Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

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### Sonntag, 29. März ###

  

Marcus W. (Berlin): Darf man jetzt nur noch mit Mundschutz einkaufen, oder habe ich was falsch verstanden? Man bekommt ja momentan keinen und einkaufen muss man ja.

Man hört im Moment häufiger, dass es sinnvoll sein könnte, dass alle Menschen in der Öffentlichkeit Mundschutz tragen, da so das allgemeine Infektionsrisiko gesenkt werden könnte. Eine offizielle Empfehlung oder Vorschrift gibt es aber in Berlin bisher nicht. Empfohlen wird das Tragen eines Mundschutzes bisher nur Erkrankten oder medizinischem Personal [berlin.de].

Anonym (Brandenburg): Ich habe Anfang April in NRW einen Facharzttermin, der sehr wichtig ist. Darf ich aus Brandenburg nach NRW fahren und meinen Partner mitnehmen? Dürfen wir dann auch in NRW bei meiner Mutter 2 Nächte schlafen?

Wenn es sich um einen medizinisch notwendigen Termin handelt und Sie auf direktem Weg nach NRW fahren, spricht auf Grundlage der aktuell geltenden Verordnung in Brandenburg nichts dagegen. Darüber hinaus erlaubt die Verordnung in NRW den Besuch bei Ihrer Mutter. Ihr ist es demnach selbst überlassen, wie viele Personen Sie ihn Ihrem privaten Umfeld empfängt [wdr.de]. Machen Sie sich aber dennoch des Infektionsrisikos bewusst und halten Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstände, sofern möglich.

Jean (Berlin): Wenn man sich schon einmal mit dem Virus infiziert hat, kann man sich nochmals damit anstecken?

Im Moment ist leider noch nicht hundertprozentig bewiesen [tagesschau.de], dass Menschen immun gegen das Virus sind, wenn Sie sich infiziert und die Krankheit überstanden haben - auch wenn das sehr wahrscheinlich ist. Ehemals infizierte Menschen sollten sich somit auch an die allgemeinen Schutzmaßnahmen halten.

Anonym (Berlin): Meine Mutter (61) habe ich zu uns (Familie mit zwei Kindern) geholt bevor die Verordnung in Kraft getreten ist. Darf sie hier bleiben oder muss ich sie zurückfahren? Wir wohnen im Süden, sie im Norden von Berlin, das wäre sehr umständlich für sie, einkaufen zu gehen und sie aus der Ferne zu unterstützen.

Weil sich Ihre Mutter nun schon länger in Ihrem Haushalt befindet, ist das nicht eindeutig zu klären. In der in Berlin geltenden Verordnung steht, dass sich jede Person "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten" hat. Deshalb sollte sie tendenziell wieder ihre eigene Wohnung aufsuchen. Eine Betreuung und Unterstützung ist dann aber auf alle Fälle erlaubt.

Anonym (Berlin): Darf ich mit meinem Sportboot fahren? Alleine oder zu zweit?

Das hängt davon ab, wo sich Ihr Boot befindet. Laut der Berliner Wasserschutzpolizei [berlin.de] fällt das Fahren mit einem Sportboot (auch zu zweit) unter den Begriff "Individualsport", der auch weiterhin erlaubt ist. Wenn Ihr Boot allerdings seinen Liegeplatz bei einem Wassersportverein, einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb hat, ist das Fahren mit dem Boot nicht zulässig, weil laut der in Berlin geltenden Verordnung [berlin.de] der "Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (...) untersagt" ist.

Herr/Frau Knobloch (Berlin): Habe im Wedding einen Garten, darf ich den betreten? Fahrt wäre von Lichterfelde nach Wedding.

Ja, das ist erlaubt. Die "Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen" zählt laut der in Berlin geltenden Verordnung als Grund, die Wohnung zu verlassen. Sie sollten aber auf direktem Weg zu Ihrem Garten fahren, möglichst mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten und auch die geltenden Hygienemaßnahmen einhalten.

Peter F. (Berlin): Ich habe gelesen, dass die Discounter ihre Kunden aufrufen, einen Mundschutz zu tragen. Ich bin 78 Jahre alt, seit Jahren habe ich eine COPD und würde sowieso gern einen Mundschutz tragen. Wo kann ich einen bekommen? Schneidern kann ich es nicht selbst.

