Bis Ende März - Berlin setzt Ersatzfreiheitsstrafen wegen Corona aus

Sa 11.12.21 | 10:39 Uhr
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Haupteingang, Tor 1, JVA Tegel, Seidelstraße, Reinickendorf, Berlin. Quelle: dpa/Bildagentur-online/Schoening
Bild: Bildagentur-online/Schoening/dpa

In Berlin müssen ab Sonntag sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden.

Dabei geht es um Fälle, in denen Verurteilte ihre Geldstrafen nicht zahlen und deshalb eine Zeitlang ins Gefängnis müssten.

Infektionsschutz in Gefängnissen

Die Vollstreckung werde bis zum 31. März ausgesetzt, teilte die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit solle verhindert werden, dass das Coronavirus durch zu viel Fluktuation in die Gefängnisse eingeschleppt wird, begründete Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Entscheidung.

Es geht dabei um Vergehen wie Schwarzfahren oder kleinere Ladenbiebstähle. Zuletzt saßen 385 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Solche Vollstreckungsaufschübe gab es bereits in der ersten und zweiten Corona-Welle. Einem Teil der verurteilten Menschen erließ Behrendt später die Strafe.

Sendung: Inforadio, 11.12.2021, 10 Uhr

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6 Kommentare

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  1. 6.

    Die Kosten der Ersatzstrafen für den Steuerzahler stehen in keinem Verhältnis zu den 60,00 € für das Strafgeld.

  2. 5.

    Steht doch im Text: "Damit solle verhindert werden, dass das Coronavirus durch zu viel Fluktuation in die Gefängnisse eingeschleppt wird . . ."

  3. 4.

    M.E. die falsche Botschaft.... Der Straftäter kann sich den Zeitpunkt nicht aussuchen warum sollen sich dann die Behörden die Zeit aussuchen können wann es Ihnen am besten passt.

  4. 3.

    Wäre schön....wenn die Weihnachtsamesty erweitert werden könnte....1.) Die Anzahl der Begünstigten 2.) Der Zeitraum bis zur regulären Entlassung..
    Das wäre ein super Weihnachtsgeschenk!!!

  5. 2.

    Nein. Die Ersatzstrafen werden ja nur ausgesetzt und dann nach März 2022 nachgeholt.

  6. 1.

    Also kann man jetzt ohne Angst vor Gefängnis schwarzfahren so oft man möchte.

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