Neue Corona-Regeln - Brandenburg verkürzt Quarantäne für Reiserückkehrer

Mo 09.11.20 | 08:03 Uhr
01.11.2020, Brandenburg, Schönefeld: Reisende gehen zum Terminal 1 im Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg «Willy Brandt» (BER). (Quelle: dpa/Pleul)
Video: rbb|24 | 06.11.2020 | Material: Brandenburg Aktuell | Bild: dpa/Pleul

Ab Montag gelten auch in Brandenburg gelockerte Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten. Die Zeit für die Pflichtquarantäne wird gekürzt - sich "frei testen" lassen kann man allerdings erst nach fünf Tagen.

In Brandenburg gelten von Montag an neue Quarantäneregeln für alle, die aus ausländischen Corona-Risikogebieten einreisen, beziehungsweise zurückkehren. Der Bund hatte dafür eine Musterverordnung vorgelegt, die die Länder nun umsetzen. In Berlin war die neue Infektionsschutzverordnung bereits vergangenen Mittwoch in Kraft getreten.

Test frühestens fünf Tage nach Ankunft

Die allgemeine Quarantänedauer wird demnach auf zehn Tage verkürzt. Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen.

Die Quarantäne kann mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden. Dieser Test darf allerdings erst frühestens am fünften Tag nach der Einreise aus einem Risikogebiet durchgeführt werden. Sollten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19-typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Test gemacht werden.

Ausnahmen für Berufspendler und Angehörige

Die Bundesregelung gilt nicht für Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen. Sie müssen die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist nicht von der Quarantänepflicht erfasst.

Länger aufhalten ohne Quarantäne dürfen sich auch Berufspendler sowie Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Ausnahme gilt zudem beim Besuch naher Verwandter sowie des nicht zum gleichen Hausstand gehörenden Ehegatten oder Lebensgefährten - und wenn ein geteiltes Sorgerecht besteht.

Auch für Menschen, die Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, gelten Ausnahmen - ebenso für hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen.

Digitale Anmeldung statt "Aussteigekarte"

Einreisende müssen sich ab Sonntag vor der Einreise digital unter einreiseanmeldung.de anmelden. Die neue Web-Anwendung ersetzt die bisherigen Aussteigekarten in Papierform. Mit der Einreiseanmeldung sollen die Gesundheitsämter am Zielort der Einreisenden die notwendigen Informationen erhalten - etwa um kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Anmelden muss sich jeder, der in den vorangegangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet war.

Kontrollen an der Grenze zu Polen

In der Vorwoche wurden etwa an der deutsch-polnischen Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice gezielt Kontrollen durchgeführt. Die Beamten stellten Fragen zum Aufenthalt, ließen sich hin und wieder Einkaufszettel zeigen und überprüften auch die Einhaltung der Maskenpflicht.

Sendung: Inforadio, 06.11.2020, 17:00 Uhr

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