Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

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### Freitag, 27. März ###

   

Sebastian (Berlin): In den nächsten Tagen soll das Wetter ja schön werden. Darf ich mich dann in Berliner Parks aufhalten?

Als Grundregel gilt: Alles, was Sie in Bewegung tun, ist in Ordnung, beispielsweise joggen, spazieren, Fahrrad fahren. Aber länger an einem Ort verweilen dürfen Sie nicht. Laut Polizei sind Picknicken, Grillen, Sonnenbaden grundsätzlich untersagt, auch zu zweit oder alleine. Wenn Sie sich auf einer Bank gerade vom Sport ausruhen, ist das laut Polizei in Ordnung. Wenn Sie dort aber sitzen und beispielsweise ein Buch lesen oder ein Bier trinken, ist das nicht ok. Sie sollten sich nicht länger draußen aufhalten, als unbedingt notwendig und immer auf den Mindestabstand von 1,50 Metern achten. Begleitet werden dürfen Sie höchstens von einer weiteren Person, die nicht mit Ihnen zusammenwohnt. Wohnen mehrere Menschen in ihrem Haushalt, dürfen die Sie alle begleiten. Aber Vorsicht: Die Polizei kontrolliert den Wohnsitz in Ihrem Personalausweis. Deswegen müssen Sie draußen immer ein Ausweisdokument bei sich haben.

Nancy K. (Berlin): Mein Mann und ich müssen am Wochenende beide arbeiten. Ist es erlaubt, wenn ich meine Schwester frage, ob sie so lange bei uns zu Hause auf mein Kind aufpassen kann, bis der erste von der Arbeit heimkommt?

Nach der Verordnung des Berliner Senats sollen physische Kontakte auf den eigenen Hausstand beschränkt werden. Alternativ könne sich aber eine Person eines Hausstands mit einer Person eines anderen Hausstands treffen, so die Pressesprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Bildung. Demnach  könne maximal ein Kind von einem oder einer Verwandten oder Bekannten betreut werden.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beirags hieß es, eine Betreuung durch die Schwester sei grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist nicht der Fall.

Ingo S.: Da alle Campingplätze geschlossen sind und wir unser Boot am Liegeplatz haben, würde mich interessieren ob wir die Wochenenden auf dem Boot verbringen und uns damit auch auf dem Wasser bewegen dürfen?

Sollten Sie in Berlin wohnen und das Boot liegt in Brandenburg, dann nicht: Die Landesregierung von Brandenburg hat alle Berliner dringend gebeten, am Wochenende keine Freizeitaktivitäten im Land zu unternehmen. Es sollten nur dringend notwendige Fahrten unternommen werden. [brandenburg.de]

Wenn Sie in Brandenburg wohnen und Ihr Boot liegt dort an einem See, dürfen Sie sich auch darauf aufhalten und es fahren. Auch dabei sollte es aber keinen physischen Kontakt zu Menschen außerhalb des Hausstandes geben. Einrichtungen wie Marinas, Schleusen, Häfen, Wassertankstellen sind momentan gar nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. [brandenburg.de]

Anonym (Berlin): Gibt es eine Regelung zum Heimunterricht für Schüler? Ich muss leider feststellen, dass die Lehrer am Gymnasium meiner Kinder eine Kopie des Lehrplanes und Literaturangaben schicken, mit dem Hinweis sich die klausurrelevanten Themen selbst zu erarbeiten. Es erfolgt keinerlei Unterricht oder Unterstützung durch die Lehrer.

Tatsächlich sehen die Regelungen offenbar vor, dass sich die Schülerinnen und Schüler den Stoff selbstständig erarbeiten. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung heißt es: "Im Zeitraum der Schulschließungen stellen die Schulen für alle Fächer mit vergleichenden Arbeiten in der Jahrgangsstufe 9 sowie für Prüfungsfächer in der Jahrgangsstufe 10 und im Abiturjahrgang Aufgaben zum Selbststudium bzw. selbstständigen Lernen zur Verfügung. Für die Vorbereitung auf die Prüfungen an den beruflichen Schulen gilt Entsprechendes. Dafür können z. B. die schulische Website oder andere Kommunikationsplattformen genutzt werden, beispielsweise der Lernraum Berlin." [berlin.de]

Simone (Berlin): Wie sieht es aus, wenn ich von Corona genesen, also im Zweifel immun bin. Gelten die Einschränkungen dennoch oder kann ich mich dann frei bewegen und so ja auch andere unterstützen?

Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man gegen Corona immun ist, wenn man die Krankheit durchlebt hat. Hundertprozentig bewiesen ist es aber nicht. [tagesschau.de] Insofern sollte man sich sicherheitshalber weiterhin an die verordneten Schutzmaßnahmen halten.  

Karina (Berlin): Mein Sohn lebt bei mir in Berlin. Der Vater wohnt ebenfalls in Berlin, hat auch Sorgerecht. Er will den Sohn zu sich über das Wochenende zu seiner Familie, Frau und zwei kleine Kinder holen. Ist das im Moment erlaubt?

Beide Eltern haben Sorgerecht beziehungsweise Umgangsrecht: Die "Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich" ist nach der Berliner Verordnung ein Grund, sich nicht in der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Auch hier gilt aber: Physische Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im geschilderten Fall hätte der Sohn nicht nur zu seinem Vater, sondern auch zu drei weiteren Personen Kontakt. Es sollte also gemeinsam abgewogen werden, ob das Sorgerecht auf andere Weise, das heißt ohne weitere Kontakte, ausgeübt werden kann. Falls der Sohn sowohl beim Vater als auch bei der Mutter regelmäßig wohnt (Wechselmodell) kann auch argumentiert werden, dass das Kind zwei Haushalte hat und zwischen ihnen wie gewohnt wechseln kann, solange keine Person im Kontaktkreis infiziert ist.

Tino P. (Berlin): Ich bin selbständiger Musiker und möchte meine Zeit im Musikstudio verbringen. Dort werde ich mit meinem Produzenten in getrennten Räumen arbeiten. Allerdings ist das mit meinem eigenen Pkw circa 30 Minuten von meinem Wohnort entfernt. Darf ich meine Arbeit noch wahrnehmen?

Sie dürfen. Der Weg zur Arbeit ist nach der Berliner Verordnung gestattet. Sie müssen nur im Fall einer Polizeikontrolle Ihr Ziel nennen und glaubhaft nachweisen können, dass es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt. Im Tonstudio müssen Sie dann den gebotenen Sicherheitsabstand von zwei Metern zu ihrem Kollegen einhalten. Wenn Sie in getrennten Räumen arbeiten, sollte alles in Ordnung sein.    

### Donnerstag, 26. März ###

   

Sven (Nauen): Wie sieht es mit Fahrgemeinschaften aus, die nicht zusammen im Haushalt leben?

Für Berlin und Brandenburg gibt es dazu keine expliziten Regelungen. Das heißt, dass auch hier die generellen Regelungen zur Vermeidung unnötiger Kontakte greifen. Und ein Mindestabstand von 1,50 Meter dürfte im Auto schwer einzuhalten sein.

Sabine (Luckenwalde): Wenn Brandenburg jetzt die Kita-Beiträge übernimmt - was ist dann mit den Kosten für den Hort oder die Tagesmutter?

Dazu schreibt die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 25. März: Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kita-Träger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Da die Kita-Träger pro Kind für den Hort 80 Euro erhalten, sollten bei der Übernahme der Kita-Beiträge auch die Hort-Kosten enthalten sein. Auch Tagesmütter haben unter Umständen einen Anspruch, denn wörtlich heißt es: "Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen/kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen. Gefördert werden nur Träger, die die Eltern von Beiträgen freistellen. Hierzu zählt auch die Kindertagespflege." [brandenburg.de]

Rüdiger (Berlin): Darf ich meine Putzfrau in meiner Wohnung arbeiten lassen? Und wie ist es mit Handwerkern, die einen Reparaturtermin haben?

Laut der Verordnung des Berliner Senats dürfen Handwerksbetriebe geöffnet bleiben und damit auch ihre Arbeit ausüben (§ 3a (2)). Beim Betreten der Wohnung sei soweit möglich auf das Abstandsgebot und auf einen verantwortungsvollen Umgang Rücksicht zu nehmen, teilte die Senatskanzlei auf rbb-Anfrage mit. Auch die Putzfrau darf laut Senatskanzlei weiter arbeiten, denn ihre Tätigkeit steht nicht auf der Liste der Dienstleistungegen, die derzeit nicht erbracht werden dürfen. Auch hier gilt, dass das Abstandsgebot einzuhalten ist.

