KV erwartet mehr Impfdosen im April - Pflegende Angehörige in Brandenburg ab jetzt impfberechtigt

Mi 31.03.21 | 20:02 Uhr
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Eine Frau umarmt ihre 93-jährige Mutter. Quelle: imago images
Bild: imago images

Pflegende Angehörige und enge Kontaktpersonen der Priorisierungsgruppe 2 haben in Brandenburg Anspruch auf eine Impfung. Das hat der Steuerungsausschuss des Impflogistik-Stabes im Brandenburger Innenministerium am Mittwoch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg entschieden.

Zur Anmeldung müssen Impfberechtigte ein entsprechendes Formular ausfüllen, das auf der Website der Brandenburger Impfkampagne (brandenburg-impft.de) hinterlegt ist. Zum Impftermin müssen ein Personalausweis und ein Nachweis über den Pflegebedarf mitgebracht werden.

Allersdings könnten ab Freitag nur "wenige Rest-Termine" für Impfungen über die Online-Terminsuche gebucht werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch mitteilte. Aufgrund der weiterhin bestehenden Impfstoffengpässe sei es derzeit nicht möglich, an alle berechtigten Kontaktpersonen Termine zu vergeben. Allerdings können auch Hausärzte die Impfberechtigten nach Ostern impfen, hieß es.

Ebenfalls in die Gruppe der Impfberechtigten wurden Kontaktpersonen von Schwangeren aufgenommen. Sie müssen beim Impftermin einen Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft vorzeigen.

KV Brandenburg rechnet mit mehr Impfdosen ab Mitte April

Nach der Impfung von Menschen über 80 Jahren habe der Impflogistik-Stab nun entschieden, das Impfangebot auf die Pflegenden auszuweiten, erklärte der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU). "Das betrifft um die 300.000 Menschen. Alleine diese Zahl zeigt, dass wir nicht alle gleichzeitig impfen können. Aber wir fangen jetzt damit an", betonte er.

Holger Rostek, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg bestätigte, dass die Impfkapazitäten in Brandenburg derzeit noch aufgrund von Lieferengpässen begrenzt seien. "Ich bitte daher um noch etwas Geduld. In der zweiten Aprilhälfte erwarten wir deutlich mehr Lieferungen. Dann kann die Impfkampagne auch für diese Personengruppe weiter an Fahrt aufnehmen", so Rostek.

Sendung: Brandenburg aktuell, 31.03.2021, 19.30 Uhr

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25 Kommentare

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  1. 25.

    Irrtum. Für meine gesunde 3-jährige hätte ich sofort 2 Großelternpaare und mindestens 1 Tante, die sich die Betreuung sofort zutrauen würden. Die Pflege der behinderten 6-jährigen jedoch nicht, denn das ist sowohl physisch als auch psychisch rund um die Uhr, 7 Tage/24 Stunden sehr anstrengend und nicht vergleichbar mit der Betreuung eines gesunden Kindes.
    Und wenn das Ihrer Meinung nach nicht die Logik ist, wieso wurden dann sofort mit den Ü80 auch medizinisches Personal im Krankenhaus und Pflegekräfte in den Heimen geimpft? Bestimmt nicht, weil sie drohten zu versterben. Richtig, weil sie gesund und arbeitsfähig bleiben sollten, um sich um die Menschen weiterhin kümmern zu können.
    Es gibt tausende pflegende Angehörige in Deutschland, die ihre Liebsten zu Hause pflegen und damit das Pflegesystem maßgeblich entlasten. Sie würden sich umschauen, was passieren würde, wenn all diese Menschen ihre Füße hochlegen und die Pflegebedürftigen ins Heim geben würden. Dann würde das System nämlich sofort zusammenbrechen.

  2. 24.

    Nachtrag:habe mir gerade das Formular für die impfberechtigung einer kontaktperson der pflegebedürftigen person angesehen, schwerbehindertenausweis reicht aus, also keine starre Auslegung über pflegegrad. Toll....Daumen hoch

  3. 23.

    Wenn ich das richtig interpretiere, können sich pflegende u. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen jetzt impfen lassen Voraussetzung, der pflegebedürftige ist über 70 Jahre alt oder hat eine vorerkrankung lt prio-gruppe 2 und ganz wichtig - hat einen pflegegrad. Das Argument, die impfung dient dem Schutz der pflegenden kontaktperson wird damit aber nur halbherzig umgesetzt. eine impfung für einen pflegenden angehörigen eines jüngeren pflegebedürftigen wäre sogar dringender, denn über 70jährige oder mit vorerkrankung sind geimpft, der jüngere pflegebedürftige vielleicht nicht. Muss sich somit in prio-gruppe 4 einreichen. Schwerbehinderte z.b. 100 prozent ohne pflegegrad werden überhaupt nicht berücksichtigt und die pflegenden somit auch nicht.

  4. 22.

    Mein Sohn wurde bereits am 01.03. geimpft, allerdings mit Astra Ceneca, für die Terminvergabe gibt es eine Sonderrufnummer
    0331 - 23189707 über diese hat er den Termin bekommen.

  5. 21.

    Also irgendwas stimmt an ihrer Geschichte nicht. Unter der 116117 habe ich im März Keinen Termin bekommen. Begründung fünfmal: wir müssen noch die Ü80 impfen.
    Ich bin auch Prio2 und soll auf ärztliche Empfehlung mRNA nehmen. Jetzt kriegen ihn Kitapersonal.

  6. 20.

