User-Kommentare im Blick - Masken bringen nichts? Mehr Tests - mehr Fälle? Das sagt unser Faktencheck

Di 25.08.20 | 19:22 Uhr | Von Kira Pieper und Haluka Maier-Borst
Demonstration Tag der Freiheit - Tausende feiern das Ende der Pandemie und den Tag der Freiheit in Berlin mit einem Umzug durch das Regierungsviertel (Quelle: imago-images/Müller-Stauffenberg)
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Hunderte Kommentare erreichen uns jeden Tag zum Thema Corona. Einige zweifeln dabei an der Richtigkeit von Tests oder der rechtlichen Grundlage von Verordnungen. Was ist an den häufigsten Behauptungen dran? Von Kira Pieper und Haluka Maier-Borst

Behauptung: PCR-Tests sind wertlos, da sie viel zu viele falsch-positive Ergebnisse bringen. Je mehr Testergebnisse man hat, desto höher die Zahl der falsch-positiven Ergebnisse, also bringt das ganze Testsystem nichts.

Tatsächlich muss man immer die Quote an Falsch-Positiven und Falsch-Negativen bei Tests beachten. Das war am Anfang der Pandemie der Fall, als viele in Antikörper-Tests (mit 99-prozentiger Genauigkeit) den Beweis sahen, dass die meisten unbemerkt Corona schon hatten. Wir hatten das mal an einem fiktiven Beispiel für diese Antikörper-Tests vorgerechnet.

Und natürlich sind diese Metriken auch wichtig, wenn es darum geht, wie gut die Ergebnisse von PCR-Tests, mit der Rachenabstriche auf Sars-CoV-2 geprüft werden, das aktuelle Geschehen spiegeln. Aber es gibt einige Gründe, die dafür sprechen, die Ergebnisse aus PCR-Tests ernst zu nehmen.

Zunächst einmal hinkt die klassische Falsch-Positiven-Rechnung, denn es werden in Deutschland eben keine verdachtsunabhängigen Massentests gemacht – also einfach wild alle getestet. Dagegen hatten sich Mediziner ausgesprochen und am Ende ebenfalls Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auch jetzt werden erst einmal primär Verdachtsfälle mit Symptomen oder Kontaktpersonen untersucht und dann Reiserückkehrer aus Risikogebieten, bei denen ebenfalls ein Verdacht besteht, wenn auch ein deutlich geringerer, dass sie Sars-CoV-2 haben. Sprich die Wahrscheinlichkeit, dass diese Leute mit Corona infiziert, ist höher als in einer Zufallsstichprobe aus der Gesamtbevölkerung.

Hinzu kommt: Der Test sucht nach Schnipseln von Virus-Erbgut, die sehr charakteristisch für Sars-Cov-2 sind. Fälschlich jemanden als infiziert anzeigen könnte der Test nur, wenn ein Mensch vor kurzem sehr ähnliche Coronaviren hatte, die nur einen leichten Schnupfen verursachen. rbb|24 hat mit mehreren Experten gesprochen und diese taxieren die Quote an falsch-positiven Tests deutlich unterhalb von 0,5 Prozent, eben weil die Schnipsel sehr charakteristisch für Sars-Cov-2 sind und jemand gerade die Erkrankung durchgemacht haben müsste, um noch Virus-Erbgut zu finden. Das ist aber im Sommer, der nicht Erkältungssaison, etwas unwahrscheinlicher.

