Von Sonntag bis Donnerstag, ab 22 Uhr bis Betriebsschluss Ausfall zwischen Uhlandstraße und Gleisdreieck
- von Sonntag, den 03. Januar 2021 bis 25. März, sowie vom 12.04. bis 29.04.
Alternativ können die Buslinien M19 oder M29 zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz, die Linie M46 zwischen Kurfürstendamm und Wittenbergplatz oder die U-Bahnlinien U2 und U3 zwischen Wittenbergplatz und Gleisdreieck genutzt werden. Der U Kurfürstenstraße ist nach einem kurzen Fußweg vom U-Bahnhof Bülowstraße sowie mit den M48 oder M85 erreichbar.
--
Bis 25.03.2021 Sperrung zwischen Kottbusser Tor und Warschauer Straße.
Ersatzverkehr zwischen S+U Warschauer Straße < > U Kottbusser Tor. Die Abfahrtshaltestelle am U Kottbusser Tor für den Ersatzverkehr in der Reichenberger Straße erreichen Sie vom Ausgang H oder J (200 m Fußweg). Und die Abfahrtshaltestelle am S+U Warschauer Straße für den Ersatzverkehr befindet sich in der Tamara-Danz-Straße unterhalb der Warschauer Brücke.
--
Vom 26.03.2021 bis 11.04.2021 Sperrung zwischen Warschauer Straße und Halleschem Tor. Ersatzverkehr mit Bussen.
U 2
U 2
In Richtung Pankow kein Halt am Bahnhof Potsdamer Platz bis 29.10.2021
Um die jeweiligen Bahnhöfe zu erreichen, fahren Sie bitte einen Bahnhof weiter und von dort wieder zurück.
S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Wegen einer Streckensperrung ist der Zugverkehr der Linien S45, S46, S47, S8, S85 und S9 zwischen Schöneweide und Baumschulenweg noch bis voraussichtlich 18 Uhr unterbrochen.
Die betroffenen Linien fahren wie folgt:
S45: Flughafen BER T1-2 <> Schöneweide sowie Baumschulenweg <> Südkreuz
S46: Königs Wusterhausen <> Schöneweide sowie Baumschulenweg <> Westend
S47: Spindlersfeld <> Schöneweide
S8: Greifswalder Straße <> Birkenwerder
S85: Greifswalder Straße <> Pankow
S9: Flughafen BER T1-2 <> Schöneweide sowie Ostbahnhof <> Spandau
Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Schöneweide und Treptower Park eingerichtet.
Zwischen Ostkreuz und Schöneweide nutzen Sie bitte auch die Züge des Regionalverkehrs. Der FEX hält zusätzlich in Schöneweide.
Regionalbahn
RE1
RE1
In den Nächten Mittwoch/Donnerstag, 3./4. bis Sonntag/Montag, 7./8. März, jeweils von 23.15 – 3.45 Uhr
Zugausfall und Schienenersatzverkehr zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt/Wellmitz/ Coschen sowie spätere Fahrzeiten
------
Am Montag, 8. März bis Freitag, 12. März, jeweils 7.00 – 9.30 Uhr und 15.00 – 17.30 Uhr
Zugausfall und Ersatzverkehr zwischen Berlin Zoologischer Garten und Berlin Friedrichstraße.
-----
Von Montag, 8. bis Donnerstag, 18. März, jeweils ganztägig
Zugausfall Berlin Zoologischer Garten/Berlin Ostkreuz <> Erkner (Ersatz durch Busse und S-Bahnen)
RE 2
RE 2
Vom 08. März bis 14. März 2021 kommt es bei einigen Zügen zu Umleitungen im Raum Berlin und zu veränderten Fahrzeiten. D.h. die Züge verkehren größtenteils über Gesundbrunnen, Berlin Jungfernheide und Lichtenberg. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
...
Vom 15. März bis 17. März 20211 werden die Züge 63997 (Cottbus Hbf ab 23:01 Uhr) und 63998 (Wismar ab 21:24 Uhr) umgeleitet. Die Züge verkehren über Gesundbrunnen und Berlin Jungfernheide. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
--
Vom 18. März , 19 Uhr, bis 19. März 2021, 05.30 werden einzelne Züge über Calau (Niederlausitz) umgeleitet. Dadurch entfallen die Halte Raddusch, Vetschau, Kunersdorf und Kolkwitz.
---
In der Nacht vom 23./24. März und in der Nacht vom 25./26. März 2021 kommt es bei einzelnen Zügen zu einer Umleitung im Raum Berlin. D.h. die Züge verkehren über Berlin-Gesundbrunnen und Berlin Jungfernheide. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße, Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
Stand: {{time}} Uhr – in Kooperation mit der VMZ Berlin.
