Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

Vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse! Dieser Beitrag wird seit dem 03.04.2020, 15 Uhr, nicht mehr aktualisiert. Alle Antworten beziehen sich auf den Stand des Tages, an dem sie jeweils beantwortet wurden. Fragen, die uns weiterhin erreichen, fließen in die reguläre Berichterstattung und in unsere FAQs zum Thema Corona ein.

### Freitag, 03. April ###

 

 

Ines (Berlin): Wenn mein Partner und ich getrennte Wohnungen haben und uns besuchen dürfen, ist ja auch körperlicher Kontakt dabei. Müssen wir trotzdem draußen 1,5 Meter Abstand halten?

Laut Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nur dann einzuhalten, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartner sind oder dem eigenen Haushalt angehören.

Andrea Wendt (Nauen): Dürfen wir zu Ostern mit meinen Kindern und Enkelkindern in unserem Garten grillen?

Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Mitglieder des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein Familienbesuch zählt nicht zu den in der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus genannten Ausnahmen, auch nicht zu Feiertagen wie zum Beispiel Ostern.

Milena (Berlin): Darf mein Freund aus Stuttgart mich besuchen und in meinem Haus schlafen? Und darf ich mit ihm zusammen nach Stuttgart runterfahren?

Weder in der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin [berlin.de] noch in der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Würrtemberg [baden-wuerttemberg.de] wird dies explizit verboten. Man sollte sich jedoch fragen, wie notwendig diese Reise wirklich ist. Die Deutsche Bahn und das Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung raten ausdrücklich von nicht unumgänglichen Reisen ab. Auch die Bürgermeister der Landkreise in Baden-Württemberg appellieren, die Lage ernst zu nehmen und Kontakte zu minimieren.

Philipp (Berlin): Hallo, darf ich mit meiner Mutter (lebt nicht mit mir in einem Haushalt) in unseren Garten fahren?

Laut Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus ist als wichtiger Grund für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen genannt. Da man zudem mit einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person unterwegs sein darf, steht weder der Fahrt zu zweit noch dem Aufenthalt im Kleingarten etwas im Wege - vorausgesetzt sie halten immer 1,5 Meter Abstand voneinander.

Jessica (Berlin): Hallo, darf ich mit meinem gehbehinderten Mann (Rollstuhlfahrer) mit Bussen der BVG innerhalb des Berliner Stadtgebietes in meinen Kleingarten fahren? Der Busfahrer muss die Rampe des Busses bedienen. Kann der Fahrer sich weigern auszusteigen, um die Rampe zu bedienen?

Die in den Regelungen der BVG beschriebenen Mobilitätshilfen, wie die vom Fahrpersonal zu bedienende Klapprampe, sind bei den aktuellen Corona-Hinweisen des Verkehrsbetriebs nicht erwähnt. Somit sollte davon ausgegangen werden können, dass die Fahrer diesen Service weiterhin anbieten. Die Bewirtschaftung von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen gilt in Berlin zudem als Ausnahme, für die man die eigenen Wohnung verlassen darf. Da man zudem mit denen im eigenen Haushalt lebenden Personen unterwegs sein darf, steht der Fahrt nichts im Wege.

Simone S. (Berlin): Guten Tag, ich wohne in Berlin, und meine 81- und 86-jährigen Eltern in der Uckermark. Darf ich zu ihnen fahren, um einen Einkauf zu tätigen? Ich möchte nur den Einkauf abliefern. Ich selber arbeite im Gesundheitswesen und möchte meine Eltern selbst nicht gefährden. Ist dies erlaubt?

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg ist nach den aktuellen Verordnungen der Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen erlaubt. Eine kontaktlose Übergabe der Lebensmittel verringert das Infektionspotential.

### Donnerstag, 02. April ###

 

 

Torsten (NRW): Ich möchte am Samstag mit meiner Frau von Dortmund nach Berlin fahren, um das Haus meines Schwiegervaters (seit zweieinhalb Jahren unbewohnt) nach persönlichen Dingen durchzuschauen. Das Haus soll verkauft werden, da mein Schwiegervater im Pflegeheim ist. Wir würden für drei bis vier Tage alleine in dem Haus schlafen. Spricht irgendwas dagegen?

Eine Einreisebeschränkung für Berlin gibt es – anders als zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern – nicht. Hier gilt: Gestattet ist "das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt". Die Bundesregierung rät allerdings von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands. Übernachtungen soll es nur in notwendigen Fällen und "ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" geben. Da alle Bundesländer den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Ehe-, Lebenspartnern und Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, erlauben, ist eine Fahrt nach Berlin möglich, wenn auch nicht gern gesehen.

Sarah (Berlin): Ich bin seit dem 13. März bei meiner Mutter in Brandenburg zu Besuch. Ich lebe eigentlich in Berlin und wollte am Freitag mit meiner Mutter mit dem Auto nach Berlin fahren, um in meiner Wohnung Arbeitsunterlagen zu holen, und dann wieder nach Brandenburg zurückfahren. Können wir noch fahren oder ist es eigentlich nicht erlaubt?

Berlin erlaubt das Verlassen und die Rückkehr nach Berlin, solange es auf direktem Weg erfolgt, auch wenn die Bundesregierung grundsätzlich von Reisen abrät. Fraglich ist, ob die Begleitung durch Ihre Mutter erforderlich ist. Da das Betreten öffentlicher Flächen beziehungsweise das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund - wie zum Beispiel dem Weg zur Arbeit - in Brandenburg und Berlin nicht erlaubt ist, sollte Ihre Mutter zu Hause bleiben. Sie können wieder zu ihr nach Brandenburg fahren, da dies sowohl in Berlin als auch in Brandenburg zum Besuch hilfsbedürftiger älterer Menschen erlaubt ist.

Albena (Potsdam): Darf ich zur Wohnungssuche in Berlin und Brandenburg Termine allein und unter Berücksichtigung der Auflagen wahrnehmen? Wie darf ich zurzeit umziehen?

Umzüge sind in Berlin und Brandenburg auch weiterhin möglich, allerdings nur eingeschränkt. In einem Tweet der Berliner Polizei heißt es dazu: "Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygienestandards halten muss, steht nichts entgegen." Und weiter: "Ein privater Umzug ist nur mit Helfenden aus Ihrem häuslichen Umfeld erlaubt." Dagegen können Nachbarn und Freunde derzeit beim Umzug nicht mithelfen. Für Brandenburg gilt die gleiche Regelung.

Zum Thema Wohnungsbesichtigungen verweist der Immobilienverband Berlin-Brandenburg auf die bundesweiten Regelungen, die allerdings nicht ganz eindeutig seien. "Sofern eine gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit dargelegt werden kann, dürfte auch die Besichtigung möglich sein", heißt es auf der Internetseite des IVD [berlin.ivd.net]. Wenn zum Beispiel Wohnungslosigkeit drohe oder ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt anstünde. Wichtig sei bei jeder Besichtigung, dass diese nur als Einzelbesichtigung erfolgt. 

Karola W.: Bei all den negativ stimmenden Nachrichten zu Corona, hoffe ich auf  Luftverbesserung, weniger Energieverbrauch und so weiter. Gibt es darüber Messungen oder Informationen?

Es gibt Beobachtungen, die auf positive Effekte der Pandemie auf die Umwelt hinweisen. Durch den teilweisen Stillstand der Industrie werden Böden und Gewässern weniger verschmutzt und der Rohstoffverbrauch sinkt mit dem Rückgang der Produktion. Geschlossene Firmen und Home-Office haben einen eingeschränkten Personen- und Güterverkehr zur Folge. Hinzu kommt der gesunkene Strom- und Ölverbrauch durch Produktionsrückgänge, sowie der eingestellte Reiseverkehr, insbesondere Flugreisen. Daten, die auf Beobachtungen des ESA-Satelliten Copernicus Sentinel-5P basieren, zeigen eine starke Verringerung der Stickstoffdioxidkonzentration in mehreren großen Städten in ganz Europa [earth.esa.int]. Auch die Europäische Umweltagentur bestätigt dies [euractiv.de]. Allerdings wird die Nachhaltigkeit dieser Effekte bezweifelt [nationalgeographic.de].

