Regeln im Januar 2021 - Neue Corona-Auflagen: Nutzer fragen, rbb|24 antwortet

Di 12.01.21 | 12:38 Uhr
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Collage: Eine geschlossene Gastronomie mit gesperrter Terrasse in Friedrichshain, eine Busfahreren mit Mund-Nase-Bedeckung, ein Arbeiter in der Textilfabrik mit Mund-Nase-Bedeckung. (Quelle: dpa/Kalaene/Schmidt)
Bild: dpa/Kalaene/Schmidt

Der Berliner Senat und Brandenburgs Landesregierung haben die Corona-Regelungen erneut verschärft. Über das Webangebot und die Social-Media-Kanäle erreichen rbb|24 Fragen: Was ist eingeschränkt? Wie sollen wir uns verhalten? Hier finden Sie Antworten.

### Montag, 11. Januar ###

Regina B. (Berlin): Meine Mutter lebt in einem Seniorenheim in Berlin und erhält voraussichtlich in der nächsten Woche ihre zweite Impfung. Können wir sie nach der vierten Woche nach der Impfung dann uneingeschränkt in ihrem Seniorenheim besuchen?

Auch nach der Impfung gelten die Beschränkungen der Verordnung aus Berlin [www.berlin.de/corona] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de]. Zur Zeit bedeutet das, dass täglich in den meisten Heimen nur eine Person zu Besuch kommen darf und in Berlin nur für die Dauer einer Stunde. Für nähere Informationen zu den einzelnden Heimen, sollten Sie am besten direkt bei der Leitung des Seniorenheims nachfragen.

Florian (Berlin): Mein Bruder lebt mehr als 15 Kilometer entfernt von der Berliner Stadtgrenze in Brandenburg und kann nicht mit einem eigenen Auto fahren. Darf ich ihn abholen, um ihn in Berlin zum Arzt zu bringen?

Ja, das dürfen Sie. Die entsprechende Regelung für Brandenburg sieht kein Einreiseverbot in Corona-Hotspots vor. Zudem darf Ihr Bruder für Arztbesuche den 15-km-Radius rund um seinen Landkreis auch überschreiten. Allerdings wird der Berliner Senat voraussichtlich am 12. Januar ebenfalls einen auf 15-km beschränkten Bewegungsradius rund um das Berliner Stadtgebiet beschließen. Ihr Fahrdienst dürfte dann nur noch erlaubt sein, insofern es für Ihren Bruder keine andere Fahrmöglichkeit zum Arzttermin gibt und er auf Ihre Hilfe angewiesen ist.

Bernd K. (Forst, Spree-Neiße): Ich muss diese Woche in einer 25 Kilometer entfernten Stadt eine Brille beim Optiker abholen. Optiker sind zwar geöffnet, aber ist auch das Abholen aus einer Entfernung über den 15-Kilometer-Radius hinaus erlaubt?

Der 15-Kilometer-Regelung der Brandenburger Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen [bravors.brandenburg.de] ist nicht verknüpft mit einer Liste von wichtigen oder weniger wichtigen Ausnahmen, die es gestatten, diesen Radius zu verlassen. Grundsätzlich natürlich gehören ärztliche oder gar notärztliche Behandlungen dazu. Für den hier konkret benannten Fall des Optikerbesuchs gilt: Für einige Wochen bis zum Rückgang der Infektionen sollte es auch mit der alten Brille gehen und der Besuch kann verschoben werden; ist aber die Brillenreparatur oder der Ersatz existenznotwendig für den Job oder den Alltag, kann man diesen Radius auch für genau diesen einen Weg verlassen.

Matthias H. (Berlin): Darf ich Berlin Richtung Potsdam oder Michendorf für Einkäufe mit dem Auto verlassen?

Brandenburgs Bewegungseinschränkung für Landkreise mit Inzidenzwerten von mehr als 200 gilt ausschließlich für Bewohner des betroffenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, da man davon ausgeht, dass Bewohner dieser Gebiete aufgrund der hohen Zahlen vermehrt für Ansteckungen sorgen. Die Brandenburger Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen [bravors.brandenburg.de] legt Bewegungseinschränkungen nur für die Bewohner des betroffenen Gebiets fest, doch sind alle anderen ebenfalls angehalten, Bewegungen und Kontakte vor allem in Hotspots zu meiden - für welche Zwecke auch immer.

Lilly (Berlin): Wir ziehen gerade von Berlin nach Brandenburg. Dürfen wir zur neuen Wohnung fahren, um Renovierungsarbeiten vorzunehmen oder ist das kein triftiger Grund? Wie sieht es aus, wenn in Berlin und im Landkreis die 200er Marke überschritten wird? Und: Darf uns eine Person bei den Arbeiten und beim Umzug helfen?

