Einigigung von KV und Gesundheitsverwaltung - Chronisch kranke Berliner benötigen nun doch kein Impfattest

Di 23.02.21 | 20:20 Uhr
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Eine Frau erhält eine Corona-Impfung in ihren Oberarm
Bild: dpa/POOL AP/Michael Sohn

Ab sofort könnten sich auch chronisch Kranke ab 65 Jahren impfen lassen, versprach Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci am Montag, sie bräuchten dafür nur ein Attest ihres Arztes. Doch die Details waren offenbar nicht geklärt. Nun gibt es ein neues Vorgehen.

Die Berliner Gesundheitsverwaltung und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben sich am Dienstag auf ein Vorgehen bei der Einladung chronisch Kranker zwischen 65 und 70 Jahren zu einem Corona-Impftermin geeinigt.

Anders als ursprünglich vom Senat angekündigt, sollen die betroffenen Patienten nicht ihre Ärzte für ein Attest aufsuchen. Stattdessen werde die KV Berlin nach Beauftragung durch die Gesundheitsverwaltung die Impfeinladung dieser Patientengruppe übernehmen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Dienstagabend.

60.000 Menschen in Berlin betroffen

Demnach wird die KV Patienten anschreiben, die in Paragraph 3 der Impfverordnung aufgeführt sind. Das betrifft beispielsweise Menschen mit schweren chronischen Leber-, Lungen und Nierenerkrankungen oder bösartigen Bluterkrankungen. In Berlin handelt es sich dabei laut der Kassenärztlichen Vereinigung um etwa 60.000 Menschen.

Nach KV-Angaben sollen die Einladungsschreiben ab dem Ende der kommenden Woche bei den Menschen eintreffen. Das entscheidende Kriterium für die Einladungen seien demnach die Abrechnungsdaten - von Anfragen in den Praxen solle deshalb abgesehen werden.

KV und Senat zuvor uneinig

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hatte am Montag eine Information veröffentlicht, wonach sich auch chronisch erkrankte Patienten zwischen 65 und 70 Jahren von dieser Kalenderwoche an impfen lassen könnten. Dafür sollten sie sich wegen der Ausstellung ärztlicher Atteste erst an die Arztpraxen und dann an die Berliner Impfhotline wenden - dem widersprach die KV in einer ersten Mitteilung am Dienstag. Das Vorgehen sei nicht abgestimmt gewesen.

Laut KV führte die Senatsmitteilung zu einer starken Nachfrage bei den Arztpraxen - und traf die Arztpraxen unvorbereitet.

Patienten berichteten rbb|24 verärgert, dass sie sich vergeblich zu ihren Ärzten begaben, um ein Attest anzufordern. Auch die Berliner Impfhotline wusste vom neuen Prozedere offenbar nichts.

Sendung: Abendschau, 23.02.2021, 19:30 Uhr

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92 Kommentare

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  1. 92.

    Die 65-69 werden in die Gruppe vorgezogen, in der die 70-... schon sind. Man würde die sonst in die selbe Gruppe "Vor"ziehen, in der sie schon sind und das ergibt ganz offensichtlich keinen Sinn.

  2. 91.

    Diese Altersgruppe bekommt nicht den AstraZeneca Impfstoff und wird deswegen gesondert eingeladen.

  3. 90.

    Liebes RBB Team,
    in Berlin werden also chronisch kranke zwischen 65 und 69 vorgezogen, während innerhalb der 70-79jährigen keine Priorisierung aufgrund schwerer, chronischer Erkrankung vorgenommen wird?

    Meine Mutter ist krebskrank, 70 Jahre und muss eine Chemo-Therapie beginnen. Wie schiebt sie von Woche zu Woche in der Hoffnung auf eine Corona-Impfung. Muss sie nun tatsächlich warten, bis die Jahrgänge 79, 78, 77, 76, 75, 74, 73, 72, 71 eingeladen wurden, bis sie eine Einladung bekommt?

    Kann es wirklich sein, dass die chronisch Kranken 70-78jährigen vergessen wurden? Warum endet die Priorisierung bei 69 Jahren?

    Dem RBB würde die KV oder Gesundheitssenatorin hoffentlich antworten, mir leider nicht, ich habe sie bereits angeschrieben.

  4. 89.

    Die innerhalb einer Priorität genannten Personen sind alle gleichrangig berechtigt.
    Also alle unter § 2 gleichrangig, alle unter § 3 gleichrangig usw.
    Somit sind zB die unter § 3 (1) Nr. 3 genannten Kontaktpersonen gleichrangig mit den Ü70 aus Nr.1 und den Risikopatienten aus Nr.2.

  5. 88.

    Für PKV-Versicherte:
    Lt. Impfverordnung des Bundes vom 08.02.2021, § 1, Absatz 1, Satz 1 heißt es: "Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder Privaten KV versichert sind" haben Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV 2, etc. pp.
    Die KV des jeweiligen Bundeslandes ist also für alle Bürger zuständig und organisiert derzeit in Impfungen mehr oder weniger gut. Ich empfehle gern, sich diese ImpfVO mal durchzuschauen, auch § 6 Leistungserbringung ist sehr aufschlussreich. Die Frage wie das mit den privat Versicherten abläuft, treibt nicht nur Sie um, ich habe die Frage in diesem Forum heute schön öfter gelesen.

  6. 87.

    Wann wird Frau Kalayci endlich gefeuert? Die Häufigkeit von Desinformationen ist unverantwortlich.

  7. 86.