    Wenn das die Logik ist, müssten ja auch sofort alle Eltern geimpft werden.

  7. 19.

    Im Land Brandenburg können sich Personen mit schweren Erkrankungen bereits seit etwa einem Monat impfen lassen (Coronaimpfverordnung Pharagraph 3 Absatz 1 Nummer2 ) dazu gehören auch schwere Lungenerkrankungen wie COPD zum Impftermin muss ein einfache einfache Bestätigung vom Arzt vorgelegt werden. Ich bin pflegende Angehörige ich kümmere mich allein um meinen erwachsenen geistig behinderten Sohn. Was ist wenn ich an Corona erkranke und ins Krankenhaus muss es ist dann niemand da der sich um ihn kümmert. Es würde nur eine Notunterbringung in einem Heim bleiben .

  8. 18.

    Das ist Unsinn, pflegende Angehörige und Kontaktpersonen müssen doch keinen Pflegegrad haben.
    In Berlin bekommen Personen mit Pflegegrad über die sie betreuenden Pflegedienste 2 Impfcodes zugeschickt. Die können sie an Kontaktpersonen ihrer Wahl weitergeben. Diese können sich dann ganz normal mit dem Impfcode anmelden, ohne irgendwelche sonstigen Nachweise. Hab es gerade durch.

  9. 17.

    #Ute, lt.Auskunft Berliner Impfhotlinie geht es immer nach dem Wohnort des zu Pflegenden. Wohnt dieser in Brandenburg müssten die Berliner Angehörigen/Pflegenden nach Brandenburg zum Impfen. Ich habe daraufhin in Frankfurt/Oder mehrere Impftermine (Moderna) zur Auswahl gehabt und soeben für meine Kontaktperson online gebucht. Auch in Schönefeld gab es noch Termine.

  10. 16.

    #Frank, was soll ihre Kritik? Jeder Erkrankte hat die Möglichkeit sich impfen zu lassen, wenn z.B. sein Hausarzt ihm/ihr die Notwendigkeit einer priorisierten Impfung (formlos)bestätigt. Bald kann dieser (Haus-) Arzt auch gleich impfen, ohne den Formularkram.

  11. 15.

    Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben.

    Übrigens wäre die Wartezeit für einen Pflegeplatz 6 Monate bis 3 Jahre.

  12. 14.

    Nein. Erst müssen die Schwerkranken geimpft sein. Siehe Kommentar 12 oder haben sie den ignoriert?

  13. 13.

    Bedeutet das jetzt, daß mein Mann und ich Impfberechtigt sind. Haben 2 Pflegende im eigenen Haus mit Pflegestufen.

  14. 12.

    Es ist doch wohl alles ein Witz. Das geht ja genauso weiter wie unter Nonnemacher. Die Schwerkranken, die nur noch eine halbe Lunge haben (Pullmologen sagen COPD dazu) und die, wenn sie durch ein Lungenvirus angegriffen werden, STERBEN werden erst im Herbst geimpft, aber gesunde junge Menschen, die ihre GEIMPFTEN Eltern pflegen, läßt man öffentlichkeitswirksam eine Impfberechtigung mitteilen. Will man uns verrecken lassen?
    Herr Stübgen, sehen sie bitte mal in die CoronaImpfV bevor sie was entscheiden und was noch wichtiger ist, versuchen sie den Inhalt zu verstehen. Das haben Mediziner entworfen und die haben sich was dabei gedacht.

  15. 11.

    Meine Mutti wohnt im Mühlenbecker Land, ist 83 Jahre, pflegebedürftig und hat noch kein Impfangebot bekommen. Die Ü80 jährigen sollen ja darauf warten. Wer weiß wie lange. Ungeklärt ist auch noch, wir die Impfung länderübergreifende getrennt ist. Werde ich als pflegende Angehörige in Berlin oder in OHV geimpft? Wer muss wo den Antrag stellen.

  16. 10.

    Das halte ich für einen Scherz, dass in Brandenburg schon die Ü80 geimpft sind. Da hat sich Herr Stübgen im Jahr getäuscht. Wir schreiben das jahr 2021 nicht 2022.

  17. 9.

    Die Logik dahinter ist m.E., dass die pflegenden Angehörigen davor geschützt werden, selber schwer zu erkranken und damit langfristig als Pflegende „auszufallen“. Wer übernimmt dann die Pflege, wenn es keine Ersatzpflegeperson gibt? Mein Mann und ich sind beispielsweise die einzigen, die sich um unsere schwer mehrfach behinderte Tochter (6 Jahre) kümmern. Sollten wir an COVID-19 erkranken, gibt es niemanden, der ihre Pflege übernehmen kann. Und sie für diese Zeit in eine Pflegeeinrichtung bringen, bringe ich nicht übers Herz. Insofern mache ich mir tatsächlich Sorgen und bin froh, wenn wir irgendwann geimpft sind und die Pflege weiter gewährleisten können.

  18. 8.

    Was ist eigentlich die Logik dahinter? Der Gepflegte ist meisten doch geimpft und daher geschützt. Bei Schwangeren und Kindern (!!!) kann / könnte ich es verstehen, denn die können sich nicht durch eine Impfung schützen.

  19. 6.

    Hallo rbb24,
    es geht mir ähnlich, ich finde auch kein Formular für die mich pflegende Ehefrau. Bis zum jetzt vereinbarten Termin im April zur Impfung wird vielleicht noch etwas gestrickt. Oder??? Ich habe Pflegestufe 2 und bin 81.
    Viele Grüße aus dem Havelland

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