Infektionsschutzgesetz - Berliner Feuerwehr führt Impfpflicht für Einsatzkräfte ein

Do 23.12.21 | 17:10 Uhr
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Einsatzkleidung der Feuerwehr hängt in Berlin in der Feuerwache im Stadtteil Pankow. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr müssen sich bis Mitte März 2022 impfen lassen - oder genesen sein. Damit werde die jüngste Änderung am Infektionsschutzgesetz umgesetzt, heißt es in einem Schreiben des Landesbranddirektors.

Die Berliner Feuerwehr führt für die Einsatzkräfte eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ein - und setzt damit die Änderungen am Infektionsschutzgesetz um. Das geht aus einem Schreiben des Landesbranddirektors Karsten Homrighausen hervor, das dem rbb vorliegt.

Geimpft oder genesen bis 15. März 2022

Demnach muss bis zum 15.03.2022 jeder einen gültigen Nachweis darüber vorlegen, dass er vollständig geimpft, innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Die Regelung betreffe alle Dienstkräfte der Berufsfeuerwehr sowie alle aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, da diese "als multifunktionale Einsatzkräfte" jederzeit in der Notfallrettung eingesetzt werden könnten.

Auch betroffen seien Mitarbeitende, die an ihrem Dienstort Kontakt zu aktiven Einsatzkräften hätten. Homrighausen weist darauf hin, dass eine Erstimpfung bis 30.01.2022 erfolgen muss, um den Termin einhalten zu können.

Umgeimpfte werden ans Gesundheitsamt gemeldet

Der Landesbranddirektor warnt in dem Schreiben auch vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sollte ein Nachweis bis Mitte März nicht vorliegen. Dann sei die Feuerwehr verpflichtet, dies unter Angaben der persönlichen Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde könne dann ein Tätigkeits- und Betretungsverbot der Dienststellen anordnen. Die Folge sei, dass dann auch Dienste nicht angetreten werden könnten.

Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Dezember eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sowie das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19" beschlossen. Darin ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geregelt, die auch beispielsweise Kliniken, Pflegedienste und Arztpraxen betrifft.

Sendung: Inforadio, 17:20 Uhr, 23.12.2021

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23 Kommentare

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  1. 23.

    Wenn die Begründungen der Impfpflicht auf Grund falscher Tatsachen geschaffen wird, ist sie schon eine Verletzung des Grundgesetzes. Wir können doch gar nicht mehr wissen, was stimmt. Zahlen werden verfälscht- Bayern, Hamburg und nun auch Sachsen. Auf Grund der Zahlen aus Sachsen wurden die Arbeitsschutzverordnung geändert, was man in der "Welt" nachlesen kann. Und welche Folgen es in der Gesellschaft gab, hat bestimmt jeder von uns auf seine eigene Art erlebt - Wut, Angst und noch mehr Spaltung.

  2. 22.

    Es zeigt sich immer mehr welches Chaos die Politiker mit der Ablehnung einer generellen Impfpflicht angerichtet haben.

  3. 21.

    Die klare Kante hat schon der Europarat veröffentlicht.
    Und der deutsche Bundestag stelle dazu folgendes fest…
    7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“
    https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

  4. 20.

    @ Mario, es ist in diesem Fall kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Übrigen gibt es auch seit 2020 eine Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Menschen und Berufsgruppen. Ich finde das Grundgesetz sehr wichtig und richtig, hier aber geht es, um Leben und Tod von vielen Menschen . Daher finde es in Abwägung zum gesundheitlichen Schutz der Menschheit verantwortungsvoll diese Impflicht einzuführen.

  5. 19.

    Mit dieser Anordnung verstößt die Berliner Behörde gegen das grundgesetz.ich hoffe das die vielen ungeimpften nicht umfallen werden.berufsverbote gab es schon öfter,hatten aber nie lange bestand.

  6. 18.

    Wer 2G kontrolliert muss auch 2G sein , es gibt ja genug Bericht über ungeimpfte Polizei und Ordnungsamt(naja...). Stichwort: Vorbildfunktion.

  7. 17.

    Diese Maßnahme sollte für alle Berufsgruppen gelten, die täglich nah am Menschen sind, nicht nur u.a. med. Personal, Feuerwehr u. Bundespolizei, sondern die Polizei generell. Aufgrund der Vielfältigkeit ihrer Aufgaben sollte der Bürger (m/w) erwarten können, dass von den Beamten ebenfalls kein Risiko ausgeht.

  8. 16.

    Der Vergleich mit Südafrika hinkt aber. Dort ist die Bevölkerung nicht so überaltert wie in Deutschland.

