Weniger Corona-Fälle - Singen in Brandenburger Kirchen wohl bald wieder erlaubt

So 13.06.21 | 16:39 Uhr
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Zahlreiche Gäste nehmen an einem ökumenischen Gottesdienst zum Tag der Deutschen Einheit in der Kirche St. Peter und Paul in Potsdam teil. (Quelle: dpa/Christian Ditsch)
Bild: dpa/Christian Ditsch

Der Gesang in Gottesdiensten könnte in Brandenburg bald wieder erlaubt werden. Das sagte Kulturministerin Manja Schüle (SPD) am Sonntag anlässlich der Wiedereinweihung der Orgel der St.-Katharinen-Kirche in Brandenburg an der Havel.

Das Land plant am Dienstag die Veröffentlichung einer neuen Corona-Umgangsverordnung, die zahlreiche noch bestehende Einschränkungen aufheben soll. Dazu soll auch das Singverbot in Gottesdiensten gehören.

Die Inzidenz in Brandenburg gehört derzeit zu den niedrigsten in Deutschland. Am Sonntag meldete das Robert-Koch-Institut für das Land einen Wert von 7,1.

Sendung: Inforadio, 13.06.2021, 17 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 12.

    Ich weiß ja, was Sie meinen. Aber das Recht auf Bildung ist im GG nicht ausdrücklich normiert. Daher ist ein Vergleich nicht zielführend. Also, ja, höhere rechtliche Priorität der Religionsausübung. Das hat auch seine, besonders historisch, begründete Berechtigung. Denn wegen des Glaubens darf niemand benachteiligt werden. Wegen Dummheit schon, um es mal überspitzt und provokativ zu sagen. Aber das führt jetzt zu weit. Fakt ist die die normative Unterscheidung.

  2. 11.

    Die Ausübung der Religionsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Steht schon in anderen Kommentaren. Daher ist ein Singverbot ein direkter Eingriff in ein Grundrecht. Der Eingriff war aufgrund der Pandemie verhältnismäßig. Nun wird diese Verhältnismäßigkeit überprüft. Die Ausübung der Religionsfreiheit ist eines der höchsten Güter (s. die Debatten um Gebetsräume usw.).

  3. 10.

    Danke für Ihren Kommentar!
    Von Grundrechten schreiben und die Meinung anderer auf diese Art kommentieren.
    Passt ja super zusammen!
    Ich würde mal sagen: Eigentor!

  4. 9.

    Ich weiß!! Meine Frage war auch eher rhetorischer Art: Hat die Religionsausübung mit Gesang eine höhere Priorität als das Recht auf Bildung (Musikunterricht noch mit Gesangsverbot!)?

  5. 8.

    „ Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Sie sollten das GG schon kennen. Und die Grundrechte wurden eingeschränkt. Nun fallen nach und nach diese Einschränkungen weg. Was verstehen Sie daran nicht?

  6. 7.

    Aha, steht also im GG.
    Ohne ... also keine Religionsausübung?
    Schon, aber bitte Kommentar richtig lesen!
    Danke!

  7. 4.

    Ist nicht das Wichtigste, das Wichtigste ist und war der Profifußball, ohne Abstand und ohne Maske. Geht ja auch um ne Menge Geld.

  8. 3.

    Im Musikunterricht auch oder nur im Religionsunterricht?

  9. 2.

    Das gesinge in den Kirchen ist das wichtigste überhaupt, das Millionen von Menschen in finanzielle Armut getrieben wurden durch BV völlig egal, hauptsache CDU wird wieder gewählt.

  10. 1.

    Oh ja, sehr wichtig, sorry!
    Evtl. doch mal dort lockern, wo Geld verdient werden MUSS!
    (Veranstalter, Schausteller, Messe usw.)

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