Verstoß gegen Corona-Regeln - Polizei löst Versammlung in Bar in Prenzlauer Berg auf

Fr 15.01.21 | 19:31 Uhr
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Polizisten und Passanten stehen am 14.01.2021 an der Kollwitzstraße vor einem gastronomischen Betrieb in Prenzlauer Berg (Bild: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb 88.8 | 15.01.2021 | Miriam Keuter | Bild: dpa/Paul Zinken

Fast 30 Personen haben sich in einer illegal geöffneten Bar in Prenzlauer Berg zu einer Versammlung getroffen. Zu sehen war die Versammlung im Internet - samt Verstößen gegen die Corona-Regeln und Anrücken der Polizei.

Die Berliner Polizei hat am Donnerstagabend eine unerlaubte Versammlung in einer Bar in Prenzlauer Berg aufgelöst. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hatten sich die Anwesenden nicht an die Corona-Regeln gehalten.

Die ingesamt 28 Personen hätten überwiegend keinen Mundschutz getragen und die Abstandsregeln nicht eingehalten, hieß es. Die Versammlung sei zuvor nicht angemeldet worden, erklärte eine Polizeisprecherin am Freitagmorgen auf rbb|24-Nachfrage. Zudem sei die Bar illegal geöffnet worden und als Versammlungsort nicht zulässig gewesen. Anwohner hatten demnach die Polizei gerufen.

Unter den Teilnehmern der Versammlung waren nach Einschätzung der Polizei auch Mitglieder der "Querdenker"-Bewegung. Gegenüber Journalisten sprachen diese von einem "Experiment", um zu testen, wie weit man mit der Demokratie gehen könne.

Ermittlungen auch gegen Barbetreiber

Es seien Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gegen das Versammlungsgesetz und wegen versuchter Körperverletzung eingeleitet worden, teilte die Polizei am Freitagvormittag mit. Eine 54-jährige Teilnehmerin habe einer Journalistin, die über das Geschehen berichten wollte, auf die Hand und auf die mitgeführte Fotokamera geschlagen, ergänzte eine Polizeisprecherin auf rbb|24-Nachfrage.

Aus dem Lagezentrum hieß es am Donnerstagabend, die Personalien der Personen im Raum seien festgestellt worden. Die Versammlung sei zuvor nicht angemeldet worden, erklärte eine Polizeisprecherin am Freitagmorgen auf rbb|24-Nachfrage. Zudem sei die Bar illegal geöffnet worden und als Versammlungsort nicht zulässig gewesen.

Auch gegen den Wirt, der seine Bar für die Versammlung zur Verfügung gestellt hatte, werde wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung ermittelt, sagte sie weiter.

Wegen des Corona-Lockdowns dürfen derzeit Bars und Gaststätten nicht regulär öffnen. Für angemeldete Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Grenze von 50 gleichzeitig Anwesenden - und das grundsätzlich auch nur, wenn die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gewährleistet werden kann. Außerdem müssen alle Innenräume gut belüftet werden.

Die Versammlung soll rund zwei Stunden lang im Internet gezeigt worden sein - auch noch, als die Polizei anrückte. Am Donnerstagabend war ein Video dazu im Internet zu finden. Dort sah man die Teilnehmer ohne Maske und ohne Mindestabstand. Diskutiert wurde dabei unter anderem über die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern. Teilnehmer gaben vor, bei der Versammlung solle eine Partei gegründet werden.

Im vergangenen Jahr waren von "Querdenken" mehrere Großdemonstrationen in Berlin gegen die Corona-Politik veranstaltet worden. Kritisiert wurden diese Demos unter anderem, weil dort gegen die Corona-Regeln verstoßen wurde. Zudem waren unter den Demonstrierenden auch bekannte Rechtsextremisten. Den Veranstaltern wurde vorgeworfen, sich nicht gegen Rechts abzugrenzen.

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51 Kommentare

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  1. 51.

    Das ist wie ein Schlag ins Gesicht, für die Gastronomen die sich immer an alle Regeln gehalten haben und trotzdem schließen mussten.
    Ich hoffe das die Betreiber und die Unverbesserlichen hart bestraft werden. Das Virus Corona hat mir erschütternd klar gemacht, wie viele Menschen sich auf der Evaluationleiter noch ganz unten befinden. Ich hätte nie gedacht, dass es doch noch soviel Dummheit gibt.

  2. 50.

    Die Auflösung dieser Versammlung war völlig richtig. Aber die Berliner Polizei sollte auch einmal einige Beisetzungen kontrollieren! war letztens auf dem Friedhof das Grab meines Vaters besuchen und traute meinen Augen nicht. In nächster Nähe eine fand eine Beisetzung mit mindestens 30 bis 40 Trauergäste....

  3. 49.

    Oh nein!
    Nicht noch eine Partei.
    Wir haben schon genug.
    Man kan wh nu immer eine wählen.

  4. 48.

    Exakt. Mir fällt immer wieder auf, wie Foren, die anonym funktionieren, von der rechten Szene besetzt werden, ich hoffe, der RBB bekommt die Kurve. Social Media sind schon aufmerksamer. Der RBB bietet noch eine Plattform.

  5. 47.

    "Und was ist eine "im Grundgesetz nicht vorgesehene Veranstaltung" - steht soetwas im GG?" Die von Merkel durchgeführte Zusammenkunft mit den Länder-Ministerpräsidenten ist kein im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen definiertes Organ, sie kann daher auch nicht "im GG" stehen, weil sie rechtlich schlicht nicht existiert.

