Corona-Regeln über die Feiertage - So kann in Berlin und Brandenburg Ostern gefeiert werden

Do 01.04.21 | 13:48 Uhr
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Symbolbild: Ostern im Jahr 2021 - Osterhase mit FFP2-Maske (Bild: imago images/Anja Cord)
Bild: imago images/Anja Cord

Mit wie vielen Angehörigen und Freunden darf ich Ostern feiern? Sind Tagesausflüge erlaubt? Und welche Geschäfte bleiben offen? Berlin und Brandenburg gehen über die Ostertage verschiedene Wege. Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen.

Während in Brandenburg über die Osterfeiertage nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten, verzichtet Berlin auf diesen Schritt. Allerdings verschärft Berlin die nächtlichen Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel bleibt in der Bundeshauptstadt geöffnet, wenn auch mit Testpflicht. Ein Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg dürfen sich über Ostern (2. bis 5. April) tagsüber fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, plus Kinder unter 14 Jahren. Dies gilt in Brandenburg auch für Landkreise und Städte oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100.

Ab Karfreitag gelten in Berlin zwischen 21 und 5 Uhr schärfere Kontaktbeschränkungen: Im Freien dürfen sich Menschen in diesem Zeitraum nur noch alleine oder zweit aufhalten.

Nach Ostern ab Dienstag (6. April) werden in Berlin die Regeln für private Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich dann nur noch Angehörige eines Haushalts plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts sind dann zwischen 21 Uhr und 5 Uhr im privaten Raum grundsätzlich keine Treffen mit haushaltsfremden Personen erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts müssen unter sich bleiben.

In Brandenburg sind nach Ostern erneut nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. Lediglich bei einer Inzidenz unter 100 sollen sich auch in Brandenburg weiter bis zu fünf Mitglieder von zwei Haushalten treffen dürfen.

Übrigens: Wer über Ostern mit öffentlichen Verkehrsmitteln seine Verwandten oder Freunde besuchen möchte, muss in Berlin ab Mittwoch (31. März) FFP2-Masken tragen. OP-Masken reichen dann nicht mehr aus. In Brandenburg müssen im ÖPNV "medizinische Masken" getragen werden, hier genügt also auch weiterhin eine OP-Maske.

EINZELHANDEL:

Auch hier gehen Berlin und Brandenburg unterschiedlich mit der "Notbremse" um. In Brandenburg bleibt der Einzelhandel (Versorgungsstellen des täglichen Bedarfs sowie Friseure ausgeschlossen) in allen Landkreisen über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 auch am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) geschlossen.

In Berlin dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte auch an diesen beiden Tagen öffnen - allerdings gilt eine Testpflicht sowohl für die Beschäftigten der Branche als auch für die Kundschaft.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:

Vom 1. bis zum 5. April gelten in allen Brandenburger Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 zwischen 22 und 5 Uhr nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Damit sollen Kontakte im privaten Bereich auf das geringstmögliche Maß begrenzt werden.

In Berlin gibt es keine solche Ausgangsbeschränkung. Lediglich die Kontaktbeschränkungen wurden wie oben erwähnt zwischen 21 und 5 Uhr verschärft. Grundsätzlich bleibt es in Berlin bei der Auflage, nur bei "triftigem Grund" die Wohnung oder das Haus zu verlassen.

FREIZEITAKTIVITÄTEN / AUSFLÜGE

Grundsätzlich sind über die Ostertage sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Tagesausflüge möglich. In Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen Touristen jedoch nicht übernachten. Auch die Gastronomie darf nur zum "To Go"-Verzehr öffnen, verweilen dürfen die Gäste dort nicht.

Der Berliner Zoo hat so wie der Tierpark auch über die Ostertage geöffnet. Allerdings bleiben die Tierhäuser geschlossen. In das Aquarium im Zoo Berlin dürfen vorerst nur Jahreskarteninhaber gehen.

Auch der Tierpark in Cottbus bleibt über die Ostertage geöffnet, ebenso der Wildpark Schorfheide und der Zoo in Eberswalde. Allerdings dürfen hier nur die Außengehege besucht werden, es gilt in allen Zoos, auch in den Berlinern, Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahre.

CORONA-IMPFUNGEN

Die zwölf Impfzentren des Landes Brandenburg werden an den Osterfeiertagen nicht geöffnet sein. Geimpft wird hier lediglich am Gründonnerstag und am Karsamstag, aber nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

In Berlin sollen dagegen die Impfzentren auch über die Ostertage weiter in Betrieb bleiben.

OSTER-GOTTESDIENSTE

Karfreitag und Ostern sind die höchsten Feiertage im Christentum. Für Kritik hatte deshalb auch die Forderung der Bund-Länder-Konferenz nach rein virtuellen Gottesdiensten gesorgt. Letztlich wurde von diesem Plan wieder Abstand genommen: Während im vergangenen Jahr die Kirchen zu Ostern geschlossen blieben, ist es in diesem Jahr den Kirchen überlassen, ob Gottesdienste in Präsenz stattfinden oder lediglich virtuell übertragen werden.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ihren Kirchengemeinden Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten mit auf den Weg gegeben. Darin enthalten sind strenge Hygienekonzepte wie Mindestabstände auf den Kirchenbänken und Masken- sowie Dokumentationspflicht und Zugangsbeschränkungen.

"Die Bekämpfung der Pandemie bleibt Gebot der Stunde und gemeinsame Aufgabe, gerade auch im Blick auf die steigenden Infektionszahlen durch die Virusmutante", teilte Bischof Christian Stäblein auf der Internetseite der EKBO [ekbo.de] mit. "Wir schützen einander vor Ansteckung. Aber es gehört für mich auch dazu, Hoffnung, Gelassenheit und Lebensfreude zu stärken, damit wir gut durch diese Zeit kommen. Ich erfahre diese Stärkung, wenn ich Gottesdienst feiere."

