Potsdam - Verwaltungsgericht hebt Quarantäne für Erstklässlerin auf

Do 20.08.20 | 16:05 Uhr
Der Schatten des Nauener Tors zeichnet sich auf dem Gebaeude des Verwaltungsgericht Potsdam ab (Quelle: dpa/Beate Schlepp)
Bild: dpa/Beate Schleep

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Quarantäne einer Erstklässlerin vorzeitig beendet. Das Gericht gab dem Eilantrag des Kindes gegen die Quarantäne-Anordnung des Potsdamer Gesundheitsamtes am Mittwoch statt, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" (Donnerstag) berichtet.

Damit durfte das Kind bereits am Donnerstag - und nicht wie zunächst vorgesehen am Freitag - in seine Potsdamer Grundschule zurückkehren. Die Stadt legte gegen die Entscheidung nach eigenen Angaben Beschwerde ein.

Gericht: enger Kontakt konnte nicht nachgewiesen werden

Das Mädchen besucht den Hort "Sonnenschein" der Eisenhart-Grundschule in der Potsdamer Innenstadt. Dort wurde ein Betreuer positiv auf das Coronavirus getestet. Da der Mann mit den Kindern über zwei Tage auch in geschlossenen Räumen Kontakt gehabt habe, ordnete das Gesundheitsamt für 68 Schüler verschiedener Klassenstufen Corona-Tests und die Quarantäne bis einschließlich Donnerstag an.

Gegen die Anordnung des Gesundheitsamts legte das Kind, vertreten durch den Vater, zunächst Widerspruch ein. Als dieser zurückgewiesen wurde, reichte es einen Antrag bei Gericht ein - mit Erfolg. Die Stadt habe nicht ausreichend darlegen können, dass es einen engen Kontakt zwischen dem Kind und dem Erzieher gegeben hat, entschied das Verwaltungsgericht. Dass das Amt dennoch die Quarantäne anordnete, gehe über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hinaus, erklärte Gerichtssprecher Ruben Langer. Über den Fall muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.

Offenbar gab es keinen "Face-to-Face"-Kontakt

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf die Einordnung des Robert-Koch-Instituts, wonach Kontaktpersonen ersten Grades engen Kontakt zu einem Infizierten gehabt haben oder länger als 15 Minuten einen sogenannten "Face-to-Face"-Kontakt. Da das im Fall des Mädchens offenbar nicht gegeben war, würde sich auch die vom Potsdamer Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne "voraussichtlich als fehlerhaft" erweisen, sagte der Gerichtsprecher den "Potsdamer Neuesten Nachrichten".

Sendung: Antenne Brandenburg, 20.08.2020, 14 Uhr

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