Neue Situation, neue Regeln - rbb|24 beantwortet Ihre Fragen zu Corona und den Folgen

Fr 03.04.20 | 15:11 Uhr
Userfragen grafik (Grafik: rbb/24)
Video: rbb|24 | 24.03.2020 | Material: rbb Fernsehen, Naomi Donath | Bild: rbb/24

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona bringen die Bürger in eine Ausnahmesituation. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen den rbb viele Fragen: Was ist noch erlaubt? Wie sollen wir uns verhalten? An dieser Stelle finden Sie Antworten.

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### Mittwoch, 25. März ###

   

Guido (Berlin-Pankow): Darf ich weiter aus Berlin nach Märkisch-Oderland fahren, um meine Eltern - die beide über 70 und krank sind - zu besuchen, um Ihnen beim Einkaufen, Arztbesuchen usw. zu helfen? Allein ist es für die beiden nämlich fast unmöglich.

Sie dürfen Ihre Eltern besuchen und Ihnen beim Einkauf helfen. In der Berliner Verordnung, Teil 5, §17, Abs. 3 finden sich eine Reihe von Ausnahmen vom Kontaktverbot [berlin.de]. Darunter finden sich sowohl der Besuch bei alten oder kranken Menschen oder bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen, als auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen. Nach der Brandenburger Verordnung ist der Besuch von Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen ebenfalls erlaubt [brandenburg.de].

Petra (Berlin): Ich bin 62 Jahre alt. Darf ich zu meiner Tochter nebst Familie fahren - oder darf nur meine Tochter mich zwecks Einkaufengehen besuchen?

Sie dürfen derzeit nicht zu Ihrer Tochter und deren Familie fahren, weil physische Kontakte mit Menschen, mit denen Sie nicht in einem Haushalt wohnen, auf ein Minimum beschränkt werden sollen. Ihre Tochter kann Sie zum Einkaufen begleiten, sollte Sie aber nach Möglichkeit nicht in Ihrer Wohnung besuchen.

Jean (Berlin): Darf ich noch zum Recyclinghof fahren?

Der Zugang zu Recyclinghöfen ist nach Angaben der Senatskanzlei weiterhin erlaubt, allerdings wurden die Öffnungszeiten deutlich eingeschränkt [bsr.de]. Die BSR bittet darum, die Recyclinghöfe nur dann zu besuchen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Auch auf den Recyclinghöfen und in den mechanischen Behandlungsanlagen in den Hallen gilt der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.

Elena (Potsdam): Ich wohne mit meiner Tochter in Potsdam, meine Lebenspartnerin mit ihren beiden Jungs in Berlin-Zehlendorf. Darf ich sie für ein paar Tage besuchen fahren? Und was, wenn wir gemeinsam in den Wald wollen?

Sie sollten auf den Besuch verzichten. Ihre Lebenspartnerin dürfen Sie zwar besuchen, allerdings sollen die physischen Kontakte mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, vermieden oder zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. In Ihrem Fall wäre das Ihr Kontakt mit den Kindern Ihrer Lebenspartnerin, der Kontakt der Kinder untereinander und der Kontakt Ihrer Lebenspartnerin zu Ihrer Tochter. Auch der gemeinsame Waldspaziergang ist nicht gestattet: Sie dürfen sich außerhalb der Wohnung lediglich mit einer weiteren Person treffen, es sei denn, Sie leben im gleichen Haushalt.

Wiebke (Berlin): Kann ich meinen Vater, der nicht in meinem Haushalt lebt, aber zu einer Risikogruppe gehört und deswegen eigentlich in der Wohnung bleiben sollte, mit meinem Auto zum Arzt fahren? Auch wenn dann der Mindestabstand naturgemäß nicht eingehalten werden kann?

Eine eindeutige Regel gibt es dafür nicht. Auf Arztbesuche sollte zunächst nach Möglichkeit verzichtet werden. Unter §14 Absatz 3 Punkt b und e der Verordnung des Berliner Senats sollte eine Begleitung von kranken Angehörigen mit dem Auto zum Arzt abgedeckt sein - allerdings nur in dringenden Fällen.

Tom (Berlin): Wenn ich zur Arbeitsstelle muss, gelten dort die selben Regeln wie auf der Straße? Muss mein Arbeitgeber dafür sorgen, dass mindestens 1,5 m Platz zwischen allen Arbeitnehmern ist?   

Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit muss nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand mindestens zwei Meter betragen. Ist der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht einzuhalten, muss die Anzahl der Beschäftigten, die zeitgleich arbeiten, reduziert werden. [dgb.de]

Anonym: Ich arbeite in Brandenburg im Lager mit vielen Kollegen, die aus Polen kommen. Wir sind ca. 50 Mitarbeiter in einer Schicht - ist das erlaubt?

Ja, wenn die vom Land geforderten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, können 50 Menschen in einer Schicht arbeiten. Berufspendler aus Polen müssen ab Freitag, 27.03., ebenfalls in 14-tägige Quarantäne, wenn sie aus Deutschland einreisen. Sie waren von früheren Regelungen noch ausgenommen gewesen.

