Brandenburg - Vereine und Stiftungen können Soforthilfe beantragen

Mi 08.04.20 | 19:05 Uhr
Der Eingang der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Bild: dpa/Soeren Stache

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In Brandenburg können auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen bei Finanzengpässen durch die Corona-Krise Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes beantragen. Das hat das Bildungsministerium am Mittwoch in Potsdam mitgeteilt.

Voraussetzung sei, dass sie in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit oder Weiterbildung unternehmerisch tätig sind. Bisher war unklar, ob diese Träger das Soforthilfe-Programm in Anspruch nehmen dürfen.

Ministerin Britta Ernst (SPD) sagte laut Mitteilung, das Überleben der Sportvereine und Träger in der Jugendarbeit und Weiterbildung müsse gesichert werden. Für Träger, die diese Voraussetzungen nicht erfüllten, sei ein weiterer Rettungsschirm geplant.

Sendung: Inforadio, 08.04.2020, 18:30 Uhr

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