Marcus T.: Mich würde brennend interessieren, was mit den Urlaubern einer Rückholaktion nach der Ankunft in Deutschland geschieht. Kommen diese in Quarantäne, werden sie auf den Coronavirus getestet oder können sie einfach so ihrer Wege gehen?

Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu ein Merkblatt mit "Informationen und Handlungsempfehlungen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für Reiserückkehrer/innen" erstellt. Die Kernaussagen darin: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 14 Tage zu Hause! [bmvi.de]. Weitergehende Regelungen können die Länder und Kommunen erlassen. 

Michael: Ich bin alleinerziehender Papa eines psychisch kranken Jungen. Gesundheitlich bin ich nach meiner Schulter-OP rechts sehr eingeschränkt. Die Oma, welche in der nächsten Straße wohnt, kümmert sich um meinen Sohn, wenn ich Arzt- und Physiotherapietermine habe. Wenn ich die Physiotherapie abbrechen muss, kann es passieren, dass meine Schulter unbeweglich wird. Kann ich als alleinerziehender Papa bestimmen, dass die Oma das Umgangsrecht wahrnimmt? Könnte ich gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung beantragen?

Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Familie ist es auch temporär möglich, das Sorgerecht an einen nahen Verwandten zu übertragen. Allerdings müsste dazu eine Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen werden. Sofern dieses dem Antrag zustimmt, können auch die Großeltern des Jungen das Sorgerecht übernehmen.

Jenseits dessen gilt laut Senatsverwaltung: Eine Person eines Hausstandes kann sich mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen, das heißt es kann maximal ein Kind von einem oder einer Verwandten oder Bekannten betreut werden. Damit könnte sich die Oma auch ohne temporäre Übertragung des Sorgerechts um den Sohn kümmern.

Ältere Personen gehören allerdings zur Risikogruppe. Dies sollte bei der Überlegung berücksichtigt werden.

### Mittwoch, 01. April ###

  

Anika (Gransee): Wir planen, Mitte Juli zu heiraten. Müssen wir den schönsten Tag des Lebens nun absagen? Können schon Aussagen zur Länge der verhängten Maßnahmen gemacht werden?

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus sind von der Brandenburger Landesregierung vorerst bis zum 19. April 2020 verlängert worden. Bedauerlicherweise – vor allem für so ein besonderes Ereignis – lässt sich derzeit keine Aussage darüber treffen, wann genau ein Lockerung der Kontaktbeschränkungen möglich sein wird.

Petra (Magdeburg): Ich habe eine geplante Zahn-OP unter Narkose in Berlin und auch ein entsprechendes Schreiben der Praxis, dass zwingend eine Begleitperson erforderlich ist. Wir kommen aus Magdeburg mit dem Auto, mein Sohn ist meine Kontaktperson. Das Auto fährt eine dritte Person. Dürfen wir zur OP fahren?

In allen drei Bundesländern, die durchfahren werden müssen (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin) ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum zum Zwecke des Arztbesuchs erlaubt. Allerdings gilt für alle drei, dass jeweils nur eine weitere, nicht zum eigenen Haushalt gehörende Person als Begleitung zulässig ist - wenn der Abstand von 1,5 Metern beachtet wird. Eine dritte Person als Fahrer ist nicht erlaubt.

Doreen (Königs Wusterhausen): Ist es mir erlaubt, dass ich auf meine Enkelkinder aufpasse, während die Eltern arbeiten? Ich bin 47 Jahre. Meine Enkelkinder wohnen nicht mit mir unter einem Dach.

Die Betreuung von Kindern durch nicht im Haushalt lebende Verwandte oder Bekannte ist dann erlaubt, wenn ohnehin schon enge Kontakte zwischen Kind und der Betreuungsperson bestehen, so Andreas Carl vom interministeriellen Koordinierungsstab. In Brandenburg gilt zudem folgende Ausnahme für die Ausgangsbeschränkung: die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen. Die Großmutter darf die Kinder also auch in der Öffentlichkeit begleiten.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, die Betreuung durch die Großmutter, die nicht im gleichen Haushalt lebt, sei grundsätzlich nicht erlaubt. Dies ist nicht der Fall.

Daniela (Berlin): Wer kümmert sich um die Kinder, wenn beide Eltern an Corona erkrankt sind und die Erkrankung so schlimm ausbricht, dass die Eltern vielleicht sogar beide ins Krankenhaus müssen? Freunde/Verwandte kommen aufgrund des Risikos der Ansteckung nicht infrage, oder? Gehen die Kinder mit ins Krankenhaus?

Sofern beide Elternteile am Coronavirus erkrankt sind und stationär behandelt werden müssen, sind die Sozialdienste im Krankenhaus ein erster Ansprechpartner. Sie können die Jugendämter kontaktieren. Auch nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit sind die Jugendämter zuständig. Unter Berücksichtigung einer Quarantäne könnten in diesem Fall dann aber auch Verwandte die Betreuung übernehmen.

Ina (Havelland): Ich habe eine Änderungsschneiderei und möchte Menschen anbieten, Mundschutz für einen kleinen Preis zu nähen. Dürfen meine Kunden die Produkte kontaktlos vor meinem Geschäft abholen und kontaktlos bar bezahlen(das Geld zum Beispiel in eine Box legen, während ich hinter dem Schaufenster stehe um zu sehen ob der Betrag stimmt)?

Änderungsschneidereien sind in der Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg [kkm.brandenburg.de] als erlaubte Dienstleistung aufgeführt, die mit Sicherheitsabstand ausführbar sind. Zu beachten sind die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern.

Bitte schreiben Sie zu diesem Beitrag in die Kommentare nur weitere offene Fragen. Klassische Kommentare und reine Meinungsäußerungen werden an dieser Stelle nicht freigeschaltet.

Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

### Dienstag, 31. März ###

  

Jakob (Cottbus): Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Cottbus, aufgrund meines Studiums habe ich einen Nebenwohnsitz in Dresden. Darf ich trotz der unterschiedlichen Regelungen von Brandenburg und Sachsen zwischen meinen Wohnorten pendeln?

Grundsätzlich ist es möglich, von Brandenburg nach Sachsen zu reisen, etwa zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten. Allerdings finden nach einem Beschluss des Wissenschaftsministeriums Sachsen bis zum 4. Mai weder Vorlesungen noch Präsenzveranstaltungen statt. Auch die Lesesäle der Bibliotheken sind geschlossen. Sofern also kein wichtiger Grund vorliegt, ist derzeit das Pendeln zwischen Brandenburg und Sachsen nicht erlaubt.

Annette (Berlin): Aufgrund des Todes meiner Mutter muss ich zur Beisetzung mit meinen zwei Söhnen und meiner Nichte nach Bonn fahren. Dürfen wir zusammen im Auto reisen, auch wenn wir normalerweise keine Hausgemeinschaft bilden? 

Explizite Regelungen für Fahrgemeinschaften gibt es nicht. Das heißt aber, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte inklusive eines Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten sind. Zudem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, gestattet. Wenn also nicht alle vier zum gemeinsamen Hausstand gehören, sollte man auf eine gemeinsame Fahrt eher verzichten.

In Nordrhein-Westfalen sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis zulässig [polizei.nrw], wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.

Vroni (Berlin): Wir haben mit einem Elternteil ein eigenes Grundstück im Land Brandenburg, wo auch das Elternteil wohnt, zur Risikogruppe gehört und gehbehindert ist. Wir selbst wohnen in Berlin. Zur Versorgung des Elternteils ist es notwendig, aus Berlin nach Brandenburg zu fahren. Dürfen wir uns nicht nur zur Versorgung am Wochenende dort aufhalten? Eine Übernachtung ist nicht geplant, aber zum sogenannten "Frühjahrs-Gartenputz"?

Im Gegensatz zu Berlin gilt in Brandenburg keine Ausnahmeregelung für die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen (siehe SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung §11.3). Je nach Art der Tätigkeiten wäre es möglich, dass die Gartenarbeit auch unter die Kategorie der Versorgung hilfsbedürftiger Angehöriger fällt - wenn zum Beispiel das Elternteil aufgrund der Gehbehinderung bestimmte notwendige Gartenarbeiten nicht selber durchführen kann. Grundsätzlich ist gegenüber der Risikogruppe strikt auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten.

