Corona-Regeln in der Region - Welche Weihnachtsmärkte mit 2G planen - und welche mit 3G

Mi 20.10.21 | 14:46 Uhr | Von Frank Preiss
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Weihnachtsmarkt vor dem Roten Rathaus mit Riesenrad (Bild: imago images/PEMAX)
Bild: imago images/PEMAX

Glühwein, Glöckchen und Geselligkeit: Ohne diese drei Gs funktioniert kein Weihnachtsmarkt. Ob noch zwei oder drei weitere Gs hinzukommen, entscheiden die Weihnachtsmarktbetreiber individuell. Die meisten von ihnen kehren zurück. Von Frank Preiss

Die größten und bekanntesten Weihnachtsmärkte in Berlin und Brandenburg kehren fast alle nach der letztjährigen Zwangspause zurück. Am 22. November öffnen die meisten für ihre Besucher. Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen und der nach wie vor stagnierenden Impfquote wird es bei gewissen Einschränkungen bleiben.

Während die Berliner Platzhirsche unter den Weihnachtsmärkten schon in den meisten Fällen festgelegt haben, ob bei ihnen nun die 2G- oder die 3G-Regelung greifen wird, herrscht bei den Brandenburger Artgenossen noch Unsicherheit darüber, in welchem Rahmen die Märkte stattfinden können. Ein Überblick:

Weniger Auflagen bei 2G

In Berlin haben sich einige Betreiber dazu entschlossen, ihre Weihnachtsmärkte im 2G-Optionsmodell durchzuführen. Das bedeutet konkret laut Berliner Eindämmungsverordnung:

- Besucher müssen entweder vollständig geimpft sein oder als genesen gelten.

- Der Impfnachweis muss per Impfzertifikat erfolgen. Er muss nicht zwingend digital per Smartphone vorgezeigt werden, eine ausgedruckte Variante des QR-Codes genügt auch.

- Der gelbe Impfpass ist derweil seit Ende September als Nachweis nicht mehr ausreichend.

- Kinder unter 12 Jahren dürfen kommen, wenn sie negativ getestet sind. Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen ebenso teilnehmen, wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.

- Bei Schülern sowie Kindern unter sechs Jahren sind keine Tests notwendig.

- Es gilt keine Maskenpflicht.

- Besucher müssen keinen Mindestabstand zueinander einhalten.

- Es müssen keine Personenobergrenzen eingehalten werden.

Märkte vor Rotem Rathaus und in der Zitadelle planen mit 2G

Für das 2G-Modell entschieden haben sich bislang die Betreiber folgender Berliner Weihnachtsmärkte:

- Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus (22. November 2021 bis 02. Januar 2022)

- Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau (22. November bis 23. Dezember 2021)

- Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt (22. November bis 31. Dezember 2021)

- Weihnachtsmarkt auf Lehmanns Bauernhof in Marienfelde (Zweites und Drittes Adventswochenende 2021)

Regeln für Weihnachtsmarkt am Alex noch unklar

Einer der größten Weihnachtsmärkte Berlins, jener auf dem Breitscheidplatz (22. November bis 2. Januar), wird wohl unter 3G-Bedingungen stattfinden. Davon geht der Ausrichter, der Berliner Schaustellerverband, derzeit aus. Dies bedeutet, dass Besucher vollständig geimpft, negativ getestet oder genesen sein müssen. Kinder unter 6 Jahren müssen kein Testergebnis vorlegen. Zeitgleich dürfen sich maximal 2.000 Personen auf dem Weihnachtsmarktgelände aufhalten. Dort, wo kein Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht.

In welchem Rahmen der Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz stattfinden wird, ist noch unklar, wie Thorsten Wieland vom Veranstalter Bergmannevents im Gespräch mit rbb|24 sagte. "Fest steht, dass er am 22. November öffnen wird. Ob er umzäunt werden muss und welche Arten von Eingangsbeschränkungen gelten werden, müssen wir aber noch mit dem Bezirk besprechen", so Wieland.

Schon am 29. Oktober öffnet die "Winterwelt" am Potsdamer Platz, die ebenfalls von Bergmannevents durchgeführt wird. "Im Außenbereich, auf der Rodelbahn und auf der Eislaufbahn gilt die 3G-Regel. In die Innenbereiche unserer beiden Hütten kommen aber nur Genesene und Geimpfte", erklärt Veranstalter Wieland.

Der Lucia-Weihnachtsmarkt in der Kulturbrauerei wird unter 3G-Bedingungen stattfinden, wie Jörg Hübner von der ausrichtenden Ketering GmbH auf rbb|24-Nachfrage sagte. "Wir öffnen am 22. November und schließen am 22. Dezember", fügte er hinzu. Die 2G-Regelung sei für ihn nicht praktikabel, weil nicht alle Marktbeschicker und deren Personal vollständig geimpft oder genesenen seien.

Regeln Weihnachstmärkte (Quelle: dpa/rbb)

Zwei prominente Orte bleiben verwaist

Auch in diesem Jahr gibt es wieder coronabedingte Absagen: So wie im letzten Jahr entfällt auch diesmal der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg. An der Absage führe aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Landes kein Weg vorbei, begründeten die Veranstalter. Sie gestattet unter anderem keinen Alkoholverkauf auf Grünanlagen; als solche gelte auch der Marktbereich vor dem Schloss. Hemmnisse seien auch die Maskenpflicht und die Höchstzahl von 2.000 Gästen.

Ein großer Besuchermagnet war in den zurückliegenden Jahren auch immer der Weihnachtsmarkt in der Spandauer Altstadt. Er zieht wie schon im vergangenen Jahr in die Zitadelle. Vor dem Spandauer Rathaus wird trotzdem ein kleines weihnachtliches Hüttendorf mit Glühwein und Leckereien aufgebaut.

Weihnachtsmärkte in Cottbus und Potsdam können wohl stattfinden

Auch in Brandenburg feilen die prominentesten Weihnachtsmärkte an ihren Comebacks. Allerdings herrscht hier noch große Unsicherheit, in welchem Rahmen die Glühweinstände, Fahrgeschäfte und Lebkuchenbuden öffnen können. Einer der größten Veranstalter des Landes, die Coex Veranstaltungs-GmbH, richtet gleich drei beliebte Märkte aus: den "Weihnachtsmarkt der tausend Sterne" in Cottbus, den Weihnachtsmarkt "Blauer Lichterglanz" in der Potsdamer Innenstadt und den "Böhmischen Weihnachtsmarkt" in Potsdam-Babelsberg.

"Wir gehen davon aus, dass das alles stattfinden wird, wissen aber noch nicht, ob wir beispielsweise in Cottbus einzäunen müssen", sagte eine Coax-Sprecherin auf rbb|24-Anfrage. Man müsse grundsätzlich auf die entsprechende Brandenburger Verordnung warten.

Der Sprecher der Landeshauptstadt Potsdam, Martin Klier, bestätigte auf rbb|24-Anfrage, dass für den Weihnachtsmarkt "Blauer Lichterglanz" und den Böhmischen Weihnachtsmarkt auf dem Weberplatz Anmeldungen vorliegen. "Für die Betreiber gelten die vor Ort geltenden Regeln, die sich dann nach der aktuell gültigen Umgangsverordnung des Landes richten", erklärte er.

In Frankfurt (Oder) wird noch geplant

Wie groß in diesem Jahr die "Oderweihnacht" in Frankfurt (Oder) wird, ist noch unklar. Die Planungen für den Weihnachtsmarkt seien "noch nicht vollständig abgeschlossen", telte eine Stadtsprecherin auf rbb|24-Anfrage mit. Geplant sei ein "weihnachtliches Erlebnis", organisiert von der Messe und Veranstaltungs-GmbH.

Vorbereitet werden demnach eine Weihnachtskirmes auf dem Brunnenplatz und "etwa zehn weitere Stände mit einem weihnachtlichem Angebot entlang der Karl-Marx-Straße." Auf dem Oberen Brunnenplatz soll ein Weihnachtsbaum aufgestellt werden. Welche Regeln letztlich auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt gelten werden, hänge von der dann gültigen Umgangsverordnung ab, so die Stadtsprecherin weiter.

