Lockerungen für Hotels und Pensionen - Endlich wieder in fremden Betten schlafen

Fr 22.05.20 | 08:01 Uhr
Archivfoto: 21.03.2018, Brandenburg, Neulietzegöricke: Ramona Schubert steht in einem Zimmer ihrer Pension im Oderbruchdorf Neulietzegöricke (Quelle: dpa / Patrick Pleul).
Bild: dpa-Zentralbild

Corona-Koller macht urlaubsreif - viele können den eigenen Schreibtisch und den Stadtpark vor der Haustür allmählich nicht mehr sehen. Am Montag dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze wieder öffnen. Diese Regeln gelten für Urlauber in Berlin und Brandenburg.

Die Regierungen lockern weiter und nun hoffen Hoteliers und Gastwirte, dass möglichst viele Berliner und Brandenburger beschließen: Nichts wie raus. Anders als mit Urlaubern von außerhalb werden viele Betriebe dieses Jahr nicht retten können, das sagt Olaf Schöpe, der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Brandenburg (Dehoga). Sein Berliner Kollege Thomas Lengfelder schätzt, dass rund 70 Prozent der Hotels in der Hauptstadt existenzbedroht sind.

Die Hoffnungen richten sich deshalb auf den 25. Mai: Ab Montag dürfen Menschen auch wieder zum Spaß im Land verreisen, nicht nur dienstlich. Weil weite Wege ins Ausland wegen der unterschiedlichen Corona-Beschränkungen in den nächsten Wochen und Monaten kompliziert bleiben dürften, spekuliert der Brandenburger Dehoga-Chef auf Urlaubspläne im eigenen Land [tagesschau.de]: "Da denke ich, wird schon der Deutschland-Tourismus der große Gewinner sein", sagt Schöpe. Wer aber die aktuellen Regeln für Restaurantbesuche verfolgt hat, ahnt: Normal wird dieser Urlaub nicht. Was gilt es in Berlin und Brandenburg zu beachten?

Archivfoto: 04.09.2018, Brandenburg, Neuruppin: Wohn- und Geschäftshäuser im Stadtzentrum (Quelle: dpa / Jens Kalaene).
Keine Beschränkung bei der Gästezahl - aber viel mehr Aufwand bei Reinigung und Essensregelungen.Bild: ZB

Alle Unterkünfte dürfen öffnen

Prinzipiell dürfen ab Montag alle Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und anderen Unterkünfte in Berlin und Brandenburg öffnen – vorausgesetzt, die Betreiber können den vorgeschriebenen Mindestabstand und die Hygieneregeln sicherstellen. Das bedeutet häufigeres Reinigen und Desinfizieren als sonst. Es gibt keine vorgegebene Belegungsgrenze.

Auch Busreisen, Stadtführungen oder Schiffsausflüge sind wieder drin. Um genug Abstand zu wahren, werden auf den Ausflugsschiffen Stuhlreihen gesperrt und Tische umgerückt. Auf den Spreewaldkähnen dürfen weniger Passagiere mitfahren als gewohnt. Viele Kreise und Kommunen begrenzen auch die Zahl der Teilnehmer für Rundfahrten, Führungen und geführte Wanderungen. Im Spreewald zum Beispiel [spreewald.de] dürfen höchstens zwölf Personen an einer Gruppe teilnehmen. Der Verleih von Kanus, anderen Booten oder Stand-Up-Paddle-Boards ist erlaubt.

Symbolbild: Eine Kellnerin bedient einen Herren im hauseigenen Hotel-Restaurant. (Quelle: imago images/A. Hettrich)
Die Lösung, um Andrang zu vermeiden: Festgelegte Essens-Slots. Am einfachsten ist es für Gastgeber, wenn Gäste ihre gewünschte Zeit online buchen können. | Bild: imago images/A. Hettrich

Campingplätze wieder voll nutzbar

Betreiber von Ferienwohnungen dürfen ab Montag auch in Berlin wieder Gäste empfangen. In Brandenburg ist das bereits seit einigen Tagen möglich, Voraussetzung war ein eigenes Bad. Nun fällt auch diese Einschränkung weg.

Ebenfalls ab dem 25. Mai uneingeschränkt nutzbar: Campingplätze. Bislang darf nur rein, wer seinen eigenen Lokus dabei hat und nicht auf Gemeinschaftsduschen oder -bäder angewiesen ist, also Wohnmobil- oder Wohnwagenbesitzer. Ab Montag dürfen auch wieder Zeltfreunde die Schlafsäcke ausrollen. Sofern sie ein schlüssiges Hygienekonzept vorlegen und die sanitären Anlagen oft genug säubern und desinfizieren, können Campingplatzbetreiber wieder komplett aufschließen.

Wellnessbereiche bleiben zu

In Hotels und anderen Unterkünften, aber auch in Restaurants sind Reservierungen nicht vorgeschrieben, sie werden aber dringend empfohlen. Das gilt auch und besonders für Campingplätze. 

