Medienbericht - Erneut Sicherheitslücke bei Corona-Schnelltests

So 25.04.21 | 12:51 Uhr
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Eine junge Frau meldet sich am 11.12.2020 für einen SARS-CoV-2-Antigentest, im Corona-Antigen- Schnelltestzentrum am Mauerpark im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg, an. (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa/Britta Pedersen

Wegen einer Sicherheitslücke in einer Schnelltest-Software konnten Unbefugte erneut auf Testergebnisse und andere sensible Informationen zugreifen.

Wie der "Tagesspiegel" am Sonntag berichtet, konnten an zwei Berliner Testzentren die Daten von mehr als 6.000 Registrierungen seit Anfang April abgerufen werden. Darunter seien auch sensible Angaben wie Adresse und Geburtsdatum.

Nach Recherchen der Zeitung nutzen auch viele andere Teststationen in anderen Städten die fehlerhafte Software des Betreibers Innofabrik aus Haßloch (Rheinland-Pfalz).

Die Sicherheitslücke sei am Samstag "innerhalb kürzester Zeit" behoben worden, erklärte Innofabrik-Geschäftsführer Dennis Messer am Sonntag der dpa. Er bedauere den Fehler zutiefst.

In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Schwachstellen in der Software von Corona-Schnelltestanbietern. Mitte März war beispielsweise bei der Firma 21DX und ihrem Dienstleister Medicus Ai eine Sicherheitslücke entdeckt worden, über die Daten von rund 130.000 Betroffenen abgerufen werden konnten. rbb|24 hatte das mit seiner Recherche öffentlich gemacht.

Sendung: Inforadio, 25.04.2021, 12:40 Uhr

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8 Kommentare

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  1. 8.

    Und diese Ablehnung hätte natürlich bestand wenn man sich dagegen wehrt.
    Das steht nicht irgendwo geschrieben.... sondern im Sozialgesetzbuch.... das ist dann auch für die gesetzlichen Krankenkassen bindend.
    Und daran halten die sich auch !
    Aber sie können gern mal einen Fall/link präsentieren, der ihre Aussage stützt.

  2. 7.

    Große Güte, Ja toll steht irgendwo so geschrieben.

    Das ist die Theorie, in der Praxis wird schon mal nachgeschaut, was so los ist - mit dem Risiko. Und wenn's zuviel wird, wird auch mal abgelehnt. Ob P oder G iss egal.

  3. 6.

    Tja viele werden sich noch wundern was so als Kollateralschäden überbleibt, wenn man versucht hundertprozentige Gesundheit zu implementieren.

  4. 5.

    Garnicht. Wie soll es denn auch möglich sein zu erfahren wer was wo kopiert hat?

    Bei dieser Panne hier sind wohl 0 Daten geleakt. Es war lediglich möglich und wurde von der Tagesspiegel gemacht. Sie können ja dort mal anfragen ob sie Ihre Daten mitkopiert hatten bei dessen Ermittlung.

  5. 4.

    Wo lässt sich in Erfahrung bringen, ob die eigenen Daten von Unbefugten abgerufen wurden?
    Lässt es sich nachvollziehen, ob Daten illegal abgerufen wurden und falls ja, wer dies getan hat?

  6. 3.

    Das ist nur bei privat Versicherten der Fall.
    Gesetzlich dürfen keinen ablehnen und keine Krankheiten ausschließen.
    Die von Ihnen gewählte Krankenkasse darf die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht ablehnen ("Kontrahierungszwang" nach §175 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Risikoprüfungen bzw. -zuschläge und Wartezeiten gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen nicht.

  7. 2.

    Es gibt schon genügend Interessenten, die an solchen Daten interessiert sind. Wer heute positiv getestet wird kann morgen Probleme bei einer Krankenversicherung bekommen. Wer will schon ein Mitglied bei dem eventuell Spätfolgen auftreten.

  8. 1.

    Na, und? Interessiert doch hier niemanden und führt auch offensichtlich nicht zu empfindlichen strafen. Nur wer nachts alleine rumläuft wird bestraft!...

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