Sven (Berlin): Darf ich am Wochenende von Berlin aus mit dem Auto nach Brandenburg fahren, um mit dem Hund im Wald spazieren zu gehen?

und

Bernhard (Berlin): Darf ich mit dem Auto nach Brandenburg fahren, um einzukaufen? Wir wohnen am Stadtrand. Es gäbe Supermärkte in der Nähe, aber die sind eher klein. Mit einer Fahrt nach Brandenburg würden wir - mit weniger potentiellem Kontakt zu anderen Menschen - alle nötigen Besorgungen mit einem mal abdecken können.

Das Betreten öffentlicher Orte ist in Brandenburg laut Verordnung zur Eindämmung von Corona [landesrecht.brandenburg.de] untersagt, es sei denn, es gibt triftige Gründe. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören zu diesen triftigen Gründen. Das schließt den Wald natürlich mit ein. Das Ausführen des Hundes sowie der Supermarkt-Einkauf fallen auch darunter und sind insofern weiterhin gestattet. Dabei sind allerdings die Regeln zu beachten, wonach nur eine weitere Person in Begleitung sein darf bzw. Personen, die demselben Hausstand angehören. Auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter ist immer zu achten. 

### Montag, 30. März ###

  

Brigitte (Berlin): Meine Kinder kommen am 10.04.20 aus Japan in Tegel an. Darf ich sie mit dem Auto abholen und nach Hause (Neukölln) fahren?

Die Kontaktbeschränkungen in Berlin gelten vorerst bis zum 05.04.20. Über die Lage am 10.04. können wir daher noch keine Auskunft geben. Nach aktuellem Stand besteht aber keine Ausnahmeregelung dafür, die Kinder vom Flughafen abzuholen, außer sie sind betreuungspflichtig. In diesem Fall sind bei der Abholung die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Laut Robert-Koch-Institut (Stand: 27.03.2020) gilt Japan nicht als Risikogebiet. Eine Quarantäne ist demnach nicht verpflichtend - vorausgesetzt es liegen keine Symptome vor. Die Einreisenden müssen jedoch eine Aussteigekarte ausfüllen und ihren Aufenthaltsort für die nächsten 30 Tage angeben.

Florian, über Facebook: Darf ich mir zum Beispiel einen Hund aus dem Tierheim holen oder vom Züchter?

In der Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus findet sich dazu keine eindeutige Regelung. In Paragraph 14 [berlin.de] heißt es lediglich "Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren" seien erlaubt.

Tierheime sind derzeit für den Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Allerdings sind Tiervermittlungen auf Anfrage nach Terminabsprache weiterhin möglich. Das sollte dann auch für Privatzüchter gelten. Jedoch sollten immer die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden.

Lutz (Brandenburg): Darf ich in meiner Freizeit eigentlich noch eine gemütliche Runde mit dem Motorrad durch die Uckermark machen? Es steht nirgends, dass es verboten ist.

Motorrad- und Fahrradfahren sind nach Angaben der Bradnenburger Polizei möglich. Jedoch nicht Ausflüge in einer Gruppe, denn dabei seien die Regeln – spätestens bei einem Zwischenstopp oder einer Rast – nicht mehr einzuhalten.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, Motorradfahren sei ohne triftigen Grund - wie dem Weg zum Supermarkt oder zur Arbeit - nicht erlaubt.

Anja (Berlin): Müssen die Kosten für Frühstück, Mittagessen und Vesper in einer Berliner Kita während der coronabedingten Schließung bezahlt werden? Wenn nicht, kann ich die Beiträge zurückverlangen beziehungsweise einbehalten?

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.03.2020 muss der Verpflegungsanteil von 23 Euro pro Monat [berlin.de] weiterhin bezahlt werden, auch wenn der Kindergarten geschlossen hat.

Mohammed (Berlin): Ich habe ein Vorstellungsgespräch in einem Krankenhaus als Krankenpfleger. Darf ich zu dem Gespräch gehen?

Sowohl die Berliner [berlin.de] als auch die Brandenburger Verordnung [landesrecht.brandenburg.de] über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beziehen sich zwar nicht explizit auf Bewerbungsgespräche, erlauben aber die Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten. Zu beachten sind auf dem Weg dorthin und beim Gespräch die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern.

D.L. (Berlin): Mein Partner arbeitet auf dem Bau und fährt jeden Tag mit drei Kollegen in einer Pritsche zusammen zur Baustelle, wie vom Arbeitgeber verlangt. Ist das nach der neuen Verordnung noch genehmigt oder gäbe es aufgrund des Kontaktverbotes Probleme?

Der Weg zur Arbeit ist sowohl nach der Berliner als auch nach der Brandenburger Verordnung gestattet. Explizite Regelungen für Fahrgemeinschaften gibt es nicht. Das heißt aber, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte inklusive eines Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten sind. Hier ist zu prüfen, ob das auf einer Pritsche zu realisieren ist.

Das Bundesarbeitsministerium [bmas.de] weist zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen hieraus abzuleiten.

Anonym (Berlin): Mein Partner und ich führen derzeit eine Fernbeziehung, er wohnt in Baden-Württemberg, ich in Berlin. Dürfen wir uns weiterhin besuchen (knapp achtstündige Bahnfahrt mit zwei bis drei Umstiegen)?

Weder in der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin [berlin.de] noch in der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Würrtemberg [baden-wuerttemberg.de] wird dies explizit verboten. Man sollte sich jedoch fragen, wie notwendig diese Reise wirklich ist. Die Deutsche Bahn und das Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung raten ausdrücklich von nicht unumgänglichen Reisen ab. Auch die Bürgermeister der Landkreise in Baden-Württemberg appellieren, die Lage ernst zu nehmen und Kontakte zu minimieren.

Bitte schreiben Sie zu diesem Beitrag in die Kommentare nur weitere offene Fragen. Klassische Kommentare und reine Meinungsäußerungen werden an dieser Stelle nicht freigeschaltet.

Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

### Sonntag, 29. März ###

  

Marcus W. (Berlin): Darf man jetzt nur noch mit Mundschutz einkaufen, oder habe ich was falsch verstanden? Man bekommt ja momentan keinen und einkaufen muss man ja.

Man hört im Moment häufiger, dass es sinnvoll sein könnte, dass alle Menschen in der Öffentlichkeit Mundschutz tragen, da so das allgemeine Infektionsrisiko gesenkt werden könnte. Eine offizielle Empfehlung oder Vorschrift gibt es aber in Berlin bisher nicht. Empfohlen wird das Tragen eines Mundschutzes bisher nur Erkrankten oder medizinischem Personal [berlin.de].

Anonym (Brandenburg): Ich habe Anfang April in NRW einen Facharzttermin, der sehr wichtig ist. Darf ich aus Brandenburg nach NRW fahren und meinen Partner mitnehmen? Dürfen wir dann auch in NRW bei meiner Mutter 2 Nächte schlafen?

Wenn es sich um einen medizinisch notwendigen Termin handelt und Sie auf direktem Weg nach NRW fahren, spricht auf Grundlage der aktuell geltenden Verordnung in Brandenburg nichts dagegen. Darüber hinaus erlaubt die Verordnung in NRW den Besuch bei Ihrer Mutter. Ihr ist es demnach selbst überlassen, wie viele Personen Sie ihn Ihrem privaten Umfeld empfängt [wdr.de]. Machen Sie sich aber dennoch des Infektionsrisikos bewusst und halten Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstände, sofern möglich.

Jean (Berlin): Wenn man sich schon einmal mit dem Virus infiziert hat, kann man sich nochmals damit anstecken?

Im Moment ist leider noch nicht hundertprozentig bewiesen [tagesschau.de], dass Menschen immun gegen das Virus sind, wenn Sie sich infiziert und die Krankheit überstanden haben - auch wenn das sehr wahrscheinlich ist. Ehemals infizierte Menschen sollten sich somit auch an die allgemeinen Schutzmaßnahmen halten.