Der 15-Kilometer-Regelung ist nicht verknüpft mit einer Liste wichtiger oder weniger wichtiger Kontakte, die es gestatten, diesen Radius zu verlassen. Die Verordnung erlaubt lediglich wichtige Tätigkeiten. Grundsätzlich gehören zu diesen Ausnahmen ärztliche oder gar notärztliche Behandlungen. Laut Landesregierung ist der "Bewegungsradius für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien" eingeschränkt. Und diese Brandenburger Einschränkung gilt lediglich für die in den betroffenen Landkreisen lebenden Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Das heißt in diesem Fall: Die Berliner Besucher dürfen kommen und die neue Wohnung renovieren, denn für Berliner gelten bislang noch keine Einschränkungen aufgrund der dort teilweise hohen Inzidenzen. Doch wenn die Arbeiten aufschiebbar sind, sollte man sie erst nach dem Absinken der Inzidenzen vornehmen. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Es dürfen nur Angehörige eines Haushalts mit einer haushaltsfremden Person zusammenkommen. Diese Kontaktbeschränkung gilt sowohl in Berlin als auch in Brandenburg.

### Sonntag, 10. Januar ###

Fred (Lauchhammer, Oberspreewald-Lausitz): Darf ich unser Wochenendgrundstück, das mehr als 30 Kilometer entfernt in einem anderen Landkreis liegt, - wir bezahlen dafür auch Zweitwohnungssteuer - besuchen?

Michael (Erkner): Ich wohne in Erkner (Oder Spree) und würde gern meine mehr als 20 Kilometer entfernt im Kreis Märkisch -Oderland wohnende Mutter besuchen, darf ich das?
 
Sowohl für den Landkreis Oder-Spree als auch für Oberspreewald-Lausitz gilt aufgrund der aktuellen Fallzahlen (Corona-Inzidenz von mehr als 200), dass der Landkreis für Sport, Ausflüge oder Bewegung im Freien nicht für mehr als 15 Kilometer verlassen werden darf. Die Bewegungseinschränkung auf den 15-Kilometer-Radius ist festgehalten in der Brandenburger Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen [bravors.brandenburg.de] und ist definiert für die "Einwohnerinnen und Einwohner" und ihren Wohnsitz. Diese gilt örtlich aufgrund besonders hoher Neuinfektionszahlen. Der Bewegungsradius ist also definiert auf den eingetragenen Wohnsitz und ausschließlich auf diesen.

Ausflüge zum Zweitwohnsitz, der außerhalb dieses 15-Kilometer-Radius liegt, sind nicht gestattet und sind ein Verstoß gegen die Bewegungseinschränkung. Der Besuch einer oder eines nahen Verwandten sind aber grundsätzlich gestattet.

Zu beachten ist bei dieser Regelung: Die Bewegungseinschränkung gilt ab der Landkreisgrenze und nicht ab dem Wohnort. Liegt das Wochenendgrundstück innerhalb der 15-Kilometer-Einschränkung ab der Landesgrenze, dürfen Sie dorthin fahren.

### Samstag, 9. Januar ###

Angelina W. (Potsdam): Was genau gehört zu "touristischen Ausflügen" und was nicht? Darf ich also meinen 15-Kilomter-Radius für Besuche verlassen?

Die Einschränkung gilt laut Brandenburgs Landesregierung für "Sport, Ausflüge und Bewegung im Freien" und sie gilt nicht für "notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt". Besuche bei Freunden und Verwandten sind möglich. Allerdings ist hierbei die Kontaktbeschränkung ein Haushalt plus höchstens eine haushaltsfremde Person zu beachten.

Regina M. (Berlin): Ich bin krebskrank und mein Immunsystem ist zur Zeit völlig im Eimer, darf ich mich impfen lassen?

Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums erläutert die Hintergründe zur Einstufung von Krebspatienten in die dritte Kategorie: "Das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf ist bei Krebspatienten sehr differenziert zu betrachten. Faktoren wie Krebsart, Erkrankungssituation, erforderliche Therapie und Begleiterkrankungen sowie weitere Risiken, wie Alter oder Rauchen, spielen eine wichtige Rolle. Eine pauschale Einstufung ist daher nicht möglich. Wir empfehlen Betroffenen, ihre behandelnden Ärzte um eine Einschätzung zu bitten," so Weg-Remers. Sie ergänzt: "Bei starker Immununterdrückung, beispielsweise durch eine hochdosierte Chemotherapie, ist eine Impfung eines Krebspatienten unter Umständen nicht möglich. Dann kann es sinnvoll sein, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, indem sich nahe Angehörige beziehungsweise allgemein Personen, die im gleichen Haushalt leben, impfen lassen."

Eileen (Havelland): Ich bin Alleinerziehende mit einem elf Jahre alten Kind und einem dreizehn Monate alten Baby. Ich habe im Havelland mein Haus und meine Eltern kommen mir oft aus Sachsen-Anhalt für die Kinderbetreuung zur Hilfe. Wäre es auch aktuell möglich, dass sie meine beiden Kinder und mich besuchen kommen? Oder darf nur mein Vater oder darf nur meine Mutter uns jeweils allein besuchen?