Auch Zahlen zum Beispiel bei OurWorldInData [ourworldindata.org] legen nahe, dass der Test selten Leute fälschlich als positiv klassifiziert. Länder wie Neuseeland und Finnland, die sehr wenige Fälle haben, zeigen eine Positivquote von 0,2 Prozent. Wenn diese Länder wirklich zurzeit nur noch falsch-positive Tests hätten, weil sie unnötig Tests an einer vollkommen gesunden Bevölkerung durchführen, wären also die 0,2 Prozent die Quote der Falsch-Positiven. Deutschland, Berlin und Brandenburg liegen deutlich über dieser Positivquote. Entsprechend kann man davon ausgehen, dass die meisten Fälle wirklich richtige positive sind. Ein viel größeres Problem ist nach Expertenmeinung die Rate der falsch-negativen Tests, weil je nach Krankheitsstadium in Rachenproben das Virus-Erbgut nicht mehr nachweisbar ist, obwohl jemand infiziert ist.

Behauptung: Maskenpflicht ist nur eine Verordnung. Verordnungen haben aber keine gesetzliche Grundlage, weil ja in diesem Fall nur per Mehrheitsbeschluss im Bundestag beschlossen wird. Also ist das gesetzlich nicht bindend und man hat bei Verstößen vor Gericht nichts zu befürchten.

Die Maskenpflicht ist zwar eine Verordnung, aber die Grundlage hierfür bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das seit 2001 in Kraft ist. Dessen Zweck ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Seine Anwendung findet es bei ansteckenden Krankheiten wie dem Coronavirus, aber auch Cholera, Masern oder Ebola.

Zur Bekämpfung der Infektionen sind in erster Linie die Länder und Kommunen zuständig (meistens das örtliche Gesundheitsamt), denen das Gesetz Möglichkeiten bietet, Epidemien einzudämmen. Im Fall einer Pandemie ermächtigt das IfSG die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmaßnahmen einzugrenzen. Die Maskenpflicht beruht auf §§ 32 [gesetze-im-internet.de] und §§ 28 [gesetze-im-internet.de] Absatz 1 Satz 1 des IfSG. Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismäßig sein und dürfen nur zeitlich, räumlich und personell begrenzt gelten.

Bezüglich der Maskenpflicht hatte es an deutschen Gerichten in den vergangenen Monaten mehrfach Klagen gegeben. In Brandenburg hatte die AfD-Fraktion etwa wegen Unverhältnismäßigkeit sowie Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte geklagt. Doch das Verfassungsgericht Brandenburg etwa bestätigte im Juni die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Begründung: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln beeinträchtige die Menschen in Brandenburg in der Regel nur kurzzeitig und nur in bestimmten Situationen. Da der Eingriff die Gefahren einer möglichen Infektion nicht deutlich überwiege, sei die Regel vorläufig hinzunehmen.

Behauptung: Masken bringen nichts, Wissenschaftler haben das festgestellt.

Zu Beginn der Pandemie wurde der positive Effekt von Masken von Experten für eher gering erachtet. Erst im Juni änderte die Weltgesundheitsorganisation ihre Meinung und empfahl doch Masken im Alltag zu tragen. Verantwortlich für diese ablehnende Haltung waren mehrere Faktoren.

Zum einen gab es damals wenige Studien zu dem Thema. Eine, auf die sich zum Beispiel viele Wissenschaftler anfangs bezogen, stammt von 2015 [bmj.com] und beschäftigte sich mit der Übertragung von Influenzaviren. Die Studie zeigte, dass Mitarbeiter/innen in einem Krankenhaus, die eine Stoffmaske trugen, deutlich häufiger krank wurden als ihre Kolleg/innen mit medizinischen Masken. Inzwischen gibt es deutlich mehr Studien speziell zu Corona und auch sogenannte Meta-Studien, die versuchen die Beweislage von verschiedeneren Studien zusammenzutragen. Eine der größten Metastudien zeigt, dass das Tragen von medizinischen Masken wohl das Infektionsrisiko um 85% senkt [thelancet.com].

