Corona-Verordnung in Berlin - Senat beschließt 54 weitere Böllerverbotszonen für Silvester

Mo 28.12.20 | 14:39 Uhr
Symbolbild: Abgebrannte Silvesterbatterien liegen auf einer Wiese an der Volksbühne, im Hintergrund ist der Fernsehturm zu sehen. (Quelle: dpa/P. Zinken)
Audio: rbb 88,8 | 23.12.20 | David Donschen | Bild: dpa/P. Zinken

Der Kauf von Feuerwerk ist rund um Silvester bereits verboten - nun hat der Berliner Senat die Zahl der sogenannten Pyroverbotszonen drastisch erhöht: In insgesamt 56 Bereichen der Stadt sind das Abbrennen und gar der Aufenthalt in der Silvesternacht untersagt.

Der Berliner Senat hat am Mittwoch 54 Bereiche des Stadtgebietes als sogenannte Pyroverbotszonen während der Silvesternacht ausgewiesen. Sie kommen zusätzlich zu den bereits im vergangenen Jahr gültigen Verbotszonen auf dem nördlichen Teil des Alexanderplatzes und dem Schöneberger Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße.

Betroffen sind Gegenden in allen Bezirken, zum Beispiel die Altstadt Köpenick und der Bereich um die Bahnhofsstraße. Ebenso wie die Altstadt Spandau, die Heerstraße Nord oder das Märkische Viertel. Die meisten Gebiete liegen aber in der Innenstadt, etwa der Tiergarten, das Kottbusser Tor, der Wrangelkiez, der Mauerpark oder Gesundbrunnen.

In den insgesamt 56 Zonen ist das Abbrennen von Pyrotechnik, also sämtlichen Böllern, Raketen, Tischfeuerwerk und anderen Feuerwerksartikeln vom Beginn des 31. Dezember bis zum Ende des 1. Januar 2021 verboten. Es gilt für Straßen, Plätze und Grünanlage, nicht für Privatgrundstücke. Ebenso untersagte die Senatsverwaltung in diesem Zeitraum generell den Aufenthalt auf diesen öffentlichen Plätzen. Nur durchqueren sei erlaubt, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwochvormittag. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet, mindestens 500 und höchstens 1.000 Euro [berlin.de].

Verbot in mehreren Bundesländern und Großstädten

Der Senat begründete die Regelung mit Infektionsschutzgründen, sie basiert auf Paragraph 25 der aktuellen Corona-Verordnung [berlin.de]. "Wir müssen, wo immer es geht, die Infektionsrisiken minimieren. In Gruppen auf der Straße zu böllern birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit. Deswegen mein Appell an die Berlinerinnen und Berliner: Bleiben Sie zuhause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei", teilte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit.

Die Polizei könne nicht jeden Böllerwurf verhindern, sie werde sich aber entsprechend vorbereiten und Verstöße konsequent ahnden, sagte Geisel. Berlin folgt damit mehreren anderen Bundesländern und Großstädten, die das Böllern in diesem Jahr im öffentlichen Raum ebenfalls teilweise oder komplett verbieten, beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen [mdr.de].

Böllerverbot in ganz Potsdam

Die Potsdamer Verwaltung beschloss am Mittwoch ein Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet. In anderen Regionen Brandenburgs wie dem Landkreis Elbe-Elster wird das Böllern an Silvester im öffentlichen Raum ebenfalls komplett untersagt.

In Niedersachsen wurde in der vergangenen Woche ein generelles Böllerverbot außer Kraft gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte zuvor entschieden, dass ein grundsätzliches Verbot als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig ist. In anderen Fällen, wie beispielsweise in Mannheim, hatten Eilanträge vor Gericht keinen Erfolg, das Böllerverbot wurde bestätigt.

Krankenhäuser entlasten

Die Argumentation dafür ist stets gleich: Es geht zum einen darum, den Anreiz zu verringern, sich draußen in Gruppen zu treffen. Zum anderen sollen die momentan ohnehin schwer beanspruchten Notaufnahmen so gut es geht von den jährlich auftretenden Verletzungen durch Pyrotechnik entlastet werden. Für Silvester und Neujahr gilt bundesweit ohnehin ein einheitliches Verbot, sich draußen mit mehreren Menschen zu versammeln.

