Keine generelle Maskenpflicht -

In diesem Jahr gilt auf Weihnachtsmärkten ab 1.000 Besuchern in Brandenburg die 3G-Regel. Der Zugang zu dem Gelände müsse kontrollierbar sein, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Dienstag im rbb. Besucher müssten ihre Kontaktdaten angeben und den Mindestabstand einhalten. Eine generelle Maskenpflicht werde es nicht geben, man empfehle den Gästen aber, eine Maske zu tragen, so Hesse.
Ausnahme in Innenräumen
In Innenräumen wie etwa Glühweinhütten muss dagegen laut Ministerium eine Maske getragen werden, bis man an seinem festen Platz sitzt. Veranstalter von Weihnachtsmärkten könnten sich auch für die 2G-Regel entscheiden, das heißt Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Dann entfallen laut Ministerium Schutzmaßnahmen wie Abstand und Maske.
Gelände muss kontrollierbar sein
Um diese Vorgaben einhalten zu können, müssten die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in der Lage sein, das Gelände zu kontrollieren. Das bedeute, dass sie den kontrollierten Zugang sicherstellen müssten, hieß es vom Ministerium. Dies sei beispielsweise möglich durch ein abgegrenztes Areal oder eine Umzäunung des Geländes.
Auf Berliner Weihnachtsmärkten gilt laut Senatsbeschluss eine Maskenpflicht. Die Betreiber dieser Märkte können alternativ die 2G-Regel anwenden. In diesen Fall wären nur geimpfte und genesene Besucher zugelassen. Sie müssen keine Maske tragen und für sie gilt auch das Abstandsgebot nicht.
Sendung: Antenne Brandenburg, 02.11.2021, 17:00 Uhr