Außengastronomie öffnet wieder - Diese Regelungen gelten seit Freitag für Restaurants und Bars

Fr 21.05.21 | 06:41 Uhr
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Eine Mitarbeiterin stellt ein Modell einer Eistüte vor die Terrasse eines Cafés. (Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert)
Bild: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Kneipen, Bars und Restaurants dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Gäste in Berlin und Brandenburg müssen vor einem Besuch negativ getestet sein, aber nicht vorab reservieren. Ausnahmen gelten für Genesene und Geimpfte. Alle Regelungen im Überblick.

Ab Freitag können in Berlin und großen Teilen Brandenburgs Bars, Kneipen, Restaurants und Kantinen ihre Außenbereiche wieder für Gäste öffnen, sofern die SIeben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt. In Innenbereichen dürfen Betreiber allerdings nach wie vor keine Gäste bewirtschaften. Zudem gilt zwischen 23 und 5 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot.

Für den Außenbereich gelten pro Tischgruppe die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zusammensitzen, Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte sind ausgenommen. Sie dürfen zusätzlich hinzukommen.

Öffnung der Gastronomie in Berlin am 21. Mai 2021
Bild: rbb24

Negativer Test ist Pflicht

Alle Gäste ab 6 Jahren müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Tests können entweder in einem Testzentrum erfolgen oder unter Aufsicht des Gaststättenpersonals vor Ort. [berlin.de] Genesene oder geimpfte Personen müssen ebenfalls einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

In Brandenburg müssen Gäste zudem vorab reservieren, "lebenspraktisch" soll dies auch noch vor Ort möglich sein, teilte das Brandenburger Gesundheitsministerium mit. [msgiv.brandenburg.de]

Zur Kontaktnachverfolgung müssen persönliche Daten wie Vor- und Familienname, vollständige Adresse und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anwesenheitszeit aller Gäste dokumentiert werden. Hierfür kann sowohl eine Kontaktliste als auch die Luca-App verwendet werden.

Die Kontrolle der Angaben obliegt in Berlin den Ordnungsämtern, in Brandenburg ist der Gaststättenbetreiber dazu verpflichtet, "die Angaben der Gäste auf Plausibilität zu überprüfen."

Maskenpflicht und Mindestabstand

Die Gaststättenbetreiber sind dazu verpflichtet, zwischen den einzelnen Tischen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Bei Kundenkontakt müssen Angestellte eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Gäste müssen diese nur tragen, wenn sie ihren Tisch verlassen. Speisen und Getränke dürfen hingegen nur am eigenen Tisch verzehrt werden. Selbstbedienung an offenen Buffets ist nicht erlaubt.

Sollten sich Gäste nicht an die Regelungen halten, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Der Gastwirt darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

Sendung: inforadio, 6 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 21.05.2021 um 21:17 Uhr geschlossen

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53 Kommentare

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  1. 53.

    Leider hat niemand einen Plan, ab welchem Inzidenzwert das enden soll.

  2. 52.

    Wie sind Sie denn drauf? Gehts auch ohne persönliche Anfeindungen? Ich für meinen Teil kann es verstehen, wenn man sich nicht unnötig testen lassen will. Die meisten Menschen sind gesund und die Tests fast ausschließlich negativ. Im übrigen gibt es nicht in jedem Bundesland eine solche Testpflicht. Berlin schiesst über das Ziel hinaus. Und das hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Im Übrigen wehrt der Dehoga auch gegen diese Testpflicht. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, unabhängig vom Eingriff in die Grundrechte. Versuchen Sie offen für einen Meinungsaustausch zu sein, statt mit Totschlagargumenten zu kommen. Ist mir hier bei Ihnen schon öfters aufgefallen.

  3. 51.

    Merken sie nicht selber, dass das Stammtischparolen sind die sie verbreiten? Das ist nichts weiter als AfD-Gemotze. Im nächsten Schritt erklären sie noch, dass es eigentlich gar kein Virus und demzufolge auch gar keine Infektionen gibt.

    SELBSTVERSTÄNDLICH müssen sie davon ausgehen, dass von jeder Person mit unklarem Status eine Gefahr ausgehen kann. Das zu ignorieren ist als wenn sie sich besoffen hinters Lenkrad setzen und hoffen, dass nichts passiert.

    Hier hat mal jemand voriges Jahr geschrieben: "Mit Sicherheit nicht ansteckend sind nur die mit einem grünen Punkt auf der Stirn. Bei allen anderen besteht ein ungeklärtes Restrisiko - comprende?
    Übrigens, haben sie schon mal einen mit einem grünen Punkt auf der Stirn getroffen? Nein? ich ehrlich gesagt auch nicht, deshalb halte ich grundsätzlich Abstand, trage eine Maske (wenn ich mich Menschen nähern muss) und vermeide Räume die nicht gelüftet werden." Das ist eine alternativlose Aussage!

  4. 50.

    Unterstellen, nein ... jedoch sprechen Sie am Tag nicht mit anderen - ohne Maske?
    Oder kommen Sie anderen in der Öffentlichkeit nie - ohne Maske bzw. schlecht sitzende Maske - näher als gewollt?

