Corona-Verordnung - Brandenburger Spielhallen bleiben geschlossen

Mi 20.05.20 | 22:12 Uhr
Ein Hinweis an einer Spielhallentür: "Aufgrund der aktuellen Lage muss diese Filiale geschlossen bleiben!" Quelle: imago images
Bild: imago images

Spielhallen müssen in Brandenburg weiterhin geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwochabend mitgeteilt. Das Gericht habe eine entsprechende Regelung in der Sars-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes mit zwei Eilbeschlüssen bestätigt. Demnach ist die Vorgabe trotz rückläufiger Corona-Infektionszahlen derzeit verhältnismäßig und angemessen. 

Zur Begründung hieß es, es sei damit zu rechnen, dass sich Kunden in Spielhallen länger aufhalten als etwa in Gaststätten und Geschäften. Das Infektionsrisiko sei deshalb höher. Zudem prüfe das Gesundheitsministerium bei Veränderungen kurzfristig, ob weitere Lockerungen zugelassen werden könnten, argumentierte das Gericht der Mitteilung zufolge. 

Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen dürfen in Brandenburg Gaststätten, Cafés und Kneipen zwischen 6 und 22 Uhr bereits wieder geöffnet sein, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Raststätten und Autohöfe sind geöffnet, ebenso Kantinen in Betrieben und Behörden. Geschlossen bleiben neben Spielotheken auch weiterhin Tanzlokale.

Sendung: Inforadio, 20.05.2020, 23 Uhr

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Antwort auf [Steffi W.] vom 21.05.2020 um 10:37
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