Für ihre Eltern in Sachsen Anhalt gilt laut Landesverordnung [coronavirus.sachsen-anhalt.de]: Bürgerinnen und Bürger werden dringlich aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und weiterhin generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Brandenburgs Landesregierung spricht in ihrer Verordnung [bravors.brandenburg.de] gar von "Verpflichtung": "Jede Person ist verpflichtet, die physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten, […]. Zusammenkünfte sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet." Und: "Die Personengrenzen nach Absatz 3 gelten nicht für 3. begleitete Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr [...] oder im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung. Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten sollen, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar. "

Das heißt: Als Alleinerziehende haben Sie Anspruch auf eine Notbetreuung für ihr elfjähriges Kind. Und weil sich in diesem Fall für die Betreuung Ihres Kindes nur zwei Haushalte mit drei Erwachsenen treffen, wäre in diesem Fall der Kontakt auch zu Ihren Eltern laut der Verordnungen erlaubt. Allerdings: Wenn Sie den Kontakt zur Ihren Eltern vermeiden können und eine alternative Kinderbetreuungslösung haben, sollten sie diese alternative Lösung nutzen, um Ihnen und Ihren Eltern unnötige Kontakte zu ersparen.

### Freitag, 8. Januar ###

Anne (Berlin): Seit März bewohne ich wegen der Corona-Situation meinen Zweitwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße. Nur einmal pro Woche besuche ich meine Berliner Wohnung für einen Tag. Darf ich das auch weiterhin?
 
Die Brandenburger Verordnung unterscheidet nicht zwischen Erst- und Zweitwohnsitz. Da Ihr Erstwohnsitz und damit Ihre Meldeadresse in Berlin liegt, gelten für Sie die Inzidenzen von Berlin, mit denen bislang (11.1.2021) noch keine Bewegungseinschränkungen verbunden sind. Grundsätzlich aber gilt auch hier: Vermeiden Sie unnötige Wege und Kontakte.
 
Monika R. (Berlin): Gilt der Kontakt meines Haushaltes bei den neuen Maßnahmen als eine Person mit Kindern oder beschränkt sich das tatsächlich nur auf eine Person, egal ob Kind oder Erwachsener?
 
Der Berliner Senat nutzt die Formulierung "private Veranstaltungen" und sagt:

Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis dürfen nur allein, im Kreise der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person stattfinden. Das heißt, je nach Umfang der Familie oder der Partnergemeinschaft darf dieser enge Kreis immer nur um eine Person erweitert werden. In Berlin gibt es eine Ausnahme für Alleinerziehende, deren Kinder werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs nicht mitgezählt. In Brandenburg sind Kinder generell bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgenommen.

Sheela (Berlin): Bedeutet die neue Regelung, dass jedes Kind als Person zählt? Auch mein fünf Monate alter Sohn?

Bei Alleinerziehenden wird ein fünf Monate altes Kind nicht als Person gezählt. In der Pressemitteilung des Senats vom 06.01.2021 zur zweiten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es dazu: "Bei Alleinerziehenden [werden] Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs nicht mitgezählt."

Stefanie D.: Was ist mit Fahrschulen?

Für Berlin gilt laut der Pressemitteilung des Senats: "Fahrschulen dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten. Dies gilt nicht im Rahmen des Erwerbs von Fahrerlaubnissen durch Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken."

Häring (Berlin): Dürfen meine Tochter (19 Jahre) und ich - wir beide gehören zu einem Haushalt - nicht mehr meine Mutter, also die Oma meiner Tochter besuchen? Aber meine Mutter darf uns besuchen kommen, richtig?

In der Regelung zur Verschärfung der Kontaktbeschränkungen wird nicht unterschieden, wo die Treffen stattfinden. Die neue Regelung gilt für physische Kontakte bei privaten Treffen. Besuche und private Zusammenkünfte sind nun nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt. Hier spielt die Unterkunft, also der Ort des Treffens selbst, keine Rolle. Sie dürfen also zusammen mit ihrer Tochter ihrer Mutter besuchen.

Karla T.: Dürfen mobile Friseure, die zu den Kunden fahren und sie zuhause frisieren, arbeiten? Ist diese Möglichkeit noch vorhanden? Wenigstens Haare schneiden sollte möglich sein, schließlich müsse manche ja von Berufs wegen frisiert sein.

In der Pressemitteilung mit den zusätzlichen neuen Beschlüssen gibt es keine explizite Ergänzung zur Tätigkeit von Friseuren und Friseurinnen. Daher ist davon auszugehen, dass die aktuelle Verordnung des Senats weiterhin gilt: Sie besagt, dass "Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, [...] weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten" dürfen. Da Friseure ihre Dienste somit nicht anbieten dürfen, gilt dies auch für mobile Friseure: Ihre Dienste sind nicht erlaubt.

Frage einer ungenannten Userin: Wer eine Putzfrau beschäftigt, hat damit sein Kontingent an erlaubten Kontakten aufgebraucht. Oder gibt es da Ausnahmen?
 
Es gibt kein "Kontigent an erlaubten Kontakten", auch wenn dringend empfohlen wird, die Anzahl an Kontakten auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verordnung des Senats von Berlin beschränkt, mit wie vielen Personen sich man in öffentlichen Räumen oder bei privaten Zusammenkünften zu einem Zeitpunkt aufhalten darf. Außerdem handelt es sich bei einer Putzfrau um die Erbringung einer Dienstleistung, die in der bisher gültigen Berliner Verordnung unter §17 nicht als verboten aufgeführt wird. In der Pressemitteilung zur neuen Verordnung werden keine Veränderungen in diesem Bereich angekündigt.

