Fragen und Antworten - Welche Regeln bei Corona-Tests aktuell gelten

Fr 21.10.22 | 10:50 Uhr
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Eine Mitarbeiterin verarbeitet in der Corona-Teststelle einen Corona-Schnellest. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Der Herbst in der Region ist da, die Hälse kratzen, die Nasen laufen. Der regelmäßige Corona-Test wird da wieder zum Programm. Doch wo bekommt man welche Tests, und welche braucht es wann? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ich habe einen positiven Selbsttest, was nun?

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss umgehend Quarantäne - und weitergehenden Testpflichten nachkommen:

Personen, die sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben, wird in Berlin [berlin.de] empfohlen, einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen. In Brandenburg [brandenburg.de] ist ein zertifizierter Antigentest oder ein PCR-Test verpflichtend. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest notwendig.

Wo bekomme ich einen zertifizierten Antigentest oder ein PCR-Test her?

Antigen- und PCR-Tests gibt es grundsätzlich in zertifizierten Testzentren und beim Arzt.

Beim Arzt wird im Rahmen einer Behandlung gegebenenfalls ein bestätigender Schnelltest oder PCR-Test kostenfrei durchgeführt. In Testzentren besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen, sollte das Schnelltestergebnis positiv gewesen sein.

Das bieten aber nicht alle Zentren an. Um herauszufinden, welches Testzentrum das anbietet und welches nicht, kann man in der Testzentrumssuche [direkttesten.berlin] einen Filter einstellen. Auch das Land Brandenburg bietet eine Überblicksseite [brandenburg.de] zu Testzentren an.

Ich habe keinen Hausarzt, der mich testet. Was mache ich?

Einige Berliner Hausarztpraxen haben sich bereit erklärt, Patienten mit Corona-Symptomen zu behandeln, sofern sie sich nicht an die eigene Hausärztin oder den eigenen Hausarzt wenden können.

Die KV Berlin [kvberlin.de] hat die Praxen aufgelistet.

Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin [kvberlin.de] haben folgende Personen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test:

  • wer aufgrund eines Schnelltests in einer zertifizierten Teststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurde
  • wer sich aufgrund eines Selbsttests positiv getestet hat

  • wer vom Gesundheitsamt, von behandelnden Ärzt:innen oder von Krankenhäusern, Kliniken, ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen Einrichtungen offiziell als Kontaktperson festgestellt wurde. In diesem Fall muss ein Schnelltest zur Abklärung durchgeführt werden.

  • wer im Rahmen eines Pooling-Tests mittels Nukleinsäurenachweis positiv getestet wurde

Auch in Brandenburg sind kostenlose PCR-Testungen möglich. Das Land bietet eine Übersichtsseite [corona.brandenburg.de] an, auf der die Zentren und deren Leistungen aufgelistet sind.

Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für einen kostenlosen Test, will aber trotzdem eine Testung. Was jetzt?

Erfüllt man die Voraussetzungen für einen kostenlosen PCR-Test nicht, kann man die Testung privat zahlen. Der Preis hängt vom jeweiligen Testzentrum ab und kann stark variieren. Reguläre PCR-Tests kosten meist etwa 40 Euro, während Express-Tests auch mehr als 100 Euro kosten können.

Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (Bürgertest)?

In Berlin [kvberlin.de] und Brandenburg [corona.brandenburg.de] sind weiterhin kostenlose Bürgertests für bestimmte Personengruppen möglich. Dafür muss vor Ort allerdings der entsprechende Ausweis, Mutterpass, Bescheinigung oder Attest vorgelegt werden.

Menschen, die einen kostenlosen Test im Testzentrum bekommen, werden wie folgt aufgelistet:

  • Kinder bis 5 Jahre

  • Schwangere im ersten Trimester

  • Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher:innen

  • Haushaltsangehörige von Infizierten

  • Menschen, die aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation sind und sich freitesten wollen

  • Menschen, die von Ärzt:innen oder dem Gesundheitsamt als enge Kontaktperson festgestellt wurden

  • Bewohner:innen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe

  • Menschen, die sich nicht impfen lassen können

  • Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach §29 SGB IX erhalten und Personen, die bei diesen nach §29 SGB IX beschäftigt sind

  • pflegende Angehörige und weitere Pflegepersonen im Sinne des §19 Satz 1 SGB XI

  • Mitarbeiter:innen von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen

  • Menschen, die in den letzten drei Monaten an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilgenommen haben

Teilweise werden Bürgertests für 3 Euro angeboten. Was hat es damit auf sich?

