Hort in Potsdam - Oberverwaltungsgericht bestätigt Corona-Quarantäne für Schülerin

Di 15.09.20 | 18:32 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Berlin (Bild: imago images)
Bild: imago images

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Anordnung für eine Corona-Quarantäne durch die Stadt Potsdam für eine Schülerin bestätigt. Mit dem Beschluss vom 11. September habe das Gericht ein vorhergehendes Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam aufgehoben, das die Quarantäne-Anordnung für rechtswidrig erklärt hatte, teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. August sei damit wirkungslos.

Die Eltern waren den Angaben zufolge gegen die angeordnete 14-tägige häusliche Absonderung der Schülerin vorgegangen. Die Landeshauptstadt Potsdam hatte die Schülerin als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne geschickt. Die Schülerin gehört zu einer Gruppe Kinder, die im Hort einer Schule Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Erzieher hatte.

"Richtig, unsere Linie konsequent zu halten"

"Es war richtig, unsere Linie konsequent zu halten", erklärte die Potsdamer Sozialbeigeordnete Brigitte Meier. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätige die Arbeit des Gesundheitsamtes und bestärke die Zielsetzung der Stadt.

"Zum Schutze der Gesamtbevölkerung müssen mitunter Einzelinteressen zurücktreten", betonte Meier. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Einwohner Verständnis und eine große Bereitschaft, Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um die besonders schutzbedürftigen Gruppen der Gesellschaft nicht zu gefährden.

"Es war richtig, unsere Linie konsequent zu halten", erklärte die Potsdamer Sozialbeigeordnete Brigitte Meier. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätige die Arbeit des Gesundheitsamtes und bestärke die Zielsetzung der Stadt.

 

"Zum Schutze der Gesamtbevölkerung müssen mitunter Einzelinteressen zurücktreten", betonte Meier. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Einwohner Verständnis und eine große Bereitschaft, Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um die besonders schutzbedürftigen Gruppen der Gesellschaft nicht zu gefährden.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 15.09.2020, 19:30 Uhr

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