Betreiber können 2G-Modell wählen

Aktuell sieht die Brandenburger Corona-Umgangsverordnung vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 für Feste und Jahrmärkte die 3G-Regelung gilt. Zutritt haben Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Liegt die Besucherzahl eines solchen Marktes unter 1.000 zeitgleich anwesenden Personen, entfällt die Testpflicht.

Betreiber von Weihnachtsmärkten haben so wie in Berlin die Möglichkeit, das 2G-Modell anzuwenden. Hierbei haben analog zu Berlin nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Zutritt. Auch Personal mit direktem Kundenkontakt muss geimpft oder genesen sein. Für Veranstalter und Gäste gelten ansonsten bei 2G kaum noch Corona-Einschränkungen. Abstand, Maske, Personengrenzen und Quadratmetervorgaben entfallen.

"Spreewaldweihnacht" wurde um zwei Tage verlängert

Vorerst auf das 3G-Modell festgelegt hat sich derweil der Ausrichter der traditionellen "Spreewaldweihnacht", die in diesem Jahr wieder stattfinden und diesmal länger dauern wird, um den Besucheransturm zu entzerren: "Auch wenn die Spreewaldweihnacht unter freiem Himmel stattfindet, sind für die Besucher einige Regeln zu beachten. So ist der Zugang nach der aktuellen Verordnung nur nach der 3-G-Regelung möglich und es muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden", teilte der Museumsdirektor des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Stefan Heinz, am Dienstag mit.

Wer mit Winterkähnen über die Spreewaldfließe gleiten, weihnachtliche Stuben im Freilandmuseum Lehde besichtigen oder über den dortigen Handwerkermarkt schlendern will, der kann sich schon jetzt Tickets besorgen – entweder im Internet [etix.com] oder an allen Kassen der Museen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die "Spreewaldweihnacht" findet statt am ersten und zweiten Adventswochenende, hinzu kommen zwei zusätzliche Tage: Donnerstag, 2. Dezember und Freitag, 3. Dezember.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.10.2021, 14 Uhr

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Beitrag von Frank Preiss

57 Kommentare

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  1. 54.

    Bei einem 2G-Markt ist das Testen unerheblich, ungeimpft bleibt so oder so draußen ...

    Bei den anderen Themen haben Sie Recht.

  2. 53.

    Klingt so, als würden die über 12 jährigen ungeimpften ausgeschlossen werden.
    Vielleicht ist es aber auch wie in Hamburg mit einer Ausnahmeregelung getan. Auch 12-17 jährige haben dort ohne Impfung und Testnachweis Zutritt zu 2G.
    https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburg-2G-in-Geschaeften-auf-Weihnachtsmaerkten-und-Winterdom,corona8924.html

  3. 52.

    Wann entfällt die Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren und Schüler:innen? Für Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, entfällt die Testpflicht (als Nachweis ist hierfür beispielsweise die Vorlage eines gültigen Schülerausweises ausreichend)..... Aber ich habe ja unrecht.....

  4. 51.

    Wie soll 3G am Breitscheidplatz funktionieren ?
    Der Weihnachtsmarkt erstreckt sich als Durchgangsstraße. Man muss sich zwangsweise dort durch quetschen, wenn man von A nach B will, weil überall Buden stehen auch wenn man da gar nicht auf dem Markt will Richtung hin zum Europa Center und Wittenbergplatz ?

  5. 50.

    Naheliegende Argumente contrao Weihnachtsmarkt, ja. Aber unter diesen Prämissen müssten doch auch die anderen Weihnachtsmarktbetreiber den Kopf in den Sand stecken wollen. Machen sie aber nicht. Ich finde es schade, dass hier nicht mal ein gewisses planbares Risiko für die Leute vor Ort und die Schlossgarten-Touris eingegangen wird.

  6. 49.

    Wenn die Mama aus Lichtenrade mit ihrem über 12-jährigen Kind auf einen 2G-Markt will, dann sieht es so aus:

    "Hierbei haben analog zu Berlin nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Zutritt."

  7. 48.

    Ich warte noch auf die von Braun und Spahn prognostizierten 400 bzw. 800 tgl. Neuinfektionen.
    Aber wie heißt es so treffend … wer oft genug warnt, hat irgendwann auch mal recht…. dann kann einer der 100 Mahner sagen seht ihr ich hab’s euch ja gesagt.

  8. 47.

    Die Weihnachtsmärkte finden doch draußen statt, also was soll das Theater.

  9. 46.

    Lest Ihr auch Mal den Artikel?? Da steht Schüler und Kinder ÜBER 12 Jahre brauchen keinen Test, da Sie sich regelmäßig in der Schule testen....

  10. 45.

    Das stimmt mich auch furchtbar traurig was mit den Teenagern, also Schülern über 12, die regelmäßig getestet werden und mit Masken im Unterricht sitzen sollen umgegangen wird. Eine Impfentscheidung ist für manchen Erwachsenen schon schwer, aber über 2G den Druck speziell auch schon auf diese Gruppe auszuüben ist wirklich das letzte, Bekenntnisse, dass Kinder und Jugendliche nicht genug berücksichtigt wurden sind für mich Luftnummern ohne jede Maßnahme... Kein Vorwurf an die Betreiber, die durch Verordnungen zu 2G dazu genötigt werden

  11. 44.

    Ich verzichte, ich gehe in DK auf den Weihnachtsmarkt ohne G wie ein Mensch.

  12. 43.

    Ich habe ähnliches gedacht.
    Klar, die Schausteller müssen ja irgendwie mal planen. Aber ob diese geplanten Events dann überhaupt stattfinden, da habe ich aktuell angesichts der steigenden Kurve ebenfalls meine Zweifel.
    Wäre ich ein potenzieller Weihnachtsmarkt-Kunde, würde ich mich nicht aktuell über die diversen Konzepte freuen oder aufregen, sondern kurz vor der geplanten Eröffnung einfach mal schauen, wie bis dahin die Lage eigentlich aussieht.

  13. 41.

    Also ich glaube nicht daran, dass die Weihnachtsmarktbetreiber*innen die 2 / 3 G Regeln kontrollieren. Die Restaurants tun es meist auch nicht. Da werden wir wohl Weihnachten eine schöne Bescherung haben. Ohje

  14. 40.

    Das Impfzertifikat reicht aus....steht oben im Text.... Kontrolliert wird es wahrlich trotzdem nicht....

  15. 39.

    Die Diskussion ist obsolete. In spätestens 5-6 Wochen haben wir wieder über 20.000 Neuinfektionen und die ITS schlagen wieder Alarm. Kauft euch mal schon alle Glühwein für " stay home" in diesem Sinne: Frohes Fest!

  16. 38.

    Ich sehe das so, daß die Menschen die kein Handy besitzen und auch nicht brauchen mit dem Impfnachweiß nicht auf einen Weinachtsmarkt dürfen.Was ist hier bloß los?

  17. 37.

    Nein. Schüler:innen sind deshalb davon ausgenommen, weil man davon ausgeht, dass sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

  18. 36.

    <Ironie> Ja, eine echt tolle "Option", wie man über den Weg Betreiber dazu bringen kann, eine Impfpflicht durchzusetzen, zu der man sich selber zu feige ist. <Ironie Ende>

  19. 35.

    Als genesen gilt man bis zu 6 Monate nach der Erkrankung (positiver PCR-Test). Arztpraxen und zum Teil auch Apotheken stellen "Genesenenzertifikate" darüber aus.

  20. 34.

    Kurze Frage zur Verständigung.....

    Muss mein 11jähriger sich jetzt testen lassen oder nicht? Er ist zwar unter 12, aber Schüler....
    Irgendwie nicht ganz klar verständlich die Regelung.....

    "- Kinder unter 12 Jahren dürfen kommen, wenn sie negativ getestet sind. Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen ebenso teilnehmen, wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.

    - Bei Schülern sowie Kindern unter sechs Jahren sind keine Tests notwendig."