Zentrale Stellen oder Initiativen, wo man Schutzmasken erwerben kann, gibt es in Berlin offiziell (noch) nicht. Im Moment sind - neben der Selbstherstellung - nur Online-Bestellungen möglich, verbunden mit langen Wartezeiten und/oder oftmals hohen Kosten. Möglich wäre auch, in Apotheken nachzufragen, wohl aber ebenfalls mit Wartezeiten. Dort kann man Ihnen sicherlich auch die für Sie am besten geeignete Maske empfehlen.

Sandra G. (Berlin): Meldet sich das Gesundheitsamt auch bei mir wenn mein Test negativ ausfällt? Ich wurde am Donnerstag in einer Rettungsstelle eines Krankenhauses auf Covid-19 getestet und mir wurde gesagt, dass sich das Gesundheitsamt "dann" bei mir meldet. Genauere Informationen habe ich leider nicht erhalten, weil sie dem behandelnden Arzt leider auch nicht bekannt waren.

Laut der Internetseite der Charité sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis informiert werden. Demnach werden die Ergebnisse der Tests auf SARS-CoV-2 in der Regel von einem Arzt beurteilt, der daraufhin rund um die Uhr und zeitnah einen Befund erstellt. Sollte es keinen eindeutigen Befund geben, werde die Diagnostik wiederholt. Sobald ein eindeutiger Befund vorliegt, wird dieser laut Charité elektronisch an den Arzt, bzw. die entsprechende Untersuchungsstelle übermittelt. Das dortige Personal kontaktiere dann anschließend die getestete Person, ob sie mit SARS-CoV-2 infiziert ist oder nicht. Weil die Labore in Berlin derzeit überlastet sind, kann es länger als üblich dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Vor der Überlastung waren es etwa zwei Tage.

Hinweis der Redaktion (01.04.2020): Die Fragestellerin hat uns mittgeteilt, dass ihr zuständiges Gesundheitsamt (Tempelhof-Schöneberg) nur positiv getestete Personen informiert - und zwar postalisch. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin können die Ergebnisse bestimmter Abklärungsstellen wiederum online abgerufen werden [kvberlin.de]. Offenbar gibt es hier keine einheitliche Regelung. Deswegen ist es ratsam, beim Test selbst zu erfragen, in welchem Fall man wie benachrichtigt wird.

Horst K. (Berlin): Darf ich als Berliner in Berlin zu meinem 8km entfernten Podologen fahren für eine ärztlich angeordnete notwendige Fuß-Behandlung? Oder sind die auch verboten?

Sie können diese Behandlungen wahrnehmen. Arzttermine gehören in den in Berlin geltenden Ausgangsbeschränkungen zu den Ausnahmegründen für das Verlassen der Wohnung. Achten Sie auf dem Weg zum Termin aber darauf, möglichst 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einzuhalten.

### Samstag, 28. März ###

   

Anja H. (Berlin): Ich würde gerne wissen, warum nur der Einzelhandel für Lebensmittel und Drogerien eine Notbetreuung bekommen. Ich arbeite im Baumarkt und mir steht keine Notbetreuung zu.

Die Arbeit in Baumärkten steht, im Gegensatz zu der in Drogerien und im Einzelhandel für Lebensmittel, nicht auf der Liste der systemrelevanten Berufe [berlin.de], da sie nicht als kritische Infrastruktur und Grundversorung eingestuft wird. Für den Anspruch auf die Notbetreuung [berlin.de] reicht es in Berlin aus, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.

Herr/Frau Lingen: Ich muss einen Motor bzw. Fahrzeugteile aus Schleswig-Holstein abholen. Darf ich diese mit einem Transporter abholen? Es dient der Reparatur meines Privatfahrzeug.

Nur touristische Reisen nach Schleswig-Holstein sind im Moment nicht erlaubt [sh-tourismus.de], also Urlaube und Tagesausflüge. Wenn Sie auf direktem Weg zu Ihrem Abholort und auch wieder zurück fahren und die hier beziehungsweise in Schleswig-Holstein geltenden Kontaktrichtlinien einhalten, ist das in Ordnung. Auch in Schleswig-Holstein gilt: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet" [schleswig-holstein.de]".

