Oberverwaltungsgericht - Ostprignitz-Ruppin scheitert erneut mit Einreiseverbot

Di 07.04.20 | 21:24 Uhr
Ein Warnschild bezüglich der Coronakrise im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Bild: imago images/Rex Schober)
Bild: imago images/Rex Schober

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist vor Gericht erneut mit seinem generellen Einreiseverbot wegen der Corona-Krise gescheitert. Zwei Beschwerden des Landkreises seien erfolglos, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg als zweite Instanz am Dienstag mit. Die Beschlüsse, die sich nur für zwei Berliner Antragsteller positiv auswirken, seien nicht anfechtbar 

Zuvor hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht beiden Berlinern das Recht zugesprochen, trotz des Verbots des Kreises an ihren dortigen Zweitwohnsitz zu reisen. Der Landkreis hatte als einziger landesweit eine Verfügung erlassen, nach der touristische Einreisen in das Gebiet von Ostprignitz-Ruppin aus privatem Anlass untersagt sind. Anliegen war, das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu überfordern.

Keine Ergänzung durch einzelne Landkreise

Das OVG teilte nun mit, die Anordnung des Kreises werde sich in der Hauptsache voraussichtlich als rechtswidrig erweisen. Die vom Gesundheitsministerium erlassene Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus habe die notwendigen Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung und zur Eindämmung des Virus für ganz Brandenburg konkretisiert. Dies lasse keinen Raum für eine Ergänzung durch einen einzelnen Landkreis.

Der Kreis habe nicht darlegen können, dass eine Ergänzung der landesweiten Regelungen im konkreten Fall wegen erheblicher örtlicher Besonderheiten erforderlich gewesen wäre. Es sei nicht zu erkennen gewesen, dass die medizinischen Versorgungskapazitäten im Landkreis signifikant ungünstiger seien als in anderen Landesteilen, so das Gericht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.04.2020, 17:00 Uhr

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Antwort auf [Jürgen ] vom 07.04.2020 um 22:53
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