Verwaltungsgericht - Trotz Abstands keine "Seebrücke"-Demo in Potsdam

Do 09.04.20 | 20:15 Uhr
Archivbild: Teilnehmer einer Seebrücke-Demo demonstrieren am 8.03.2020 in Potsdam. (Quelle: imago images/Martin Müller
Bild: imago images/Martin Müller

Eine von der Initiative "Seebrücke" am Ostersonntag geplante Menschenkette am Landtag Brandenburgs in Potsdam darf nicht stattfinden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam lehnte am Donnerstag eine Ausnahme vom allgemeinen Versammlungsverbot zur Eindämmung des Coronavirus ab. Das befristete Verbot sei eine "derzeit notwendige und angemessene Schutzmaßnahme" des Infektionsschutzgesetzes, um die weitere Verbreitung von Infektionen zu verhindern, hieß es.

Aus dem vom Veranstalter für die "Menschenkette" vorgesehene Maßnahmenkatalog sei nicht ersichtlich, dass dem Infektionsschutz hinreichend Rechnung getragen werden könne. Eine Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Eilantrag am Verwaltungsgericht

Die Initiative "Seebrücke" wollte mit der Menschenkette für eine Evakuierung der Flüchtlingslager in Griechenland demonstrieren. Die Teilnehmer sollen einen Abstand von mindestens drei Metern voneinander einhalten, schon bei der Anreise Abstand halten und Mundschutz tragen. Die Polizei hatte die Veranstaltung untersagt. Dagegen hatte die "Seebrücke" versucht, mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.04.2020, 18:00 Uhr

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Antwort auf [Frank ] vom 10.04.2020 um 16:11
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