Bis 23. September - Brandenburg verlängert Corona-Verordnung

Di 06.09.22 | 15:16 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau trägt eine FFP2-Maske im Bus (Quelle: IMAGO / MiS)
Bild: IMAGO / MiS

Das Land Brandenburg hat seine Corona-Basismaßnahmenverordnung um zwei Wochen bis zum 23. September verlängert. Das beschloss das Kabinett am Dienstag.

Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin eine Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Nonnemacher empfiehlt Impfung für alte und chronisch kranke Menschen

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte: "Trotz insgesamt weiter rückläufiger Fallzahlen bleibt der Infektionsdruck in allen Altersgruppen hoch." Der Omikron-Subtyp BA.5 sei dominant und besonders ansteckend. Aus diesem Grund brauche es auch weiterhin Basisschutzmaßnahmen.

Insbesondere älteren Menschen und solchen mit chronischen Erkrankungen empfahl Nonnemacher, ihren Corona-Impfschutz auffrischen zu lassen.

Die Basismaßnahmenverordnung war in Brandenburg am 3. April 2022 in Kraft getreten und wurde seitdem immer wieder verlängert.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 06.09.2022, 19:30 Uhr

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11 Kommentare

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  1. 11.

    "Ironie an" Was machen eigentlich die Schweden? Lebt dort noch jemand?
    "Ironie aus"

  2. 10.

    Was faseln Sie denn da von wegen "ohne Begründung"? Im Artikel steht doch klar und deutlich: "Der Omikron-Subtyp BA.5 sei dominant und besonders ansteckend. Aus diesem Grund brauche es auch weiterhin Basisschutzmaßnahmen."

  3. 9.

    Vorsicht ist schon in Ordnung. Inzwischen gab es die Möglichkeit der Impfung. Viele waren auch schon infiziert. Wir müssen mit Corona leben, auch wenn es teilweise schwerere Verläufe gibt. Frankreich geht nun auch einen anderen Weg.

  4. 8.

    Bravo, ein "Weiterso" auf ewig ...

    "Selbst der Evaluationsbericht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe konnte keine ausreichenden Belege für eine Wirksamkeit anführen: ‚…denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen.‘ Die Wirkung sei v.a. psychologischer Art ‚… da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird.‘ (S. 87f). "

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf

  5. 7.

    Für mich ist es demokratisch sehr bedenklich, nicht nachvollziehbar und fast unbegründet, mit welcher Argumentation hier ein erneuter Beschluss zur Verlängerung der Coronamaßnahmen durchgewunken wird. Es fehlen sachliche Begründungen, welche solche Maßnahmen rechtfertigen, wie die tatsächliche Lage der KH, deren ITS und die veralteten Inzidenzwerte. Zumal bei mir, im nur noch einmal im Monat erscheinenden ausführlichen Bericht des LK MOL vom 30.08.2022, nur geringe Werte dargestellt werden.

  6. 6.

    Es ist schon eine merkwürdig Politik die hier betrieben wird. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht, in de Zügen und Öffis nicht. Das zeigt doch das man hilflos an Gesetze herum-docktert. Die Maskenpflicht sollte in Zügen und Öffis fallen und wer die Maske tragen will soll sie tragen und wer nicht ebend nicht und Schluß mit solchen Diskussionen wir wichtige Probleme.

  7. 5.

    Von Grundrechten ist schon lange keine Rede mehr. Hier wird das getan was die Minister sich ausdenken. Es kann doch jeder machen wie und was er will. Steht deutlich geschrieben, wenn sich im Fernsehen veröffentlicht, nicht Stiko und Gesundheitsminister einig sind und jeder eine andere Empfehlung hat ja nach wen richten wir uns dann. Also entscheidet selber was und wieviel ihr Euren Körper zumutet. Ach wie ist denn die Prüfung der Impfstoffe zur Verlängerunng des Haltbarkeitsdatum ausgegangen.

  8. 4.

    23.09. läuft das IFSG aus.
    Und dann verlängern der Bund und die Länder einfach bis 30.09.
    Alles weiterhin ohne Begründung… es sei denn man hält „es könnte durchaus möglicherweise … naja sicher ist sicher“ für eine Begründung.

  9. 3.

    Ist der 23.9. irgendein besonderes Datum? Was ist in der recht kurzen Zeit von 2 Wochen dann wesenlich anders?

  10. 2.

    "Corona-Basismaßnahmenverordnung" - Das Wort ist ja länger als die "Daumen Rauf/Runter-Bestimmungen"...

  11. 1.

    Diese Regelung gibt es nur in Brandenburg und Berlin. Kein anderes Bundesland verfährt so. Dies sagt genug. Ich hoffe Frau Nonnenmacher und Herr Woidke haben ein gutes Gewissen bei dem fortgesetzten Eingriff in die Grundrechte der Buerger

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