Fragen und Antworten - Welche Veranstaltungen in Berlin und Brandenburg jetzt erlaubt sind

Fr 24.04.20 | 14:09 Uhr
Symbolbild: Stühle mit einem Mindestabstand stehen in der Kirche für Trauungen und Messen bereit. (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Die Verbote von Veranstaltungen wurden gelockert, sowohl in Berlin, als auch in Brandenburg. Dürfen wir jetzt eine Grillparty unter freiem Himmel feiern? Sind Konfirmationen erlaubt? Und wann sind Hochzeiten mit 200 Gästen wieder möglich?

Ein Grundsatz vorneweg: Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen in Berlin und in Brandenburg sind immer noch untersagt. Grundsätzlich gilt, dass Kontakte vermieden und auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden sollen. Das gilt auch mit den Lockerungen, die der Berliner Senat in der Verordnung vom 21. April [berlin.de] und Brandenburg am 17. April [brandenburg.de] veröffentlicht hat.

Von dieser Regel gibt es aber einige wenige Ausnahmen. Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu 20 Personen sind in Berlin und Brandenburg möglich, sofern diese aus "zwingenden" (Berlin) oder "wichtigen" (Brandenburg) Gründen erforderlich sind und Anwesenheitslisten geführt werden. Für alle erlaubten Veranstaltungen gilt: Es müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Doch was gilt als zwingender oder wichtiger Grund? Und was bedeutet das für eventuell bereits geplante Feste?

Unser Kind hat im Mai Konfirmation? Kann diese stattfinden?

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz empfiehlt, Konfirmationen zu verschieben. [Ekbo].

Als zwingende Gründe für Veranstaltungen gelten aktuell laut Berliner Verordnung die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern, Taufen und Trauungen - Konfirmationen sind hier nicht explizit aufgeführt.

In Brandenburg dürfen als Veranstaltungen religiöse Zeremonien aus "wichtigem Grund" abgehalten werden. Genannt werden insbesondere Taufen und Bestattungen, Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich und die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis mit bis zu 20 Teilnehmern.

Konfirmationen müssen verschoben werden, das ist in Brandenburg nicht nur eine Empfehlung, sondern vorgegeben. Sie gelten, ebenso wie Trauungen, nicht als religiöse Zeremonien "aus wichtigen Grund", da sie, so heißt es von Regierungssprecher Florian Engels, verschoben werden können.

Sind grundsätzlich Gottesdienste und Zeremonien anderer Relgionsgemeinschaften erlaubt?

Ab dem 4. Mai dürfen in Berlin Gottesdienste und allgemein kultisch-religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden. Das bedeutet auch, dass keine Gegenstände zwischen mehreren Personen herumgereicht werden dürfen.

Religiöse Feiern im Familien- und Bekanntenkreis, wie es beim Beginn des Fastenmonats Ramadan Tradition ist, dürfen in diesem Jahr nicht stattfinden. Es bleibt nur, "Ramadan im engsten Kreis, in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus zu feiern" – das teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am 22.04.2020 in einer Pressemitteilung des Senats für Integration und Migration mit.  

Für Brandenburg gilt: Gottesdienste seien noch nicht freigegeben, sagte  Regierungssprecher Engels am Donnerstag rbb|24. Derzeit werde aber an einem Konzept gearbeitet, um ab dem 4. Mai Erleichterungen für alle Religiongemeinschaften zu schaffen.

Dürfen wir aktuell eine Grill- oder Geburtstagsparty veranstalten - wenn wir genug Abstand halten? Im eigenen Garten? Im Park?  

Nein. Da eine Grillparty oder auch ein Geburtstag kein zwingender Grund für eine Veranstaltung sei, dürfen keine Garten- oder Grillpartys veranstaltet werden, teilte ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung rbb|24 auf Anfrage mit. Gefeiert werden könne mit Ehe- oder Lebenspartnern und dem eigenen Haushalt im Garten, allerdings nicht in der Öffentlichkeit; Parks sind tabu.

Auch Brandenburgerinnen und Brandenburger dürfen keine Garten- Grill- und Geburtstagspartys veranstalten, denn öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Dies betrifft zum Beispiel auch Abiturfeiern. Ausnahme: mit Menschen aus dem gleichen Haushalt.

Wir mussten wegen Corona unsere Hochzeit mit 200 Gästen verschieben. Ab wann können wir überhaupt wieder neu planen?

Die schon oben genannten Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen, die in Berlin aus zwingenden Gründen erlaubt sind, umfassen auch Trauungen, wie es in der Verordnung steht. Mit kleiner Gästezahl und Abstands- und Hygieneregeln wären Trauuungen demnach denkbar.

In Brandenburg dagegen zählen Trauungen nicht zu den erlaubten religiösen Zeremonien "aus wichtigem" Grund, weil sie verschoben werden können, so das Argument.

Für eine weitere Lockerung der Maßnahmen sind, laut Robert Koch-Institut, nicht nur die Entwicklung der Fallzahlen und die Reproduktionszahl relevant, sondern auch der Anteil immuner Menschen in der Bevölkerung sowie die Kapazitäten des Gesundheitssystems.

Entwarnung kann es aus virologischer Sicht erst geben, wenn geeignete Therapien möglich sind oder ein Impfstoff entwickelt wurde. Aber auch wirtschaftliche und ethisch-soziale Kriterien spielen bei den Entscheidungen zu Lockerungen eine Rolle. So ist heute leider nicht abzusehen, wann es wieder möglich sein wird, mit 200 Gästen eine Hochzeit zu feiern.

Was ist mit Großveranstaltungen?

Nach derzeitigem Stand dürfen in Berlin Konzerte, Messen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden.

Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern sind bis einschließlich 24. Oktober untersagt.
Ausnahmen gelten für sportliche Veranstaltungen. Diese dürfen nur stattfinden, wenn der Zugang kontrolliert werden kann und keine Zuschauer zugelassen werden.

Sportliche Veranstaltungen müssen von der Senatsverwaltung für Sport genehmigt werden, die das zuständige Gesundheitsamt einbezieht.

In Brandenburg bleiben Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten. Näheres wird in der aktuellen Verordnung noch nicht erläutert.

Es könnte passieren, dass die Regierungen die Termine für Berlin und Brandenburg verschieben, je nachdem, wie sich das Virus in der Bevölkerung ausbreitet.

Wann dürfen Bars und Clubs öffnen, oder ihre Außenbereiche?

In der Brandenburger Verordnung ist angegeben, dass Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Hier werden weder Ausnahmen noch zeitliche Befristungen genannt.

Für Berlin gilt das gleiche, auch Shisha-Bars dürfen nicht öffnen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren