Fragen und Antworten - Welche Regeln bei Corona-Tests aktuell gelten
Der Herbst in der Region ist da, die Hälse kratzen, die Nasen laufen. Der regelmäßige Corona-Test wird da wieder zum Programm. Doch wo bekommt man welche Tests, und welche braucht es wann? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ich habe einen positiven Selbsttest, was nun?
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss umgehend Quarantäne - und weitergehenden Testpflichten nachkommen:
Personen, die sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben, wird in Berlin [berlin.de] empfohlen, einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen. In Brandenburg [brandenburg.de] ist ein zertifizierter Antigentest oder ein PCR-Test verpflichtend. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest notwendig.
Wo bekomme ich einen zertifizierten Antigentest oder ein PCR-Test her?
Antigen- und PCR-Tests gibt es grundsätzlich in zertifizierten Testzentren und beim Arzt.
Beim Arzt wird im Rahmen einer Behandlung gegebenenfalls ein bestätigender Schnelltest oder PCR-Test kostenfrei durchgeführt. In Testzentren besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen, sollte das Schnelltestergebnis positiv gewesen sein.
Das bieten aber nicht alle Zentren an. Um herauszufinden, welches Testzentrum das anbietet und welches nicht, kann man in der Testzentrumssuche [direkttesten.berlin] einen Filter einstellen. Auch das Land Brandenburg bietet eine Überblicksseite [brandenburg.de] zu Testzentren an.
Ich habe keinen Hausarzt, der mich testet. Was mache ich?
Einige Berliner Hausarztpraxen haben sich bereit erklärt, Patienten mit Corona-Symptomen zu behandeln, sofern sie sich nicht an die eigene Hausärztin oder den eigenen Hausarzt wenden können.
Die KV Berlin [kvberlin.de] hat die Praxen aufgelistet.
Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
Laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin [kvberlin.de] haben folgende Personen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test:
- wer aufgrund eines Schnelltests in einer zertifizierten Teststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurde
- wer sich aufgrund eines Selbsttests positiv getestet hat
- wer vom Gesundheitsamt, von behandelnden Ärzt:innen oder von Krankenhäusern, Kliniken, ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen Einrichtungen offiziell als Kontaktperson festgestellt wurde. In diesem Fall muss ein Schnelltest zur Abklärung durchgeführt werden.
- wer im Rahmen eines Pooling-Tests mittels Nukleinsäurenachweis positiv getestet wurde
Auch in Brandenburg sind kostenlose PCR-Testungen möglich. Das Land bietet eine Übersichtsseite [corona.brandenburg.de] an, auf der die Zentren und deren Leistungen aufgelistet sind.
Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für einen kostenlosen Test, will aber trotzdem eine Testung. Was jetzt?
Erfüllt man die Voraussetzungen für einen kostenlosen PCR-Test nicht, kann man die Testung privat zahlen. Der Preis hängt vom jeweiligen Testzentrum ab und kann stark variieren. Reguläre PCR-Tests kosten meist etwa 40 Euro, während Express-Tests auch mehr als 100 Euro kosten können.
Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (Bürgertest)?
In Berlin [kvberlin.de] und Brandenburg [corona.brandenburg.de] sind weiterhin kostenlose Bürgertests für bestimmte Personengruppen möglich. Dafür muss vor Ort allerdings der entsprechende Ausweis, Mutterpass, Bescheinigung oder Attest vorgelegt werden.
Menschen, die einen kostenlosen Test im Testzentrum bekommen, werden wie folgt aufgelistet:
- Kinder bis 5 Jahre
- Schwangere im ersten Trimester
- Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher:innen
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Menschen, die aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation sind und sich freitesten wollen
- Menschen, die von Ärzt:innen oder dem Gesundheitsamt als enge Kontaktperson festgestellt wurden
- Bewohner:innen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen, die sich nicht impfen lassen können
- Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach §29 SGB IX erhalten und Personen, die bei diesen nach §29 SGB IX beschäftigt sind
- pflegende Angehörige und weitere Pflegepersonen im Sinne des §19 Satz 1 SGB XI
- Mitarbeiter:innen von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen
- Menschen, die in den letzten drei Monaten an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilgenommen haben
Teilweise werden Bürgertests für 3 Euro angeboten. Was hat es damit auf sich?