Antenne Blitzer Meldungen
- auf der A 9 kurz vor Klein Marzehns Richtung Leipzig
- auf der A 10 zwischen Genshagen und Ludwigsfelde-Ost Richtung Dreieck Nuthetal
- auf der A 13 Höhe Duben Richtung Berlin
- auf der A 13 zwischen Calau und Bronkow Richtung Dresden
- auf der A 24 zwischen Linumer Bruch und Fehrbellin Richtung Wittstock
- auf der B 2 kurz nach dem Dreieck Barnim Richtung Berlin
- auf der B 101 zwischen Hartmannsdorf und Welsickendorf beidseitig
- auf der B 102 in Altgarz Richtung Rhinow und in Treuenbrietzen Richtung Jüterbog
- auf der B 158 zwischen Blumberg und Seefeld
- auf der B 198 kurz hinter Prenzlau Richtung Bietikow
- auf der A 9 kurz vor Klein Marzehns Richtung Leipzig
- auf der A 10 zwischen Genshagen und Ludwigsfelde-Ost Richtung Dreieck Nuthetal
- auf der A 13 Höhe Duben Richtung Berlin
- auf der A 13 zwischen Calau und Bronkow Richtung Dresden
- auf der A 24 zwischen Linumer Bruch und Fehrbellin Richtung Wittstock
- auf der B 2 kurz nach dem Dreieck Barnim Richtung Berlin
- auf der B 101 zwischen Hartmannsdorf und Welsickendorf beidseitig
- auf der B 102 in Altgarz Richtung Rhinow und in Treuenbrietzen Richtung Jüterbog
- auf der B 158 zwischen Blumberg und Seefeld
- auf der B 198 kurz hinter Prenzlau Richtung Bietikow
Von Sonntag bis Donnerstag, ab 22 Uhr bis Betriebsschluss Ausfall zwischen Uhlandstraße und Gleisdreieck
- von Sonntag, den 03. Januar 2021 bis 25. März, sowie vom 12.04. bis 29.04.
Alternativ können die Buslinien M19 oder M29 zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz, die Linie M46 zwischen Kurfürstendamm und Wittenbergplatz oder die U-Bahnlinien U2 und U3 zwischen Wittenbergplatz und Gleisdreieck genutzt werden. Der U Kurfürstenstraße ist nach einem kurzen Fußweg vom U-Bahnhof Bülowstraße sowie mit den M48 oder M85 erreichbar.
--
Bis 25.03.2021 Sperrung zwischen Kottbusser Tor und Warschauer Straße.
Ersatzverkehr zwischen S+U Warschauer Straße < > U Kottbusser Tor. Die Abfahrtshaltestelle am U Kottbusser Tor für den Ersatzverkehr in der Reichenberger Straße erreichen Sie vom Ausgang H oder J (200 m Fußweg). Und die Abfahrtshaltestelle am S+U Warschauer Straße für den Ersatzverkehr befindet sich in der Tamara-Danz-Straße unterhalb der Warschauer Brücke.
--
Vom 26.03.2021 bis 11.04.2021 Sperrung zwischen Warschauer Straße und Halleschem Tor. Ersatzverkehr mit Bussen.
U 2
U 2
In Richtung Pankow kein Halt am Bahnhof Potsdamer Platz bis 29.10.2021
Um die jeweiligen Bahnhöfe zu erreichen, fahren Sie bitte einen Bahnhof weiter und von dort wieder zurück.
S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Wegen einer Streckensperrung ist der Zugverkehr der Linien S45, S46, S47, S8, S85 und S9 zwischen Schöneweide und Baumschulenweg noch bis voraussichtlich 18 Uhr unterbrochen.
Die betroffenen Linien fahren wie folgt:
S45: Flughafen BER T1-2 <> Schöneweide sowie Baumschulenweg <> Südkreuz
S46: Königs Wusterhausen <> Schöneweide sowie Baumschulenweg <> Westend
S47: Spindlersfeld <> Schöneweide
S8: Greifswalder Straße <> Birkenwerder
S85: Greifswalder Straße <> Pankow
S9: Flughafen BER T1-2 <> Schöneweide sowie Ostbahnhof <> Spandau
Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Schöneweide und Treptower Park eingerichtet.
Zwischen Ostkreuz und Schöneweide nutzen Sie bitte auch die Züge des Regionalverkehrs. Der FEX hält zusätzlich in Schöneweide.
