeln Kerzen anzuzünden oder zu beten.

Auch Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen

Dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie in Berlin rechtens sind, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in einer weiteren Entscheidung bestätigt. In zweiter Instanz haben die Richter die Klage eines Rechtsanwaltes abgewiesen, der sich durch die Maßnahmen des Berliner Senats unverhältnismäßig in seinem Recht auf freie Berufsausübung eingeschränkt sieht.

Das Oberverwaltungsgericht urteilte jedoch, die Corona-Regeln seien gerechtfertigt und bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Zur Begründung führten die Richter die hohe Dynamik des Infektionsgeschehens an, die das Gesundheitssystem zu überlasten drohe.

Sendung: radioeins, 09.04.2020, 5 Uhr

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Antwort auf [Wolfgang] vom 09.04.2020 um 13:01
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