Corona-Verordnung unklar - Hickhack um Freiluftgottesdienst in Zehdenick

So 24.05.20 | 16:45 Uhr
Ehemaliges Zisterzienserinnen-Kloster aus dem 13. Jh. in Zehdenick, Havel. (Quelle: Imago-images)
Bild: imago-images.de

Nach Diskussionen über ein angebliches Verbot eines Freiluftgottesdienstes am Himmelfahrtstag in Zehdenick will sich der Landkreis Oberhavel für eine Änderung der Corona-Verordnung einsetzen. Landrat Ludger Weskamp (SPD) habe sich mit Kirchenvertretern darüber verständigt, sich "im Sinne der Kirchengemeinden für eine klare Formulierung der Eindämmungsverordnung einzusetzen", teilte der Landkreis am Wochenende mit.

Anlass ist ein Freiluft-Gottesdienst im Kloster Zehdenick am Himmelfahrtstag. Die Stadt hatte laut Landratsamt vorab bei den Behörden nachgefragt, ob eine solche Freiluftveranstaltung möglich sei. Der Landkreis interpretierte die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg so, dass Freiluftgottesdienste nicht möglich sind.

Kreis und Kirche wollen sich für klare Regelung einsetzen

Denn Gottesdienste mit bis zu 50 Personen sind zwar gestattet – aber eben in Kirchen, Synagogen, Moschen, Tempeln und Gebetsräumen. "Verananstaltungen unter freiem Himmel öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt", zitierte der Landkreis aus der Corona-Verordnung.

Der Kirchenkreis Oberes Havelland folgte dieser Auffassung nicht. Er entschied sich, den Freiluftgottesdienst im Kloster Zehdenick dennoch zu feiern und holte sich zur Unterstützung den Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg- Schlesische Oberlausitz, Christian Stäblein, hinzu. An dem Gottesdienst nahmen nach Angaben des Kirchenkreises knapp 50 Gemeindeglieder teil.

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