  9. 15.

    Viel wichtiger für verbeamtet ist, wer am 15.3.22 nicht doppelt geimpft ist verstößt vorsätzlich gegen ein Gesetz. Dies führt unwiderruflich zu einen Disziplinarverfahren und kann bis zum Ausscheiden aus dem Dienst führen mit Entzug der Pensionsansprüche.
    Das sollte genau überlegt werden....

  10. 14.
    Antwort auf [Brown Sugar] vom 23.12.2021 um 19:26

    Nee, in der Zahlenreihe nicht, im Text!
    007 - geimpft statt intubiert.

  11. 13.

    Aus Egoismus alle Impfungen mitnehmen? Das finde ich irgendwie witzig. Ist ja im Prinzip genauso egoistisch wie im Gesundheitswesen zu arbeiten und sich nicht gegen Corona impfen zu lassen. Das ist natürlich nicht witzig! Ich sehe es als eine Pflicht meinen Schutzbefohlenden gegenüber.
    Bei Einstellung und anschließender Hepatitis A und oder B Impfung fragt ja auch keiner nach oder stellt 99% der wissenschaftlichen Erkenntnis dazu in Frage. In diesem Sinne, mehr Solidarität, weniger Egoismus.

  12. 12.

    Also ich sehe seit Tagen Berichterstattungen aus mehreren Ländern unter anderem Südafrika dort gibt es kaum wirklich erkrankte da Sie kaum Impfstoff hatten ist die Bevölkerung nun durch Infizierung nach und nach grundimmunisiert.
    Daraus sollte man doch Schluss folgern das die Impfung nicht wirklich so wirkt wie uns erzählt wird.
    Ich möchte keine weitere Impfung.
    Ich rate jedem auch mal Weltnachrichten zu schauen und dann erfährt man mehr.
    Schöne Weihnachten wünsche ich allen Teichert

  13. 11.
    Antwort auf [Caro] vom 23.12.2021 um 18:50

    Wenn Impfungen öffentlich empfohlen werden übernimmt der Staat auch die finanziellen Folgen wenn ein Impfschaden auftritt.

  14. 10.

    Es gibt Berufe, da würde ich von ausgehen, dass die Mitarbeiter daran interessiert sind, sich impfen zu lassen. Ich verstehe nicht, wie Menschen im Gesundheitswesen zögern. Auch weil der Kontakt zu Menschen mitunter sehr nah ist.
    Ich würde ja schon aus egoistischen Gründen alle Impfungen bis auf vielleicht Malaria mitnehmen. Da lauert nicht nur Corona, sondern Hepatitis, Tuberkulose, usw.

  15. 9.
    Antwort auf [Caro] vom 23.12.2021 um 18:50

    Bei einer vom Staat verfügten Impfpflicht müsste dann auch ein Entschädigungskatalog veröffentlicht werden, was jemand bei welcher Nebenwirkung bekommt? Wie steht es mit den gemeldeten Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung - siehe Aussagen der Pathologen Püschel und Schirmacher? Darf der Staat das Leben von Menschen "aufs Spiel" setzen um andere zu retten?

    Spannend dazu - das Bundesverfassungsgericht erklärte das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig. Dieses Gesetz sollte es dem Staat erlauben, in einem 9/11-Szenario ein Flugzeug mit Zivilpersonen abzuschießen, das ganz konkret viele Menschen mit dem Tod bedroht. Die Würde des Menschen in unantastbar, so das Grundgesetz. Daher darf der Staat auch nicht EIN Leben opfern, um mehrere Leben retten zu wollen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html

    Wer solche Todesfälle für möglich hält, aber billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich im juristischen Sinne.


  16. 8.

    Upp... Ich dachte, dass die Herrschaften schon geimpft sind....

  17. 7.

    Ja gut, erst einmal nichts dagegen einzuwenden. Aber was ist wenn ein Feuerwehrmann, dann trotzdem Corona bekommt, wie unser Mitarbeiter der auch geboostert war? Der wurde ja auch in Quarantäne gesteckt und fällt nun, obwohl er null Symptome hat aus. Was für ein Quark.....

  18. 6.

    Finde ich gut aber wieso nicht die gesamte Bevölkerung.

  19. 5.

    Ich weiß nicht, wo da die Nachricht sein soll. Im IFSG Paragraph 20a steht genau das drinnen, was nicht nur die Feuerwehr ab 15.03.22 umsetzen muss.

  20. 4.

    Mir fehlen die Worte........was soll das bitte bringen?

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