Regionalbahn
RE1
RE1
In den Nächten Mittwoch/Donnerstag, 3./4. bis Sonntag/Montag, 7./8. März, jeweils von 23.15 – 3.45 Uhr
Zugausfall und Schienenersatzverkehr zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt/Wellmitz/ Coschen sowie spätere Fahrzeiten
------
Am Montag, 8. März bis Freitag, 12. März, jeweils 7.00 – 9.30 Uhr und 15.00 – 17.30 Uhr
Zugausfall und Ersatzverkehr zwischen Berlin Zoologischer Garten und Berlin Friedrichstraße.
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Von Montag, 8. bis Donnerstag, 18. März, jeweils ganztägig
Zugausfall Berlin Zoologischer Garten/Berlin Ostkreuz <> Erkner (Ersatz durch Busse und S-Bahnen)
RE 2
RE 2
Vom 08. März bis 14. März 2021 kommt es bei einigen Zügen zu Umleitungen im Raum Berlin und zu veränderten Fahrzeiten. D.h. die Züge verkehren größtenteils über Gesundbrunnen, Berlin Jungfernheide und Lichtenberg. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
...
Vom 15. März bis 17. März 20211 werden die Züge 63997 (Cottbus Hbf ab 23:01 Uhr) und 63998 (Wismar ab 21:24 Uhr) umgeleitet. Die Züge verkehren über Gesundbrunnen und Berlin Jungfernheide. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
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Vom 18. März , 19 Uhr, bis 19. März 2021, 05.30 werden einzelne Züge über Calau (Niederlausitz) umgeleitet. Dadurch entfallen die Halte Raddusch, Vetschau, Kunersdorf und Kolkwitz.
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In der Nacht vom 23./24. März und in der Nacht vom 25./26. März 2021 kommt es bei einzelnen Zügen zu einer Umleitung im Raum Berlin. D.h. die Züge verkehren über Berlin-Gesundbrunnen und Berlin Jungfernheide. Die Halte Berlin Alexanderplatz, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße, Berlin Hbf und Berlin Zoologischer Garten entfallen.
Stand: {{time}} Uhr – in Kooperation mit der VMZ Berlin.
Antenne Blitzer Meldungen
- auf der A 9 kurz vor Klein Marzehns Richtung Leipzig
- auf der A 10 zwischen Genshagen und Ludwigsfelde-Ost Richtung Dreieck Nuthetal
- auf der A 13 Höhe Duben Richtung Berlin
- auf der A 13 zwischen Calau und Bronkow Richtung Dresden
- auf der A 24 zwischen Linumer Bruch und Fehrbellin Richtung Wittstock
- auf der B 2 kurz nach dem Dreieck Barnim Richtung Berlin
- auf der B 101 zwischen Hartmannsdorf und Welsickendorf beidseitig
- auf der B 102 in Altgarz Richtung Rhinow und in Treuenbrietzen Richtung Jüterbog
- auf der B 158 zwischen Blumberg und Seefeld
- auf der B 198 kurz hinter Prenzlau Richtung Bietikow
- auf der A 9 kurz vor Klein Marzehns Richtung Leipzig
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- auf der A 13 Höhe Duben Richtung Berlin
- auf der A 13 zwischen Calau und Bronkow Richtung Dresden
- auf der A 24 zwischen Linumer Bruch und Fehrbellin Richtung Wittstock
- auf der B 2 kurz nach dem Dreieck Barnim Richtung Berlin
- auf der B 101 zwischen Hartmannsdorf und Welsickendorf beidseitig
- auf der B 102 in Altgarz Richtung Rhinow und in Treuenbrietzen Richtung Jüterbog
- auf der B 158 zwischen Blumberg und Seefeld
- auf der B 198 kurz hinter Prenzlau Richtung Bietikow
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
hat nachdrücklich vor der Nutzung von gefälschten Attesten zur
Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt. Die Polizei akzeptiere bei
Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem
Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der
Maskenpflicht vermerkt sein müssten, sagte Stübgen am Donnerstag der
"Märkischen Allgemeinen" (online). Diese Daten werde die Polizei
aufnehmen und an die Gesundheitsämter weiterleiten.
"Wer glaubt, man könne all dies auf die leichte Schulter nehmen, den
warne ich: Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt", warnte Stübgen.
Ein Offizialdelikt wird als Straftat von einer Staatsanwaltschaft von
Amts wegen verfolgt.
Warnung vor berufsrechtlichen Konsequenzen
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte in der vergangenen Woche im Landtag auch vor möglichen Konsequenzen für Ärzte gewarnt. Wenn sich ein Verdacht auf eine Fälschung oder eine mangelnde Begründung ergebe, würden diese Atteste an die Landesärztekammer weitergeleitet, erklärte Nonnemacher. Dort könnten dann berufsrechtliche Konsequenzen gegen Ärzte eingeleitet werden, wie dies in anderen Bundesländern bereits geschehen sei.