Auch in Brandenburg gibt es kein solches Kontingent. In der Verordnung werden Dienstleistungen nicht erwähnt. Nur körpernahe Dienstleistungen werden verboten. Die Beschäftigung einer Putzfrau sollte also kein Problem darstellen, solange die Absands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Susi Baum (Brandenburg): Darf ich denn jetzt meine Mutti im Betreuten Wohnen, das 40 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist, noch besuchen? Laut Einrichtung darf ich das für eine Stunde, aber darf ich es nun auch trotz der weiten Entfernung von mehr als 15 Kilometern?

Das sollte in diesem Fall abhängig vom Wohnort möglich sein. Die 15-Kilometer-Regel gilt zunächst nur für Landkreise und Städte mit einem Inzidenzwert von über 200. So lange dies für ihren Wohnort nicht zutrifft, dürfen Sie zu Ihrer Mutter reisen und sie besuchen. Sollte der Inzidenzwert bei über 200 liegen, darf man den 15-Kilometer-Umkreis nur noch aus einem "triftigen Grund" verlassen. Zu den triftigen Gründen gehört "die Begleitung, Betreuung und Pflege von unterstützungsbedürftigen Personen". Da die Mutter bereits in einer Einrichtung untergebracht ist, ist hier vielleicht im Einzelfall zu klären, ob ein triftiger Grund vorliegt. Hier sollte man sich mit Einrichtung des betreuten Angehörigen beraten.

Für Berliner gibt es bislang keine 15-Kilometer-Regelung. Allerdings prüft der Senat, ob auch für die Hauptstadt eine neue Regel zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei sehr hohen Corona-Infektionszahlen gelten soll. Das Thema könne auf der nächsten Senatssitzung am Dienstag besprochen werden.

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Sendung: Antenne Brandenburg, 8. 1. 2021, 13 Uhr

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66 Kommentare

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  1. 66.

    Darf ich meine Mutter zum Augenarzt fahren? Problem ist sie wohnt in Schwarzenberg/Erz. und muss nach Wunsiedel zum Arzt. Ich werde an dem besagten Tag einen Corona-Schnelltest durchführen.

  2. 65.

    Ich möchte meinen Freund besuchen, der in einem anderen Bundesland wohnt, bei ihm gilt die Regel noch nicht. Kann ich weiterhin zu ihm fahren im Beruf auf die Ausnahme des Besuchs von Lebenspartner?

  3. 64.

    Mein Mann, Kind und ich leben in Berlin und möchten dieses Wochenende - 16.01. - nach Sachsen-Anhalt zur Beisetzung (Familienmitglied meinerseits) fahren. Ist das erlaubt, trotz der 15km Radius?

  4. 63.

    dürfen Schuhmacher aufmachen ?

  5. 62.

    Ab Samstag gilt ja nun für Berlin auch die 15km-Grenze, allerdings wäre das der Tag an dem unser Kater aus Bulgarien in Hannover ankommt. Es gibt leider keine Möglichkeit, den Transport noch zu verschieben und wir kennen in Hannover niemanden, der unseren Kater nach Berlin bringen könnte, d.h. er müsste alleine in Hannover bleiben, bis der Berliner Senat die „Grenzen“ wieder „öffnet“. Dürfen wir trotzdem am Samstag unseren Kater aus Hannover holen oder ist dies für die Regierung kein triftiger Grund?

  6. 61.

    Ich habe mir bisher alle Fragen und Antworten durchgelesen. Daran merkt man daß die Verordnungen undurchsichtig sind und kaum einer weiß wie die Auslegung gemeint ist. Es sind meiner Auffassung nach mehr Fragen als Antworten.
    Mit freundl. Grüßen

  7. 60.

    das wäre ein Beleg. Aber zum Einkaufen darf man den Radius verlassen?

  8. 59.

    Sehr geehrte Frau "Eve",
    kleiner Tipp von mir: machen Sie alles aus (kein Radio, Internet etc) und dafür 24/7 Yoga oder Meditation. - ironischer Tip-

  9. 58.

    Sie dürfen Ihre Eltern allein besuchen, oder Ihr Mann; ohne Sie. Eine (1!!!) haushaltsfremde Person!! dürfen Ihre Eltern empfangen. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet, also auch in Ihrem Fall. Entweder Sie oder Ihr Mann erledigen den Einkauf.

  10. 57.

    Ich habe eine langjährige Fernbeziehung mit meinem Freund in Mainz. (keine wirtschaftliche- oder Wohngemeinschaft)
    Darf ich ihn, wenn die 15km Regel nun in Kraft tritt, mit dem Zug in Mainz besuchen?

  11. 56.

    Berlin erlaubt ausdrücklich weiterhin das Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, auch wenn die 15km-Beschränkung in Kraft tritt. Sie behaupten in Ihren Antworten, das sei nicht der Fall. Worauf stützen Sie diese Aussage? Brandenburg macht dazu keine Angaben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihre Antwort nicht korrekt ist.

  12. 55.

    Meine Eltern wohnen in Mecklenburg-Vorpommern(beide über 70 Jahre). Darf ich auch wenn der Wert über 200 steigt,mit meinen Ehemann (wir wohnen in Berlin)zu meinen Eltern fahren, da wir alle 2 Wochen für sie einkaufen gehen?