  21. 32.

    Aber na klar gilt ein erkrankter geimpfter noch immer als geimpft. Sobald eine Quarantäne vorbei ist, ist er weiterhin geimpft.
    Und klar KÖNNTE der Wirt Fieber messen…. er könnte gilt also nicht als Regel… kein Muss.
    Jemand mit Symptome soll sich testen lassen … auch hier SOLL es gibt keine Pflicht, da es ja auch keine testpflicht für geimpfte gibt selbst wenn diese Kontakt zu infizierten hatten.

  22. 31.

    Klar kann es alkoholfreie Angebote geben. Allerdings kommen dann deutlich weniger Leute als sonst. Immerhin ist Glühwein die Kernkompetenz und DER Publikumsmagnet auf Weihnachtsmärkten.

    Zudem muss der Einlass kontrolliert werden, wenn es nicht mehr als 2000 Besucher geben darf; d.h. die Kosten steigen durch die Kräfte, die dafür angestellt werden müssen. Außerdem muss der ganze Bereich eingezäunt werden.

    Und die Maskenpflicht wird höchstwahrscheinlich bleiben. Und pokern und hoffen will man wohl auch nicht.

    Fazit: das ist den Betreibern zu teuer und der Erfolg zu ungewiss. Für mich nachvollziehbar.

  23. 30.

    Teenager dürfen also gar nicht mehr auf den Weihnachtsmarkt, wenn sie ich geimpft sind.
    Naja, Hauptsache sie dürfen noch eng and eng in dr SBahn stehen

  24. 29.

    Wann und wie lange gilt man eigentlich als genesen und wie ist das nachzuweisen?

  25. 28.

    In § 28a IfSG wurde bereits eingebracht, dass die Länder dies weiter ausrufen können, also in jedem Bundesland kann es erhalten bleiben.
    Aber 2G ist schon die ganze Zeit eine Entscheidung des Eigentümers, es war nie eine Maßnahme, lediglich eine "Option"! Also die Option, mach das oder du bekommst keine Corona-Hilfen mehr, falls du sie dann brauchst (s. Anspruchsvoraussetzungen).
    Was wegfällt, sind z. B. Quarantäne und verpflichtende Tests am Arbeitsplatz, bei der Einreise und die Frage nach dem Impfstatus ist wieder unzulässig für jeden Arbeitgeber. Aber 2G oder 3G kann bleiben, beruhte die ganze Zeit auf dem Hausrecht und nicht dem IfSG!
    Aber Herr Spahn hat doch auch nochmal neue Gesetze angekündigt. Wir bekommen also noch ein kleines Abschiedsgeschenk von unser aller lieblings Lobbyist und BGM Jens Spahn.

  26. 27.

    2 G fände ich gut. In Restaurants ist es auch gut, endlich alles ohne Maske.

  27. 26.

    Tolle Ideen mit 2G und 3G wo ja alles so super panikfrei läuft, besonders im Berghain https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/10/berghain-coronafaelle-nach-party-berlin.html

  28. 25.

    Irgendwann ist Schluss mit Lustig. Wir sind erwachsen, Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und ein Lebensriiko trägt jeder. Schluss mit Fremdregeln, Eigenverantwortung und gesunder Menschenverstand reichen. Wir können uns alle selbst schützen durch Impfen oder Masken, Händewaschen etc. - jeder nach seinem Gusto. Es reicht

  29. 24.

    Diese sogenannten Weihnachtsmärkte sind doch nur weitere mobile Verkaufsstellen, die in einer gewissen Jahreszeit mit ihren Waren Umsatz machen wollen. Da wird teuer verkauft, was in den normalen Läden sowieso vorhanden ist. Die Alkoholausschänke sind außerdem gesund- und verkehrsgefährend. Die Gemeinden provotieren davon indem sie die Flächen besteuern. Stand- und Ausschankgenehmigungen bringen viel Geld ein.