In beiden Bundesländern ist es möglich, einen vergünstigten Schnelltest für 3 Euro zu bekommen. Diesen erhalten folgende Menschen:
- bei Warnung auf der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko"
- bei Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum am selben Tag
- bei Besuch einer Person am selben Tag, für die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht (z.B. Vorerkrankung, Alter von über 60 Jahren)
Um den vergünstigten Test zu erhalten, muss das Anliegen glaubhaft untermauert werde, zum Beispiel durch Vorzeigen der Corona-Warn-App, einer Eintrittskarte oder bei Kontakten mit Risikopatient:innen mit einer formalen Selbstauskunft.
Ich habe ein positives Testergebnis und möchte das gerne in die Corona-Warn-App einspeisen. Wie mache ich das?
Das Ergebnis eines Zuhause durchgeführten Selbsttests lässt sich nicht einspeisen. Das Ergebnis einer Teststelle schon. Das Robert-Koch-Institut [rki.de] empfiehlt, zunächst bei der Teststelle nachzufragen, ob das zuständige Labor an die Corona-Warn-App angeschlossen ist. Falls ja, muss man auf dem Testformular zustimmen, dass das Ergebnis an die App übermittelt werden darf. Im Anschluss muss man einen QR-Code auf dem Testformular scannen, um das Ergebnis in der App zu bekommen.
Wurde man positiv getestet, hat aber keinen QR-Code zum Scannen, kann man über die App die kostenlose Hotline 0800 754 000 2 anrufen. Dann bekommt man eine TAN, die man in der App eingeben kann
Kann ich mein positives Testergebnis selber an das Gesundheitsamt melden? Falls ja, wie mache ich das?
Wer ein positives Corona-Testergebnis hat, kann das ab sofort in Berlin auch selbst online der Behörde übermitteln [service.berlin]. Allerdings ist auch in diesem Fall ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nötig. Positive Selbsttests können nicht übermittelt werden.
Wie bekomme ich eine Krankschreibung?
Wer Krankheitssymptome aufweist, wie zum Beispiel starken Husten oder Fieber, kann sich krankschreiben lassen. Ist man positiv getestet, hat aber keine Symptome, kann man indes nicht krankgeschrieben werden, muss sich aber trotzdem isolieren. Dann greift in der Regel das Infektionsschutzgesetz [infektionsschutz.de].
Krankschreiben können nur Ärzt:innen. Seit dem 4. August ist dies auch wieder telefonisch möglich. Die Sonderregelung gilt aktuell bis zum 30. November. Ein positiver Corona-Test oder eine Bescheinigung von einem Testcenter oder einer Apotheke über einen positiven Test ersetzen kein Attest.
Wie lange gilt die Quarantäne/Isolation?
Wie bei den meisten viralen Infekten beträgt die Inkubationszeit bei Corona drei bis sechs Tage. Es gibt Hinweise darauf, dass der Zeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer ist als noch bei Delta.
Bei einem positiven Test dauert die häusliche Isolation mindestens fünf Tage. Wer in den 48 Stunden vor Ablauf des fünften Tages symptomfrei ist, muss sich in Brandenburg aktuell nicht freitesten, sondern kann auch ohne Test die Isolation beenden. In Berlin wird dagegen neben der 48-stündigen Symptomfreiheit ein negatives Testergebnis in einem Testzentrum vorausgesetzt, um schon nach fünf Tagen die Isolation zu beenden.
Wenn am fünften Tag weiterhin Symptome bestehen, verlängert sich in Berlin und Brandenburg die Absonderungspflicht, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens nach zehn Tagen. Im Falle eines positiven Tests nach dem zehnten Tag sollte jedoch eine freiwillige Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.
Ich brauche/möchte ein Genesenenzertifikat. Wie bekomme ich das?
Die Stelle, die den PCR-Test durchgeführt hat, kann auch ein Genesenenzertifikat ausstellen. Oder eine Apotheke.
Der Genesenenstatus ist vor allem für Menschen wichtig, die ungeimpft sind. Drei Monate nach dem positiven Test muss dann aber, um den Genesenenstatus zu erhalten, eine Auffrischungsimpfung erfolgen.
Auch vollständig Geimpfte können sich ein EU-Genesenenzertifkat ausstellen lassen (Teststelle, Apotheke oder Arztpraxis). Das wird vor allem bei Reisen nötig, falls Länder den Nachweis verlangen.