    Kleines Beispiel:
    Ich gehe mal alleine ein Bierchen trinken.
    Plötzlich kommt doch glatt ein Bekannter vorbei.
    Er setzt sich zu mir und wir trinken zusammen noch ein Bierchen oder auch zwei.
    Und nun?

  5. 49.

    Bei dem Wetter holt man sich eher nen Shnuppen als Corona. Da werden einige bald mit Schnupfen Panik haben.

  6. 48.

    Klasse Theorie. Aber eben nur eine Theorie. Pauschal allen unterstellen, sie könnten Gefährder sein und müssten sich deswegen testen.

  7. 47.

    Damit unterstellt man als allen, dass sie sich so verhalten? Auch wenn man alleine mal einen Kaffee trinkt? Irrsinn

  8. 46.

    Theoretische Überlegungen sind grundsätzlich und immer angebracht. Es geht überhaupt nichts ohne theoretische Überlegungen in unserem Leben. Ausnahme ist vielleicht die Kaschemme in der einige verkehren.

    Sie antworten auf den Kommentar 18, den sie weder gelesen geschweige verstanden haben.
    "Vielleicht sollten sie die Zahl 10 als Prozentangabe erstmal richtig verstehen, bevor sie sich zu diesem Thema äußern."..............."Ich hoffe, dass ich sie jetzt nicht überfordert habe und sie mir folgen konnten. Schöne Pfingsten und immer an die (stochastische) Normalverteilung denken. Ihr gegenüber könnte infiziert sein und sie könnten einer der ZWEI sein."

    Und das gilt definitiv auch im Außenereich, dort dann mehr Tröpfcheninfektion und kaum noch Aerosole.
    Tja die Tröpfcheninfektion, anfangs die Hauptmethode und dann von den Aerosolen abgelöst, gibt es immer noch. Schon vergessen?

  9. 45.

    Die Tests können entweder in einem Testzentrum erfolgen oder unter Aufsicht des Gaststättenpersonals vor Ort. [berlin.de] Genesene oder geimpfte Personen müssen ebenfalls einen entsprechenden Nachweis vorlegen

    wo bleibt der datenschutz dazu
    muss man nun jeden kunz und huntz das vorlegen ?


    oder wird das noch erweitert dann bei grippe impfungen usw

    wo bleibt der datenschuz nun

  10. 44.

    "... Also muss auch im Freien die Regel von 1,50 Meter bis zwei Meter Abstand eingehalten werden. "Wenn Sie diesen Abstand nicht einhalten und wenn Sie sich face-to-face anschauen und laut reden, singen, schreien, spucken, dann können Sie sich statt durch aerogene Infektionen durch Tröpfcheninfektion anstecken, also quasi anspucken", sagt der Virologe Alexander Kekulé ...."

    Nochmal nachzulesen in dem Link von Kommentar 33 von @AndreasX

  11. 43.

    Genau das ist die Frage.... aber hier werden Sie gleich ganz tolle Antworten bekommen. Und viele empfinden es inzwischen als völlig normal, dass gesunde Menschen ihre Ungefährlichkeit nachweisen müssen.

  12. 42.

    Wozu braucht man einen negativen Test für die Außengastronomie?
    Ich dachte, draußen ist die Ansteckung gleich NULL. Jedenfalls sagen es Virologen und die Gesundheitsämter.
    Demnach dürften wir alle nur noch vor die Tür gehen mit negativem Test.

  13. 41.

    Leider noch nicht verstanden!
    Sie laufen doch auf der Straße und stehen dort nicht stundenlang einem anderen Menschen ohne Maske gegenüber, oder?
    Wie lange fahren Sie mit den Öffis am Stück mit ein und derselben Person neben sich ohne Maske?

    Zum Essen und Trinken sollten Sie schon die Maske abnehmen und ein Schwätzchen mit seinem Gegenüber wird es sicherlich auch geben und dies sicherlich nicht innerhal von 15 Minuten!

  14. 39.

    Sie können sich doch einen Negativbescheid von der Arbeit bzw. Schule/Kita ausstellen lassen und dann ganz entspannt Eis essen gehen.
    Setzt natürlich voraus, dass Sie am gleichen Tag getestet werden.
    Aber dies sollte ja bei 2x in der Woche möglich sein?!?!

  15. 35.

    Wieder mal kann man sich nur wundern über das Durcheinander, das wir dem Föderalismus (oder heißt es Söderalismus?) verdanken. In Bayern können mehrere Personen aus einem Haushalt ohne Test in den Biergarten. Erst wenn jemand aus einem zweiten Haushalt dazukommt, werden Tests oder Impfbescheinigungen verlangt.

  16. 34.

    Simme Ihnen zu, wie so oft, wenn auch meist nur gedanklich.

    Wie oft ich das schon hier geschrieben habe zu Tests und "Nachweisen" und daß eine Infektion oder ein Virusschnipsel keine Erkrankung darstellen.

    Bemerkenswert wird es dann, wenn wenn Menschen die das nicht wissen anderen Ignoranz unterstellen ...

    Schöne Pfingsttage für Sie.

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