Von der Abifeier bis zum 80. Geburtstag - So darf in Berlin und Brandenburg schon wieder gefeiert werden

Do 04.06.20 | 06:07 Uhr
Symbolbild: Kinder bei der Einschulung in Berlin Lichtenberg. (Quelle: imago images/F. Boillot)
Bild: imago images/F. Boillot

Private Feiern sind unter bestimmten Auflagen inzwischen sowohl in Berlin als auch in Brandenburg erlaubt. Doch die geltenden Corona-Regeln werfen bei unseren Userinnen und Usern viele Fragen auf. Hier sind Antworten.

Grundsätzlich vorneweg: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen sind in Berlin und Brandenburg nach wie vor nicht erlaubt, aber inzwischen gelten immer mehr Ausnahmen. Was immer gilt und nicht aufgehoben ist: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu seinem oder seiner Nächsten, es sei denn man wohnt im selben Haushalt.

Inzwischen sind private Feiern "aus zwingenden Gründen" (Berlin) beziehungsweise "aus gewichtigem Anlass" (Brandenburg) mit bis zu 50 Personen erlaubt. Kann ich jetzt also auch meinen 50. Geburtstag feiern?

Berlin: In der Verordnung aufgezählt werden als zwingende Gründe "die Begleitung Sterbender, nichtreligiöse Bestattungen, Trauerfeiern, standesamtliche Eheschließungen sowie Feierlichkeiten anlässlich von Taufen und Hochzeiten." Grundsätzlich gehe es um Anlässe, "die nur höchst selten bis hin zu nur einmalig im Leben eines Menschen vorkommen", erläutert der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Moritz Quiske, auf Nachfrage von rbb|24. Damit fallen laut Quiske aber auch Abitur-, Konfirmations-, Jugendweihe- und Einschulungsfeiern darunter. Geburtstage allerdings nicht. Die kann man aktuell zumindest in kleinem Kreis feiern: Mit bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten oder mit egal wie vielen Angehörigen aus zwei Haushalten.

Brandenburg: Als Anlässe aus gewichtigem Anlass definiert die Brandenburger Landesregierung Hochzeitsfeiern nach einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung, Feiern zu Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe. Ebenfalls dürfen laut Gesundheitsministerium Silberne, Goldene und Diamantene Hochzeiten gefeiert werden sowie Schulbeginn und Schulabschluss. Runde Geburtstage seien auch ein gewichtiger Anlass - und nennt als konkretes Beispiel den 80.. Das Ministerium betont hier aber die besondere Schutzbedürftigkeit älterer Menschen. Sonstige Geburtstage fallen dagegen laut Gesundheitsministerium nicht unter die Ausnahme, seien aber in kleinerem Kreise von bis zu zehn Personen erlaubt.

Welche Regeln sind bei privaten Feiern zu beachten?

Berlin: Laut Gesundheitsverwaltung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Ein Sicherheits- und Hygienekonzept sei dagegen nur bei bestimmten Veranstaltungen zu erstellen. "Dies dürfte bei privaten Feiern mit bis zu 50 Personen eher nicht einschlägig sein", so Quiske.

Brandenburg: Die Verordnung schreibt für private Feiern keine Anwesenheitslisten oder ein konkretes Hygienekonzept vor. Der Sprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums betonte gegenüber rbb|24 aber, dass der Raum für eine private Familienfeier mit 50 Personen angemessen sein müsse und nicht etwa in einer Zwei-Raum-Wohnung gefeiert werden dürfe. Und grundsätzlich soll an einer Hochzeitstafel darauf geachtet werden, dass nicht alle denselben Salzstreuer benutzen.

Können wir für unsere private Abiturfeier auch Räume anmieten oder in ein Restaurant gehen?

Berlin: Grundsätzlich ja, so die Antwort der Gesundheitsverwaltung, mit Blick auf Privatfeiern aus "zwingenden Gründen". Allerdings seien dann ergänzend die Regeln der Gastronomie zu beachten. Hier gilt zum Beispiel: Speisen und Getränke nur am Tisch und keine Buffets.

Brandenburg: Private Familienfeiern dürfen grundsätzlich in Gaststätten und Cafés stattfinden, die zubereitete Speisen anbieten, heißt es aus dem Ministerium. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen. Die Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr gelten auch für geschlossene Gesellschaften.

Für "sonstige Veranstaltungen" sind laut Berliner Verordnung inzwischen ja sogar höhere Teilnehmerzahlen zugelassen? Kann ich also einen Veranstalter oder ein Restaurant damit beauftragen, meine Hochzeit mit bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni mit bis zu 300 Personen auszurichten.

Berlin: Hier heißt die klare Antwort der Senatsverwaltung: Nein. Privatfeiern fallen nicht unter "sonstige Veranstaltungen", wie sie in der Verordnung aufgeführt werden. "Gemeint sind hier ausschließlich gewerblich organisierte Veranstaltungen", so Quiske. Unter freiem Himmel sind dabei seit dem 2. Juni sogar bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 1.000 Personen erlaubt.

 

Welche anderen Versammlungen und Veranstaltungen sind in Brandenburg aktuell wieder mit mehr Teilnehmern erlaubt?

Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Besucherinnen und Besuchern erlaubt. Das gleiche gilt für nicht-religiöse Bestattungen sowie für standesamtliche Eheschließungen.

Offizielle Feiern zum Schulanfang und zum Schulabschluss sowie Jugendweihe-Zeremonien, in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Besucher erlaubt und mit bis zu 150 Besucherinnen und Besucher unter freiem Himmel. Feiern zum Schulanfang in geschlossenen Räumen von Kindertagesstätten sind allerdings laut der Eindämmungsverordnung untersagt.

Wir mussten unsere Hochzeit mit gut 150 Gästen verschieben, wann können wir denn wieder mit Sicherheit planen?

Mit Sicherheit lässt sich derzeit grundsätzlich wenig planen. Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben aktuell mindestens bis zum 29. Juni bestehen. Über weitere Lockerungen entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.

Der Berliner Senat will mit einem Ampelsystem das Infektionsgeschehen im Blick behalten und wenn notwendig reagieren. Am Dienstag ist zum zweiten Mal die erste von drei Corona-Ampeln auf rot gesprungen.

Brandenburg wiederum plant angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen weitere Lockerungen ab dem 15. Juni, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Die Zahl der Neuinfektionen sei niedrig, man habe die Lage im Griff. Welche Lockerungen genau erfolgen, werde laut Gesundheitsminissterium in den kommenden Wochen geplant. 

Sendung: Inforadio, 03.06.2020, 14 Uhr

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