    Na schön, sollen sie machen. 2G, 3G - nur zu.
    Ich werde jedenfalls keinen "Weihnachtsmarkt" mehr besuchen, der durch einen Zaun "gesichert" ist.
    In halb Europa gibt es 0,0 Beschränkungen aber in Deutschland 3 g auf dem Weihnachtsmarkt, das ist so lächerlich.

  30. 23.

    In Berghain haben sich von 2500 Gästen, 19 Gäste angesteckt
    Das ist kaum der Rede wert ,wird aber ein riesending draus gemacht

  31. 22.

    Die Argumentation der Charlottenburger Veranstalter ist kaum nachvollziehbar. Wieso kann es keine alkoholfreien Angebote geben? Und sehr viel mehr als 2000 Menschen passen doch eh nicht aufs Gelände vorm Schloss. Die Maskenpflicht könnte noch fallen, ihr Bestehen ist aber auch kein großes Drama. Also woran hakt es wirklich?

  32. 21.

    Sie zeigen wohl sehr gerne Ihren Personalaisweis und den Impfpass jedem Türsteher, wa?

  33. 20.

    Nur zu....dann ziehen Sie doch gleich nach Polen wenn dort alles besser ist .

  34. 19.

    Das Ende der pandemischen Lage kommt im November. Die Gesetze aus der pandemischen Lage bleiben fortbestehen.
    Warum sollte sich ein Marktbetreiber überhaupt noch für 2G oder 3G entscheiden, wenn die gesetzliche Grundlage, also das sich auf die Notlage beziehende Infektionsschutzgesetz, ausläuft?

  35. 18.

    Dem muss ich nun widersprechen.

    "Die in dieser Verordnung vorgesehenen Erleichterungen und Ausnahmen gelten nicht für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen oder, bei denen eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.“

    https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html

    Sobald man also Symptome einer Corona-Infektion aufweist, ist man nicht mehr „geimpft“ im Sinne dieser Verordnung und erfüllt keines der G-Kriterien mehr. Ein das 2G-Konzept anwendender Veranstalter oder Einrichtungsbetreiber müsste eigentlich nachprüfen, ob die Einlassbegehrenden die Definitionen von Geimpft und Genesen erfüllen, also keine Symptome von Covid zeigen. Das könnten Sie zum Beispiel durch kontaktloses Fiebermessen tun.

  36. 17.

    "Wie traurig ist Deutschland geworden..." Und wie traurig sind Leute, die alles nur immer in Deutschland ganz schlimm finden und offenbar annehmen, dass jenseits der Grenze in jede Richtung sich das Paradies erstreckt.....
    Echt, das alles gibt es nur in Deutschland? :-)

  37. 15.

    "Hoffentlich wird ... auf 2G gesetzt werden, weil es schon immer sehr voll ...war" - Wenn es danach geht, wird es nicht viel nützen, da 2G nicht einmal mehr 20% ausschließt.

  38. 14.

    Das lt. Verordnung geimpfte auch getestet werden müssten ist falsch.
    Geimpft/Genesene sind getesteten gleichgestellt.
    Andersrum ist das nicht so.

    Man versucht doch jetzt nur noch über den Winter zu kommen... Zeit schinden... das kann man natürlich so nicht sagen, denn ich glaube Gesetze sind unabhängig vom Wetter.
    Man beschäftigt alle mit irgendwelchen neuen Regeln.

  39. 13.

    Ich gehe schon lange nicht mehr auf Weihnachtsmärkte.... Mein Glühwein trinken ich zu Hause, und da ungeimpfte keinen Zutritt....

  40. 12.

    Sollen sie mal machen die Deutschen. Gehe ich halt einfach in Polen auf den Weihnachtsmarkt. Ohne Maske, ohne iwelche Gs (höchstes 5G Mobilfunk). Viel Spaß weiterhin in der sehr guten BRD

  41. 11.

    Die Zustimmung für die soziale Segregation/ für 1G- und 2G- Regel läuft weiter. Obwohl die Geimpften sich anstecken und Virus weiter geben. Wie traurig ist Deutschland geworden...
    Wir sind geimpft, aber wir machen das nicht mit. Zum Glück gibt es Dänemark und Polen in der Nähe, wo man keine G's vorzeigen muss.