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"Wenn pauschal die Daten eingesammelt werden und das Attest überprüft wird," -- Es wird ja nicht "pauschal" vorgegangen, sondern nur in dem "sehr speziellen" Fall, daß jemand seinen MNS nicht trägt.
Das ist doch der normale Ablauf: Jemand ist verdächtig, es wird ermittelt (z.B. auch Daten überprüft) und wenn sich der Verdacht bestätigt, wird Anklage erhoben und ggf. verurteilt.
Also ich sehe da nichts, wo das Unschuldsprinzip ausgehebelt werden sollte.
17.
Das sind wieder überzogene Regeln,die nichts bringen,man kann sich nur an den Kopf fassen.Wann wachen unsere Politiker endlich mal auf.Nachdem in Südafrika und Britannien ein mutierter Virus aufgetaucht ist ,wurde angeblich der Flugverkehr nach Deutschland eingestellt.Das war eine Fakemeldung. Alle die nach Deutschland aus diesen Regionen kommen wollen,kommen auch rein.Es erfolgt eine Umbuchung auf Tochtergesellschaften der Airlines,die dann nach Prag fliegen. Ruckzuck waren Bekannte trotz dieser Ankündigung, aus Südafrika wieder da.Solange solch inkonsequentes Kriesenmanagement läuft,brauch man sich über ein paar Tote nicht zu wundern.Wer hat es gemacht? Die CDU.
16.
Es ist wie immer, die Ehrlichen müssen unter den Deppen leiden, die jede Möglichkeit nutzen, um keine Makse zu tragen. Selbst auf die Gefahr hin, bei einer Straftat ertappt zu werden, stellen Ärzte wissentlich falsche Atteste aus bzw. es werden sich einfach Muster aus dem Internet heruntergeladen und selbst ausgefüllt.
Traurig wie weit bei manchen der "Freiheitsdrang" die kriminelle Hemmschwelle sinken lässt.
Mit dem pauschalen Hinweis auf die polizeiliche Generalklausel im PolG oder ASOG würde ich mich nicht abspeisen lassen. Die Frage ist doch, ob die einschlägige Verordnung - in BRB der Paragraph 2 der EindämmungsVO - dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz genügend Rechnung trägt. Wenn in der VO für das ärztliche Zeugnis die Angabe von Name und Geburtsdatum verlangt wird, ist das ok. Was darüber hinaus geht, erscheint mir unter Beachtung des Grundrechtsschutzes nicht mehr erforderlich / verhältnismäßig.
Es gibt noch Menschen die aus wirklichen gesundheitlichen Gründen ein Attest erhalten und keine Covidnoraranten sind, so wie ich es auch nicht bin, nur das dazu angemerkt. Auch wenn es nicht gefällt aber ich hinterfrage mittlerweile vieles im Bezug des Viruses und muss leider feststellen das vieles durch Medien und Politik aufgebauscht wird allerdings auch sehr viele Fakenews verbreitet wird. Trotzdem unterschätze ich die Gefahr nicht die von dem Virus ausgeht und habe meine Kontakte zurück gefahren. Nur muss mich aber auch nicht von einigen Mitmenschen beleidigen lassen, als Covididiot usw. und das nur weil ich das Attest habe... Daher wäre es gut nicht alle über einen Kamm zu scheren oder zu verallgemeinern.
13.
Lieber RBB, liebe Kommentierende, es ist ja unzweifelhaft, unabhängig von COVID-19, dass es Atteste gibt, deren Inhalt nicht den Tatsachen entspricht und die Lage besonders ist. Ich frage mich jetzt aber, ob bei dem Vorgehen von Polizei etc. in diesem Fall noch der verfassungsmäßige Grundsatz gilt, dass jemand unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Wenn pauschal die Daten eingesammelt werden und das Attest überprüft wird, gilt dann nicht jeder mit Attest erstmal als mindestens verdächtig, bis die Überprüfung seine Unschuld und die des Arztes / der Ärztin erwiesen hat? Ich wäre für Aufklärung dankbar. Frohe Weihnachten!
Ihr Vergleich hinkt. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, die Diagnose und den Grund der Befreiung von der Maskenpdlicht in das Attest aufzunehmen.
Weder der Mitarbeiter des Ordnungsamtes noch der Polizist wäre in der Lage, dies medizinisch zu beurteilen und mit Verlaub, steht es ihnen auch nicht zu.
Bezogen auf Ihren Vergleich wäre es so, als ob statt eines Führerscheins eine Bescheinigung über die Prüfung mit Namen des Prüfers, dem Prüfungsergebnis und einer Begründung, warum der Inhaber in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug zu führen, mitzuführen sei.