  6. 46.

    Warum antworten Sie, wenn Sie noch nicht die Begriffe Gesetz und Verordnung unterscheiden können.

    Der eine Parteigründung betreffende Artikel 19 des Grundgesetzes ist weder im Infektionsschutzgesetz noch in der Eindämmverordnung bei den Einschränkungen der Grundrechte enthalten.

  7. 45.

    Die Versammlung war aber trotzdem nicht angemeldet. Und: "Zudem sei die Bar illegal geöffnet worden und als Versammlungsort nicht zulässig gewesen." AUSSERDEM: " (...)überwiegend ohne Mundschutz, (...) Zudem sei der Mindestabstand nicht eingehalten worden."

  8. 44.

    Es wundert nicht, dass die Zahlen nicht merklich runtergehen.
    Es gibt zu viele Menschen, die sich verhalten, als gäbe es das Virus nicht oder als sei es harmlos. Im Frühjahr letzten Jahres war es wohl mal eine kurze Zeit anders, da waren die Straßen ja fast wie leer gefegt. Jetzt hat man an vielen Stellen den Eindruck einer Normalität, von der wir tatsächlich noch weit entfernt sind.
    Dass Menschen die Weitervebreitung des Virus und das Überfordern von Krankenhäusern (als Institutionen und der darin schuftenden Menschen)leichtfertig in Kauf nehmen, darf doch wohl die Anderen, die sich bewusst seit langem einschränken und die jenigen, die sich tagtäglich aufreiben in Krankenhäusern und Seniorenheimen, als Polizisten u.v.m. wütend machen. Aber die Viren-Ignoranten und -Verharmloser stellen sich lieber auch noch als Opfer dar, anstatt in vernünftiger Weise Verantwortung zu übernehmen.

  9. 43.

    Ich hoffe auf harte Konsequenzen für den Betreiber und die Verantwortlichen zu diesem obskuren Treffen. Bußgelder bis zum äußersten Ausreizen.

  10. 42.

    "Die Frage ist halt, welchen Rang hat eine Verordnung, dazu noch veranlaßt durch eine im Grundgesetz nicht vorgesehene Veranstaltung?"

    Verstehe Ihre Frage nicht!
    Meinen Sie mit "Verordnung" das Infektionsschutzgesetz?
    Und was ist eine "im Grundgesetz nicht vorgesehene Veranstaltung" - steht soetwas im GG?

  11. 41.

    Schon interessant, wie sich hier wieder die Querdenker tummeln und alle möglichen Gesetzeslücken parat haben um diese Angelegenheit zu legitimieren. Im übrigen sollte doch klar sein, um was für eine Art von Vereinigung es sich handelt.

  12. 40.

    "Frische Parteien braucht das Land dringend!!"
    Aber keine, die aus Coronaleugnern bestehen!

  13. 39.

    Die Frage ist halt, welchen Rang hat eine Verordnung, dazu noch veranlaßt durch eine im Grundgesetz nicht vorgesehene Veranstaltung?

    Ansonsten ist die Gründung einer Partei im geltenden Recht geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__2.html

    Ein Ausschließungsgrund würde ich auf den ersten Blick nicht erkennen.

  14. 38.

    Wenn jemand die Biertrinker-Partei (gab es 1990)wieder aufleben lassen möchte - ich wäre dabei!
    So einen Kuddelmuddel müssten wir ja auch bei einem Gläschen hinbekommen ;)

  15. 37.

    Wie wäre es, wenn die dort angetroffen Personen zum Arbeitseinsatz in schwer betroffene Gebiete geschickt werden, um vor Ort bei überlasteten Bestattern und in den Krematorien auszuhelfen. Mal sehen, ob sie nach einem Monat durcharbeiten immer noch der Meinung sind, dass es doch nur eine kleine Grippe sei und keine Übersterblichkeit vorliegt.

  16. 36.

    Na, da sind sie wieder alle versammelt, die wieder schreien:
    "sofort schließen", "höhere Strafen", "Kopf ab"
    Ich schließe mich vorbehaltlos @Paul.Voss an.

  17. 35.

    "Frische Parteien braucht das Land dringend!!"

    Also bei der letzten Bundestagswahl standen 42 Parteien und Vereinigungen zur Wahl.

  18. 34.

    "Es ging offenbar um die Gründung einer Partei. Bin kein Jurist, vermute aber, dass es somit keine Versammlung im Sinne der Eindämmverordnung sein kann."

    Die Versammlung war aber trotzdem nicht angemeldet. Und: "Zudem sei die Bar illegal geöffnet worden und als Versammlungsort nicht zulässig gewesen."

  19. 33.

    Ist es nicht viel sinnvoller, die Teilnehmer dieser "Parteigründung" in Quarantäne - natürlich mit regelmäßiger Kontrollen - zu schicken? Und natürlich auf eigenen Kosten, sprich keine Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber bzw. Krankenkasse!

    Aber sicherlich wird eine "Zwangsquarantäne" einzelner in Deutschland nicht möglich sein ...
    dafür dürfen sich alle anderen einschränken!!!

  20. 32.

    na ich hoffe mal , dass in die Räume nach der Pleite der Bar ein Kinderladen einzieht.

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