Anonym (Berlin): Meine Mutter (61) habe ich zu uns (Familie mit zwei Kindern) geholt bevor die Verordnung in Kraft getreten ist. Darf sie hier bleiben oder muss ich sie zurückfahren? Wir wohnen im Süden, sie im Norden von Berlin, das wäre sehr umständlich für sie, einkaufen zu gehen und sie aus der Ferne zu unterstützen.

Weil sich Ihre Mutter nun schon länger in Ihrem Haushalt befindet, ist das nicht eindeutig zu klären. In der in Berlin geltenden Verordnung steht, dass sich jede Person "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten" hat. Deshalb sollte sie tendenziell wieder ihre eigene Wohnung aufsuchen. Eine Betreuung und Unterstützung ist dann aber auf alle Fälle erlaubt.

Anonym (Berlin): Darf ich mit meinem Sportboot fahren? Alleine oder zu zweit?

Das hängt davon ab, wo sich Ihr Boot befindet. Laut der Berliner Wasserschutzpolizei [berlin.de] fällt das Fahren mit einem Sportboot (auch zu zweit) unter den Begriff "Individualsport", der auch weiterhin erlaubt ist. Wenn Ihr Boot allerdings seinen Liegeplatz bei einem Wassersportverein, einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb hat, ist das Fahren mit dem Boot nicht zulässig, weil laut der in Berlin geltenden Verordnung [berlin.de] der "Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (...) untersagt" ist.

Herr/Frau Knobloch (Berlin): Habe im Wedding einen Garten, darf ich den betreten? Fahrt wäre von Lichterfelde nach Wedding.

Ja, das ist erlaubt. Die "Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen" zählt laut der in Berlin geltenden Verordnung als Grund, die Wohnung zu verlassen. Sie sollten aber auf direktem Weg zu Ihrem Garten fahren, möglichst mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten und auch die geltenden Hygienemaßnahmen einhalten.

Peter F. (Berlin): Ich habe gelesen, dass die Discounter ihre Kunden aufrufen, einen Mundschutz zu tragen. Ich bin 78 Jahre alt, seit Jahren habe ich eine COPD und würde sowieso gern einen Mundschutz tragen. Wo kann ich einen bekommen? Schneidern kann ich es nicht selbst.

Zentrale Stellen oder Initiativen, wo man Schutzmasken erwerben kann, gibt es in Berlin offiziell (noch) nicht. Im Moment sind - neben der Selbstherstellung - nur Online-Bestellungen möglich, verbunden mit langen Wartezeiten und/oder oftmals hohen Kosten. Möglich wäre auch, in Apotheken nachzufragen, wohl aber ebenfalls mit Wartezeiten. Dort kann man Ihnen sicherlich auch die für Sie am besten geeignete Maske empfehlen.

Sandra G. (Berlin): Meldet sich das Gesundheitsamt auch bei mir wenn mein Test negativ ausfällt? Ich wurde am Donnerstag in einer Rettungsstelle eines Krankenhauses auf Covid-19 getestet und mir wurde gesagt, dass sich das Gesundheitsamt "dann" bei mir meldet. Genauere Informationen habe ich leider nicht erhalten, weil sie dem behandelnden Arzt leider auch nicht bekannt waren.

Laut der Internetseite der Charité sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis informiert werden. Demnach werden die Ergebnisse der Tests auf SARS-CoV-2 in der Regel von einem Arzt beurteilt, der daraufhin rund um die Uhr und zeitnah einen Befund erstellt. Sollte es keinen eindeutigen Befund geben, werde die Diagnostik wiederholt. Sobald ein eindeutiger Befund vorliegt, wird dieser laut Charité elektronisch an den Arzt, bzw. die entsprechende Untersuchungsstelle übermittelt. Das dortige Personal kontaktiere dann anschließend die getestete Person, ob sie mit SARS-CoV-2 infiziert ist oder nicht. Weil die Labore in Berlin derzeit überlastet sind, kann es länger als üblich dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Vor der Überlastung waren es etwa zwei Tage.

Hinweis der Redaktion (01.04.2020): Die Fragestellerin hat uns mittgeteilt, dass ihr zuständiges Gesundheitsamt (Tempelhof-Schöneberg) nur positiv getestete Personen informiert - und zwar postalisch. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin können die Ergebnisse bestimmter Abklärungsstellen wiederum online abgerufen werden [kvberlin.de]. Offenbar gibt es hier keine einheitliche Regelung. Deswegen ist es ratsam, beim Test selbst zu erfragen, in welchem Fall man wie benachrichtigt wird.

Horst K. (Berlin): Darf ich als Berliner in Berlin zu meinem 8km entfernten Podologen fahren für eine ärztlich angeordnete notwendige Fuß-Behandlung? Oder sind die auch verboten?

Sie können diese Behandlungen wahrnehmen. Arzttermine gehören in den in Berlin geltenden Ausgangsbeschränkungen zu den Ausnahmegründen für das Verlassen der Wohnung. Achten Sie auf dem Weg zum Termin aber darauf, möglichst 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einzuhalten.

### Samstag, 28. März ###

   

Anja H. (Berlin): Ich würde gerne wissen, warum nur der Einzelhandel für Lebensmittel und Drogerien eine Notbetreuung bekommen. Ich arbeite im Baumarkt und mir steht keine Notbetreuung zu.

Die Arbeit in Baumärkten steht, im Gegensatz zu der in Drogerien und im Einzelhandel für Lebensmittel, nicht auf der Liste der systemrelevanten Berufe [berlin.de], da sie nicht als kritische Infrastruktur und Grundversorung eingestuft wird. Für den Anspruch auf die Notbetreuung [berlin.de] reicht es in Berlin aus, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.

Herr/Frau Lingen: Ich muss einen Motor bzw. Fahrzeugteile aus Schleswig-Holstein abholen. Darf ich diese mit einem Transporter abholen? Es dient der Reparatur meines Privatfahrzeug.

Nur touristische Reisen nach Schleswig-Holstein sind im Moment nicht erlaubt [sh-tourismus.de], also Urlaube und Tagesausflüge. Wenn Sie auf direktem Weg zu Ihrem Abholort und auch wieder zurück fahren und die hier beziehungsweise in Schleswig-Holstein geltenden Kontaktrichtlinien einhalten, ist das in Ordnung. Auch in Schleswig-Holstein gilt: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet" [schleswig-holstein.de]".

Leonie B. (Berlin): Darf ich aus Berlin mit dem eigenen Auto nach Magdeburg fahren, um meinem kleinen Bruder beim Umzug in die eigene Wohnung zu helfen? Wir wären natürlich nur zu zweit und würden immer jeglichen Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Er hat keinen Führerschein und kann sich ein Speditionsunternehmen nicht leisten.

Aus Perspektive der in Berlin geltenden Regelungen dürfen Sie Berlin verlassen und auf direktem Weg nach Magdeburg fahren. Es gilt in diesem Fall aber auch, die geltenden Beschränkungen in Sachsen-Anhalt [magdeburg.de] zu beachten. Demnach sollen auch dort Menschen ihre sozialen und physischen Kontakte außerhalb ihres eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren und möglichst zu Hause bleiben. Ein Umzug wird dort aber explizit als Ausnahme für das Verlassen der Wohnung gennannt. Liegt ein solcher "triftiger Grund" vor, darf man sich zudem mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, im öffentlichen Raum aufhalten. Sie sollten sich aber des Infektionsrisikos bewusst sein, zu zweit bleiben und möglichst Abstand halten.

Andrea K.: Meine Tochter (22) wohnt in Berlin und ich in NRW. Mein Kind möchte aufgrund der gegenwärtigen Situation zu mir kommen und hier für zwei Wochen bleiben. Ich bin 48 Jahre alt und keine Risikoperson. Darf mein Kind zu mir kommen?

Ihre Tochter darf Berlin laut Verordnung verlassen. Im Moment (Stand: 25.03.2020) ist es Ihnen in NRW erlaubt, in Ihrem privaten Umfeld uneingeschränkt Menschen zu empfangen, die nicht zu ihrem Haushalt gehören. Die dortige Landesregierung empfiehlt trotzdem, soziale Kontakte auch zu Hause auf das Nötigste zu beschränken [wdr.de].