  13. 54.

    Meine Eltern wohnen in Mecklenburg-Vorpommern(beide über 70 Jahre). Darf ich auch wenn der Wert über 200 steigt,mit meinen Ehemann (wir wohnen in Berlin)zu meinen Eltern fahren, da wir alle 2 Wochen für sie einkaufen gehen?

  14. 53.

    Ich habe jetzt nicht alle Fragen und Antworten durchgelesen. Trotzdem möchte ich mich mal beim rbb bedanken, dass er uns hier dieses Forum bietet. In Zeiten, in denen die "Öffentlichen" gerne angefeindet werden, ist das hier in meinen Augen doch eine gute Sache. Gerne weiter so!

  15. 52.

    Hallo
    Frage am 20.1 wird meine Schwester in Berlin beerdigt. Können wir hin fahren??? Wir würden bei meinen Sohn der allein wohnt übernachten und am 21. früh wieder fahren. Die Beerdigung findet im engsten Kreis statt

  16. 51.

    Wollte nochmal genau wissen, wie es mit dem Vereinssport für Kinder U12 aussieht. Ist es weiterhin erlaubt oder wird es verboten und wen es verboten wird ab wann?

    Lieben Dank
    Sebastian

  17. 50.

    Die frage ist relativ einfach zu beantworten.
    Es gibt für geimpfte keine Extrawurst. Was für nicht geimpfte gilt, gilt auch für geimpfte.

  18. 49.

    Die Hinweise zu möglichen Zusammenkünften (private Treffen) im Zusammenhang mit der eingeschränkten Bewegungsfreiheit (15 km-Radius) sind in meinen Augen widersprüchlich und nicht durch die Eindämmungsmaßnahmen vom 08.01.2021 begründet. Während in den Nachrichten (Brandenburg Aktuell vom 08.01.2021) noch explizit darauf hingewiesen wird, dass für private Besuche weiterhin Bewegungsfreiheit herrscht (https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20210108_1930/verschaerfte-corona-massnahmen.html ab ca. 0:45) heißt es oben: "Auch der Besuch einer oder eines nahen Verwandten sind also nicht gestattet.".
    In den Eindämmungsmaßnahmen wird die Bewegungsfreiheit in §4, Absatz 2 "zur Ausübung von Sport...sowie zur Bewegung an der frischen Luft" eingeschränkt. Die Bewegung im öffentlichen Raum für private Zusammenkünfte (§4, Absatz 1, Punk 11) wird nicht eingeschränkt oder sehe ich das falsch?

  19. 48.

    herzlichen Dank für ihre freundliche Antwort . Selbstverständlich bin ich sehr Vorsichtig im Umgang mit Anderen , seit Monaten . Danke..................

  20. 47.

    Meine Tochter (3) und ich leben in Brandenburg. Darf der Erzeuger (wohnhaft in Berlin Lichtenberg) uns besuchen, wenn bei uns der Inzidenzwert über 200 liegt? Und darf er uns besuchen, wenn der Wert in Berlin über 200 liegt?

  21. 46.

    Sie meinen in einer Ihrer Antworten, dass der Zweitwohnsitz nicht mehr aufgesucht werden dürfe, wenn dieser mehr als 15 km entfernt liegt (soweit man wie in meinem Fall von der Regelung betroffen ist). Da ich bei meinem Haus am Zweitwohnsitz einen Wasserschaden habe, muss ich noch einige Male hinfahren, um diesen zu beheben, ansonsten entsteht ein erheblicher Sachschaden. Da nicht jedes Detail geregelt werden kann, sind individuelle Ausnahmen von den Einschränkungen möglich?

  22. 45.

    Wo steht, dass bei geltender 15km Beschränkung, der weiter entfernte Zweitwohnsitz nicht mehr aufgesucht werden darf? Ich der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg finde ich keinen entsprechenden Passus. Das Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, für den man in BB Steuern zahlt, beinhaltet i.d.R. keine Kontakte, entlastet die dichte soziale Infrastruktur in Berlin und stellt keinen touristischen Zweck dar.

  23. 44.

    Warum werden in Brandenburg vorübergehend Grundschulen geschlossen während Kitas geöffnet bleiben mit dem Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen?
    Kinder der Klassen 1-4 bedürfen zu Hause genauso einer Betreuung wie Kindergartenkinder, da noch nicht vollständig von einer selbstständigen Beschäftigung ausgegangen werden kann. Trotzdem gibt es für Grundschulkinder nur eine Notbetreuung.
    Zudem zählen Kita- Kinder und junge Grundschulklasse bezogen auf ihren "Beitrag" zur Verbreitung der Pandemie zur gleichen Altersklasse. Wohingegen aber Grundschulkinder im Gegensatz zu Kita- Kindern wenigstens Abstand halten und Mundschutz tragen.  
    Mir stellt sich konkret die Frage, auf welcher Basis die Entscheidung pro Betreuung für "alle" Kita Kinder (streng genommen dürfen auch arbeitslose Eltern ihre Kinder schicken, wenn ihnen subjektiv die Betreuung nicht möglich erscheint) und contra Präsenzunterricht in Grundschulen.