In beiden Bundesländern ist es möglich, einen vergünstigten Schnelltest für 3 Euro zu bekommen. Diesen erhalten folgende Menschen:

  • bei Warnung auf der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko"

  • bei Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum am selben Tag

  • bei Besuch einer Person am selben Tag, für die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht (z.B. Vorerkrankung, Alter von über 60 Jahren)

Um den vergünstigten Test zu erhalten, muss das Anliegen glaubhaft untermauert werde, zum Beispiel durch Vorzeigen der Corona-Warn-App, einer Eintrittskarte oder bei Kontakten mit Risikopatient:innen mit einer formalen Selbstauskunft.

Ich habe ein positives Testergebnis und möchte das gerne in die Corona-Warn-App einspeisen. Wie mache ich das?

Das Ergebnis eines Zuhause durchgeführten Selbsttests lässt sich nicht einspeisen. Das Ergebnis einer Teststelle schon. Das Robert-Koch-Institut [rki.de] empfiehlt, zunächst bei der Teststelle nachzufragen, ob das zuständige Labor an die Corona-Warn-App angeschlossen ist. Falls ja, muss man auf dem Testformular zustimmen, dass das Ergebnis an die App übermittelt werden darf. Im Anschluss muss man einen QR-Code auf dem Testformular scannen, um das Ergebnis in der App zu bekommen.

Wurde man positiv getestet, hat aber keinen QR-Code zum Scannen, kann man über die App die kostenlose Hotline 0800 754 000 2 anrufen. Dann bekommt man eine TAN, die man in der App eingeben kann

Kann ich mein positives Testergebnis selber an das Gesundheitsamt melden? Falls ja, wie mache ich das?

Wer ein positives Corona-Testergebnis hat, kann das ab sofort in Berlin auch selbst online der Behörde übermitteln [service.berlin]. Allerdings ist auch in diesem Fall ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nötig. Positive Selbsttests können nicht übermittelt werden.

Wie bekomme ich eine Krankschreibung?

Wer Krankheitssymptome aufweist, wie zum Beispiel starken Husten oder Fieber, kann sich krankschreiben lassen. Ist man positiv getestet, hat aber keine Symptome, kann man indes nicht krankgeschrieben werden, muss sich aber trotzdem isolieren. Dann greift in der Regel das Infektionsschutzgesetz [infektionsschutz.de].

Krankschreiben können nur Ärzt:innen. Seit dem 4. August ist dies auch wieder telefonisch möglich. Die Sonderregelung gilt aktuell bis zum 30. November. Ein positiver Corona-Test oder eine Bescheinigung von einem Testcenter oder einer Apotheke über einen positiven Test ersetzen kein Attest.

Wie lange gilt die Quarantäne/Isolation?

Wie bei den meisten viralen Infekten beträgt die Inkubationszeit bei Corona drei bis sechs Tage. Es gibt Hinweise darauf, dass der Zeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer ist als noch bei Delta.

Bei einem positiven Test dauert die häusliche Isolation mindestens fünf Tage. Wer in den 48 Stunden vor Ablauf des fünften Tages symptomfrei ist, muss sich in Brandenburg aktuell nicht freitesten, sondern kann auch ohne Test die Isolation beenden. In Berlin wird dagegen neben der 48-stündigen Symptomfreiheit ein negatives Testergebnis in einem Testzentrum vorausgesetzt, um schon nach fünf Tagen die Isolation zu beenden.

Wenn am fünften Tag weiterhin Symptome bestehen, verlängert sich in Berlin und Brandenburg die Absonderungspflicht, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens nach zehn Tagen. Im Falle eines positiven Tests nach dem zehnten Tag sollte jedoch eine freiwillige Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.

Ich brauche/möchte ein Genesenenzertifikat. Wie bekomme ich das?