Corina (Berlin): Dürfen Eltern, die arbeiten müssen - vor allem auch Alleinerziehende ohne Betreuungsalternative - ihr Kind zu Freunden in private Betreuung bringen? Und darf ich mein Kind auch bei einer Betreuung lassen, die schon ein eigenes Kind hat?

Eine private Betreuung durch Dritte, gegebenenfalls sogar mit anderen Kindern zusammen, sollte aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Eltern müssen ihre Kinder selbst betreuen, wenn sie keinem systemrelevanten Beruf nachgehen. Alle Tagesmütter und -väter sind am 18.03. aufgefordert worden, den Betrieb (bis auf eine Notbetreuung) einzustellen.

Die Notbetreuung gilt für Kinder von Angehörigen der systemrelevanten Berufe. Inzwischen reicht es in Berlin für einige Berufsgruppen aus, dass ein Elternteil diesen systemrelevanten Beruf ausübt, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Diese Berufsgruppen sind: Gesundheitsbereich, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Behindertenhilfe, Einzelhandel (Lebensmittel & Drogerie).

Sven (Berlin): Darf ich noch nach Brandenburg um im Wald oder am See etwas zu wandern? Natürlich nur zu zweit.

Es gibt derzeit keine räumlichen Beschränkungen wie beispielsweise bestimmte Bewegungsradien um die eigene Wohnung für Bewegung an der frischen Luft. Die Berliner Verordnung erlaubt zudem ausdrücklich das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets, wenn das auf direktem Weg von oder zur Wohnung passiert. Wer die Abstandsregeln wahrt, einen Ausweis bei sich trägt und in Brandenburg keine Gruppenbildung betreibt, darf also auch in Brandenburg Sport treiben oder einen Spaziergang machen, maximal zu zweit.

Jeannine Klatt: Dürfen Kinder zu ihrem getrennt lebenden Elternteil für den Umgang in dessen Haushalt wechseln? 

Nach der Senatsverordnung ist die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich einer der Gründe, aus denen vom allgemeinen Kontaktverbot abgewichen werden darf. [Teil 5,§14,Abs.3,d] Die Antwort lautet also: Ja - vorausgesetzt, der getrennt lebende Elternteil besitzt das Sorge- beziehungsweise Umgangsrecht. Das gleiche gilt auch in Brandenburg.

Siggi (Berlin): Ich habe nächste Woche einen Termin zur Inspektion und TÜV in meiner Autowerkstatt. Darf ich dort hin fahren?

Seit Montag gelten in Berlin verschärfte Beschränkungen für den öffentlichen Raum. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen bei Gewerbebetrieben. [berlin.de] Zu diesen Ausnahmen gehört auch der TÜV, der laut einem Sprecher der Senatskanzlei unter die Kategorie Autowerkstatt fällt. Auch hier gilt es natürlich, den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Ulrike Munkwitz: Wann ist das Kontaktverbot zu Ende?   

Das ist bisher nicht geklärt. Teil 5 der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus, der die aktuellen Kontaktbeschränkungen regelt, tritt mit Ablauf des 05.04.2020 zwar außer Kraft. Es heißt aber weiter: "Der Verordnungsgeber wird fortlaufend evaluieren, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung dieser Grundrechtseinschränkungen weiter Bestand haben."

Norbert (Berlin): Ich wohne in Berlin und meine Freundin in der Ostprignitz, wo ich nicht mit Wohnsitz gemeldet bin. In der Wohnung leben noch Personen ihrer Familie. Darf ich dort hin fahren und auch ein paar Tage bleiben?

Der Besuch des Partners/der Partnerin ist sowohl in Berlin als auch in Brandenburg prinzipiell erlaubt. Weitere Kontakte sollten jedoch vermieden werden: Insofern wäre es besser, wenn Ihre Partnerin Sie besucht, falls Sie allein wohnen.

Christian (Berlin): In der Nachbarschaft gibt es unzählige Spiel/Buddelplätze die auch ohne Sperrung leer waren. Darf mein Kind da trotzdem Buddeln? Wenn ein zweites kommt, müssen die Erziehungsberechtigten aufpassen, dass der Hygiene-Abstand eingehalten wird.

Leider nein. Alle Spielplätze sind grundsätzlich gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.

Miri (Berlin): Darf ich mit der BVG durch die halbe Stadt fahren (von Reinickendorf nach Karlshorst), um meine Großeltern mit Lebensmitteln zu versorgen? Oder muss ich darauf setzen, dass das Ihre Nachbarn erledigen?

Der Besuch bei alten und kranken Menschen sowie bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen ist eine der Ausnahmen, die in der Verordnung des Senats genannt werden. Wenn sich die Versorgung Ihrer Großeltern also nicht über die Nachbarschaft regeln lässt, dürfen Sie dorthin fahren, und dabei dürfen Sie auch  die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Allerdings sollten Sie auf direktem Wege fahren und einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen halten, wenn möglich.

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An dieser Stelle beantworten wir Fragen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der in Brandenburg und Berlin geltenden Verordnungen zur Eindämmung von Corona. Bei unseren Antworten handelt es sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung und wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung. Insbesondere treffen wir keine Aussagen in Bezug auf etwaige Bußgelder, übernehmen auch insoweit keine Haftung.

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