Klage abgewiesen - Berliner Wirt bekommt keine Entschädigung für Lockdown

Di 13.10.20 | 14:40 Uhr
Der Eingangsbereich des Berliner Landgerichts in der Littenstraße im Bezirk Mitte (Quelle: DPA/Wolfgang Kumm)
Video: 13.10.2020 | 13.10.2020 | Iris Marx | Bild: DPA/Wolfgang Kumm

Der Wirt der Berliner Kneipe "Klo" in Charlottenburg bekommt keine Entschädigung wegen des Lockdowns. Das Landgericht hat seine Klage abgewiesen. Der Wirt wollte einen finanziellen Ausgleich für die Schließung zwischen März und Mai.

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag die Klage eines Berliner Wirts auf Entschädigung wegen des Lockdowns abgewiesen. Das teilte der Anwalt des Gastronomen, der gegen das Land Berlin geklagt hatte, am Dienstagmittag mit.

In einer Pressemitteilung des Kammergerichts heißt es, die Abweisung der Klage sei damit begründet, dass "der Kläger unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch gegen das Land Berlin habe". Die Anordnung der Schließung von Gaststätten sei rechtmäßig gewesen, heißt es weiter. Die Einschränkungen seien als verhältnismäßig und die Beeinträchtigungen des Wirts seien nicht als sogenanntes unzumutbares "Sonderopfer" anzusehen.

Der Wirt wollte einen finanziellen Ausgleich für die Schließung seiner Kneipe zwischen März und Mai erstreiten. Es war der erste Prozess dieser Art in Berlin.

Möglicherweise richtungsweisend für Sammelklagen

Der Kläger ist der Betreiber der Kneipe "Klo" in Charlottenburg-Wilmersdorf, die vor allem von Touristen besucht wird. Mit der Corona-Pandemie, dem Lockdown und den Einreiseverboten sei sein Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen, sagte der 76-Jährige dem rbb. Zwar habe er Geld aus den Soforthilfeprogrammen der Bundesregierung erhalten. Dieses habe aber nicht ausgereicht, um die Einbußen zu kompensieren, argumentierte sein Anwalt bei der ersten Anhörung vor drei Wochen.

Hätte das Gericht für den Kläger entschieden, hätte das richtungsweisend für viele Gastronomen sein können. Bundesweit haben sich mehrere Tausend weitere Gastronomen zu Sammelklagen zusammengetan. Eine ähnliche Klage gegen das Land Niedersachsen wurde Mitte August allerdings ebenfalls abgewiesen [ndr.de].

Das Berliner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Sendung: Inforadio, 13.10.2020, 7:25 Uhr

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Antwort auf [Dieter] vom 14.10.2020 um 09:21
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