Die Stelle, die den PCR-Test durchgeführt hat, kann auch ein Genesenenzertifikat ausstellen. Oder eine Apotheke.

Der Genesenenstatus ist vor allem für Menschen wichtig, die ungeimpft sind. Drei Monate nach dem positiven Test muss dann aber, um den Genesenenstatus zu erhalten, eine Auffrischungsimpfung erfolgen.

Auch vollständig Geimpfte können sich ein EU-Genesenenzertifkat ausstellen lassen (Teststelle, Apotheke oder Arztpraxis). Das wird vor allem bei Reisen nötig, falls Länder den Nachweis verlangen.

12 Kommentare

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  1. 12.

    So wie das beschreiben haben sie Anspruch auf einen kostenlosen Test. Entweder weil ihre Enkelin mit Pflegestufe pflegebedürftig ist oder weil sie mit ihr einen engen Kontakt pflegen müssen.

    Am Besten wird wohl sein, sie rufen bei ihrem Hausarzt an, schildern die Situation und erfragen die richtigen Schritte.

  2. 8.

    Gestern ist meine Enkelin, die ich 3 x wöchentlich betreue, positiv getestet worden. Ich wollte im Testzentrum Mahlsdorf, Hultschiner Damm, einen Test machen lassen, um meinen Lebensgefährten , der nach OP zur Physio geht, verbindlich zu informieren, damit er sich und andere schützen kann. Der Test sollte 96,00€ kosten!!! Ich habe gerade gelesen, dass man mir einen Bürgertest für 3,00€ hätte anbieten müssen. Was wird denn da gespielt? Verantwortung ist das nicht!

  3. 7.

    Arte ist ein öffentlich Rechtlicher Kultursender, also kann es ja wohl keine Probleme geben

  4. 5.

    Also ich sehe das ein bisschen anders, ich denke, das geht tiefer, wir haben doch die meisten Probleme wegen dem Brexit, ich denke, das war ein großer Fehler, das kann man jetzt ja auch an Liv Trust sehen. Das totale Chaos. Und Aster Seneca war doch ehrlich gesagt auch ein ziemlicher Flopp, ich glaube nicht, dass die wirklich viel Gewinne gemacht haben. Vielleicht ein bisschen, aber da arbeiten halt auch Menschen, und die wollen halt auch was zum essen und mal in den Urlaub fahren.

  5. 4.

    Was für ein Schwachsinn. 13.15 Uhr und er ist immer noch da. Meine Güte, was geht Leuten wie Ihnen nur im Kopf rum

  6. 3.
    Antwort auf [Ramon ] vom 21.10.2022 um 09:03

    Und??
    Das Pharmakonzerne auch Profite generieren wollen und dabei jedes Mittel recht ist, ist ja nun nichts Neues. Wie bei allen anderen Dingen auch. Es kommt immer darauf an Produkte und Technologien zielführend einzusetzen und ihres selbst willens. Beispiel Smartphone und Social Media. Obwohl der Fußabdruck für digitale Kommunikation gewaltig ist, wird damit sehr viel Bullshit, also leere Informationsmengen, transferiert und dazu ständig neue Smartphones abgeschafft. Aber heißt das nun dass die Technologie per se schlecht oder unbrauchbar ist? Nein, im ganzen Gegenteil, es kommt nur darauf an wie wir sie nutzen und einsetzen.
    So ist es mit allem auch mit den Impfstoffen. Dafür haben wir das Paul Ehrlich Institut und die Stiko, die genau das Marketing von der wissenschaftlichen Evidenz trennen.

  7. 2.
    Antwort auf [Ramon ] vom 21.10.2022 um 09:03

    Ja ,diese Doku von Arte ist sehr interessant.
    Sie ist fachlich präzise, objektiv und hat Tiefenschärfe.
    Eine Rarität bei den Öffentlich Rechtlichen.
    Ich bin sicher dass der rbb diesen Kommentar sperren wird.

  8. 1.
    Antwort auf [Ramon ] vom 21.10.2022 um 09:03

    Ja, eine sehr interessante Reportage. Regt zum Nachdenken an und rückt ein paar Dinge zurecht.

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