Urlauber aus Berliner Risiko-Bezirken - Was man bei Reisen nach Schleswig-Holstein beachten sollte

Mo 05.10.20 | 15:39 Uhr
Rot-gelbe Fähnchen am Strand der Nordseeinsel Sylt (Schleswig-Holstein) (Quelle: picture alliance/Jürgen Schwenkenbecher)
Audio: Inforadio | 05.10.2020 | Raphael Jung | Bild: picture alliance/Jürgen Schwenkenbecher

Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg: Inzwischen gelten vier Berliner Bezirke in Schleswig-Holstein als Corona-Risikogebiete. Damit gerät so mancher Urlaub in den nahenden Herbstferien in Gefahr. Ein Überblick über die Auflagen.

Was muss beachtet werden, wenn man in einem der Berliner Risiko-Bezirke lebt und nach Schleswig-Holstein reisen will?

Bei der Einreise nach Schleswig-Holstein muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden und man muss 14 Tage in Quarantäne. Die Zeit kann aber verkürzt werden: indem man einen aktuellen negativen Corona-Test aus Berlin vorweist - und fünf Tage später in Schleswig-Holstein nochmal einen Test macht, der auch negativ ausfällt. Dann muss man nur fünf Tage in Quarantäne.

Quarantäne bedeutet, dass sich die Betroffenen häuslich isolieren müssen. Das bedeutet: in der Unterkunft oder Wohnung bleiben, einkaufen gehen oder Strandspaziergang sind verboten. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im Vorgarten der eigenen Ferienwohnung ist möglich.

Wie wird das kontrolliert, ob man sich tatsächlich an die Quarantäne-Vorschriften hält?

Es wird keine Kontrollen an den Autobahnen oder ähnliches geben, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministerium in Kiel dem rbb am Montag. Aber die Behörden - Gesundheitsamt und Polizei - sind durchaus befugt, Kontrollen durchzuführen. Wenn ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt wird - beispielsweise, weil man sich nicht bei den Behörden gemeldet hat, aber an Covid-19 erkrankt und ärztliche Hilfe benötigt - wird es teuer. Es drohen zwischen 4.000 und 10.000 Euro Strafe.

Was ist, wenn man in einem als Risikogebiet eingestuften Bezirk lebt und in einem Nicht-Risikobezirk arbeitet? Wie ist das dann mit der Quarantäne?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Das wichtigste Kritierium ist natürlich die Meldeadresse. Jemand könnte aber geltend machen, dass er sich über längere Zeit nicht dort aufgehalten hat, denn es gibt in Schleswig-Holstein eine Regelung, die besagt: Wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufhält, entfällt die Quarantäne. Wenn man nun beispielweise in einem Bezirk lebt, der als Risikogebiet gilt, aber täglich in einem anderen, nicht so eingestuften Bezirk arbeitet, dann kommt man eigentlich nie auf 48 Stunden in einem Risikogebiet - und müsste folglich nicht in Quarantäne. Ob das tatsächlich so ist, dazu beraten in Schleswig-Holstein derzeit Juristen.

Sendung: Inforadio, 05.10.2020, 13:25 Uhr

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