Begegnung mit Corona-Infizierten - Was tun, wenn ich Kontaktperson bin?

Di 17.11.20 | 21:27 Uhr
Symbolbild: Paar küsst sich in Corona-Zeiten (Quelle: dpa/Laporta)
Bild: dpa/Laporta

Die Corona-Fallzahlen steigen derzeit in Berlin und Brandenburg - und entsprechend auch die Zahl der Kontaktpersonen. Diese werden in drei Kategorien unterteilt. Eine Übersicht, wie sie sich unterscheiden und welche Auflagen jeweils gelten.

Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wird, muss sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und in Selbstisolation begeben. Vom Gesundheitsamt bekommt die oder der Infizierte dann offizielle Anweisungen und weitere Informationen - so weit, so klar. Doch die Zahl der Infektionen steigt und somit auch die Zahl der Menschen, die mit einem Infizierten Kontakt hatten.

Diese Kontaktpersonen erfahren zurzeit meist entweder durch eine infizierte Person selbst, durch das Gesundheitsamt, das die Kontakte (mit Hilfe von Bundeswehrsoldaten) ermittelt hat, oder durch die Corona-App von ihrem Status. Vor allem diejenigen, die von der infizierten Person selbst vom eigenen Risiko erfahren, sind erst einmal auf sich selbst gestellt. Dabei müssen sie vor allem herausfinden, wie hoch die Ansteckungsgefahr war, denn hiernach wird vom Robert Koch Institut (RKI) in unterschiedlich kategorisierte Kontaktpersonen [rki.de] unterteilt.

Der Umgang mit Kontaktpersonen ist nach dem bisherigen Wissen über Ansteckungsfähigkeit und Inkubationszeit ausgerichtet. Nach bisherigen Erkenntnissen können Corona-Infizierte schon anstecken, bevor sie selbst Symptome bekommen. Laut RKI gilt als sicher, "dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit um den Symptombeginn am größten ist und dass ein erheblicher Teil von Transmissionen bereits vor dem Auftreten erster klinischer Symptome erfolgt".

Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beträgt nach bisherigem Wissensstand bei milden bis moderaten Verläufen etwa zehn Tage nach Symptombeginn, bei schwereren Verläufen kann sie aber auch länger andauern.

Im Durchschnitt beträgt die Inkubationszeit - also die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten von Symptomen - fünf bis sechs Tage. Nach einer Ansteckung kann es aber auch bis zu 14 Tage dauern, bis Krankheitszeichen auftreten.

Nach den Kriterien des RKI ist Kontaktperson I, wer eine corona-positive Person mit Symptomen direkt getroffen hat - und zwar ab zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome des Erkrankten bis zehn Tage nach Symptombeginn.

Für Fälle, bei denen keine Symptome bemerkbar sind, gilt als Kontaktperson I, wer diese ab zwei Tage vor bis zehn Tage nach dem Test direkt getroffen hat.

Direkt getroffen bedeutet laut RKI [rki.de]: mindestens 15 Minuten "face-to-face"-Kontakt, oder längeres gemeinsames Aufhalten in einem schlecht gelüfteten Raum, direkter Kontakt zu Sekreten, naher Kontakt zu oder langer Aufenthalt mit Kranken ohne Schutzkleidung.

Wer als Kontaktperson der Kategorie I identifiziert wird, muss in Quarantäne gehen und die Behörden informieren. Dazu muss er den "Erhebungsbogen für Kontaktpersonen von SARS COV-2-Fällen" [berlin.de/lageso] ausfüllen und an das für ihn zuständige Gesundheitsamt versenden. Bei der Suche nach dem zuständigen Amt hilft das Postleitzahlen-Tool des Robert-Koch-Institus [tools.rki.de]. Daraufhin sollte sich das Gesundheitsamt zurückmelden.

Allerdings sind die Gesundheitsämter in Berlin überlastet. Daher fokussiert sich Berlin jetzt erst einmal auf die Risikogruppen. Menschen mit positivem Testergebnis sind aufgerufen, sich auch ohne Kontakt zum Gesundheitsamt so schnell wie möglich in häusliche Isolation zu begeben und Kontaktpersonen selbst informieren. Das bedeutet, dass es mit einer Rückmeldung des Gesundheitsamtes bei den Kontaktpersonen dauern kann.

Kontaktpersonen der Kategorie I müssen in eine 14-tägige häusliche Quarantäne gehen. Diese wird in Berlin vom Gesundheitsamt offiziell angeordnet.

Zur Entlastung des Gesundheitssystem haben viele Bezirke es [Übersicht bei berlin.de] so geregelt, dass die Quarantänepflicht schon dann in Kraft tritt, wenn jemand erfährt, dass er Coronapositiv, Verdachtsfall oder Kontaktperson I ist.

Angeordnete Quarantäne-Maßnahmen können zudem - je nach Bezirk - beispielsweise auch über "qualifizierte Dritte" mitgeteilt werden - wie Schulleitungen oder Arbeitgeber.

Berlinweit gilt: wer weiß, dass er sich isolieren müsste, darf auch ohne offizielle Anordnung des Gesundheitsamtes nicht mehr draußen unterwegs sein. Schon dann droht ein Bußgeld, wie die Senatsgesundheitsverwaltung am 23. Oktober angekündigt hat.

Wer als Kontaktperson-I-Einstufung keine Symptome aufweist, wird nur im Einzelfall auf das Coronavirus getestet. Die Entscheidung liegt bei Gesundheitsamt oder Arzt. Allerdings wird die Gesundheit überwacht - die Kontaktperson muss u.a. zwei Mal täglich Fieber messen und darüber Tagebuch führen.

Neben Kontaktpersonen der Kategorie I gibt es noch die Kategorien II und III.

Für eine Einstufung in Kategorie II definiert das RKI: "face-to-face"-Kontakt weniger als 15 Minuten, kein längerer gemeinsamer Aufenthalt in einem schlecht gelüfteten Raum, naher Kontakt, aber mit Maske bei Infiziertem und Kontaktperson.

In Kategorie III wird eingestuft, wenn Pflegepersonen einem Infizierten zwar nahegekommen sind, aber Schutzausrüstung trugen, Kontakt auf Abstand über 1,50 Meter, ohne Kontakt zu Sekreten oder mit nur kurzem Aufenthalt in einem ungelüfteten Raum.

Kontaktpersonen der Kategorie II wird eine Kontaktreduktion empfohlen. In beiden Fällen wird aber nicht weiter ermittelt oder symptomlos getestet. Wer selbst keinen direkten Kontakt mit einer erkrankten Person, sondern über Dritte, ist übrigens weder Kontaktperson I noch II noch III, sondern "Kontaktperson einer Kontaktperson".

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