Leonie B. (Berlin): Darf ich aus Berlin mit dem eigenen Auto nach Magdeburg fahren, um meinem kleinen Bruder beim Umzug in die eigene Wohnung zu helfen? Wir wären natürlich nur zu zweit und würden immer jeglichen Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Er hat keinen Führerschein und kann sich ein Speditionsunternehmen nicht leisten.

Aus Perspektive der in Berlin geltenden Regelungen dürfen Sie Berlin verlassen und auf direktem Weg nach Magdeburg fahren. Es gilt in diesem Fall aber auch, die geltenden Beschränkungen in Sachsen-Anhalt [magdeburg.de] zu beachten. Demnach sollen auch dort Menschen ihre sozialen und physischen Kontakte außerhalb ihres eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren und möglichst zu Hause bleiben. Ein Umzug wird dort aber explizit als Ausnahme für das Verlassen der Wohnung gennannt. Liegt ein solcher "triftiger Grund" vor, darf man sich zudem mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, im öffentlichen Raum aufhalten. Sie sollten sich aber des Infektionsrisikos bewusst sein, zu zweit bleiben und möglichst Abstand halten.

Andrea K.: Meine Tochter (22) wohnt in Berlin und ich in NRW. Mein Kind möchte aufgrund der gegenwärtigen Situation zu mir kommen und hier für zwei Wochen bleiben. Ich bin 48 Jahre alt und keine Risikoperson. Darf mein Kind zu mir kommen?

Ihre Tochter darf Berlin laut Verordnung verlassen. Im Moment (Stand: 25.03.2020) ist es Ihnen in NRW erlaubt, in Ihrem privaten Umfeld uneingeschränkt Menschen zu empfangen, die nicht zu ihrem Haushalt gehören. Die dortige Landesregierung empfiehlt trotzdem, soziale Kontakte auch zu Hause auf das Nötigste zu beschränken [wdr.de].

Peter P.: Darf ich mit einem Freund, der nicht in meinem Haushalt wohnt, an einer öffentlichen Platte Tischtennis spielen, wenn 1,5 Meter Abstand gewahrt bleiben? Sportliche Betätigung zu zweit ist ja erlaubt.

Grundsätzlich ist es Ihnen in Berlin und Brandenburg erlaubt, an der frischen Luft Sport zu treiben - auch mit einer Person, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Allerdings ist in beiden Bundesländern der Sportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios oder Ähnlichem untersagt. Spezifischer ist das nicht ausgeführt - darunter könnten aber auch öffentliche Tischtennisplatten fallen.

Anonym: Wie viele Personen dürfen maximal in einem Lagerbetrieb in einer Schicht zusammenarbeiten? Dürfen neue Kollegen in der jetzigen Situation dazu stoßen?

Es gibt im Moment keine konkrete Beschränkung für die Personenzahl, sofern die vom Land geforderten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand muss der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit beispielsweise mindestens zwei Meter betragen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss die Anzahl der Beschäftigten, die gleichzeitig arbeiten, reduziert werden. [dgb.de] Zu neuen Kollegen gibt es keine spezifische Angaben - aber auch hier gelten die oben genannten Regelungen.

Eve: Könnten Sie definieren, was genau "alt" in Verbindung mit erlaubten und nicht erlaubten Besuchen bei den Eltern bedeutet? (...) Ab wann gelten die Eltern als "alt" und fallen damit unter "dürfen besucht werden"? Wird irgendwo offiziell ein Alter genannt, an dem man sich orientieren kann? (Meine Eltern sind 66 und 67 Jahre alt.)

Weder in der Verodnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin [berlin.de] noch in der Brandenburger Verordnung [brandenburg.de] ist das Alter genau definiert, wenn es um den Besuch "alter oder kranker Menschen, oder solcher mit Einschränkungen" außerhalb von Einrichtungen geht. Vom Robert-Koch-Institut kommt im Bezug auf das Alter die Information, dass das Risko einer schweren Erkranung ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter ansteige [rki.de]. Unabhängig vom exakten Alter sollte man sich wohl danach richten: Wer im Alter nicht das Haus verlassen möchte, weil das Risiko zu hoch ist, braucht Unterstützung und Austausch mit (am besten einer stetigen) Bezugsperson und kann in diesem Rahmen besucht werden.

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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