Schule in Corona-Zeiten - Zeugnis-Noten sollen durch Lockdown nicht abrutschen

Fr 19.06.20 | 18:14 Uhr
Schüler sitzen beisammen und lesen ihre Zeugnisse. Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Video: Brandenburg Aktuell | 19.06.2020 | Ludger Smolka | Gespräch mit Britta Ernst | Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Seit Mitte März ist an den Schulen in Berlin und Brandenburg eigentlich nichts mehr wie vorher. Zeugnisse gibt es jetzt aber trotzdem für alle. Ein Überblick, was in die Benotung einfließen darf und wer möglicherweise um die Versetzung bangen muss.

Ab Montag bekommen Schüler in Berlin und Brandenburg ihre Zeugnisse, wegen der Corona-Pandemie kann die Bewertung der Schüler aber in diesem Halbjahr nicht wie gewohnt stattfinden. Die Regeln für die Leistungsbewertung im laufenden Schulhalbjahr haben die Bundesländer sehr unterschiedlich gestaltet, auch Berlin und Brandenburg weichen bei der Zeugnisgestaltung voneinander ab. Eine neue Situation, nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte.

Zwar können die Leistungen, die die Schüler während des Lockdowns zu Hause erbracht haben, teilweise auch in die Zensuren einfließen. Zum Nachteil der Schüler soll das aber nur in Berlin und nur in Ausnahmefällen möglich sein.

Lockdown nicht zum Nachteil der Schüler

In Berlin können die Projektarbeiten, die Schüler aus Grundschule oder Sekundarstufe I während der Schulschließung zu Hause angefertigt haben, durchaus bewertet werden und in die Zeugnisnoten einfließen. Schülerinnen und Schüler konnten auch durch eine zusätzliche Projektarbeit ihre Noten verbessern., heißt es auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung [berlin.de].

Immer gilt aber für die Grundschulen und die Sekundarstufe I der sogenannte Verbesserungsgrundsatz: Demnach dürfen sich Kinder durch die Bewertung der beim Lernen zuhause erbrachten Leistungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern. "Dieser Grundsatz ist notwendig, um eine Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der unterschiedlichen Lebensumstände entstehen kann, zu vermeiden", heißt es von der Bildungsverwaltung.

Schüler der Sekundarstufe II, die in der Lockdown-Phase schlechtere Leistungen erbrachten als sonst, müssen zwar schlechtere Lernbedingungen geltend machen, um die Bewertung der Heimarbeit aufzuheben. Dennoch gilt auch für die Sekundarstufe II: "Bei der Beurteilung der Leistungen sollen sich gute Leistungen positiv auf die Notenbildung auswirken, eine Notenverschlechterung soll nur im Ausnahmefall möglich sein."

In der Hauptstadt wird die Ausgabe der Zeugnisse auch coronabedingt über drei Tage gestreckt - von Montag bis Mittwoch.

In Brandenburg werden keine häuslichen Leistungen bewertet

Das Bildungsministerium in Brandenburg stellt hingegen klar, dass keine Leistungen bewertet werden können, die während der unterrichtsfreien Zeit in häuslicher Arbeit erbracht worden sind. Diese Regel gilt für alle Schularten und Altersgruppen. Die Zeugnisnoten ergeben sich also aus den Leistungen bis zum 18. März. Jedoch können auch die Leistungen in das Zeugnis aufgenommen werden, die nach den Corona-Lockerungen am 20. April in der Schule erbracht wurden.

Das Aussetzen der Leistungsbewertung begründet das Bildungsministerium auf seiner Website [mbjs.brandenburg.de] mit mangelnder Chancengleichheit. Nicht nur die Schulen und die Lehrerkräfte seien für den Online-Unterricht sehr unterschiedlich aufgestellt gewesen, sondern auch die Schülerinnen und Schüler. Nach Auffassung des Bildungsministeriums ist eine faire Benotung der Heimarbeit nach einheitlichen Standards nicht möglich, weil die Kinder unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen gelernt hätten.

Berliner Senat hat keine Regeln zur Versetzung festgelegt

Eine Änderung der Regeln für die Versetzung in höhere Jahrgangsstufen hat der Berliner Senat in seinen neuen Corona-Regeln nicht festgelegt. In Brandenburg sollen dem Bildungsministerium zufolge "grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler in die nächst höhere Jahrgangsstufe versetzt werden, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der folgenden Jahrgangsstufe erwartet werden kann". Was das genau bedeutet, wurde im Detail nicht ausformuliert. Auch auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern oder der Eltern und in Abstimmung mit diesen könne die Wiederholung einer Jahrgangsstufe erfolgen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 19.06.2020, 19.30 Uhr

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Antwort auf [Wolfgang] vom 20.06.2020 um 10:35
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