Um das Umgehen der Böllerverbotszonen zu erschweren, behilft sich die Berliner Senatsverwaltung mit einem weiteren Paragraph der aktuellen Infektionsschutzverordnung. In der steht, dass man die eigene Wohnung momentan generell nur mit einem triftigen Grund verlassen darf, beispielsweise Bewegung an der frischen Luft, der Weg zur Arbeit oder die Versorgung eines Angehörigen. Das "Abbrennen von Silvesterfeuerwerk" stelle keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung dar, argumentierte der Senat - egal an welchem Ort.

Unklar ist derzeit noch, ob durch das Verbot auch das traditionelle Höhenfeuerwerk am Brandenburger Tor ausfällt. Es sei zwar vom zuständigen Bezirksamt Mitte genehmigt, teilte ein Sprecher des ZDF mit, das jedes Jahr die große Silvestershow produziert. Aber eine Entscheidung, ob das Feuerwerk wirklich stattfindet, sei noch nicht gefallen.

Mehr rechtliche Möglichkeiten durch neue Verordnung

Mit seiner Entscheidung vom Mittwoch vollzieht der Senat beim Thema Böllerverbot eine Kehrtwende. Noch wenige Wochen zuvor hatte der Innensenator Geisel eine Ausweitung der Verbotszonen mit dem Argument abgelehnt, es gebe dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage, außerdem sei ein umfassendes Verbot kaum oder nicht zu kontrollieren. Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierte Geisel am Mittwoch diesbezüglich. "Ohne Kontrolle ist dieses Verbot reine Symbolpolitik", sagte der Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger. Er warf Geisel vor, Anfang Dezember im Innenausschuss die CDU-Forderung nach Einrichtung mindestens einer dritten Zone noch mit Hinweis auf Personalmangel bei der Polizei abgelehnt zu haben.

Das Verbot in den beiden Gebieten Alexanderplatz und Steinmetzkiez vom vergangenen Jahr beruhte auf möglichen Gefahren durch Feuerwerk und zahlreichen Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute in den Jahren zuvor - eine andere Begründung als der Infektionsschutz. Die rechtliche Grundlage dürfte durch den Passus mit den "triftigen Gründen" und dem Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen in der seit 16. Dezember geltenden Verordnung nun gegeben sein.

Wie die Polizei die Verbote in den 56 Zonen in der Silvesternacht nun adäquat durchsetzen will, ist eine andere Frage. Der Senat hofft auf eine Wirkung des Verkaufsverbots für Feuerwerk: Wenn deutlich weniger Leute mit Böllern, Raketen und anderer Pyrotechnik unterwegs sein werden, so die Überlegung, erleichtert das die Arbeit der Polizei. Im vergangenen Jahr waren rund 600 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, um die Zonen in Mitte und Schöneberg zu kontrollieren.

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Böllerverbot

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Dienstag den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Die entsprechende Verordnung setzt einen Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderregierungschefs und
-chefinnen vom 13. Dezember um. Der Berliner Senat hat das Verkaufsverbot bereits in seine neuese Infektionsschutzverordnung geschrieben.

Ein Eilantrag gegen die Maßnahme scheiterte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter bestätigten das Verkaufsverbot, es sei "bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden". Es habe auch kein neues Gesetz dafür benötigt, so das Verwaltungsgericht, die Frage habe deutlich schneller geklärt werden müssen. "Das Verbot verfolge den Zweck einer deutlichen Reduzierung der Verletzungen durch Feuerwerkskörper in der gegenwärtigen, pandemiebedingt von einer sehr starken Auslastung der Krankenhäuser in Deutschland gekennzeichneten Lage." Zudem sei das Verbot angemessen, da Verkäufer von Böllern und Raketen "teilweise anderweitige Absatzmöglichkeiten" finden könnten.

