Symptomfreie Patienten - Apotheken dürfen Covid-19-Schnelltests durchführen

Mo 04.01.21 | 12:23 Uhr
Symbolbild: Apotheken dürfen den Covid-19-Schnelltest durchführen. (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Covid-19-Infektion durchführen. Patienten mit Symptomen müssen weiterhin zum Arzt. Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten.

Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung Schnelltests (Antigentests) zur Feststellung einer Covid-19-Infektion durchführen. Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am Montag mit.

Die Patienten müssen allerdings symptomfrei sein. Für den Test ist ein Abstrich im Nasen-Rachen-Bereich nötig.

Apotheken bereits überlastet

Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten, wird ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Mitteilung zitiert.

Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden. Patienten mit Symptomen müssen sich an einen Arzt wenden.

Zunächst war die Testung nur Ärzten erlaubt. Dieser Vorbehalt wurde bereits im November 2020 aufgehoben. Bund und Länder hatten sich auf die gemeinsame Linie verständigt, dass Apotheken ohne weitere gesetzliche Änderungen Covid-19-Schnelltests durchführen dürfen. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

Schnelltests weniger zuverlässig

Schnelltests gelten bislang als weniger zuverlässig als der PCR-Test, bei dem der Abstrich im Labor ausgewertet wird, was ein bis zwei Tage dauern kann. Beim Antigen-Schnelltest handele es sich nur um eine Momentaufnahme, deren Aussagekraft nicht zuletzt davon abhängt, ob der Test fachgerecht durchgeführt wird, betonte etwa Charité-Mediziner Norbert Suttorp. Denn das Gewinnen von ausreichend Abstrichmaterial tief genug im Nasen-Rachenraum ist für Laien nicht einfach. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss von einem PCR-Test bestätigt werden.

Verkauf von Schnelltests an Laien verboten

Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten. "Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann", sagte Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA, als die Diskussion Ende 2020 entbrannte.

Sendung: Abendschau, 04.01.2020, 19:30 Uhr

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