Peter P.: Darf ich mit einem Freund, der nicht in meinem Haushalt wohnt, an einer öffentlichen Platte Tischtennis spielen, wenn 1,5 Meter Abstand gewahrt bleiben? Sportliche Betätigung zu zweit ist ja erlaubt.

Grundsätzlich ist es Ihnen in Berlin und Brandenburg erlaubt, an der frischen Luft Sport zu treiben - auch mit einer Person, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Allerdings ist in beiden Bundesländern der Sportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios oder Ähnlichem untersagt. Spezifischer ist das nicht ausgeführt - darunter könnten aber auch öffentliche Tischtennisplatten fallen.

Anonym: Wie viele Personen dürfen maximal in einem Lagerbetrieb in einer Schicht zusammenarbeiten? Dürfen neue Kollegen in der jetzigen Situation dazu stoßen?

Es gibt im Moment keine konkrete Beschränkung für die Personenzahl, sofern die vom Land geforderten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand muss der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit beispielsweise mindestens zwei Meter betragen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss die Anzahl der Beschäftigten, die gleichzeitig arbeiten, reduziert werden. [dgb.de] Zu neuen Kollegen gibt es keine spezifische Angaben - aber auch hier gelten die oben genannten Regelungen.

Eve: Könnten Sie definieren, was genau "alt" in Verbindung mit erlaubten und nicht erlaubten Besuchen bei den Eltern bedeutet? (...) Ab wann gelten die Eltern als "alt" und fallen damit unter "dürfen besucht werden"? Wird irgendwo offiziell ein Alter genannt, an dem man sich orientieren kann? (Meine Eltern sind 66 und 67 Jahre alt.)

Weder in der Verodnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin [berlin.de] noch in der Brandenburger Verordnung [brandenburg.de] ist das Alter genau definiert, wenn es um den Besuch "alter oder kranker Menschen, oder solcher mit Einschränkungen" außerhalb von Einrichtungen geht. Vom Robert-Koch-Institut kommt im Bezug auf das Alter die Information, dass das Risko einer schweren Erkranung ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter ansteige [rki.de]. Unabhängig vom exakten Alter sollte man sich wohl danach richten: Wer im Alter nicht das Haus verlassen möchte, weil das Risiko zu hoch ist, braucht Unterstützung und Austausch mit (am besten einer stetigen) Bezugsperson und kann in diesem Rahmen besucht werden.

Bitte schreiben Sie zu diesem Beitrag in die Kommentare nur weitere offene Fragen. Klassische Kommentare und reine Meinungsäußerungen werden an dieser Stelle nicht freigeschaltet.

Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

### Freitag, 27. März ###

   

Sebastian (Berlin): In den nächsten Tagen soll das Wetter ja schön werden. Darf ich mich dann in Berliner Parks aufhalten?

Als Grundregel gilt: Alles, was Sie in Bewegung tun, ist in Ordnung, beispielsweise joggen, spazieren, Fahrrad fahren. Aber länger an einem Ort verweilen dürfen Sie nicht. Laut Polizei sind Picknicken, Grillen, Sonnenbaden grundsätzlich untersagt, auch zu zweit oder alleine. Wenn Sie sich auf einer Bank gerade vom Sport ausruhen, ist das laut Polizei in Ordnung. Wenn Sie dort aber sitzen und beispielsweise ein Buch lesen oder ein Bier trinken, ist das nicht ok. Sie sollten sich nicht länger draußen aufhalten, als unbedingt notwendig und immer auf den Mindestabstand von 1,50 Metern achten. Begleitet werden dürfen Sie höchstens von einer weiteren Person, die nicht mit Ihnen zusammenwohnt. Wohnen mehrere Menschen in ihrem Haushalt, dürfen die Sie alle begleiten. Aber Vorsicht: Die Polizei kontrolliert den Wohnsitz in Ihrem Personalausweis. Deswegen müssen Sie draußen immer ein Ausweisdokument bei sich haben.

Nancy K. (Berlin): Mein Mann und ich müssen am Wochenende beide arbeiten. Ist es erlaubt, wenn ich meine Schwester frage, ob sie so lange bei uns zu Hause auf mein Kind aufpassen kann, bis der erste von der Arbeit heimkommt?

Nach der Verordnung des Berliner Senats sollen physische Kontakte auf den eigenen Hausstand beschränkt werden. Alternativ könne sich aber eine Person eines Hausstands mit einer Person eines anderen Hausstands treffen, so die Pressesprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Bildung. Demnach  könne maximal ein Kind von einem oder einer Verwandten oder Bekannten betreut werden.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beirags hieß es, eine Betreuung durch die Schwester sei grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist nicht der Fall.

Ingo S.: Da alle Campingplätze geschlossen sind und wir unser Boot am Liegeplatz haben, würde mich interessieren ob wir die Wochenenden auf dem Boot verbringen und uns damit auch auf dem Wasser bewegen dürfen?

Sollten Sie in Berlin wohnen und das Boot liegt in Brandenburg, dann nicht: Die Landesregierung von Brandenburg hat alle Berliner dringend gebeten, am Wochenende keine Freizeitaktivitäten im Land zu unternehmen. Es sollten nur dringend notwendige Fahrten unternommen werden. [brandenburg.de]

Wenn Sie in Brandenburg wohnen und Ihr Boot liegt dort an einem See, dürfen Sie sich auch darauf aufhalten und es fahren. Auch dabei sollte es aber keinen physischen Kontakt zu Menschen außerhalb des Hausstandes geben. Einrichtungen wie Marinas, Schleusen, Häfen, Wassertankstellen sind momentan gar nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. [brandenburg.de]

Anonym (Berlin): Gibt es eine Regelung zum Heimunterricht für Schüler? Ich muss leider feststellen, dass die Lehrer am Gymnasium meiner Kinder eine Kopie des Lehrplanes und Literaturangaben schicken, mit dem Hinweis sich die klausurrelevanten Themen selbst zu erarbeiten. Es erfolgt keinerlei Unterricht oder Unterstützung durch die Lehrer.

Tatsächlich sehen die Regelungen offenbar vor, dass sich die Schülerinnen und Schüler den Stoff selbstständig erarbeiten. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung heißt es: "Im Zeitraum der Schulschließungen stellen die Schulen für alle Fächer mit vergleichenden Arbeiten in der Jahrgangsstufe 9 sowie für Prüfungsfächer in der Jahrgangsstufe 10 und im Abiturjahrgang Aufgaben zum Selbststudium bzw. selbstständigen Lernen zur Verfügung. Für die Vorbereitung auf die Prüfungen an den beruflichen Schulen gilt Entsprechendes. Dafür können z. B. die schulische Website oder andere Kommunikationsplattformen genutzt werden, beispielsweise der Lernraum Berlin." [berlin.de]

Simone (Berlin): Wie sieht es aus, wenn ich von Corona genesen, also im Zweifel immun bin. Gelten die Einschränkungen dennoch oder kann ich mich dann frei bewegen und so ja auch andere unterstützen?

Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man gegen Corona immun ist, wenn man die Krankheit durchlebt hat. Hundertprozentig bewiesen ist es aber nicht. [tagesschau.de] Insofern sollte man sich sicherheitshalber weiterhin an die verordneten Schutzmaßnahmen halten.  

Karina (Berlin): Mein Sohn lebt bei mir in Berlin. Der Vater wohnt ebenfalls in Berlin, hat auch Sorgerecht. Er will den Sohn zu sich über das Wochenende zu seiner Familie, Frau und zwei kleine Kinder holen. Ist das im Moment erlaubt?

Beide Eltern haben Sorgerecht beziehungsweise Umgangsrecht: Die "Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich" ist nach der Berliner Verordnung ein Grund, sich nicht in der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Auch hier gilt aber: Physische Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im geschilderten Fall hätte der Sohn nicht nur zu seinem Vater, sondern auch zu drei weiteren Personen Kontakt. Es sollte also gemeinsam abgewogen werden, ob das Sorgerecht auf andere Weise, das heißt ohne weitere Kontakte, ausgeübt werden kann. Falls der Sohn sowohl beim Vater als auch bei der Mutter regelmäßig wohnt (Wechselmodell) kann auch argumentiert werden, dass das Kind zwei Haushalte hat und zwischen ihnen wie gewohnt wechseln kann, solange keine Person im Kontaktkreis infiziert ist.