Ein anderer Faktor, der erklärt, wieso mann anfangs skeptisch gegenüber einer Maskenpflicht war: Die meisten Studien konzentrierten sich vor allem darauf, ob die Träger von Masken angesteckt würden – nicht ob sie andere anstecken. Inzwischen gibt es aber dazu Studien aus Deutschland [IZA.de], den USA [healthaffairs.com] und auch China [bmj.com], die nahelegen, dass diese Strategie funktioniert und sich rund 30 Prozent der Neuinfektionen damit womöglich vermeiden lassen. Der amerikanische Sender npr [npr.com] hat dies visuell wie folgt aufbereitet für den Fall, dass jede Person eine weitere anstecken würde ohne Schutzmaßnahmen.

Behauptung: Der nächste Lockdown im September ist längst hinter den Kulissen ausbaldowert und die Bundeswehr bereitet ihn schon vor.

In sozialen Medien werden Gerüchte verbreitet, die Bundeswehr habe ab September eine Urlaubssperre verhängt. Hintergrund sei ein Lockdown, der angeblich seit Monaten von der Regierung geplant sei. Auf Anfrage von tageschau.de erklärte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, dass es keine Urlaubssperre gebe [tagesschau.de].

Die Rolle der Bundeswehr rund um die Pandemie beschränke sich derzeit auf Amtshilfe nach §35 Abs. 1 GG. "Da wir es mit einer 'Corona-Krise' zu tun haben und keiner 'Corona-Katastrophe'", so der Sprecher weiter zu tagesschau.de, "bleibt es seitens der Bundeswehr auch zukünftig bei der Durchführung von Amtshilfe im Rahmen der Krisenbewältigung".

Derzeit unterstützen Soldaten am Berliner Flughafen Tegel beispielsweise im Rahmen der Amtshilfe die Corona-Testungen und nehmen dafür die Daten der Reisenden auf. Auch am Berliner Hauptbahnhof sind Soldaten im Einsatz.

Behauptung: Das Jugendamt darf Kinder ihren Familien entreißen und in Einrichtungen unterbringen, wenn sie bei häuslicher Quarantäne nicht von anderen Kindern derselben Familie isoliert in der Wohnung gehalten werden.

Auslöser für die Sorge, der Staat könne Kinder bei einer Corona-Infektion aus der Familie nehmen, waren mehrere offizielle Schreiben. Unter anderem hatte Anfang August die Diakonie Michaelshoven in Köln eine Online-Stellenanzeige veröffentlicht, aus der hervor ging, dass eine "Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in einer Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne" gesucht werde. [tagesschau.de].

In einer späteren Stellungnahme [diakonie.de] stellte die Diakonie richtig: Das Stellenangebot beziehe sich auf die Betreuung einer Wohngruppe für Minderjährige, die durch ihr häusliches Umfeld akut gefährdet seien oder bereits in einer Jugendhilfeeinrichtung lebten und dazu eventuell noch mit dem Coronavirus infiziert seien. "In unserem Angebot geht es nicht darum, Kinder und Jugendliche aus einem intakten Elternhaus zu nehmen", betonte die Diakonie.

Darüber hinaus erhielten Eltern in mehreren Bundesländern (Berlin und Brandenburg waren bislang nicht darunter) Schreiben von Gesundheitsämtern, in denen sie aufgefordert wurden, ihre Kinder bei einem Corona-Verdacht vom Rest der Familie zu isolieren und die Mahlzeiten getrennt einzunehmen. Sollte dies nicht eingehalten werden, drohe die Inobhutnahme des Kindes. Die Formulierung machte vielen Eltern Angst. Deswegen stellten einige Behörden, wie der Kreis Offenbach (Hessen) [kreis-offenbach.de], im Nachgang klar, dass eine Trennung von Kindern und Eltern keinesfalls beabsichtigt ist. Es handle sich bei den Formulierungen lediglich um rechtlich notwendige Sätze.

