Prioritätenliste des Gesundheitsministeriums - Wer sich zuerst gegen das Coronavirus impfen lassen kann

Do 17.12.20 | 17:48 Uhr
Impfung des Pfizer/Biontech-Impfstoffs am 16.12.2020. (Quelle: dpa/Robin Utrecht)
Bild: dpa/Robin Utrecht

Wer wird zuerst geimpft, wenn der Corona- Impfstoff da ist? Ein Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, besagt: Senioren ab 80 Jahren, Bewohner und Personal von Pflegeheimen und Personal in Krankenhäusern. Der Impfstoff könnte allerdings knapp werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Liste von Personengruppen erstellt, die voraussichtlich zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden können. Einem Entwurf zufolge, der dem Hauptstadtstudio vorliegt, sind als erstes an der Reihe: Menschen ab 80 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen, das Personal in diesen Einrichtungen sowie medizinisches Personal, das auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Corona-Impfzentren sowie in anderen infektionsrelevanten Bereichen arbeitet.

Der Entwurf beruht auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts und muss noch von den Bundesländern abgesegnet werden. Voraussichtlich am Freitag will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Verordnung erlassen.

Zu wenig Impfdosen für die höchste Prioritätengruppe

Mit der Impfung dieser höchsten Prioritätsgruppe könnte bereits am 27. Dezember begonnen werden. Das Land Berlin will an diesem Tag in seinen sechs Impfzentren den Betrieb aufnehmen, in Brandenburg soll dies nach bisherigen Planungen zunächst in zwei Impfzentren in Potsdam und Cottbus am 5. Januar geschehen. In beiden Bundesländern sind auch mobile Impf-Teams unterwegs und suchen Menschen auch in Pflegeheimen auf. Das medizinische Personal soll in den jeweiligen Einrichtungen und Krankenhäusern geimpft werden.

Bundesweit zählen zur höchsten Risikogruppe insgesamt 8,6 Millionen Menschen. In den ersten Tagen werden sich bundesweit allerdings nur 200.000 Menschen impfen lassen können, denn in einem ersten Schritt könnten laut Spahn nur rund 400.000 Impfdosen ausgeliefert werden. Der ersten Impfung muss immer wenige Wochen später eine zweite folgen.

Drei Prioritätsgruppen

Sobald die höchste Prioritätengruppe durchgeimpft ist, folgt Gruppe 2 mit "hoher Priorität", im Anschluss die dritte Gruppte mit erhöhter Priorität. Welcher Personenkreis in welcher Prioritäts-Gruppe ist, kann man der farbigen Tabelle entnehmen:

Organisatorische Informationen

Zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einer dieser Prioritätengruppen müssen in den Impfzentren oder den mobilen Impfteam folgende Unterlagen und Papiere vorgelegt werden:
 
- Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht. Das gilt nicht für Personen, die in einer Einrichtung gepflegt und betreut werden oder tätig sind
- ärztliche Atteste über die jeweiligen Vorerkrankungen
- bei engen Kontaktpersonen eine Bestätigung der zu pflegenden Person oder der schwangeren Partnerin.

Die Terminvergabe für die Impfungen soll per Telefon oder E-Mail erfolgen, dafür betreibt laut Gesetzentwurf die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein standardisiertes Modul, das den Ländern zur Organisation der Terminvergabe zur Verfügung gestellt wird. Es soll eine bundesweit einheitliche Telefonnummer geben, über die Callcenter erreichbar sind. Diese organisieren dann die Terminvergaben.

Wie am meisten Leben gerettet werden können

Seit August arbeitet das Robert-Koch-Institut an einer ausgefeilten Impfstrategie, am Donnerstag hat die Ständige Impfkommission Beschluss für die Empfehlung
der COVID-19-Impfung
veröffentlicht. Vier sogenannte Impfziele wurden definiert:

  • - Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisierung) und -Todesfälle
  • - Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingtem SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation)
  • - Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial
  • - Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens
Wichtig ist dabei auch, was kein Ziel der Impfung ist: Das Aufrechterhalten der Wirtschaft oder die Teilnahme von Sportlern an Olympia (wie zuletzt diskutiert) haben keine Priorität.
 
Wer als zuerst das Recht auf eine Impfung hat, ist im Kern eine ethische Frage. Berechnen lässt sich aber, welche Effekte unterschiedliche Imfpstrategien auf das Covid-Infektionsgeschen haben. Die Forscher des RKI haben dafür schematisch drei Ansätze durchgerechnet: die Impfung von Menschen über 80 Jahren, von Menschen über 60 sowie von Erwachsenen, die an Vorekrankungen leiden. Besonders entscheidend für die Berechnung ist dabei das Risiko einen schweren Verlauf zu erleiden oder sogar an Covid zu sterben.

Die meisten Covid-Infektionen innerhalb von drei Monaten könnte man den Berechnungen zufolge verhindern, wenn man Personen mit Vorerkrankung zuerst impfen würde. Das erklärt sich daraus, dass Menschen mit Herzinsuffizienz, Asthma oder Diabetes in vielen Altersgruppen vorkommen, teilweise noch berufstätig sind und somit mehr Kontakte haben. Sie stecken sich häufiger an und stecken andere häufiger an.

Doch der Krankheitsverlauf ist bei diesen Menschen nicht so schwer wie in einer anderen Gruppe: Weit mehr Krankenhausaufenthalte und Corona-Tote können den Berechnungen entsprechen verhindert werden, wenn man über 80-jährigen zuerst das Recht auf Impfung gibt. Auch wenn Vorerkrankung das Risiko eines schweren Verlaufs erhöhen, der Risikofaktor Nummer eins ist das Alter. So haben beispielsweise über 80-jährige ein 17-prozentiges Risiko an den Folgen einer Covid-Infektion zu sterben.

Selbst der Blick auf die geretteten Lebensjahre bestätigt diese Imfpstrategie: Dabei wird an Hand der statistischen Lebenserwartung berechnet, wie viele Lebensjahre ein Verstorbener statistisch gesehen noch vor sich gehabt hätte. Durch die Impfung könnten allein in den nächsten drei Monaten 11.360 Lebensjahre gerettet werden, sagen die RKI-Forscher.

Sendung: Inforadio, 17.12.2020, 9:40 Uhr

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