Das sind die 54 neuen Verbotszonen in Berlin:

1. Bereich Alte Frankfurter Allee/Siegfriedstraße/Bahnhof Lichtenberg, begrenzt durch

- Siegfriedstraße 212

- die Kreuzung Frankfurter Allee/Gudrunstraße

- Frankfurter Allee 233

2. Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt durch

- Lange Brücke

- Dammbrücke

- Katzengrabensteg

- Amtsstraße

- Müggelheimer Straße

3. Bereich Altstadt Spandau, begrenzt durch

- Am Juliusturm

- die Havel

- Stabholzgarten

- Altstädter Ring

4. Bereich Annemirl-Bauer-Platz, begrenzt durch

- die Kreuzung Sonntagstraße/Lenbachstraße

- die Kreuzung Neue Bahnhofstraße/Simplonstraße

- den S- und Regionalbahnbahnhof Ostkreuz

- die Kreuzung Lehnbachstraße/Revaler Straße

- die Kreuzung Lehnbachstraße/Simplonstraße

5. Bereich Bahnhofstraße/S-Bahnhof Köpenick, begrenzt durch

- die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm

- Borgmannstraße

- Puchanstraße

- die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee

- Hämmerlingstraße

6. Bereich Brandenburger Tor/ Tiergarten, begrenzt durch

- Scheidemannstraße

- Ebertstraße

- Lennéstraße

- Tiergartenstraße

- Hofjägerallee

- Großer Stern

- Spreeweg

- John-Foster-Dulles-Allee

7. Bereich Breitscheidplatz, begrenzt durch

- Budapester Straße

- Europa-Center

- Tauentzienstraße

- Kurfürstendamm

- Geschäftsgebäude Kurfürstendamm 11

- Kantstraße

8. Bereich Drachenfliegerberg (Kleiner Teufelsberg), begrenzt durch

- die Kreuzung Tannenbergallee/Heerstraße

- Teufelsseechaussee

- den Grunewald

9. Bereich Falkenhagener Feld, begrenzt durch

- Radelandstraße

- Hohenzollernring

- die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG

- Wolfshorst

- Reckeweg

- die Landesgrenze Berlin/Brandenburg

10. Bereich Frankfurter Tor, begrenzt durch

- Petersburger Straße 2/4

- Frankfurter Allee 1/2

- Warschauer Straße 7/8

- Karl-Marx-Allee 140/143

11. Bereich Gesundbrunnen, begrenzt durch

- Badstraße 6

- die Kreuzung Badstraße/ Brunnenstraße

- Behmstraße 28

- Swinemünder Brücke

- Hanne-Sobeck-Platz

- Brunnenstraße 105

12. Bereich Heerstraße Nord, begrenzt durch

- Cosmarweg

- Maulbeerallee

- Blasewitzer Ring

- Kleingartenanlage Hasenheide

- Meydenbauerweg

- Meesterweg

- Feldgebiet Aufstall

13. Bereich Hermannplatz, begrenzt durch

- die Kreuzung Urbanstraße/Sonnenallee

- die Kreuzung Hasenheide/Karl-Marx-Straße

14. Bereich Hermannstraße, begrenzt durch

- die Kreuzung Hermannstraße/ Allerstraße

- die Kreuzung Hermannstraße/Siegfriedstraße

15. Bereich Huttenkiez, begrenzt durch

- Rostocker Straße 13/41

- Beusselstraße 27/61 bis 12/78

- Turmstraße 58/63

- die Kreuzung Huttenstraße/ Rostocker Straße

16. Bereich Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee (Gropiusstadt), begrenzt durch

- Fritz-Erler-Allee 50/53

- die Kreuzung Fritz-Erler-Allee/Lipschitzallee

- die Kreuzung Lipschitzallee/Kölner Damm

- die Kreuzung Kölner Damm/ Johannisthaler Chaussee

- Johannisthaler Chaussee 263

17. Bereich JVA Moabit, begrenzt durch

- die Kreuzung Turmstraße/Rathenower Straße