Margot (Berlin): Muss ich den Stromableser oder einen Handwerker jetzt in meine Wohnung lassen?

Die Senatskanzlei weist darauf hin, dass durch den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung keine Verpflichtung besteht, Dritten den Zugang zur eigenen Wohnung zu gewähren. Für das konkrete Verhalten in der gegenwärtigen Situation empfehle sich ein lebenspraktischer Umgang mit diesen Fragestellungen, so die Behörde: Derzeit sollten beim Stromablesen beispielsweise der Online-Service zum Selbsteintragen oder per Postkarte genutzt werden. Weiter heißt es: In Absprache mit den Hausverwaltungen sollte geklärt werden, ob nicht unbedingt nötige Handwerkerleistungen zeitlich verschoben werden können.

Christine (Berlin): Unser Sohn ist vor einer Woche in seine eigene Wohnung umgezogen. Darf er uns - in unserer Wohnung - besuchen? Beziehungsweise wir ihn in seiner Wohnung?

Nein. Nach der Berliner Verordnung [berlin.de] sollen physische Kontakte zwischen Menschen aus verschiedenen Haushalten vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden - das gilt auch für Familienangehörige. Und Ihr Sohn gehört seit einer Woche nicht mehr zu Ihrem Haushalt.   

Hans H. (Berlin): Wir erziehen unsere Tochter im Wechselmodell. Die Mutter lebt in Zehlendorf, ich in Mitte. Zwar hat die Siebenjährige einen Reisepass, aus dem geht aber der Wohnort nicht hervor - auch nicht aus ihrem Schülerausweis und auch nicht aus ihrem BVG-Ticket. Wie dokumentiere ich ihren Wohnsitz bei der Mutter, wenn ich sie dorthin bringe?

Ein Dokument, aus dem der Wohnsitz hervorgeht, erleichtert der Polizei bei notwendigen Kontrollen, die Arbeit. Aber je nach Fall werde unbürokratisch gehandelt, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, warum man unterwegs ist, versicherte der Sprecher der Berliner Innenverwaltung, Martin Pallgen, auf Anfrage des rbb. Bisher habe es noch keine Probleme gegeben.

Wenn Eltern getrennt leben, könnten ältere Kinder ihre Mutter oder ihren Vater selbstverständlich auch besuchen und sich dafür allein auf den Weg machen, so Pallgen. Sie müssen - bei eventueller Nachfrage - glaubhaft begründen, warum sie unterwegs sind. Gegebenenfalls werde das per Handynachfrage bei den Eltern nachgeprüft. Eltern könnten ihren Kindern einen Brief mitgeben, in dem begründet wird, warum das Kind von A nach B unterwegs ist.

Eveline: Gibt es im Berliner Norden Supermärkte, in denen Menschen der Gefährdetengeneration oder Personen mit Handycap separat einkaufen können?

Es gibt in Berlin zwar einige Supermärkte, die spezielle Öffnungszeiten für Menschen aus Risikogruppen anbieten, bisher wird das aber sehr individuell gehandhabt. Bislang hilft da nur ein Anruf bei der Filiale Ihres Discounters, bei der Sie einkaufen.   

Renate (Berlin): Ich möchte mit dem Auto nächste Woche für ein bis zwei Stunden von Berlin nach Hennigsdorf (Brandenburg) fahren und dort eine alleinstehende, ältere Dame zu Hause zu besuchen.

Sowohl nach der Berliner als auch der Brandenburger Verordnung ist es gestattet, alte oder kranke Menschen außerhalb von Einrichtungen zu besuchen. Vielleicht sollten Sie aber darüber nachdenken, ob Sie die alte Dame der Gefahr einer Ansteckung aussetzen möchten oder ob Sie den Besuch lieber verschieben.

Christian: Darf ich zur einer Autowaschanlage fahren und dort mein Auto waschen lassen oder mache ich mich damit strafbar?  

Die Bestimmungen des Senats sehen zahlreiche Ausnahmen vor, zum Beispiel für Dienstleistungen. Dazu gehören auch Autowaschstraßen [berlin.de]. Allerdings sollten Sie überlegen, ob das wirklich notwendig ist und Sie sollten immer den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen einhalten.

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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