  42. 10.

    Ob 2G oder 3G , Danke ich habe fertig mit Weihnachtsmärkten, sollen doch die Betreiber und die Regelerfinder ihren Glühwein allein trinken, das ganze Theater ist mir zu blöd. 2G Restaurants werden von mir auch in weiter Zukunft nicht mehr besucht.

  43. 9.

    Klar macht das keinen Sinn das zu vergleichen, aber im dichten Gedränge und in der Schlange am Glühweinstand ohne Abstand wird es kuschelig für die "Viren". Mir geht es nicht darum, dass sich Geimpfte anstecken oder ob sie erkranken, sondern um die Gängelung der Ungeimpften, für die es scheinbar nur die Impfung als Ausweg gibt. Darauf folgt dann 2G, wo natürlich nicht mehr getestet wird, da sich ja niemand mehr infizieren kann.

    Auch bei 2G müsste lt. Verordnung auf Symptome getestet werden - macht nur niemand, interessiert auch keinen, obwohl das klar geregelt ist ...

  44. 8.

    Für eine Veranstaltung im Freien, getestete Personen auszuschließen, erscheint mir, da ich keine Virologin bin, nicht klar durchdacht. Es sei denn, man hat Angst, dass die geimpften, die gesunden und getesteten Personen anstecken. Aber wer weiß das schon ?!

  45. 7.

    das ein geimpfter trotzdem daran erkranken kann bestreitet auch keiner.Das passiert bei sämtlichen anderen Erkrankungen auch trotz Impfung. Aber die Anzahl der schweren verlaufe oder Todesfälle sind bedeutend weniger. Es geht einfach Darum das man diesen "Ausnahmezustand " was anderes ist die pandemische Lage nicht ewig weiter führten kann und darf je mehr Menschen geimpft sind. Jeder Bürger kann selbst entscheiden wie er sich in Zukunft vor dieser Krankheit schützen will so wie bei allen anderen Krankheiten auch.

  46. 6.

    Da wird niemand nachverfolgt werden, da von den geimpfte und genesenen ja niemand mehr getestet wird und so verteilen sie unbemerkt weiter! Dass sie auch weiterhin schwer erkranken können, sieht man mit Blick ins CTK. Sollte das Verhältnis bei der "Pandemie der Ungeimpften" nicht deutlich zu Lasten der Ungeimpften gehen? Wie haben es die 11 Geimpften dann ins Krankenhaus geschafft? Na ja, Weihnachten kann kommen, notfalls halt mit 2G-Ansteckungen.

  47. 5.

    Hoffentlich wird hier mehrheitlich auf 2G gesetzt werden, weil es schon immer sehr voll auf den Weihnachtsmärkten war...

  48. 4.

    Es macht richtig Sinn Berghain drinnen mit einem Weihnachtsmarkt draußen zu vergleichen.
    Und ja es wird Infektionen von geimpften geben…. wie bei fast jeder anderen Krankheit auch bei der es durch die Impfung keine sterile Immunität gibt.
    Ist denn durch die Berghain Veranstaltung jemand krank geworden oder spielt das weiterhin keine Rolle ?

  49. 3.

    Die Coronafälle im Berghain zeigen doch, dass 2 G nicht ausreicht. In Österreich gilt die 2,5 G Regel und es klappt.

  50. 2.

    Überprüft leider sowieso niemand. Müsste gedcannt werfen, was einfach per App geht. Aber nur angucken und nicht mal Ausweis zeigen lassen ist ja Standard.

  51. 1.

    Nun, da macht ja 2G richtig doll Sinn > siehe Berghain

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/10/berghain-coronafaelle-nach-party-berlin.html

    Leider brauchen wir dann natürlich ein zusätzliches Corona-Amt, was dann nur zur Aufgabe hat, die unzählichen Besucher eines Weihnachtsmarktes nach dem Auftreten einer Infektion nachzuverfolgen. Da die Berliner Verwaltung jedoch so gut aufgestellt ist, dauert das dann leider so lange, bis Corona kein Thema mehr ist ...

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