- die Kreuzung Rathenower Straße/Alt-Moabit

- die Kreuzung Thomasiusstraße/Alt-Moabit

18. Bereich Karl-Marx-Straße, begrenzt durch

- Hermannplatz

- U-Bahnhof Neukölln

19. Bereich KottbusserTor/ Kottbusser Damm, begrenzt durch

- die Kreuzung Kottbusser Tor/Adalbertstraße

- die Kreuzung Kottbusser Tor/Skalitzer Straße

- die Kreuzung Kottbusser Tor/Reichenbergerstraße

- die Kreuzung Kottbusser Damm/Hermannplatz/Urbanstraße/ Sonnenallee

- Hohenstaufenplatz

20. Bereich Leopoldplatz, begrenzt durch

- Maxstraße

- Schulstraße

- Müllerstraße

- Nazarethkirchstraße

21. Bereich Lichtenberger Brücke, begrenzt durch

- Frankfurter Allee 248/gegenüber bis 263/266

22. Bereich Märkisches Viertel, begrenzt durch

- Calauer Straße

- die Kreuzung Calauer Straße/ Senftenberger Ring

- Senftenberger Ring

- Uhlandstraße

- Wilhelmsruher Damm

- die Kreuzung Wilhelmsruher Damm/ Finsterwalder Straße

- Finsterwalder Straße

- die Kreuzung Finsterwalder Straße/ Clauer Straße

23. Bereich Mauerpark, begrenzt durch

- Gleimstraße

- Gleimtunnel

- Am Falkplatz

- Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark

- Eberswalder Straße

- Wolliner Straße

- Graunstraße

24. Bereich Mehrower Allee (Marzahn Nord), begrenzt durch

- die Kreuzung Mehrower Allee/Blumberger Damm

- die Kreuzung Mehrower Allee/Märkische Allee

25. Bereich Modersohnbrücke, begrenzt durch

- die Kreuzung Modersohnstraße/Revaler Straße

- Modersohnstraße 33/34

26. Bereich Monbijoupark/James-Simon-Park, begrenzt durch

- Oranienburger Straße

- Kleine Präsidentenstraße

- die Spree

- Monbijoustraße

27. Bereich Oranienplatz/Oranienstraße, begrenzt durch

- die Kreuzung Moritzplatz/Prinzenstraße

- die Kreuzungen Oranienstraße/Dresdener Straße

- die Kreuzung Oranienplatz/Legiendamm

- die Kreuzung Oranienplatz/Leuschnerdamm

- die Kreuzung Oranienplatz/Naunynstraße

- die Kreuzung Oranienstraße/Skalitzer Straße

- die Kreuzung Oranienplatz/Erkelenzdamm

- die Kreuzung Oranienplatz/Segitzdamm

28. Bereich Potsdamer Platz, begrenzt durch

- die Kreuzung Ebertstraße/Voßstraße

- die Kreuzung Bellevuestraße/Auguste-Hauschner-Straße

- die Kreuzung Leipziger Straße/Leipziger Platz

- die Kreuzung Ebertstraße/Alte Potsdamer Straße

- die Kreuzung Potsdamer Straße/Varian-Fry-Straße

29. Bereich Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße, begrenzt durch

- Potsdamer Straße 105/116 bis 117/130

- Kurfürstenstraße 26/155 bis 33/149

30. Bereich Potsdamer Straße/Lützowstraße, begrenzt durch

- Potsdamer Straße 65/80 bis 79/92

- Lützowstraße 20/95 bis 25/88

31. Bereich Potsdamer Straße/Pohlstraße, begrenzt durch

- Potsdamer Straße 93/102 bis 105/116

- Pohlstraße 46/53 bis 62/75

32. Bereich RAW-Gelände, begrenzt durch

- Revaler Straße

- Modersohnstraße

- Bahngelände der Deutschen Bahn AG

- Warschauer Straße

33. Bereich Reinickendorfer Straße 84 (Maxhöfe), begrenzt durch

- Reinickendorfer Straße 79 bis 87

- den öffentlich zugänglichen Hof der Häuser Reinickendorfer Straße 82 bis 87

34. Bereich Roederplatz, begrenzt durch

- Weißenseer Weg

