Corona-Regeln - Das ist in Berlin und Brandenburg an Silvester verboten

Do 31.12.20 | 09:55 Uhr
Symbolbild - Ein Mann mit Maske hält eine Wunderkerze in der Hand. (Bild: imago images/Jürgen Kessler)
Bild: imago images/Jürgen Kessler

Im Dezember haben Berlin und Brandenburg ihre Corona-Verordnungen noch mal nachgeschärft. Auch für Silvester gelten strengere Regeln. Was ist zum Jahreswechsel in beiden Ländern überhaupt erlaubt und was verboten? Ein Überblick.

Menschenansammlungen und volle Notaufnahmen wegen Böller-Verletzungen: Beides Szenarien, die die Landesregierungen zum endenden Corona-Jahr 2020 vermeiden wollen. Deswegen haben sowohl Berlin als auch Brandenburg in ihren Corona-Verordnungen bereits Mitte Dezember noch einmal nachgelegt und weitere Einschränkungen beschlossen, die sich auch auf Silvester auswirken werden.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten.

Berlin hat diese Regelung sogar verschärft und auch den Verkauf von vergleichsweise harmlosen Artikeln wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk verboten. Nach Angaben des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk steht Berlin mit dieser scharfen Regelung in Deutschland alleine da.

Böllern an sich bleibt in der Hauptstadt aber nicht grundsätzlich verboten. Allerdings hat die Berliner Innenverwaltung 56 Böller-Verbotszonen ausgewiesen. Dort ist auch der Aufenthalt grundsätzlich nicht erlaubt, ob mit oder ohne klassisches Feuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Überqueren darf man die Orte, stehenbleiben nicht. Unabhängig von den Verbotszonen gilt das Zünden von Silvesterfeuerwerk und Böllern nicht als triftiger Grund, um seine Wohnung zu verlassen. Genau diesen braucht man aber, laut der gültigen Hygieneverordnung. Die Liste der 14 "triftigen Gründe" finden Sie hier [berlin.de].

Keine Versammlungen, kein Alkoholverkauf

Bezüglich Versammlungen gibt es für den Jahreswechsel eine Ausnahmeregelung: Vom 31. Dezember bis einschließlich 1. Januar sind Versammlungen verboten. Ebenso untersagt sind Ausschank, Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken in der Zeit vom 31. Dezember, 14 Uhr bis Neujahr, 6 Uhr. Außerdem bleibt der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum verboten.

Eine Ausgangssperre gibt es in Berlin auch zu Silvester nicht. Es gelten jedoch weiterhin die allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen. Heißt: Man sollte nach Möglichkeit das Haus nur noch aus besagten"triftigen Gründen" verlassen. Erlaubt sind also Einkäufe, Gassigehen mit dem Hund oder Arztbesuche.

Außerdem sind Kontakte – entgegen der Weihnachtsfeiertage – wieder auf ein Minimum zu reduzieren. Erlaubt sind an Silvester also maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten plus Kinder. Touristische Übernachtungen und Aktivitäten bleiben bis mindestens 10. Januar verboten.

Böllern auf eigenem Grundstück erlaubt

Auch in Brandenburg ist der Verkauf von Pyrotechnik untersagt. Die Landeshauptstadt Potsdam und einzelne Landkreise haben ein Böllerverbot ausgerufen. Anderswo in Brandenburg ist Böllern aber nicht grundsätzlich verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird lediglich dringend abgeraten, die Landesregierung ruft außerdem dazu auf, in diesem Jahr Silvester ruhiger zu feiern. Das private Silvester-Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück oder in Anwohnerstraßen ist aber grundsätzlich erlaubt.

Landesweit bleibt der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum auch an Silvester untersagt. Ein mit Berlin vergleichbares Verkaufsverbot gibt es aber nicht.

Ausgangsbeschränkung etwas gelockert

Zudem gilt zum Jahreswechsel weiterhin eine Ausgangsbeschränkung. Doch während diese an normalen Tagen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages liegt, gilt für Silvester: Brandenburger dürfen bis 2 Uhr an Neujahr draußen unterwegs sein. Während der Ausgangsbeschränkung sind Brandenburger Bürger dazu angehalten, sich zu Hause aufzuhalten und nicht Freunde aufzusuchen oder Joggen zu gehen. Arbeitswege, Pflegebesuche oder die Versorgung von Tieren sind aber weiterhin erlaubt.

Auch in Brandenburg heißt es: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Wer das Haus verlässt, sollte dies nur aus "triftigen Gründen" tun. Die gelockerten Kontaktregeln von Weihnachten greifen an Silvester nicht mehr. Das heißt: Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich nur höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen.

An Silvester und Neujahr gibt es ein komplettes Versammlungsverbot im ganzen Land. Touristische Übernachtungen bleiben untersagt, auch Verwandte dürfen nicht in Hotels und Pensionen übernachten. Ebenso sind touristische Aktivitäten bis mindestens 10. Januar verboten.

Was Sie jetzt wissen müssen

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren