Abstand bei der Deutschen Bahn - GDL-Chef fordert Reservierungspflicht für Fernzüge

Di 11.08.20 | 17:35 Uhr
Nach den Lockerungsmaflnahmen und den aufgehobenen Reisebeschränkungen während der Coronaviruskrise nutzen am 09.08.2020 wieder wesentlich mehr Menschen die Züge im Fernverkehr der Deutschen Bahn. (Quelle: imago images/Ralph Peters )
Audio: Inforadio, 11.08.2020, Claus Weselsky im Interview mit Inforadio-Moderator Norbert Hansen | Bild: imago images/Ralph Peters

Rammelvolle Züge, wenig Abstand, fehlender Mund-Nasen-Schutz: Viele Fahrgäste reisen mit mulmigem Gefühl in Fernzügen. Der Chef der Lokführergesellschaft will mit Reservierungen für mehr gefühlte Sicherheit sorgen, die Bahn hält am bisherigen System fest.

Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, hat sich für eine Reservierungspflicht in Fernzügen der Deutschen Bahn ausgesprochen. Das sei notwendig, um den Fahrgästen Sicherheit zu geben, sagte Weselsky am Dienstag im rbb-Inforadio.

Ansonsten würden vielleicht Fahrgäste auf eine Reise verzichten, weil sie "unsicher sind, was mich denn in den Zügen erwartet. Bei einer Reservierungspflicht habe man "eine Sicherheit, eine Gewissheit." Man müsse die Frage beantworten, "wollen wir dem Teil dienen, der am Ende des Tages spontan auf den Zug aufspringt, oder wollen wir dem Teil dienen, der planmäßig eine Zugfahrt vornimmt und der bereit ist, das auch mit einer Reservierungspflicht zu hinterlegen."

Weselsky betonte, in Corona-Zeiten gehe es darum, die "Gesundheit allem anderen voran zu stellen". Deshalb müsse gewährleistet werden, dass der Abstand in den Zügen eingehalten wird.

Der Konzern wies die Forderung zurück: Fahrgäste hätten bei der Deutschen Bahn auch weiterhin die Möglichkeit, spontan in jeden Zug einzusteigen. "An dem offenen System, das Bahnkunden in Deutschland sehr schätzen, halten wir fest", sagte ein Sprecher.

Verkauf könnte ausgesetzt werden

Beim Buchungsprozess werde darauf geachtet, die Züge "möglichst gleichmäßig auszulasten und im ganzen Zug ausreichend Sitzplätze ohne Reservierungen vorzuhalten", erklärte der Konzern weiter. Den Kunden werde bei der Buchung angezeigt, sobald ein Fernverkehrszug über Vorabbuchungen zu mehr als 50 Prozent ausgelastet sei. Die Zahl der Reservierungen werde begrenzt. Bei Zügen mit voraussichtlich sehr hoher Auslastung könne der Ticketverkauf zudem ausgesetzt werden.

Die Bahn rechtfertigte ihre Entscheidung auch mit dem Wunsch vieler Fahrgäste, gemeinsam zu reisen, beispielsweise als Familie. "Deshalb schränken wir die Reservierungsmöglichkeit von nebeneinander liegenden Sitzplätzen nicht ein."

Scharfe Kritik übte GDL-Chef Weselsky auch am bisherigen Corona-Management des Bahn-Konzerns: "Wir hören von der Bahn immer wieder das gleiche. Ob es die Frage der Mund-Nase-Bedeckung, der Durchsetzung der Maskenpflicht ist oder ob es die Frage der Reservierungspflicht ist, die Bahn sagt: Es geht nicht!" Dabei stelle die Reservierungspflicht "technisch gesehen überhaupt kein Problem dar", so Weselsky.

"Gefahr für die Sicherheit der Mitreisenden"

Zug-Verweise sind nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich, wie das Bundesverkehrsministerium jüngst erläuterte. Sie legt fest, dass "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen", von der Beförderung ausgeschlossen werden können - ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

Zur Frage von Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unterwegs sei. In Berlin können 50 bis 500 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer fällig werden [berlin.de], in Brandenburg wird dagegen keine Strafzahlung fällig.

Sendung: Inforadio, 11.08.2020, 14:07 Uhr

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Antwort auf [Marcel] vom 11.08.2020 um 23:28
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