Berlin-Friedrichshain - Frau sticht Mann in Hostel nieder

Sa 25.12.21 | 14:29 Uhr
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Einsatz der Polizei mit Blaulicht (Quelle: dpaStefan Sauer)
Bild: dpa/Stefan Sauer

In einem Hostel in Berlin-Friedrichshain ist an Heiligabend ein Mann von einer Frau mit einem Messer niedergestochen und schwer verletzt worden. Das hat das Lagezentrum der Berliner Polizei am Samstag dem rbb bestätigt. Zuvor hatte die "B.Z." berichtet.

Den Polizeiangaben zufolge konnte die Frau zunächst vom Tatort in der Boxhagener Straße fliehen, wurde aber wenig später von Einsatzkräften gefasst. Nach der Feststellung ihrer Personalien sei sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden, sagte der Polizeisprecher weiter. Ermittelt wird wegen schwerer Körperverletzung.

Der Geschädigte und die Frau seien beide "um die 30 Jahre alt". Die Tat soll im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt stehen, hieß es. Die genauen Umstände würden noch ermittelt, auch die Frage, ob die Frau in Notwehr gehandelt hatte.

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Hi.

    Das habe ich schon gelesen und auch so verstanden. Aber genauso wie ich keine Gründe akzeptiere die Männer anbringen die ihre Frauen schlagen sehe ich das umgedreht gleich. Ich kann es menschlich nachvollziehen. Nur geht es im Recht doch hoffentlich um Objektivität. Gewalt rechtfertigt jedenfalls keine Gewalt. Bringen wir ja auch den Kindern so bei. Wie vieles an das wir Erwachsene und dann nicht halten.

    Jedenfalls muss man kein Fachmann sein um eine Meinung haben zu dürfen.

  2. 12.

    Kleiner Nachtrag:

    Heute Nacht wurde ein Betrunkener beim Einbruch in eine Bank verhaftet. Er hat lediglich Sachschaden verursacht. Dennoch wird er dem Haftrichter vorgeführt und bleibt bis dahin in Gewahrsam.

    Im Vergleich mit einer Körperverletzung ist das für mich weniger schlimm, wird aber strenger geahndet. Das führt bei mir und vielen anderen zu einem Gefühl das die Strafen/ Reaktionen den Taten nicht immer angemessen sind.

  3. 11.

    Danke für Ihre Antwort.
    Auch Ihnen weiterhin alles Gute und kommen Sie gesund ins Neue Jahr.

  4. 10.

    Nimmand spricht von der Psychischen Gewalt von Frauen gegen Männer .Dieses thema wird in unsere Geselschaft völlig unter den Tepich gekert . In Skandiavien gibt es mehr Männerheime als Frauenhäuser ? .Es sind immer zwei an einer solcher tat schuld. Viel Männer geben nicht zu das sie von ihrer Frau Psychisch fertig gemacht werden.Und wenn sie zur Polizei gehen gibt es nur Gelächter . Unsere Geselschaft ist sowas von oberfächlich und Ignorant ....

  5. 9.

    Ja, hier ist guter Rat teuer und zu Recht sind Sie verärgert über die zweifelhaften Äußerungen hier.
    Ich hab diese gelesen und nicht einer der Verfasser ist vom Fach, nicht einer mit Strafverfolgung oder gar der gerichtlichen Verfahrensweise betraut.
    Aber jeder gibt seinen Senf dazu, das ist auf jeden Fall schwer in Mode !
    Ein schönes Restweihnachten und kommen Sie gut ins Neue Jahr !

  6. 8.

    Nicht einer der hier männlichen Kommentatoren ließt die Meldung richtig bis zum Ende. Oder sagen wir’s mal so, deuten diese Meldung zumindest richtig. Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei der Tat mit Hintergrund zur häusliche Gewalt. Und wer ist wohl zu fast 90 % der Verursacher als solcher? Richtig geraten. Männer die ihre Frauen schlagen und missbrauchen. Und dann schreiben natürlich Männer hier sowas wie, man sollte die Frau wegsperren. Gehts noch? Aber auch recht typisch. Richtig ist, die Frau hat nun zu recht die Möglichkeit eine Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Ihr gutes Recht, wenn sich bewahrheitet was hier schon in der Meldung mitgeteilt worden ist.

  7. 7.

    Ob ein Haftgrund vorliegt, entscheidet der Haftrichter indem er das Gesetz auslegt.

    An die Untersuchungshaft sind nicht ohne Grund extrem hohe Auflagen geknüpft

    Da niemand die Aktenlage kennt, ist spekulieren sinnlos

  8. 6.

    Sie übersehen dabei, dass die Untersuchungshaft keine Strafe darstellt, sondern der Sicherung des Verfahrens dient. Sofern dies auch ohne Haft gesichert ist, ist die U-Haft nicht erforderlich und wäre damit Verfassungswidrig.
    Sollte die Beschuldigte im Strafprozess dann tatsächlich verurteilt werden, würde eine eventuelle Freiheitsstrafe selbstverständlich auch vollzogen werden.

  9. 5.

    Das ist mir vollkommen klar, das dies die rechtliche Lage ist.
    Ich fände es aber besser wenn Personen nach solch einer Tat erstmal eine Nacht in Gewahrsam bleiben.
    Vielleicht werde dies auch den ein oder anderen zum nachdenken motivieren bevor er eine Tat verübt wenn er wüsste das man morgen nicht wieder frei ist.

    Und daher meine einfach Feststellung dass ich nicht nachvollziehen kann weshalb man nach so einer Tat auf freien Fuß kommt. Da Recht zum Glück dynamisch ist kann man es auch ändern

  10. 3.

    Volle Zustimmung. Nach Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe sollte niemand einfach gehen gelassen werden. Das ist ein zu schweres Delikt.

  11. 2.

    Sofern kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO vorliegt, darf auch eine der Tat dringend verdächtige Person nicht in Untersuchungshaft genommen werden. Das ist nicht „krass“ sondern Gesetz.

  12. 1.

    Unabhängig vom Grund und möglicherweise nachvollziehbaren Motiven.

    Es ist schon krass was man so machen kann und am Ende nach vorzeigen des Perso wieder gehen kann.

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