Berlin - Arzt scheitert mit Antrag auf Impfung in Privatpraxen

Do 29.04.21 | 19:29 Uhr
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Zwei frauen warten in einer Arztpraxis. (Quelle: dpa/Hannibal Hanschke)
Bild: dpa/Hannibal Hanschke

Ein Berliner Arzt ist damit gescheitert, gerichtlich die Möglichkeit für Corona-Impfungen in seiner Privatpraxis durchzusetzen. Er hatte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Arzt bereibt eine privatärztliche Praxis, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er habe erreichen wollen, dass er seine Patienten wie Kassenärzte gegen das Coronavirus impfen darf. Diesen Antrag lehnte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ab.

Für das Gericht tragen die Argumente nicht

Der Arzt habe argumentiert, er wolle seinen Patientinnen und Patienten den bestmöglichen Schutz vor einer Coronainfektion verschaffen. Diese könnten sich aber in anderen Praxen oder in Impfzentren impfen lassen, hieß es vom Gericht. Inwiefern ihm selbst schwere oder unzumutbare Nachteile entstünden, weil er in der Praxis nicht impfen könne, habe der Antragsteller aber nicht dargelegt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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16 Kommentare

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  1. 15.

    Habe mir meine Impfunterlagen selbst angefordert und in einem Impfzentrum die beiden Impftermine ausgemacht. Meine Ärzte impfen nicht und anschreiben würde mich ja auch niemand, da keine Verbindung zur kassenärztlichen Vereinigung....

  2. 14.

    Genau da liegt m.E. das Problem, weshalb ich davon ausgehe, dass das Urteil in einer höheren Instanz wohl keinen Bestand haben wird. Durch die aktuellen Regelungen werden nämlich Privatpatienten mit Vorerkrankungen massiv benachteiligt, weil sie eben keine Impfeinladung erhalten. Dies verstößt massiv gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ein Privatpatient ist ja nicht weniger gefährdet als ein Kassenpatient. Daher sind ihm grundsätzlich die gleichen Zugangsvoraussetzungen anzubieten. Für mich ist das Urteil in dieser Form daher nicht nachvollziehbar, da die hier zitierte Begründung an der Realität leider vorbei geht.

  3. 13.

    Angeblich soll man ca 20 Euro pro Impfung bekommen, habe ich in einem Bericht gesehen. Der Arzt dort meinte das würde die Kosten nicht decken nach Abzug aller Auslagen (Miete, Personal, Steuern, Equipment...) und deswegen impfe er nicht. Weiß aber nicht mehr ob der privat oder Kasse war. Am Ende sind Ärzte und Krankenhäuser ja alle Unternehmer/men egal welche Patienten sie behandeln.
    Wenn man das so sieht, dann hat der private Arzt wirklich keine Nachteile wenn er nicht impft. Aber eben seine Patienten.

    Vielleicht wird ja bald geurteilt, dass man keinen Anspruch aufs impfen hat denn wenn man sich an alle Regeln hielte, würde man ja nicht erkranken.

  4. 12.

    Er, der Arzt, hat sicher keine Nachteile aber seine Patienten, die ja sicher keine Termine auf den Listen der Kassenärzte bekommen. Das Argument war doch auch, dass Hausärzte IHRE Patienten kennen und die Priorisierung daher besser anwenden können. Einen fremden Privatpatient kennt der Kassenarzt aber nicht. Ein Arzt wird sicher immer die "Freunde" aus seiner eigenen Kartei bevorzugen die er kennt.

  5. 11.

    Klassenmedizin mal anders rum. Klassenkampf ist im Gange. Da wundert man sich, dass niemand mehr in nichts Vertrauen hat und der Rechtsstaat sich langsam auflöst. Der Gleichheitsgrundsatz gilt wohl schon lange nicht mehr.
    Ein richtigeres Urteil währe wohl, der Senat kann nicht nachweisen, welchen Nachteil die Impfung in Privatpraxen hat und deswegen kann man Privatärzte und Patienten nicht ausgrenzen.
    Mir scheint nicht selten, dass sich viele Richter wohl nicht bewusst sind, dass sie selbst den Rechtsstaat letztendlich zu Grabe tragen wenn der Souverän kein Vertrauen mehr in die Rechtsprechung hat.
    Man stelle sich das mal andersrum vor NUR Privatärzte dürften Impfen, Kassenärzte nicht. Sorry hier läuft offenkundig etwas gewaltig falsch im Land. Man hat auch keine Scham mehr, das vor aller Augen zu tun.