  24. 43.

    Meine Tochter studiert in Potsdam und braucht Unterlagen aus ihrem Zimmer im Wohnheim für die anstehenden Prüfungen. Darf man aus dem Landkreis Oder-Spree nach Potsdam fahren und diese Unterlagen abholen?

  25. 42.

    Die Berliner sollen wohl ab diese Woche auch nicht weiter als 15km fahren dürfen. Wir haben einen Hund aus Spanien adoptiert vor zwei Monaten, der am Samstag mit dem Flieger in Düsseldorf landet. Wir müssen ihn abholen, es gibt keine möglichkeit mehr, in von dem Flug umzubuchen - dürfen wir fahren (sollte dei 15km Grenze kommen)?? Das Tier bleibt am Flughafen zurück - es kann ihn sonst auch niemand abholen.

  26. 41.

    Meine Kinder, beide unter 12 Jahren, wohnen mit mir in Perleberg, der Vater aber in Wismar. Dürfen die Kinder denn nun übers das Wochenende zu Ihrem Vater? Die Kinder möchten schließlich ihren Vater sehen und der Vater möchte natürlich auch von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen.

  27. 40.

    ich möchte gerne wissen ob ich meine Tochter von Berlin aus in Dortmund besuchen darf? Oder sollte darauf verzichtet werden? Sie ist noch sehr klein und sieht mich nicht so oft.

    Danke für die Antwort

  28. 39.

    Zitat aus der derzeitigen verordnung für Berlin

    "der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,"

    Zählt nur die Eingetragene partnerschaft oder auch der "normale" Partner mit dem man seit Jahren zusammen ist.
    Und wenn ja Darf man für diesen Besuch noch den Stadtteil bzw Landkreis verlassen?

    Ich hoffe sie können mir dabei helfen da ich nirgends eine vernünftige antwort finden konnte

  29. 38.

    Er hat vollkommen recht. Aber ein Deutscher würde in der Wüste an einer roten Ampel stehen bleiben, wenn überall nur Sand ist. Ist halt Vorschrift. Und würde nach Tagen noch jemand kommen und bei rot gehen, würde er ihn noch belehren.

  30. 37.

    Ich habe ein Pferd in Teltow Fläming luftlinie 15 km . Darf ich denn da noch hin? Ist ja Sport.Obwohl ich alleine ausreite.

  31. 36.

    Habe meinen 85 jährigen Vater für die Messehalle 21 am Funkturm angemeldet. Als Adresse wird bei Doctolob und auch sonst in allen Corona-Infos für die Halle 21 immer Messedamm 22 angegeben, die Messehalle 21 ist aber an der Masurenallee. Wie kann ich meinen Vater direkt an die Messehalle 21 brineg; wo genau ist der Eingang, die Zufahrt. Das steht nirgends; immer nur Messedamm 22. das kann doch aber nicht stimmen?

  32. 35.

    Darf ich meine Frau mit dem Auto zu ihrer Arbeitsstelle ( Drogerie ) hinbringen und abholen??? Um die physischen Kontakte ( ÖPNV )für sie so gering wie möglich zu halten!!!

  33. 34.

    Hallo Ich hab 7 Kinder die in Brandenburg in 4 verschieden WG´s wohnen, dürfen sie noch zum übernachtungs Umgang kommen????

  34. 33.

    Dürfen Einwohner*innen aus Landkreisen mit >200er-Inzidenz den Radius von 15 min noch verlassen, um ihre Lebenspartner*innen in Fernbeziehungen zu besuchen?

  35. 32.

    Darf ich mein 15 jährigen Sohn sehen ?
    Er lebt leider nicht bei mir .

  36. 31.

    Das wird hier in diesem Forum niemand beantworten können ...
    Vielleicht ist es besser, Sie besprechen das mit der/dem behandelnden OnkologIn? Oder der Hausärztin/dem Hausarzt?
    Denn Ihre Frage ist sehr wichtig - ob nämlich genau das auch in den Tests berücksichtigt wurde?
    Meine private Meinung:
    Da es um Ihr Immunsystem geht und um eine gezielte Manipulation dieses IS würde ich da sehr sehr vorsichtig sein. Fragen Sie unbedingt Ihre behandelnden ÄrztInnen.
    Denn eine überschießende Reaktion des Immunsystems können Sie Sie nun gar nicht gebrauchen, die aber tatsächlich zu den möglichen Nebenwirkungen zählt, Stichwort "Zytokin-Sturm".
    Übereilen Sie nichts bzgl. der Impfung.
    Ich würde mich eher sicherheitshalber mit allen Kontakten zurückhalten um eine Ansteckung zu vermeiden (was Sie bestimmt sowieso schon machen) und eine Impfung eher vertagen, bis ganz hart evidenzgesichert bekannt ist, wie kranke Menschen wie Sie und andere tatsächlich auf diese Gen-Therapie reagieren.

  37. 30.

    Meine Mutter lebt in einem Seniorenheim in Berlin und erhält voraussichtlich in der nächsten Woche ihre 2.Impfung.
    Können wir sie nach der 4.Woche nach Impfung dann uneingeschränkt in ihrem Seniorenheim besuchen ? Sie ist ja dann geschützt.