Diagnose und Krankheitsbild gehen in der Regel die Polizei nichts an. Aber in den vorliegenden Fällen erfolgt die Erhebung der Daten zur Gefahrenabwehr (§8 Abs. 1 PolG Brandenburg oder § 17 Abs. 1 ASOG Berlin). Nur durch Erhebung der Daten, also lesen der Diagnosen, kann die Polizei feststellen, ob ausnahmsweise jemand keine Maske tragen muss. Es ist nämlich in aktuellen Situation eine mögliche Gefahr für Dritte, wenn jemand keine Maske trägt, zB in der Bahn oder in anderen engen räumlichen Verhältnissen. Und diese Gefahr darf von der Polizei (die eben zur Verhinderung von Gefahr verpflichtet ist) nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn es erhebliche gesundheitliche Risiken für den Maskenträger bedeuten würde. Da leider bekannt ist, dass manche Ärzte Atteste fälschen, bleibt nichts anderes übrig, als diese zu prüfen! Aber trotzdem muss die Polizei sicherstellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke genutzt werden kann!
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: wenn plötzlich einige Ärzte auf die Idee kommen, Urkundenfälschung zu begehen, muß "massiv" dagegen vorgegangen werden. Und das geht nun mal nur, wenn man dementsprechend vorgelegte Atteste auf ihre Authenzität überprüft. Das wiederum erfordert eben die Hinzuziehung der Gesundheitsämter, die einem entsprechenden Verdacht nachgehen müssen, da dies nun mal in unserem Rechtssystem nicht durch die Exekutive entschieden werden kann.
Dieser ganze Aufwand wäre gar nicht nötig, wenn niemand in der Gesellschaft auf die strunzdämliche Idee käme, durch eine Urkundenfälschung eine fragwürdige Ausnahme der Maskenpflicht zu erschleichen.
Und ja, ich verzichte zur Verhinderung solcher Straftaten auf einen Teil meines Rechts auf Datenschutz, nämlich den, der es ermöglicht, zügigst die Echtheit eines möglichen Attests zu überprüfen. Das wird wohl auch der "normale" Umgang von Menschen sein, die auf solche Atteste tatsächlich angewiesen sind.
8.
Diagnose und Krankheitsbild - z.B. drohende Panikattacken - gehen die Polizei und den Herrn Innenminister nichts an. Hier werden sonst die Persönlichkeitsrechte des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt. Wer wegen angeblich nicht ausreichenden Attestes Ärger mit der Polizei hat, sollte sich dagegen mit Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr setzen.
Etwas anderes ist die Rezeptfälschung. Diese ist natürlich zu unterlassen.
In der Konsequenz bedeutet das, das es künftig ausreichen soll zu behaupten, ein solches Attest zu haben.
Kann man machen.
Und auch auf den Führerschein übertragen.
Da werdens aber schaun, die Herren und Damen Polizisten, wenn künftig ein gestammeltes "Datenschutz" ausreichen sollte.
6.
"Die Polizei akzeptiere bei Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein müssten, sagte Stübgen am Donnerstag der "Märkischen Allgemeinen" (online)."
Bisherige Fehlentscheidungen der Landesregierung wurden durch Gerichte aufgehoben, ohne erkennbare Konsequenzen.
Hier könnte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, da Patientendaten nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Man sollte sich seitens der Regierung lieber um den im Kommentar #1 geschilderten Fall kümmern und ein politisches Erdbeben vermeiden. Wir haben nicht mehr 1970, wo man mit den Menschen machen konnte was man wollte.
5.
"Diese Daten werde die Polizei aufnehmen und an die Gesundheitsämter weiterleiten.", klingt schon irgendwie rechtswidrig. Generalverdacht gegen jeden, der ein ärztliches Attest hat?!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Innenminister so etwas gesagt haben soll. Das ist ja so auch nicht in der Eindämmungsverordnung geregelt.
4.
Haben Polizisten datenrechtlich überhaupt das Recht, eine ärztliche Diagnose einzusehen??? Und steht diese überhaupt auf einem Attest, wenn es z.B. datenrechtlich verboten ist, diese auf dem Krankenschein zu vermerken... Aber Herr Stübgen nimmt es ja ansonsten auch nicht so genau mit dem Datenschutz, siehe Autobahnkameraüberwachungsdauerspeicherung....
3.
Daß die Fälschung eines Attestes als eine "Urkundenfälschen" strafbewährt ist, scheint noch nicht zu jedem durchgedrungen zu sein. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Kein Pardon!