Tino P. (Berlin): Ich bin selbständiger Musiker und möchte meine Zeit im Musikstudio verbringen. Dort werde ich mit meinem Produzenten in getrennten Räumen arbeiten. Allerdings ist das mit meinem eigenen Pkw circa 30 Minuten von meinem Wohnort entfernt. Darf ich meine Arbeit noch wahrnehmen?

Sie dürfen. Der Weg zur Arbeit ist nach der Berliner Verordnung gestattet. Sie müssen nur im Fall einer Polizeikontrolle Ihr Ziel nennen und glaubhaft nachweisen können, dass es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt. Im Tonstudio müssen Sie dann den gebotenen Sicherheitsabstand von zwei Metern zu ihrem Kollegen einhalten. Wenn Sie in getrennten Räumen arbeiten, sollte alles in Ordnung sein.    

### Donnerstag, 26. März ###

   

Sven (Nauen): Wie sieht es mit Fahrgemeinschaften aus, die nicht zusammen im Haushalt leben?

Für Berlin und Brandenburg gibt es dazu keine expliziten Regelungen. Das heißt, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte greifen. Und ein Mindestabstand von 1,50 Meter dürfte im Auto schwer einzuhalten sein.

Sabine (Luckenwalde): Wenn Brandenburg jetzt die Kita-Beiträge übernimmt - was ist dann mit den Kosten für den Hort oder die Tagesmutter?

Dazu schreibt die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 25. März: Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kita-Träger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Da die Kita-Träger pro Kind für den Hort 80 Euro erhalten, sollten bei der Übernahme der Kita-Beiträge auch die Hort-Kosten enthalten sein. Auch Tagesmütter haben unter Umständen einen Anspruch, denn wörtlich heißt es: "Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen/kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen. Gefördert werden nur Träger, die die Eltern von Beiträgen freistellen. Hierzu zählt auch die Kindertagespflege." [brandenburg.de]

Rüdiger (Berlin): Darf ich meine Putzfrau in meiner Wohnung arbeiten lassen? Und wie ist es mit Handwerkern, die einen Reparaturtermin haben?

Laut der Verordnung des Berliner Senats dürfen Handwerksbetriebe geöffnet bleiben und damit auch ihre Arbeit ausüben (§ 3a (2)). Beim Betreten der Wohnung sei soweit möglich auf das Abstandsgebot und auf einen verantwortungsvollen Umgang Rücksicht zu nehmen, teilte die Senatskanzlei auf rbb-Anfrage mit. Auch die Putzfrau darf laut Senatskanzlei weiter arbeiten, denn ihre Tätigkeit steht nicht auf der Liste der Dienstleistungegen, die derzeit nicht erbracht werden dürfen. Auch hier gilt, dass das Abstandsgebot einzuhalten ist.

Margot (Berlin): Muss ich den Stromableser oder einen Handwerker jetzt in meine Wohnung lassen?

Die Senatskanzlei weist darauf hin, dass durch den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung keine Verpflichtung besteht, Dritten den Zugang zur eigenen Wohnung zu gewähren. Für das konkrete Verhalten in der gegenwärtigen Situation empfehle sich ein lebenspraktischer Umgang mit diesen Fragestellungen, so die Behörde: Derzeit sollten beim Stromablesen beispielsweise der Online-Service zum Selbsteintragen oder per Postkarte genutzt werden. Weiter heißt es: In Absprache mit den Hausverwaltungen sollte geklärt werden, ob nicht unbedingt nötige Handwerkerleistungen zeitlich verschoben werden können.

Christine (Berlin): Unser Sohn ist vor einer Woche in seine eigene Wohnung umgezogen. Darf er uns - in unserer Wohnung - besuchen? Beziehungsweise wir ihn in seiner Wohnung?

Nein. Nach der Berliner Verordnung [berlin.de] sollen physische Kontakte zwischen Menschen aus verschiedenen Haushalten vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden - das gilt auch für Familienangehörige. Und Ihr Sohn gehört seit einer Woche nicht mehr zu Ihrem Haushalt.   

Hans H. (Berlin): Wir erziehen unsere Tochter im Wechselmodell. Die Mutter lebt in Zehlendorf, ich in Mitte. Zwar hat die Siebenjährige einen Reisepass, aus dem geht aber der Wohnort nicht hervor - auch nicht aus ihrem Schülerausweis und auch nicht aus ihrem BVG-Ticket. Wie dokumentiere ich ihren Wohnsitz bei der Mutter, wenn ich sie dorthin bringe?

Ein Dokument, aus dem der Wohnsitz hervorgeht, erleichtert der Polizei bei notwendigen Kontrollen, die Arbeit. Aber je nach Fall werde unbürokratisch gehandelt, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, warum man unterwegs ist, versicherte der Sprecher der Berliner Innenverwaltung, Martin Pallgen, auf Anfrage des rbb. Bisher habe es noch keine Probleme gegeben.

Wenn Eltern getrennt leben, könnten ältere Kinder ihre Mutter oder ihren Vater selbstverständlich auch besuchen und sich dafür allein auf den Weg machen, so Pallgen. Sie müssen - bei eventueller Nachfrage - glaubhaft begründen, warum sie unterwegs sind. Gegebenenfalls werde das per Handynachfrage bei den Eltern nachgeprüft. Eltern könnten ihren Kindern einen Brief mitgeben, in dem begründet wird, warum das Kind von A nach B unterwegs ist.

Eveline: Gibt es im Berliner Norden Supermärkte, in denen Menschen der Gefährdetengeneration oder Personen mit Handycap separat einkaufen können?

Es gibt in Berlin zwar einige Supermärkte, die spezielle Öffnungszeiten für Menschen aus Risikogruppen anbieten, bisher wird das aber sehr individuell gehandhabt. Bislang hilft da nur ein Anruf bei der Filiale Ihres Discounters, bei der Sie einkaufen.   

Renate (Berlin): Ich möchte mit dem Auto nächste Woche für ein bis zwei Stunden von Berlin nach Hennigsdorf (Brandenburg) fahren und dort eine alleinstehende, ältere Dame zu Hause zu besuchen.

Sowohl nach der Berliner als auch der Brandenburger Verordnung ist es gestattet, alte oder kranke Menschen außerhalb von Einrichtungen zu besuchen. Vielleicht sollten Sie aber darüber nachdenken, ob Sie die alte Dame der Gefahr einer Ansteckung aussetzen möchten oder ob Sie den Besuch lieber verschieben.

Christian: Darf ich zur einer Autowaschanlage fahren und dort mein Auto waschen lassen oder mache ich mich damit strafbar?  

Die Bestimmungen des Senats sehen zahlreiche Ausnahmen vor, zum Beispiel für Dienstleistungen. Dazu gehören auch Autowaschstraßen [berlin.de]. Allerdings sollten Sie überlegen, ob das wirklich notwendig ist und Sie sollten immer den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen einhalten.

Bitte schreiben Sie zu diesem Beitrag in die Kommentare nur weitere offene Fragen. Klassische Kommentare und reine Meinungsäußerungen werden an dieser Stelle nicht freigeschaltet.

Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

### Mittwoch, 25. März ###

   

Guido (Berlin-Pankow): Darf ich weiter aus Berlin nach Märkisch-Oderland fahren, um meine Eltern - die beide über 70 und krank sind - zu besuchen, um Ihnen beim Einkaufen, Arztbesuchen usw. zu helfen? Allein ist es für die beiden nämlich fast unmöglich.

Sie dürfen Ihre Eltern besuchen und Ihnen beim Einkauf helfen. In der Berliner Verordnung, Teil 5, §17, Abs. 3 finden sich eine Reihe von Ausnahmen vom Kontaktverbot [berlin.de]. Darunter finden sich sowohl der Besuch bei alten oder kranken Menschen oder bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen, als auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen. Nach der Brandenburger Verordnung ist der Besuch von Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen ebenfalls erlaubt [brandenburg.de].