  38. 29.

    Ich versorge meine Oma in Niedersachsen, die kein Auto hat und dement wird. Darf ich, wenn die 15-km-Regel für Berlin gilt noch zu ihr?

  39. 28.

    Wenn die 15-km Regel für Berlin gilt, Darf ich dann trotzdem zu meiner Baustelle (Eigentum) nach Mecklenburg-Vorpommern fahren?

  40. 27.

    Darf man als auswärtige Einzelperson eine Familie besuchen, die in einem von der 15-km-Regelung betroffenen Landkreis wohnt?

  41. 26.

    Liebes RBB24 Team,
    Wir ziehen gerade von Berlin nach Brandenburg. Dürfen wir zur neuen Wohnung fahren um Renovierungsarbeiten vorzunehmen oder ist das kein triftiger Grund. Wie sieht es aus, wen in beiden Bezirken/Landkreisen die 200er Marke überschritten wird? Darf uns eine Person dabei helfen?
    Gruß und vielen Dank

  42. 25.

    Hr. Andrei besser kann man den Irrsinn der Beschlüsse nicht auf den Punkt bringen. Die Beschlüsse begünstigen nur das Blockwartverhalten bzw Stasispitzeitum. Eines steht für mich fest, keine Stimme mehr den Regierenden und ihren Blockparteien.

  43. 24.

    Guten Tag,
    sowohl in Brandenburg als auch in Berlin gehört Spazierengehen zu den triftigen Gründen, das Haus zu verlassen.
    Freundliche Grüße
    Ihr rbb|24-Team

  44. 23.

    Spazierengehen zählt nicht als „triftiger“ Grund? Dürfen wir nicht mal eine Runde um den Block gehen?

  45. 22.

    bin Krebskrank und mein Immunsystem ist zur Zeit völlig im Eimer , darf ich mich Impfen lassen ???

  46. 21.

    Und wegen Menschen wie Ihnen die mit ihrem Verhalten das Virus weiter verbreiten haben wir diesen Salat. Halten Sie sich doch bitte einfach an die Regeln. Alternativ hoffe ich, dass irgendwann die Polizei bei Ihnen aufschlägt und Ihnen eine kräftige Geldstrafe aufbrummt die so richtig weh tut. Vielleicht hilft das ja als Motivation, damit Sie sich weniger asozial und menschenverachtend verhalten.

  47. 20.

    Dürfen Berliner zum Aufenthalt in ihrem privaten Ferienhaus in einen Hotspot-Landkreis in Brandenburg fahren?

  48. 19.

    Der entsprechende Absatz der Pressemitteilung des Senats von Berlin vom 6.1.2021 im Wortlaut:
    "Beim Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aus triftigen Gründen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen nur allein, im Kreise der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörigen des eigenen Haushalts, für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs nicht mitgezählt werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis (private Veranstaltungen). "

    Also:
    1 Hausstand + 1 weitere Person
    bzw.
    1 Hausstand + 1 alleinerziehende Person mit Kind(ern) unter 12 Jahren

    https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1037046.php

    Bleiben sie gesund und munter!

  49. 18.

    ich lebe allein, bzw. getrennt, wir teilen uns die erziehung unseres kindes (2) im wechselmodel. gelte ich damit als alleinerziehend? oder darf ich mich mit niemanden treffen, wenn mein kind bei mir ist?

  50. 17.

    Wirklich merkwürdige Fragen werden hier gestellt. Wer kann Kinder verbieten Freunde zu sehen? Oder Erwachsenen Verwandte besuchen? Oder einfach aus dem Wohnung zu gehen? In Wirklichkeit muss es immer eine gut abgewogene persönliche Entscheidung aus Eigenverantwortung sein, und keine blinde Befolgung von Verordnungen. Politik hat hier nicht viel zu sagen, außer Schutz von Risikogruppen besser zu organisieren (und daran hat Politik versagt). Ich kenne auch keine Personen in meinen Umkreis die sich an beschlossene Regeln halten nur aus dem Grund weil es eben eine "Verordnung" ist. Da versteht man einfach nicht ob Maßnahmen irgendwas bringen, da es kaum wissenschaftlichen Grundlagen für Entscheidungen gibt (außer Streitigkeiten zwischen einigen Virologen, deren Meinungen man nicht ernst nehmen soll - ich sage es als selbst Wissenschaftler). Es entscheidet immer ein gesundes Verstand und Abwägung von Risiken. Praktische Einhaltung von Maßnahmen kann sowieso keine kontrollieren.

  51. 16.

    Mich würde mal interessieren wie die Politik zum Profisport steht uns werden Kontaktbeschränkungen auf erlegt aber Profisportler reisen durch ganz Europa und Deutschland Dieses ist für mich ein Widerspruch und dem Bürger gegenüber eine Diskremierung. Es wäre nett von Ihnen wenn diese Anfrage die nächsten Tage beantwortet würde.

  52. 15.

    Seit März bewohne ich wegen der Coronasituation meinen Zweitwohnsitz in SPN. Nur einmal pro Woche besuche ich meine Berliner Wohnung für einen Tag. Darf ich das auch weiterhin?

  53. 14.

