Bewährungs- und Geldstrafe - Mann wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen verurteilt

Fr 17.07.20 | 18:59 Uhr
Kriminalgericht in Moabit
Bild: imago-images/Sascha Steinach

Es ist das erste Urteil wegen Betrugs bei den Corona-Soforthilfen in Berlin: Über 20.000 Euro hat ein Mann für Firmen eingestrichen, die es teilweise gar nicht gab. Schon zu Prozessbeginn hatte der 31-Jährige gestanden. Nun ist er dafür verurteilt worden.

Weil er bei den Corona-Soforthilfen in Berlin betrogen hat, hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 31-jährigen Mann verurteilt.

Er wurde am Freitag für schuldig befunden, 21.500 Euro zu Unrecht kassiert zu haben. Das Gericht verhängte ein Jahr und sieben Monate auf Bewährung. Außerdem muss er 2.000 Euro Strafe zahlen.

Der Angeklagte habe sich des Subventionsbetrugs in sechs Fällen schuldig bemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag. Mehrfach habe er mit falschen Daten bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse beantragt, begründete die Richterin. Der Mann habe sich sozialschädlich verhalten. Allerdings seien ihm die Taten sehr leicht gemacht worden.

Es ist das erste Urteil wegen Betrugs bei den Corona-Soforthilfen in Berlin. Es ist noch nicht rechtskräftig, die Verfahrensbeteiligten können innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Geständnis zu Prozessbeginn

Der Angeklagte hatte schon zu Prozessbeginn vor zwei Wochen zugegeben, dass er sich mehrere Firmen ausgedacht und Zuschüsse erschlichen hat. 77.500 Euro hatte er beantragt. Wie Gerichtssprecher Raphael Neef nach der Urteilsverkündung sagte, seien in fünf Fällen die Firmen, für die der Angeklagte Hilfen beantragt hatte, nicht existent gewesen. In einem Fall seien falsche Mitarbeiterzahlen angegeben worden.

Nach einer Verdachtsmeldung seiner Bank ermittelte die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte kam dann Ende April in Untersuchungshaft. Das Geld zahlte der Mann zurück.

Zu Prozessbeginn hatte der 31-Jährige erklärt, nachdem mehrere seiner Bekannten plötzlich "die Taschen voll Geld" hatten, habe er beschlossen, "bei der Rallye mitzumachen". Sein Verteidiger erklärte, es seien ohne Kontrollen Summen ausgezahlt worden - "es war kinderleicht und hatte sich rumgesprochen". Bei den digital gestellten Anträgen seien nur ein paar Daten abgefragt worden.

Das Gericht stellte auf Antrag des Staatsanwalts einen Fall der ursprünglich sieben Fälle der Anklage vorläufig ein.

IBB-Chef: 1.400 Verdachtsfälle werden tiefer geprüft

Das ARD-Magazin Kontraste hatte vor berichtet, dass in 15 Bundesländern die Identitäten der Antragsteller überprüft wurden, bevor Soforthilfen ausgezahlt wurden, nur in Berlin sei dies nicht geschehen. Die IBB hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe es durch unzureichende Prüfungen Betrügern zu leicht gemacht.

"Dieses Verfahren zeigt, dass alles klar aufgearbeitet wird und wir jedem einzelnen Fall - auch in Zukunft - nachgehen werden", sagte IBB-Chef Jürgen Allerkamp am Freitag nach dem Urteilsspruch dem rbb. Die IBB habe jetzt alle 240.000 Anträge mit den Daten des Finanzamtes abgeglichen, knapp 1.400 Fälle davon erschienen verdächtig. "Die werden wir jetzt einer Tiefenprüfung zuführen.

Allerkamp erklärte, dass die IBB das grundsätzliche Verfahren einer digitalisierte Antragstellung mit technisierten Checks und einer nachgelagerten Tiefenprüfung nicht ändern werde. Einzelne Verfahrensschritte seien aber optimiert worden.

Sendung: Abendschau, 17.05.2020, 19:30 Uhr

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