Auch die neutrale Einstellung zu vermeintlichen Kavaliersdelikten unterstützt die stete Erodierung nicht nur des Vertrauens in die Rechtsverteidigungsbereitschaft des Staates, sondern auch der Bereitschaft, dieses allgemeine Vertrauen jederzeit zu verteidigen. Es geht mir nicht um "Denunziantentum", sondern um die Zivilcourage, einer Chuzpe zumindest zu widersprechen... demjenigen klarzumachen, daß solch ein Verhalten eben nicht "widerspruchslos" akzeptiert wird.
Solange "solch einem Verhalten" nicht widersprochen wird, gleicht es einer Toleranz "solch eines Verhaltens".
Will ich mich auf das "Attest" eines Arztes verlassen, der solche "nach Gefälligkeit" ausstellt?
Dann lieber Voodoo!
2.
Also, diese Attest-Kopfnucken, die gehören zu den 50 % der Menschen, die für die Pandemie bzw. alle viralen Erkältungskrankheiten einfach zu DUMM sind. Die glauben immer noch den Spruch vom ersten Lockdown, als es keine Masken zu kaufen gab, dass Masken nur die ANDEREN schützten. Dass das eine fette Lüge war, ist bis auf den Covidnoranten eigentlich jedem klar.
Ich trage die Maske von Anfang an NUR, weil sie MICH schützt. DADURCH schütze ich die anderen, weil ich nix kriege und nix weitergebe.
Ich kann doch nicht darauf hoffen, dass die anderen mich schützen! Immerhin sind 50 % zu dumm dafür...
1.
Wenn ein Gesundheitsamt einen angezeigten vorsätzlichen Coronaverstoß mit einem gefälschten Bescheid schließt ist das ebenfalls eine Straftat. Gleiches trift zu, wenn das MSGIV (Nonnemacher) Beschwerden deswegen platt macht und ausrichten läßt "nichts passiert" (sie leben doch noch). Auch die Nichtbearbeitung einer deswegen gestellten Dienstaufsichtsbeschwerde durch Woidke ist ähnlich zu werten.
Brandenburg hinkt beim Impftempo hinterher. Nun will das Land gegensteuern und startet einen Modellversuch. Ab Mittwoch soll auch in Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft werden. Es gibt allerdings noch einen Hürde.
Deutschland hat Millionen Fußballtrainer - und jetzt auch noch Manager. Via "Kickbase" stellen Fans ihre Teams in einer virtuellen Bundesliga auf. Was passiert, wenn sich Max Kruse plötzlich selbst aufstellt - und wo sind die Gefahren? Von Lynn Kraemer
19 Kommentare
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"Wenn pauschal die Daten eingesammelt werden und das Attest überprüft wird," -- Es wird ja nicht "pauschal" vorgegangen, sondern nur in dem "sehr speziellen" Fall, daß jemand seinen MNS nicht trägt.
Das ist doch der normale Ablauf: Jemand ist verdächtig, es wird ermittelt (z.B. auch Daten überprüft) und wenn sich der Verdacht bestätigt, wird Anklage erhoben und ggf. verurteilt.
Also ich sehe da nichts, wo das Unschuldsprinzip ausgehebelt werden sollte.
Das sind wieder überzogene Regeln,die nichts bringen,man kann sich nur an den Kopf fassen.Wann wachen unsere Politiker endlich mal auf.Nachdem in Südafrika und Britannien ein mutierter Virus aufgetaucht ist ,wurde angeblich der Flugverkehr nach Deutschland eingestellt.Das war eine Fakemeldung. Alle die nach Deutschland aus diesen Regionen kommen wollen,kommen auch rein.Es erfolgt eine Umbuchung auf Tochtergesellschaften der Airlines,die dann nach Prag fliegen. Ruckzuck waren Bekannte trotz dieser Ankündigung, aus Südafrika wieder da.Solange solch inkonsequentes Kriesenmanagement läuft,brauch man sich über ein paar Tote nicht zu wundern.Wer hat es gemacht? Die CDU.
Es ist wie immer, die Ehrlichen müssen unter den Deppen leiden, die jede Möglichkeit nutzen, um keine Makse zu tragen. Selbst auf die Gefahr hin, bei einer Straftat ertappt zu werden, stellen Ärzte wissentlich falsche Atteste aus bzw. es werden sich einfach Muster aus dem Internet heruntergeladen und selbst ausgefüllt.
Traurig wie weit bei manchen der "Freiheitsdrang" die kriminelle Hemmschwelle sinken lässt.