    Ich habe den Kanal voll, kein Wort vom Senat wann chronisch kranke unter 65 Jahre geimpft werden. Mir ist es vollkommen egal welchen Impfstoff ich bekomme, Hauptsache ich werde mal geimpft. Seit 1 jahr habe ich kaum meine Wohnung verlassen und so langsam liegen meine Nerven blank. Ich bin Diabetiker, habe eine Nierenerkrankung .

  8. 85.

    Ja, irgendwie kann man langsam den Kanal voll kriegen. Wir sind seit einem Jahr abgetaucht (freiwillige häusliche Isolation auf dringender fachärztlicher Empfehlung - COPD mit starker Funktionseinschränkung und massiven kardiologischen Problemen) - Lieferdienste und Onlinehandel - Gott sei Dank ein bischen Auslauf im Garten. Es sind nicht die Einschränkungen, dass verkraftet man und steckt es weg. Es ist die Ohnmacht und Hilflosigkeit angesichts des Agierens von Politik und Behörden. Wenn man das jeden Tag mit ansehen muss, was da für ein Unfug gemacht wird, geht man kaputt. Wer selber Führungsverantwortung hatte erträgt das nicht, dass die einfachsten organisatorischen Fragen vergeigt werden. Manchmal hat man das Gefühl, die machen das absichtlich.

    Aber mal noch eine Nachfrage - sorry.
    Bezieht sich der Satz "Das kann die Terminsoftware noch nicht" auf Berlin? Sie hatten anfangs von ihrer Mutter in BB gesprochen, denn BB hat doch meines Wissens keine, wegen "IT-Allergie".

  9. 84.

    Bleibt ungeklärt das Procedere für privat Versicherte. Habe (mit Attest) heute stundenlang nach Ansprechpartnern gesucht und die Auskunft erhalten, es gebe keine Durchführungsverordnung. Die KV ist für uns nicht zuständig.

  10. 83.

    Die Info gibts nur auf : Brandenburg.impft.

    Ansonsten stelle ich mir die gleiche Frage wie Sie.
    Es ist im Moment auch nicht möglich, einen gemeinsamen Termin für Pflegebedürftige und Angehörige zu bekommen.
    Das kann die Terminsoftware noch nicht. Man arbeitet dran.... ohne Worte!

  11. 82.

    Seien Sie mir nicht böse, aber Neurodermitis gehört ganz gewiss nicht dazu.
    Es geht um z.B. um chronisch Lungenkranke, die einen sehr schweren Verlauf- wenn nicht noch schlimmeres - zu erwarten haben.

  12. 81.

    Ich bin unter 64, Krebspatient. Gestern Brandenburger Hotline angerufen ( nur 10 Minuten Warteschleife),nachgefragt, morgen Impftermin.

  13. 80.

    Was heißt eigentlich chronisch krank? Dazu gehören sicherlich diejenigen, die in der Impfverordnung explizit aufgezählt werden. Aber mein Sohn z. B. mit Neurodermitis ist auch chronisch krank - soll der jetzt etwa ebenfalls bevorzugt geimpft werden?

  14. 79.

    Sie schreiben, die unter 65jährigen chronisch Kranken seien noch nicht dran.
    Da bin ich mir nicht so sicher. Das Angebot für die Altersgruppe 65 - 70 ist eine Berliner Spezialität.
    Bundesweit gilt die Impfverordnung mit den drei Priorisierungsgruppen. Und da wird jetzt die Gruppe 2 eingeladen, alle ab 70, neuerdings Erzieherinnen und Grundschullehrer sowie unabhängig vom Alter bestimmte Erkrankte, z. B. Transplantierte oder spezielle Krebserkrankungen. Wer zu diesem Personenkreis gehört, kann man ja nicht am Geburtsdatum ablesen. Da hat Berlin noch kein Verfahren etabliert, wie man an einen Termin kommt.

  15. 78.

    Momentan gehen wohl schon Einladungen für die 79jährigen raus.
    Ich drücke die Daumen, dass die Einladung mit dem heißbegehrten Code für die Terminvereinbarung bald kommt!!!

  16. 77.

    Siehe §3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität
    (1)
    3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

  17. 75.

    Danke, aber mit der Ergänzung hat sich für mich das Thema erledigt. Aber vielleicht hilft es jemand anderem.

    Mir ist aber unverständlich, weshalb solche Infrmationen nicht in geeigneter Weise breit und wirksam publiziert werden.

    Außerdem interessiert mich, wann BB endlich wie Berlin die Prio2 ohne Einschränkungen beginnen will. Es ist doch alles nur noch ein Witz.

    Ebenfalls unverständlich ist, warum BB das einzige Bundesland ohne Onlineterminvergabe ist, obwohl angekündigt: siehe auch Kommentar 13 in
    https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/02/brandenburg-impfungen-chronisch-kranke-lehrer-nonnemacher.html


  18. 74.


    mich interessiert... wie geht es denn nun weiter mit den normal chronisch Kranken über 75 Jahre. Mein Ehemann ist bereits geimpft und darum möchte ich auch noch einmal auf die sehr gute Organisation in dem Impfzentrum Arena hinweisen, es hat sehr gut geklappt und war super geregelt.
    Ich bin 78 Jahre alt und möchte natürlich auch bald meine Impfung hinter mich gebracht haben, darum würde ich mich freuen, zu erfahren, wann mit der Benachrichtigung zur Impfung zu rechnen ist.
    Wir möchten ja gern gemeinsame Unternehmungen planen... sobald es möglich ist

  19. 73.

    Und was machen Privatversicherte? Da hat die KV doch keine Untlagen!

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