  6. 10.

    Das Gericht irrt. Privatpatient*innen bekommen keine Termine in kassenärztlichen Hausarztpraxen, wenn sie dort nicht ohnehin schon angemeldet waren. Ich bemühe mich seit tagen für meine Mann und mich um Termine und es klappt leider nicht.

  7. 9.

    Es geht um Menschen. Meine Tante wäre durch Alter und Risiko impfberechtigt. Bekommt aber als Privatversicherte keine Einladung. Sie würde zwar ein Attest von ihrer privatärztlichen Praxis bekommen, damit sie einen Impfcode beantragen darf. Aber erstens ist ihr das „zu blöd und und umständlich“ ( nein, in dem Punkt darf ich auch nicht helfen, da ist sie stur) und zweitens will sie ohnehin in keine „Impffabrik“. Ihr Arzt darf nicht. Also wartet sie ab bis sie von ihm geimpft werden darf. Da ist auch jede Diskussion mit ihr sinnlos. Sie vertraut halt nur ihrem Arzt, was medizinische Belange angeht.

  8. 7.

    Ich versteh 's nicht - haben wir nun Pandemiw oder nicht? Sind PrivatärztInnen schlechter (gestellt) als KassenärztInnen? - Nein - aber es geht auch hier wie immer - auch im Gesundheitswesen - ums Geld. Wir haben Kapitalismus, da entscheidet der Profit ggf. auch über Impfen oder Nichtimpfen, Pandemie oder ... was? ... und um die Allmacht der Gerichte, die ja nur dich selbst und wem auch immer verpflichtet sind, nur nicht dem IfSG!

  9. 6.

    Das Urteil muss man sich mal genau anschauen. Was der Patient will, scheint wohl egal zu sein. Letztendlich besteht zwischen Ärzten und Patienten ein Vertrauensverhältnis. Nun soll der Patient zu einem ihm unbekannten Arzt? Nur wegen einer Impfung? Es geht doch nicht um den Arzt sondern um die Patienten. Das Urteil erscheint mir ohne Kenntnis der näheren Begründung angreifbar.

  10. 5.

    Ich finde es völlig in Ordnung das die Impfstoffe nicht an Privatpraxen verteilt werden. Die privaten Krankenversicherer mussten ja erst im Dezember 2020 dazu gezwungen werden, sich überhaupt an den Kosten der Pandemie-Bekämpfung zu beteiligen. Und jetzt sich zur persönlichen Gewinnmaximierung das Impfen auf Kosten der Allgemeinheit zu vergolden - geht gar nicht.

  11. 4.

    Unsinn. Arzt ist Arzt. Und warum soll er seine Patienten an andere Ärzte verweisen müssen? Das ist schon fast eine Art Berufsverbot. Was soll der Patient nun machen? Sich vom Arzt des Vertrauens abwenden? Der Arzt selber hat keinen Vorteil wenn er seine Patienten impfen darf wie ein Kassenarzt. Eher im Gegenteil. Denn die privatärztlichen Praxen müssen dann den bürokratischen Aufwand abwickeln.

  12. 3.

    Quatsch, oder?
    Warum soll der Privatpatient, insbesondere mit Vorerkrankung nicht bei seinem Hausarzt geimpft werden. Finde mal einen neuen Arzt auf die Schnelle.

  13. 2.

    Die Begründung verstehe ich nicht. Warum muss jemand nachweisen, dass ihm Nachteile entstehen wenn er nicht helfen darf.
    Muss nicht der Verbietende nachweisen dass ihm Nachteile entstehen, wenn er jemandem erlauben würde anderen zu helfen?

  14. 1.

    Söder schlägt vor in Apotheken und Supermärkten zu impfen.... aber private Arztpraxis darf nicht.
    Der Begründung man kann ja auch woanders hingehen finde ich schon merkwürdig.

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