Mit dem pauschalen Hinweis auf die polizeiliche Generalklausel im PolG oder ASOG würde ich mich nicht abspeisen lassen. Die Frage ist doch, ob die einschlägige Verordnung - in BRB der Paragraph 2 der EindämmungsVO - dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz genügend Rechnung trägt. Wenn in der VO für das ärztliche Zeugnis die Angabe von Name und Geburtsdatum verlangt wird, ist das ok. Was darüber hinaus geht, erscheint mir unter Beachtung des Grundrechtsschutzes nicht mehr erforderlich / verhältnismäßig.
Es gibt noch Menschen die aus wirklichen gesundheitlichen Gründen ein Attest erhalten und keine Covidnoraranten sind, so wie ich es auch nicht bin, nur das dazu angemerkt. Auch wenn es nicht gefällt aber ich hinterfrage mittlerweile vieles im Bezug des Viruses und muss leider feststellen das vieles durch Medien und Politik aufgebauscht wird allerdings auch sehr viele Fakenews verbreitet wird. Trotzdem unterschätze ich die Gefahr nicht die von dem Virus ausgeht und habe meine Kontakte zurück gefahren. Nur muss mich aber auch nicht von einigen Mitmenschen beleidigen lassen, als Covididiot usw. und das nur weil ich das Attest habe... Daher wäre es gut nicht alle über einen Kamm zu scheren oder zu verallgemeinern.
Lieber RBB, liebe Kommentierende, es ist ja unzweifelhaft, unabhängig von COVID-19, dass es Atteste gibt, deren Inhalt nicht den Tatsachen entspricht und die Lage besonders ist. Ich frage mich jetzt aber, ob bei dem Vorgehen von Polizei etc. in diesem Fall noch der verfassungsmäßige Grundsatz gilt, dass jemand unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Wenn pauschal die Daten eingesammelt werden und das Attest überprüft wird, gilt dann nicht jeder mit Attest erstmal als mindestens verdächtig, bis die Überprüfung seine Unschuld und die des Arztes / der Ärztin erwiesen hat? Ich wäre für Aufklärung dankbar. Frohe Weihnachten!
Volle Zustimmung. Wenn ich die Mitglieder der Risikogruppen im Supermarkt mit Maske unterm Kinn sehe, glaube ich an die 50Prozent.
Ihr Vergleich hinkt. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, die Diagnose und den Grund der Befreiung von der Maskenpdlicht in das Attest aufzunehmen.
Weder der Mitarbeiter des Ordnungsamtes noch der Polizist wäre in der Lage, dies medizinisch zu beurteilen und mit Verlaub, steht es ihnen auch nicht zu.
Bezogen auf Ihren Vergleich wäre es so, als ob statt eines Führerscheins eine Bescheinigung über die Prüfung mit Namen des Prüfers, dem Prüfungsergebnis und einer Begründung, warum der Inhaber in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug zu führen, mitzuführen sei.
Diagnose und Krankheitsbild gehen in der Regel die Polizei nichts an. Aber in den vorliegenden Fällen erfolgt die Erhebung der Daten zur Gefahrenabwehr (§8 Abs. 1 PolG Brandenburg oder § 17 Abs. 1 ASOG Berlin). Nur durch Erhebung der Daten, also lesen der Diagnosen, kann die Polizei feststellen, ob ausnahmsweise jemand keine Maske tragen muss. Es ist nämlich in aktuellen Situation eine mögliche Gefahr für Dritte, wenn jemand keine Maske trägt, zB in der Bahn oder in anderen engen räumlichen Verhältnissen. Und diese Gefahr darf von der Polizei (die eben zur Verhinderung von Gefahr verpflichtet ist) nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn es erhebliche gesundheitliche Risiken für den Maskenträger bedeuten würde. Da leider bekannt ist, dass manche Ärzte Atteste fälschen, bleibt nichts anderes übrig, als diese zu prüfen! Aber trotzdem muss die Polizei sicherstellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke genutzt werden kann!
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: wenn plötzlich einige Ärzte auf die Idee kommen, Urkundenfälschung zu begehen, muß "massiv" dagegen vorgegangen werden. Und das geht nun mal nur, wenn man dementsprechend vorgelegte Atteste auf ihre Authenzität überprüft. Das wiederum erfordert eben die Hinzuziehung der Gesundheitsämter, die einem entsprechenden Verdacht nachgehen müssen, da dies nun mal in unserem Rechtssystem nicht durch die Exekutive entschieden werden kann.
Dieser ganze Aufwand wäre gar nicht nötig, wenn niemand in der Gesellschaft auf die strunzdämliche Idee käme, durch eine Urkundenfälschung eine fragwürdige Ausnahme der Maskenpflicht zu erschleichen.