- Herzbergstraße

- Möllendorfstraße

- Paul-Junius-Straße

35. Bereich Rosenthaler Platz, begrenzt durch

- Weinbergsweg 2/27

- Torstraße 118/119 bis 131/132

- Rosenthaler Straße 1/72A bis 2/196

36. Bereich der Skateranlage Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße, begrenzt durch

- Falkenberger Chaussee

- Vincent-van-Gogh-Straße

- Warnitzer Straße

37. Bereich Simon-Dach-Kiez, begrenzt durch

- Grünberger Straße

- die Kreuzung Modersohnstraße/Gärtnerstraße

- Revaler Straße

- Warschauer Straße

38. Bereich Sonnenallee, begrenzt durch

- Hermannplatz

- Treptower Straße

39. Bereich Spandauer Neustadt, begrenzt durch

- Hohenzollernring

- Falkenseer Damm

- die Havel

40. Bereich Sparrplatz, begrenzt durch

- Sprengelstraße

- Sparrstraße

- Lynarstraße

41. Bereich Thermometersiedlung, begrenzt durch

- Celsiusstraße

- die Kreuzung Celsiusstraße/Fahrenheitstraße

- die Kreuzungen Réaumurstraße/Celsiusstraße

- die Kleingartenanlage Celsiusstraße

42. Bereich Traveplatz, begrenzt durch

- Travestraße

- Jessnerstraße,

- Oderstraße,

- Weichselstraße,

43. Bereich Treptower Park, begrenzt durch

- die Spree

- die Kreuzung Alt Treptow/Bulgarische Straße

- Bulgarische Straße

- Am Treptower Park

- Elsenstraße

44. Bereich U-Bahnhof Eberswalder Straße, begrenzt durch

- die Einmündung Schönhauser Allee/Topsstraße

- Pappelalllee 5A/88

- die Kreuzung Danziger Straße/ Knaackstraße/Lychener Straße

- die Einmündung Schönhauser Allee/Kastanienallee

- Kastanienallee 9/100

- Eberswalder Straße 19/31

45. Bereich U-Bahnhof Nauener Platz, begrenzt durch

- die Kreuzung Reinickendorfer Straße/Liebenwalder Straße

- Schulstraße 40/103 bis 41/ gegenüber

- Reinickendorfer Straße 52/74

46. Bereich U-Bahnhof Seestraße, begrenzt durch

- Müllerstraße 135/ gegenüber bis 40B/138

- Seestraße 43/95 bis 46/93A

47. Bereich Volkspark am Weinbergsweg, begrenzt durch

- Veteranenstraße

- Brunnenstraße

- Weinbergsweg

- Fehrbelliner Straße

48. Bereich Warschauer Brücke, begrenzt durch

- die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße

- den U-Bahnhof Warschauer Straße

49. Bereich Warschauer Straße, begrenzt durch

- die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße

- die Kreuzung Warschauer Straße/Revaler Straße

- den U-Bahnhof Frankfurter Tor

50. Bereich Wasserstadtbrücken, begrenzt durch

- Rauchstraße

- Daumstraße

- Pohleseestraße

- Hugo-Cassirer-Straße

51. Bereich Weitlingstraße, begrenzt durch

- Frankfurter Allee

- Lückstraße

52. Bereich Werner-Düttmann-Siedlung, begrenzt durch

- Urbanstraße

- Jahnstraße

- Hasenheide

- Graefestraße

53. Bereich Wismarplatz, begrenzt durch

- Weserstraße

- Gryphiusstraße

- die Kreuzung Wismarplatz/Boxhagener Straße

- die Kreuzung Wismarplatz/Grünberger Straße

54. Bereich Wrangelkiez/ Görlitzer Park, begrenzt durch

- Skalitzer Straße

- May-Ayim-Ufer

- Am Oberbaum

- Schlesische Straße

- Vor dem Schlesischen Tor

- Cuvrystraße

- Görlitzer Ufer

- Görlitzer Straße

- Wiener Straße

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