Sendung: Inforadio, 30.03.2021, 18:20 Uhr

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98 Kommentare

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  1. 97.

    Nun, wenn Sie unter die Autonomen gehen wollen ist das Ihre Entscheidung, aber erzählen Sie bitte keine Lügen. Die Regeln basieren alle auf dem Infektionsschutzgesetz. Sie können wie gesagt, gerne für sich gegen alles verstoßen, aber damit bewegen sie sich eben außerhalb der Gesellschaft. Jedem steht der Rechtsweg offen.

  2. 95.

    Leute... Ich kann dieses ewige Gemecker nicht mehr hören, macht doch ganz einfach was ihr wollt es kontrolliert sowieso niemand. Ich mache es mir in meinem Garten gemütlich, da schütze ich mich und meine Familie....

  3. 93.

    Schön für Sie das Sie schon geimpft sind.... Aber bitte nicht vergessen das Sie trotzdem keine Sonderregelungen haben. Was bitte ist an der Ausgangsbeschränkung so schlimm?? Sie tun ja so als ob Sie zwischen 22 und 5 Uhr auf Straßen unterwegs sind.... Wenn Sie der Meinung sind das diese Regeln nicht für Sie gelten, dann machen Sie doch einfach was Sie wollen....

  4. 92.

    Die Ausgangsbeschränkungen und diverse andere Maßnahmen, sind rechtlich nicht abgesichert und stehen in keinem Verhältnis. Das Grundgesetz kann man nicht einfach mal nach Lust und Laune aushebeln. Ich lasse mir gar nichts vorschreiben und trage Eigenverantwortung! Ich bin kein Coronaleugner und bin mit Biontech/Pfizer geimpft. Wer klar denken kann zieht seine eigenen Konsequenzen und läßt sich nicht von Woidke, Nonnemacher und anderen diversen Spitzbuben aus der Landes-und Bundespolitik an der Nase herumführen.

  5. 91.

    An Hr. Müller und seinem Senat, Pippi Langstrumpf hat es schon gesungen.... ich mach Die Welt (Berlin) wie es mir gefällt. Echt super, das die Länder immer wieder andere Regeln aufstellen, als bei der mit Fr. Merkel beschlossenen Regelung.

  6. 90.

    Stimme Ihnen zu, aber Brandenburg ist noch viel schlimmer dran. Hier sind sogar die Impfzentren über Ostern geschlossen. Und das in einer Pandemie!

  7. 89.

    Bonjour und: nein. "Die" Politik hat nicht das erste Mal mit solch einer Situation zu tun.
    Ich empfehle folgenden Artikel:

    https://www.spiegel.de/spiegel/a-682149-amp.html

    Seeehr aufschlussreich. Wer hier nicht Parallelen erkennt, trägt die Maske wohl schon auf den Augen. :)
    Zumal ja das Event 201 ja erst ganz frisch durchgeführt wurde, bitte mal googlen.

  8. 88.

    Für mich ganz klar: Ab Ostersamstag treffen sich bei mir nur noch 2,5 Personen aus 1,5 Haushalten, und das auch nur um 16.30 Uhr.

  9. 87.

    ..wer lesen kann ist klar im Vorteil...es ist ein Kommentar gewesen, Über den Frisörladen seiner Frau und das sich dort viele ältere Stammkunden befinden. Diese haben oft nicht die Möglichkeit, sich per PC etc, online Termine in einen Schnelltest -zentrum geben zu lassen. Daher kein Schnelltest, keine Kundschaft mehr für den Laden...und ja, man darf ruhig gepflegt aussehen.

  10. 86.

    Sind die Testzentren in Berlin am Karfreitag geöffnet?

  11. 85.

    Vielleicht sollten wir das Zeug auch mal rauchen...vielen Dank für Ihre zum Teil tollen Kommentare und ein schönes Osterfest.

  12. 84.

    Eigentlich liegen mir böse Anfeindungen fern, aber die Berliner Landesregierung und die Bundesregierung sind Totalversager. Danke für einen Haufen Chaos.

  13. 83.

    Ach, da machen Sie es sich aber sehr einfach, die aktuelle Sitation ausschließlich Ihren Mitmenschen in die Schuhe zu schieben. Und nahezu widerlich unsolidarisch finde ich das auch! Ich dachte auch wir wären schon mal weiter gewesen, und hätten das Gegeifere über "die Asozialen, die einfach so Freunde und Familie treffen!!" (uiuiui) längst hinter uns gelassen.
    FALLS Sie, liebe Karin B. sich mal weiterbilden möchten (ich befürchte ja Sie möchten es nicht): lesen Sie sich doch mal in die Corona-Wirtschaftspolitik rein, Stichwort: Homeoffice ist nicht möglich, der Laden muss am Laufen gehalten werden.

    Nein, Karin, Ihre armen Mitbürger haben nicht Schuld an der Misere. Die ertragen nur schlichtweg den Zustand des "Privat bitte ALLES einschränken, aber trotzdem jeden Tag in die engen Öffis zur Maloche fahren, und BIIIITTTTTEEEE nicht die 500ste unsinnige Regelverschärfung in Frage stellen!!" nicht mehr.

  14. 82.

    Die arbeiten in Berlin, hätten Sie aber selbst drauf kommen können.

  15. 81.

    Weil man gerne als Berliner bei Schönem Wetter eure Wirtschaft stärkt und rumgurkt.
    Gegenfrage warum sieht man in Berlin ständig Brandenburger auf unseren Straßen?

  16. 80.

    "Feiern" im Titel dieses Beitrags klingt wie Hohn für das Volk!

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