    Darf ich meine langjährige Lebensgefährtin besuchen? Sie wohnt außerhalb des erlaubten 15km Radius, wir haben keine gemeinsame Adresse.

  54. 13.

    Wir haben 2 Kinder, darf ich diese jetzt tatsächlich nicht mehr zusammen an eine vertraute Person zur Betreuung( privat organisierte Kinderbetreung) geben, da ich keinen Anspruch auf Notbetreuung habe?

  55. 12.

    Warum sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung Weiterhin geöffnet ich finde sie sollten Geschlossen werden sind doch gerade Menschen mit Behinderung einen besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt und bedürfen daher dem besonderen Schutz.

  56. 11.

    ich wiederhole mal, oben steht....

    "Besuche und private Zusammenkünfte sind nun nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt. Hier spielt die Unterkunft, also der Ort des Treffens selbst, keine Rolle. Sie dürfen also zusammen mit ihrer Tochter ihrer Mutter besuchen."

    man darf doch nur eine person zu besuch empfangen!!!! also in dem fall, so seh ich das, darf die tochter nicht mit zu besuch da sie nicht zum hausstand der oma gehört. also wenn die tochter der oma und die enkelin kommt sind s ja 2 personen?

  57. 10.

    Ich denke, es hätte mehr Sinn gemacht, zu beschließen, dass sich nur zwei Haushalte treffen dürfen. Schließlich verhält es sich ja so: Trifft ein Haushalt eine weitere Person aus einem anderen Haushalt (z.B. die Oma), die in diesem jedoch nicht allein lebt, würden deren Mitbewohner (z.B. der Opa) bei einer Ansteckung durch's Zusammenleben ja vermutlich eh ebenfalls infiziert werden. Es lebt ja niemand für sich gänzlich isoliert von seinen Familienmitgliedern bzw. Mitbewohnern. Also wird durch das Treffen mit einer Einzelperson eh deren gesamter Haushalt mit ins Risiko einbezogen. Dann kann man auch gleich den Konktakt zweier Haushalte genehmigen.

  58. 9.

    Darf ich meinen 15km Radius verlassen, wenn ich eine Person außerhalb dieses Radius besuchen möchte?
    Oder was genau gehört zu "touristoschen Ausflügen" und was nicht?

  59. 8.

    Wenn ich jetzt zum Einkaufen über den 15 km Radius hinaus fahre.. ,reicht da für die Hinfahrt mein Einkaufszettel als Beleg?
    Und brauche ich für die Rückfahrt den Kassenbon?

  60. 7.

    Wenn ich jetzt zum Einkaufen über den 15 km Radius hinaus fahre.. ,reicht da für die Hinfahrt mein Einkaufszettel als Beleg?
    Und brauche ich für die Rückfahrt den Kassenbon?

  61. 6.

    Ich hab 7 Kinder die in Brandenburg in verschieden WG´s wohnen dürfen die noch zum übernachtungs Umgang kommen????

  62. 5.

    Danke für das Format @rbb, auch wenn hier heute nichts Neues für mich dabei war.

    Wie wäre es, einen großen regelmäßigen Fragenpool zu Corona zu eröffnen, indem allerlei sinnvolle Fragen gestellt werden können? Fragen können mit "Daumen hoch" oder so gelikt werden. Zu den Fragen, die die meisten Interessenbekundungen bekommen, recherchiert der rbb (z.B. bei RKI, Wissenschaft, ...) und veröffentlicht die Ergebnisse.

    Das Spektrum ist so breit von
    "Wieso werden so hohe Kolateralschäden anderer, nun nicht erkannter/bekämpfter Krankheiten in Kauf genommen?" bis
    "Warum werden offenbar kaum freiwillige Massentests in einzelnen Bereichen/Bezirken/Städten/Kreisen durchgeführt, um mehr über die wahre Verbreitung von Covid-19 zu erfahren? Oder warum dauert ihre Auswertung Monate (Zeit, die wir aktuell nicht haben).
    Es ist so viel unbeantwortet und Aufklärung ist eine der Kernaufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien!

  63. 4.

    Darf ich meine Schwester in Niedersachsen besuchen oder ist das durch den 15-Kilometer-Radius nicht erlaubt?

  64. 3.

    "Sie dürfen also zusammen mit ihrer Tochter ihrer Mutter besuchen." Könnten Sie das bitte nochmal intern mit Ihrem Juristen abklären, ob dem wirklich streng juristisch so ist. Eigentlich würde der Hausstand der Mutter (der als Spezialfall aus nur einer Person besteht) aber 2 andere Personen treffen.

  65. 2.

    Was ist mit den Betriebskantinen, die gleichzeitig die einzigen Aufenthaltsmöglichkeiten in den Pausen für die Mitarbeiter sind?

  66. 1.

    Ich kann einfach nicht fassen, dass Fahrschulen weiter geöffnet bleiben.
    Zu zweit auf engstem Raum, in Prüfungen sogar zu dritt, nachdem der Prüfer in 10 verschiedene Autos steigt.
    Das kann doch nur ein Versehen sein?
    In anderen Bundesländern sind sie geschlossen oder werden es jetzt!
    Wie wird das gerechtfertigt?

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