Andrea Kießling, Juristin und Expertin für Infektionsschutzrecht an der Uni Bochum, sagte im Gespräch mit dem MDR [mdr.de]: Tatsächlich könne ein Kind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zwangsweise isoliert werden. Aber Kießling sagte auch: "Gerade wenn es um Kinder geht, wäre das unverhältnismäßig. Es wäre ein ganz massiver Eingriff in die Grundrechte der Kinder, aber auch in die der Eltern. Dass man die voneinander trennt sowieso, aber, dass man die auch irgendwo in einer geschlossenen Einrichtung unterbringt."

Die Juristin betonte, dass Ämter die rechtliche Möglichkeit der Inobhutnahme nicht nutzen müssten. Alternativ könnten sie Eltern bei Nichteinhaltung von Quarantäne-Anordnungen mit Bußgeldern drohen. Denn auch die sehe das Infektionsschutzgesetz vor, so Kießling.

Behauptung: Wenn die Positiv-Quote seit Wochen gleich bleibt obwohl es mehr Tests, gibt, dann hat sich die Lage nicht verschlimmert. Wir testen mehr und nur deswegen haben wir mehr Fälle.

Das stimmt so nicht und hat damit zu tun, dass man die Auswahl der Patienten für die Tests nach absteigender Wahrscheinlichkeit einer Infektion vornimmt. Das heißt, man testet zunächst die Menschen, die Covid-19 sehr wahrscheinlich haben, wie zum Beispiel Fälle im Krankenhaus. Für diese Tests ist die Quote für positive Befunde hoch. Testet man dann auch die, die etwa nur einzelne Symptome haben, die auf Corona deuten, ist die positive Testquote schon niedriger. Und für die Kontaktpersonen von diesen Leuten oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollte die Wahrscheinlichkeit eines positiven Tests noch geringer sein. Das heißt, eigentlich müsste bei mehr Tests die Positiv-Quote allmählich sinken.

Wenn aber nun bei steigender Testzahl die Quote gleich bleibt, zeigt es, dass tatsächlich auch mehr Infektionen stattfinden – und eben nicht, dass man nur mehr findet, weil man mehr testet. Übrigens: Je besser man im Aufspüren der Fälle ist, desto mehr müsste sich die Quote der Quote an Falsch-Positiven annähern, also ungefähr 0,2 Prozent, in jedem Fall deutlich unterhalb von 0,5 Prozent.

Behauptung: In den Sentinelproben der Deutschen Ärztevereinigung finden sich seit Mitte Mai keine Hinweise auf SARS-Cov2-Infektionen, sondern nur noch auf Rhinoviren. Entsprechend sind die Zahlen zu Corona aufgeblasen.

Tatsächlich findet man in den Sentinelproben, die eine Art Stichprobe sind und damit ein Frühwarnsystem für die Grippe sein sollen, seit Wochen keinen Hinweis auf den Erreger Sars-CoV-2 [rki.de]. Allerdings muss man sich dafür auch anschauen, wie groß die Datenbasis ist. Das RKI schreibt dazu: "Etwa 100 Praxen schicken regelmäßig Proben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen ein, die im RKI auch auf SARS-CoV-2 untersucht werden."[rki.de] Zum Vergleich: Es gibt laut Statisischem Bundesamt rund 26.000 Arztpraxen in der Allgemeinmedizin und 11.000 in der Inneren Medizin [destatis.de].

Egal wie man es dreht und wendet, die Praxen die an dieser Art der Stichprobe teilnehme, sind also nur ein winziger Bruchteil aller Arztpraxen in Deutschland. Hinzukommt, dass durch Teststellen und spezielle Bereiche in Kliniken viele Tests eben nicht mehr in Arztpraxen stattfinden. Dass also bei mehr Tests außerhalb von Praxen und einem so kleinen Sentinelnetzwerk keine Sars-CoV-2- Nachweise auftauchen, ist logisch. Und das muss nicht heißen, dass Corona bereits verschwunden ist.

Beitrag von Kira Pieper und Haluka Maier-Borst

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Antwort auf [Alt-Westberlinerin] vom 26.08.2020 um 13:22
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