Petra (Berlin): Ich bin 62 Jahre alt. Darf ich zu meiner Tochter nebst Familie fahren - oder darf nur meine Tochter mich zwecks Einkaufengehen besuchen?

Sie dürfen derzeit nicht zu Ihrer Tochter und deren Familie fahren, weil physische Kontakte mit Menschen, mit denen Sie nicht in einem Haushalt wohnen, auf ein Minimum beschränkt werden sollen. Ihre Tochter kann Sie zum Einkaufen begleiten, sollte Sie aber nach Möglichkeit nicht in Ihrer Wohnung besuchen.

Jean (Berlin): Darf ich noch zum Recyclinghof fahren?

Der Zugang zu Recyclinghöfen ist nach Angaben der Senatskanzlei weiterhin erlaubt, allerdings wurden die Öffnungszeiten deutlich eingeschränkt [bsr.de]. Die BSR bittet darum, die Recyclinghöfe nur dann zu besuchen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Auch auf den Recyclinghöfen und in den mechanischen Behandlungsanlagen in den Hallen gilt der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.

Elena (Potsdam): Ich wohne mit meiner Tochter in Potsdam, meine Lebenspartnerin mit ihren beiden Jungs in Berlin-Zehlendorf. Darf ich sie für ein paar Tage besuchen fahren? Und was, wenn wir gemeinsam in den Wald wollen?

Sie sollten auf den Besuch verzichten. Ihre Lebenspartnerin dürfen Sie zwar besuchen, allerdings sollen die physischen Kontakte mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, vermieden oder zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. In Ihrem Fall wäre das Ihr Kontakt mit den Kindern Ihrer Lebenspartnerin, der Kontakt der Kinder untereinander und der Kontakt Ihrer Lebenspartnerin zu Ihrer Tochter. Auch der gemeinsame Waldspaziergang ist nicht gestattet: Sie dürfen sich außerhalb der Wohnung lediglich mit einer weiteren Person treffen, es sei denn, Sie leben im gleichen Haushalt.

Wiebke (Berlin): Kann ich meinen Vater, der nicht in meinem Haushalt lebt, aber zu einer Risikogruppe gehört und deswegen eigentlich in der Wohnung bleiben sollte, mit meinem Auto zum Arzt fahren? Auch wenn dann der Mindestabstand naturgemäß nicht eingehalten werden kann?

Eine eindeutige Regel gibt es dafür nicht. Auf Arztbesuche sollte zunächst nach Möglichkeit verzichtet werden. Unter §14 Absatz 3 Punkt b und e der Verordnung des Berliner Senats sollte eine Begleitung von kranken Angehörigen mit dem Auto zum Arzt abgedeckt sein - allerdings nur in dringenden Fällen.

Tom (Berlin): Wenn ich zur Arbeitsstelle muss, gelten dort die selben Regeln wie auf der Straße? Muss mein Arbeitgeber dafür sorgen, dass mindestens 1,5 m Platz zwischen allen Arbeitnehmern ist?   

Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit muss nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand mindestens zwei Meter betragen. Ist der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht einzuhalten, muss die Anzahl der Beschäftigten, die zeitgleich arbeiten, reduziert werden. [dgb.de]

Anonym: Ich arbeite in Brandenburg im Lager mit vielen Kollegen, die aus Polen kommen. Wir sind ca. 50 Mitarbeiter in einer Schicht - ist das erlaubt?

Ja, wenn die vom Land geforderten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, können 50 Menschen in einer Schicht arbeiten. Berufspendler aus Polen müssen ab Freitag, 27.03., ebenfalls in 14-tägige Quarantäne, wenn sie aus Deutschland einreisen. Sie waren von früheren Regelungen noch ausgenommen gewesen.

Corina (Berlin): Dürfen Eltern, die arbeiten müssen - vor allem auch Alleinerziehende ohne Betreuungsalternative - ihr Kind zu Freunden in private Betreuung bringen? Und darf ich mein Kind auch bei einer Betreuung lassen, die schon ein eigenes Kind hat?

Eine private Betreuung durch Dritte, gegebenenfalls sogar mit anderen Kindern zusammen, sollte aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Eltern müssen ihre Kinder selbst betreuen, wenn sie keinem systemrelevanten Beruf nachgehen. Alle Tagesmütter und -väter sind am 18.03. aufgefordert worden, den Betrieb (bis auf eine Notbetreuung) einzustellen.

Die Notbetreuung gilt für Kinder von Angehörigen der systemrelevanten Berufe. Inzwischen reicht es in Berlin für einige Berufsgruppen aus, dass ein Elternteil diesen systemrelevanten Beruf ausübt, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Diese Berufsgruppen sind: Gesundheitsbereich, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Behindertenhilfe, Einzelhandel (Lebensmittel & Drogerie).

Sven (Berlin): Darf ich noch nach Brandenburg um im Wald oder am See etwas zu wandern? Natürlich nur zu zweit.

Es gibt derzeit keine räumlichen Beschränkungen wie beispielsweise bestimmte Bewegungsradien um die eigene Wohnung für Bewegung an der frischen Luft. Die Berliner Verordnung erlaubt zudem ausdrücklich das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets, wenn das auf direktem Weg von oder zur Wohnung passiert. Wer die Abstandsregeln wahrt, einen Ausweis bei sich trägt und in Brandenburg keine Gruppenbildung betreibt, darf also auch in Brandenburg Sport treiben oder einen Spaziergang machen, maximal zu zweit.

Jeannine Klatt: Dürfen Kinder zu ihrem getrennt lebenden Elternteil für den Umgang in dessen Haushalt wechseln? 

Nach der Senatsverordnung ist die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich einer der Gründe, aus denen vom allgemeinen Kontaktverbot abgewichen werden darf. [Teil 5,§14,Abs.3,d] Die Antwort lautet also: Ja - vorausgesetzt, der getrennt lebende Elternteil besitzt das Sorge- beziehungsweise Umgangsrecht. Das gleiche gilt auch in Brandenburg.

Siggi (Berlin): Ich habe nächste Woche einen Termin zur Inspektion und TÜV in meiner Autowerkstatt. Darf ich dort hin fahren?

Seit Montag gelten in Berlin verschärfte Beschränkungen für den öffentlichen Raum. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen bei Gewerbebetrieben. [berlin.de] Zu diesen Ausnahmen gehört auch der TÜV, der laut einem Sprecher der Senatskanzlei unter die Kategorie Autowerkstatt fällt. Auch hier gilt es natürlich, den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Ulrike Munkwitz: Wann ist das Kontaktverbot zu Ende?   

Das ist bisher nicht geklärt. Teil 5 der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus, der die aktuellen Kontaktbeschränkungen regelt, tritt mit Ablauf des 05.04.2020 zwar außer Kraft. Es heißt aber weiter: "Der Verordnungsgeber wird fortlaufend evaluieren, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung dieser Grundrechtseinschränkungen weiter Bestand haben."

Norbert (Berlin): Ich wohne in Berlin und meine Freundin in der Ostprignitz, wo ich nicht mit Wohnsitz gemeldet bin. In der Wohnung leben noch Personen ihrer Familie. Darf ich dort hin fahren und auch ein paar Tage bleiben?

Der Besuch des Partners/der Partnerin ist sowohl in Berlin als auch in Brandenburg prinzipiell erlaubt. Weitere Kontakte sollten jedoch vermieden werden: Insofern wäre es besser, wenn Ihre Partnerin Sie besucht, falls Sie allein wohnen.

Christian (Berlin): In der Nachbarschaft gibt es unzählige Spiel/Buddelplätze die auch ohne Sperrung leer waren. Darf mein Kind da trotzdem Buddeln? Wenn ein zweites kommt, müssen die Erziehungsberechtigten aufpassen, dass der Hygiene-Abstand eingehalten wird.

Leider nein. Alle Spielplätze sind grundsätzlich gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.

Miri (Berlin): Darf ich mit der BVG durch die halbe Stadt fahren (von Reinickendorf nach Karlshorst), um meine Großeltern mit Lebensmitteln zu versorgen? Oder muss ich darauf setzen, dass das Ihre Nachbarn erledigen?

