Verdacht unbegründet - Anonymer Hinweisgeber meldet Ferienhaus-Bewohner der Polizei

Mo 12.10.20 | 18:21 Uhr
Blick über Neuruppin am 22.05.2020. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: Antenne Brandenburg |12.10.2020 | Björn Haase-Wendt | Bild: dpa/Paul Zinken

Der Kurzurlaub einer Berliner Familie in Brandenburg hat am Wochenende die Polizei in Neuruppin auf den Plan gerufen: Ein anonymer Hinweisgeber hatte einen vermeintlichen Verstoß gegen das Beherbergungsverbot gemeldet - laut Stadt aber unbegründet.

Eine vierköpfige Berliner Familie, die sich in ein Ferienhaus in Neuruppin eingemietet hatte, hat am Wochenende Besuch von der Polizei bekommen.

Die Beamten seien einem anonymen Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen das Beherbergungsverbot nachgegangen, berichtete die Polizeidirektion Nord am Sonntag. Einen negativen Corona-Test habe die Familie nicht nachweisen können.

Stadt Neuruppin sieht keinen Verstoß

Konsequenzen muss die Familie offenbar nicht befürchten - die Stadt Neuruppin sieht keinen Verstoß gegen das aktuelle Beherbergungsverbot, wie eine Rathaussprecherin am Montagnachmittag mitteilte. Die Familie befand sich demnach bereits seit Donnerstag in dem Ferienhaus, also einen Tag bevor das Beherbergungsverbot offiziell in Kraft trat.

Ob die Familie sich immer noch in dem Ferienhaus aufhält, konnte eine Polizeisprecherin am Montagmorgen auf rbb|24-Nachfrage nicht sagen.

Belehrung über Abstands- und Hygieneregeln

Das Ferienhaus steht nach Polizeiangaben in einem ländlich gelegenen Ortsteil der Stadt ohne direkte Nachbarhäuser. Als Beamte am Freitagabend klingelten, hätten die beiden kleinen Kinder bereits geschlafen. Daher sei die Familie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln belehrt worden, habe aber in dem Ferienhaus bleiben dürfen.

Seit Freitag gilt in Brandenburg ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Berlin und anderen Corona-Hotspots in Deutschland, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen über 50 gestiegen war. Nicht betroffen sind Berufspendler, Tagesausflügler und -besucher. Auch wer einen negativen ärztlich attestierten Corona-Test hat, der höchstens 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde, oder zwingend notwendig verreist, etwa beruflich, darf übernachten - aber nur ohne Covid-19-Symptome.

Sendung: Abendschau, 11.10.2020, 19.30 Uhr

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