Beim Check-in ins Hotel sollen Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendige beschränkt werden – und auch an der Rezeption auf soviel Abstand wie möglich geachtet werden. Frühstückszeiten werden teilweise verlängert, Buffets wird es nicht geben. In vielen Hotels nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bestellung der Gäste am Vorabend auf und servieren das gewünschte Frühstück dann am nächsten Morgen – oder sie bieten generell Frühstück à la carte. Um Andrang zu vermeiden, können Gastgeber festgelegte Essenszeiten anbieten und den Restaurantbetrieb entzerren. Gäste können dann angeben, wie lange sie einen Tisch haben möchten. Reine Kneipen, die kein selbst zubereitetes Essen anbieten, bleiben in den Urlaubsorten weiterhin geschlossen.

Saunen, Wellnessbereiche und Fitnessräume bleiben ebenfalls noch dicht. In Brandenburg dürfen sie ab 6. Juni wieder freigegeben werden.

Keine Maskenpflicht für Hotelgäste

Gäste müssen in Unterkünften nicht zwingend Mund-Nase-Schutzmasken tragen, jedenfalls schreiben das weder die Brandenburger noch die Berliner Eindämmungsverordnung vor. "Sie sollten aber immer eine Maske parat haben", rät der Brandenburger Dehoga-Chef Schöpe. Jeder Gastwirt oder Hotelier darf Regeln erlassen, die über die gesetzlichen hinausgehen – es ist in ihrem Interesse, dass sich keiner ansteckt.

Brandenburgs Ministerpräsident Woidke hat schon gesagt, dass die Lockerungen im Tourismus – wie auch in Restaurants – erstmal auf Bewährung gelten. Stiegen die Infektionszahlen wieder übermäßig, würden die Lockerungen lokal beschränkt wieder zurückgenommen. Falls in einem Hotelrestaurant deshalb der Mindestabstand zu anderen Gästen nicht eingehalten werden kann, können Gastwirte die Gäste bitten, Schutzmasken zu tragen. Für Mitarbeiter sind solche Schutzmasken in Brandenburg nicht vorgeschrieben, in Berlin schon.

Keine Begrenzung bei der Zahl der Begleiter

Familienfeiern in Hotels und Restaurants werden unterschiedlich gehandhabt: In Berlin sind sie für bis zu 20 Personen für Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern erlaubt. In Brandenburg bleiben Familienfeiern auch ab Montag untersagt. "Das ist insofern schwierig für die Gastwirte, weil gerade Feiern wie Hochzeiten Umsatz bringen", sagt Olaf Schöpe. Sollten die Infektionszahlen aber weiterhin so niedrig bleiben, hat die Landesregierung weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. Ende Mai, Anfang Juni soll es dazu neue Entscheidungen geben. 

Im Restaurant dürfen generell nur Menschen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten zusammensitzen, egal ob drinnen oder draußen – und dann auch nur mit mindestens 1,5 Meter Abstand. Ausnahme: Ehe- oder Lebenspartner und Menschen, für die man das Sorge- oder Umgangsrecht hat. Die können auch woanders gemeldet sein. Bei Reisebegleitung aus dem eigenen Haushalt gibt es keinerlei Beschränkungen – wer mit seiner Familie oder anderen Mitbewohnern verreist, muss sich also am wenigsten Gedanken machen. Die Zahl der Mitreisenden ist hier grundsätzlich nicht begrenzt.

Am besten vor Abreise bei Unterkunft oder Tourismusinfo erkundigen

Vorsicht, wenn Sie weiter weg wollen – prüfen Sie vorher genau, wie die Lockerungen in Ihrem Zielland aussehen: Das Bundesländermosaik bleibt auch bei diesem Thema recht farbenprächtig. Das Urlaubsland Bayern zum Beispiel lässt erst ab 30. Mai bitten, Baden-Württemberg ab dem 29. Mai. Falls Sie sich nach der Ostsee sehnen: In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Sie zwar ab 25. Mai wieder als Tourist einreisen, die Betten in Hotels, Pensionen und die Campingplätze dort dürfen aber nur zu höchstens 60 Prozent belegt werden [ndr.de]. In Niedersachsen sind es maximal 50 Prozent. Reservieren wird also noch wichtiger. 

Planen Sie für die Anreise mit dem Auto mehr Zeit ein als gewöhnlich, falls Sie nicht gerade in abgelegenere Gegenden unterwegs sind.  Die Bilder von langen Staus Richtung Nordsee [ndr.de] dürften nur ein Vorgeschmack auf die Sommerferien werden. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gilt während der Corona-Krise nicht.

Falls Sie deshalb lieber in der Nähe ausspannen möchten: Auch hier geht es, Sie ahnen es bereits, nicht ohne Kleingedrucktes. Brandenburger Kommunal- und Kreisverwaltungen können die Regeln der Landesregierung unterschiedlich umsetzen – die örtlichen Gesundheitsämter haben am Ende das Sagen. "Die Landesregierung hat uns zugesichert, dass sie sich um eine einheitliche Umsetzung der Regelungen bemüht", sagt Olaf Schöpe am Telefon und klingt dabei noch etwas skeptisch. Heißt: Am sichersten ist es, sich vor Abreise in der Unterkunft zu erkundigen, was nun geht und was nicht. Deshalb finden Sie hier unten alle wichtigen Links und Telefonnummern für Ihren Urlaub in Berlin oder Brandenburg.

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