"Erstmal muss ein Flughafen gebaut werden" - Wie entsteht eine Flugroute?

Di 11.06.13 | 00:00 Uhr

Nicht nur der Bau des Flughafens BER ist umstritten, auch seine Flugrouten erhitzen Gemüter und beschäftigen Gerichte. Doch wie genau entsteht eigentlich eine Flugroute? rbb-online erklärt es Schritt für Schritt.

Wolfgang Ruths vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erklärt, wie eine Flugroute entsteht.

Herr Ruths, wann und womit beginnt eigentlich die Planung einer Flugroute?

Es ist vorgesehen, immer erst einmal einen Flughafen zu planen. Und im Rahmen dieser Planungen wird von der zuständigen Behörde auf Landesebene bei der Flugsicherung eine Grobplanung für die Flugverfahren (Fachbegriff für Flugrouten, die Redaktion) angefragt. Die werden dann zur Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Und wenn das beendet ist, wird mit der Feinplanung der Flugrouten begonnen.

Das heißt: Es geht los beim Land und endet beim Bund.

Die Planungsgrundlage kommt im Prinzip vom Land, indem ein Flughafen an einer bestimmten Stelle gebaut wird, eine bestimmte Menge und Art des Verkehrs dort zugelassen wird. Aber bei den Flugrouten hat dann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das letzte Wort.

Wie genau ist dann der Ablauf? Wer macht was und wann?

Wenn ein Flughafen neu gebaut wird, informiert die Landesluftfahrtbehörde zunächst die Deutsche Flugsicherung (DFS) darüber, dass ein Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde. Damit liegt dann auch der Auftrag für die DFS vor, die Flugrouten zu planen. 

Danach wird die Fluglärmkommission beteiligt, die die gesetzliche Möglichkeit hat, die DFS und auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zu beraten - also konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die dann auch zu prüfen und zu berücksichtigen sind.

Dann wird die Planung schließlich dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung übergeben. Das beteiligt das Umweltbundesamt, welches nochmal eigene Untersuchungen im Lärmbereich (und zur generellen Umweltverträglichkeit, die Redaktion) feststellt.

Das BAF prüft dann abschließend die Flugrouten noch einmal, unter Berücksichtigung der Beratungen von Umweltbundesamt und Fluglärmkommission, und beteiligt noch das Bundesjustizministerium für die Rechtsförmigkeitsprüfung.

Am Ende schließt das BAF das Verfahren ab: wenn es sich um eine größere Planung handelt mit einem Abwägungsvermerk und natürlich mit der Ausfertigung der Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Aber erstmal braucht man einen Flughafen?

Genau, es ist erstmal wichtig, einen Standort zu haben, weil davon auch abhängig ist, wie die Flugrouten auszusehen haben. Stellen Sie sich vor: Bei einem Flughafen im Gebirge ist wichtig, wo genau der liegt, damit ich die Flugrouten entsprechend planen kann, um an den Bergen vorbeizukommen.

Wie genau wird so eine Route erstellt? Mit Bleistift, Lineal und Zirkel über großen Karten gebeugt?

Grundlage der Planung ist der zugelassene Luftverkehr des Flughafens, die Daten stehen in der Genehmigung. Die eigentliche Planung wird dann auf sogenannten Siedlungsdichtekarten gemacht - die Luftsicherung soll ja unzulässigen Fluglärm vermeiden. Da wird dann geschaut, dass dicht besiedelte Gebiete vermieden werden. Dazu gibt es verschiedene Lärmberechnungsprogramme, weil Karten nicht mehr aussagekräftig genug sind. Und am Ende wird noch eine Gesamtlärmbetrachtung gemacht - nicht nur durch die Flugsicherung, sondern auch das Umweltbundesamt.

Klingt wahnsinnig aufwendig. Wie lange dauert so ein Verfahren?

Das ist im Falle größerer Planungen sehr komplex und kann bis zu zwei Jahre dauern. Es gibt aber auch kleine Änderungen, da dauert es etwa drei Monate.

Eine Flugroute für sich betrachtet ist noch relativ einfach. Aber wenn man einen großen Flughafen hat, mit mehreren Bahnen, mit Luftverkehr, der drüber, ab- und anfliegt... es ist vergleichbar mit einem Windspiel, einem Mobile: Wenn ich an einer Stelle etwas ändere, hat das Aufwirkungen auf alle anderen Parameter. Und in vielen Fällen ist es so, dass Dinge, die man auf den ersten Blick gar nicht so betrachtet hat, bedeuten, dass eine Änderung nicht ohne weiteres möglich ist.

Wann dürfen denn die Kommunen, über die hinweggeflogen wird, da mitreden?

Also die Kommunen sind ja in den Fluglärmkommissionen vertreten, die dann gebündelt die Interessen der Betroffenen wahrnehmen sollen.

Ab wann muss denn so eine Flugroute in der Planung der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

Die Deutsche Flugsicherung präsentiert ihre Planungen in der Fluglärmkommission. Da sind dann auch die Kommunen und somit die Bürger beteiligt.

Wie wichtig ist im Verfahren das Eröffnungsdatum des Flughafens?

Normalerweise legen wir die Flugrouten erst fest, wenn die Fertigstellung des Fughafens auch absehbar ist. Sonst müsste man zu viele Änderungen vornehmen: wegen technischer Fortschritte, Veränderungen im Luftverkehr, Lärmschutz.

Genau das ist aber nun am BER der Fall. Kommt das häufiger vor?

So oft gehen ja keine neuen Flughäfen in Betrieb. In so einem Umfang hatten wir das jedenfalls bisher nicht.

Dürfen Fluggesellschaften mitreden bei Flugrouten?

Bei der Frage der Wirtschaftlichkeit werden sie nicht gefragt. Im Nahbereich achten wir auf Lärmschutz, nicht auf die Kürze der Flugstrecke. Im höheren Luftraum wird dann natürlich schon darauf geachtet, dass möglichst direkte Flugführung möglich ist, um Emissionen zu reduzieren. Da ist der Lärm nicht mehr so relevant.

Beteiligt sind die Airlines bei der Prüfung der Fliegbarkeit von Flugrouten: Zum Beispiel, wenn innovative Flugverfahren einführt wie in Frankfurt, der "segmentierte Anflug", da wird im Vorfeld in Simulationen getestet, welches Anflugverfahren am lärmgünstigsten zu fliegen ist. 

Das Interview führte Sebastian Schöbel