Keine generelle Maskenpflicht - Auf Weihnachtsmärkten in Brandenburg gilt 3G-Regel

Di 02.11.21 | 17:34 Uhr
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Zahlreiche Besucher schlendern am 10.12.2019 über den Weihnachtsmarkt "Blauer Lichterglanz" in der Potsdamer Brandenburger Straße. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: Antenne Brandenburg | 02.11.2021 | Ministeriumssprecher Gabriel Hesse | Bild: dpa/Monika Skolimowska

In diesem Jahr gilt auf Weihnachtsmärkten ab 1.000 Besuchern in Brandenburg die 3G-Regel. Der Zugang zu dem Gelände müsse kontrollierbar sein, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Dienstag im rbb. Besucher müssten ihre Kontaktdaten angeben und den Mindestabstand einhalten. Eine generelle Maskenpflicht werde es nicht geben, man empfehle den Gästen aber, eine Maske zu tragen, so Hesse.

Ausnahme in Innenräumen

In Innenräumen wie etwa Glühweinhütten muss dagegen laut Ministerium eine Maske getragen werden, bis man an seinem festen Platz sitzt. Veranstalter von Weihnachtsmärkten könnten sich auch für die 2G-Regel entscheiden, das heißt Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Dann entfallen laut Ministerium Schutzmaßnahmen wie Abstand und Maske.

Gelände muss kontrollierbar sein

Um diese Vorgaben einhalten zu können, müssten die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in der Lage sein, das Gelände zu kontrollieren. Das bedeute, dass sie den kontrollierten Zugang sicherstellen müssten, hieß es vom Ministerium. Dies sei beispielsweise möglich durch ein abgegrenztes Areal oder eine Umzäunung des Geländes.

Auf Berliner Weihnachtsmärkten gilt laut Senatsbeschluss eine Maskenpflicht. Die Betreiber dieser Märkte können alternativ die 2G-Regel anwenden. In diesen Fall wären nur geimpfte und genesene Besucher zugelassen. Sie müssen keine Maske tragen und für sie gilt auch das Abstandsgebot nicht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.11.2021, 17:00 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Hallo, wer soll auf den Weihnachtsmärkten diese G-Regeln kontrollieren? Wie ist die praktische Umsetzung vor Ort geplant?
    Wie in den Restaurants, zu denen jeder ohne Kontrolle Zutritt hat? Lächerlich.
    In anderen Ländern werden die Kontrollen heftig durchgeführt. Einmal erwischt bedeutete 5 Tage Schließung, zweimal erwischt bedeutet 3 Wochen Schließung des Restaurants und beim dritten Mal wird die Konzession eingezogen. Das wirkt. Jeder Restaurant-Besitzer kontrolliert penibel.

  2. 2.

    Und wieder muss der Müller sein eigenes Ding durchsetzen.....
    Hoffentlich treibt er sich dies Jahr nicht wieder an einem Sonntag auf dem Kudamm rum und beschwert sich hinterher in der PK, dass da Leute unterwegs waren.

  3. 1.

    Spätestens in 2 Wochen kommt eh wieder die „german Angst“ zurück und die Weihnachtsmärkte werden doch noch abgesagt. Die armen Veranstalter. Man muss sich nur Herrn Müller und seine Aussage bzgl den Geimpften / Genesenen und potenziellen Tests anhören.

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