Der Besuch bei alten und kranken Menschen sowie bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen ist eine der Ausnahmen, die in der Verordnung des Senats genannt werden. Wenn sich die Versorgung Ihrer Großeltern also nicht über die Nachbarschaft regeln lässt, dürfen Sie dorthin fahren, und dabei dürfen Sie auch  die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Allerdings sollten Sie auf direktem Wege fahren und einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen halten, wenn möglich.

Bitte schreiben Sie zu diesem Beitrag in die Kommentare nur weitere offene Fragen. Klassische Kommentare und reine Meinungsäußerungen werden an dieser Stelle nicht freigeschaltet.

Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

### Dienstag, 24. März ###

   

Johannes (Berlin-Prenzlauer Berg): Darf ich mein Wochenendhaus in Brandenburg besuchen? Oder mein Pferd, das ich dort stehen habe?

Grundsätzlich ja. Unter den Gründen, die das Verlassen der Wohnung erlauben, finden sich in der Verordnung: Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren und die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen. Für die Fahrt zum Wochenendhaus gilt: Das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin muss auf direktem Wege zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgen.

Der Krisenstab in Potsdam hat am Montag ausdrücklich betont, dass Besuche von Wochenendhäusern gestattet sind. Vermietung an Dritte jedoch nicht.

Carola (Berlin): Darf ich noch zu meiner Schwester fahren, wenn die weiter weg wohnt?

Grundsätzlich nicht. Gestattet ist es allerdings für den Fall, dass Ihre Schwester dringend Unterstützung benötigt, die sie auf anderem Wege nicht bekommen kann. Wenn das der Fall ist, dürfen Sie sie besuchen, dafür müssen Sie das Stadtgebiet von Berlin dann auf direktem Wege verlassen.

Lars (Berlin): Ich plane gerade meinen Umzug. Dürfen mir dabei Freunde helfen?

Nur wenn sie zur Wohn- und Lebensgemeinschaft gehören, erklärt die Polizei. "Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygiene-Standards halten muss, steht nichts entgegen."

Anna (Berlin): Warum hat die BVG/S-Bahn den Takt ausgedünnt? Jetzt sitzen die Leute doch wieder enger.

Die BVG hat darauf reagiert, dass die Zahl der Fahrgäste deutlich gesunken ist - nach Unternehmensangaben zu Wochenbeginn circa 60 Prozent. Sollte es in den Stoßzeiten wieder zu voll werden, will die BVG wieder mehr Fahrzeuge einsetzen.  

Werner K. (Hohen Neuendorf): Wenn man an Corona erkrankt war - unter welchen Umständen gilt man als geheilt?

Man gilt als geheilt, wenn man mindestens 48 Stunden lang symptomfrei war. Wurde man im Krankenhaus behandelt, müssen zudem zwei Sars-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden negativ gewesen sein. Die Tests sollen auf Basis von Abstrichen aus Nase oder Rachen gemacht werden.

Musste zuvor aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufes im Krankenhaus behandelt werden, wird man, wenn oben genannte Bedingungen nicht erfüllt sind, in die häusliche Quarantäne entlassen. Diese darf man dann frühestens nach 14 Tagen verlassen, sobald die oben genannten erfüllten Bedingungen erfüllt sind. [Quelle: Robert-Koch-Institut]

Jonas W. (Berlin-Pankow): Gilt die Ausweispflicht auch für Kinder?  

Der Senat nimmt in seiner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Unterscheidung vor. Dort heißt es unter § 17 Ausweispflicht: "Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen."

Sabine (Berlin): Darf ich meine Kinder zum Spielen zu den Nachbarn in die Wohnung schicken?

Nein. Die physischen Kontakte sollen auf ein Minimum beschränkt werden, ausgenommen sind nur Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder getrennt lebende Lebenspartner.

Anna (Rangsdorf): Dürfen Kinder auf Spielplätzen von Mehrfamilienhäusern. also auf Privatgelände, miteinander spielen?   

Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Erwachsenen: Sofern die Kinder nicht zu einem Haushalt oder einer Familie gehören, dürfen sie sich nur zu zweit draußen treffen und sollten die vorgeschriebenen Hygieneregeln einhalten (Sicherheitsabstand: 1,50 Meter). Wenn eine Beaufsichtigung durch eine dritte Person nötig ist, ist das Treffen nicht gestattet.

Magda (Berlin-Kreuzberg): Darf ich innerhalb Berlins meinen Schrebergarten besuchen?

Ja. In der Verordnung ist als Grund zum Verlassen der Wohnung die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen genannt. Die Fahrt dorthin muss allerdings auf direktem Wege erfolgen.

Carla (Berlin): Was ist denn nun der Unterschied zwischen dem Kontaktverbot und einer Ausgangssperre?

Bei einer Ausgangssperre müssten alle in ihren Wohnungen bleiben - so eine strikte Regelung will der Senat vermeiden. Stattdessen gilt jetzt ein Kontaktverbot: Jeder darf nach draußen an die frische Luft, vorausgesetzt, man trifft sich mit nur einer weiteren Person oder geht mit seinen Familienangehörigen - beziehungsweise Menschen aus dem gleichen Haushalt - raus. Verboten sind Gruppenbildungen.

Doreen (Fürstenwalde): Wie sieht es mit Fahrgemeinschaften von mehreren Menschen aus, die nicht zusammen im Haushalt leben?

Für Berlin und Brandenburg gibt es dazu keine expliziten Regelungen. Das heißt, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte greifen. Danach ist es nicht erlaubt, mit Personen auf engem Raum zusammen zu sein, die nicht zum eigenen Haushalt gehören - und damit auch nicht in einem Auto.

Giorgio (Berlin-Friedrichshain): Braucht man einen Passierschein, wenn man auf dem Weg zur Arbeit ist?  

Man braucht keinen Passierschein. Bei Kontrollen ist der Polizei allerdings glaubhaft zu machen, dass man zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt oder einer medizinischen Behandlung geht. Und da könnte eine Bestätigung des Arbeitgebers unter Umständen helfen.

Maria (Berlin-Spandau): Ich lebe nicht mit meinem Partner zusammen und wir sind nicht verheiratet. Darf ich ihn jetzt nicht mehr besuchen?

Doch. Sie dürfen die Wohnung verlassen, um Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin zu besuchen. Das gilt auch für Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen.

Roger (Berlin): Darf ein Arbeitgeber Homeoffice untersagen, obwohl es möglich wäre?

Es gibt keinen Anspruch auf Homeoffice. Allerdings gibt es in vielen Firmen Regelungen zur Heimarbeit. Man darf nicht einfach zu Hause bleiben, nur weil man Angst vor Ansteckung hat. Wenn allerdings ein Kollege an Corona erkrankt ist, muss der Arbeitnehmer nicht ins Büro kommen, sondern kann von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. [tagesschau.de]

Gabi (Berlin-Friedenau): Warum wird an den Berliner Flughäfen nicht Fieber gemessen?

Am 12.2. hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Forderungen nach Temperaturmessungen an Flughäfen in einer Aktuellen Stunde im Bundestag eine Absage erteilt. Er begründete das damit,  dass solche Messungen eine Scheinsicherheit suggerierten. Außerdem verwies er darauf, dass mit dem Virus infizierte Menschen auch völlig fieberfrei sein können. [krankenkassen.de]  

Paul (Brandenburg): Gibt es Tipps, was man während der Maßnahmen gegen Corona gegen Vereinsamung tun kann?  

Psychologen raten dazu, feste, bereits bestehende Kontakte, via Telefon und Social Media aufrecht zu erhalten und sich über die Ausnahmesituation auszutauschen. Gleichzeitig sollte man versuchen, Corona nicht zum alleinigen Inhalt der Gespräche zu machen. Es gibt auch zahlreiche Hilfeangebote: Beispielsweise die Berliner Hotline "Silbernetz" für einsame Senioren.  

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Wegen der Vielzahl der Anfragen ist eine persönliche Beantwortung nicht möglich. Viele Fragen werden uns mehrfach gestellt - schauen Sie also gern oben im Text nach, ob es auf Ihre Frage bereits eine Antwort gibt.

An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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