Und ja, ich verzichte zur Verhinderung solcher Straftaten auf einen Teil meines Rechts auf Datenschutz, nämlich den, der es ermöglicht, zügigst die Echtheit eines möglichen Attests zu überprüfen. Das wird wohl auch der "normale" Umgang von Menschen sein, die auf solche Atteste tatsächlich angewiesen sind.
Diagnose und Krankheitsbild - z.B. drohende Panikattacken - gehen die Polizei und den Herrn Innenminister nichts an. Hier werden sonst die Persönlichkeitsrechte des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt. Wer wegen angeblich nicht ausreichenden Attestes Ärger mit der Polizei hat, sollte sich dagegen mit Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr setzen.
Etwas anderes ist die Rezeptfälschung. Diese ist natürlich zu unterlassen.
In der Konsequenz bedeutet das, das es künftig ausreichen soll zu behaupten, ein solches Attest zu haben.
Kann man machen.
Und auch auf den Führerschein übertragen.
Da werdens aber schaun, die Herren und Damen Polizisten, wenn künftig ein gestammeltes "Datenschutz" ausreichen sollte.
"Die Polizei akzeptiere bei Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein müssten, sagte Stübgen am Donnerstag der "Märkischen Allgemeinen" (online)."
Bisherige Fehlentscheidungen der Landesregierung wurden durch Gerichte aufgehoben, ohne erkennbare Konsequenzen.
Hier könnte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, da Patientendaten nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Man sollte sich seitens der Regierung lieber um den im Kommentar #1 geschilderten Fall kümmern und ein politisches Erdbeben vermeiden. Wir haben nicht mehr 1970, wo man mit den Menschen machen konnte was man wollte.
"Diese Daten werde die Polizei aufnehmen und an die Gesundheitsämter weiterleiten.", klingt schon irgendwie rechtswidrig. Generalverdacht gegen jeden, der ein ärztliches Attest hat?!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Innenminister so etwas gesagt haben soll. Das ist ja so auch nicht in der Eindämmungsverordnung geregelt.
Haben Polizisten datenrechtlich überhaupt das Recht, eine ärztliche Diagnose einzusehen???
Und steht diese überhaupt auf einem Attest, wenn es z.B. datenrechtlich verboten ist, diese auf dem Krankenschein zu vermerken...
Aber Herr Stübgen nimmt es ja ansonsten auch nicht so genau mit dem Datenschutz, siehe Autobahnkameraüberwachungsdauerspeicherung....
Daß die Fälschung eines Attestes als eine "Urkundenfälschen" strafbewährt ist, scheint noch nicht zu jedem durchgedrungen zu sein. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Kein Pardon!
Auch die neutrale Einstellung zu vermeintlichen Kavaliersdelikten unterstützt die stete Erodierung nicht nur des Vertrauens in die Rechtsverteidigungsbereitschaft des Staates, sondern auch der Bereitschaft, dieses allgemeine Vertrauen jederzeit zu verteidigen. Es geht mir nicht um "Denunziantentum", sondern um die Zivilcourage, einer Chuzpe zumindest zu widersprechen... demjenigen klarzumachen, daß solch ein Verhalten eben nicht "widerspruchslos" akzeptiert wird.
Solange "solch einem Verhalten" nicht widersprochen wird, gleicht es einer Toleranz "solch eines Verhaltens".
Will ich mich auf das "Attest" eines Arztes verlassen, der solche "nach Gefälligkeit" ausstellt?
Dann lieber Voodoo!
Also, diese Attest-Kopfnucken, die gehören zu den 50 % der Menschen, die für die Pandemie bzw. alle viralen Erkältungskrankheiten einfach zu DUMM sind. Die glauben immer noch den Spruch vom ersten Lockdown, als es keine Masken zu kaufen gab, dass Masken nur die ANDEREN schützten. Dass das eine fette Lüge war, ist bis auf den Covidnoranten eigentlich jedem klar.
Ich trage die Maske von Anfang an NUR, weil sie MICH schützt. DADURCH schütze ich die anderen, weil ich nix kriege und nix weitergebe.
Ich kann doch nicht darauf hoffen, dass die anderen mich schützen! Immerhin sind 50 % zu dumm dafür...
Wenn ein Gesundheitsamt einen angezeigten vorsätzlichen Coronaverstoß mit einem gefälschten Bescheid schließt ist das ebenfalls eine Straftat. Gleiches trift zu, wenn das MSGIV (Nonnemacher) Beschwerden deswegen platt macht und ausrichten läßt "nichts passiert" (sie leben doch noch). Auch die Nichtbearbeitung einer deswegen gestellten Dienstaufsichtsbeschwerde durch Woidke ist ähnlich zu werten.