Nach Anschlag auf den Breitscheidplatz - Terroropfer stellten 189 Entschädigungs-Anträge

Di 10.07.18 | 20:33 Uhr
  1
Der goldene Riss erinnert auf dem Breitscheidplatz an den Terror-Anschlag auf den Weihnachtsmarkt. (Quelle: imago/Stefan Boness)
Bild: imago/Stefan Boness

Rund anderthalb Jahre nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gehen bei der zuständigen Behörde noch einzelne Anträge von Opfern auf Entschädigung ein. Bis Mitte Juni 2018 seien 189 Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) angekommen, sagte dessen Präsident Franz Allert am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017. 94 Bescheide seien erteilt worden. Eine Person kann mehrere Anträge stellen.

Im Jahresbericht sind einige Entschädigungen mit Stand von Ende Februar aufgelistet: In acht Fällen sei ein Bestattungsgeld von 1.745 Euro gezahlt worden. Daneben wurden demnach drei Witwerrenten (443 Euro pro Monat) und insgesamt vier Waisen- (233 Euro) und Halbweisenrenten (124 Euro) bewilligt. In 21 Fällen bekamen Opfer sogenannte laufende Beschädigtenrenten: Deren Höhe richtet sich nach der Schwere der gesundheitlichen Folgen und liegt zwischen 141 und 736 Euro im Monat.

Acht Anträge abgelehnt

Wie Franz Allert sagte, sind unter den Antragstellern auch Menschen, die sich in der Nähe des Anschlagsortes aufhielten, aber nicht unmittelbar zum Opfer wurden. Auch sie versuchten, entschädigt zu werden. Im Jahresbericht ist zunächst von acht abgelehnten Anträgen die Rede, in denen die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht vorgelegen hätten.

Angehörige von Opfern hatten sich vor einigen Wochen über zu niedrige Entschädigungsrenten beschwert. Daneben hatten die meisten Opfer allerdings schon einmalige Geldbeträge als Schmerzensgeld erhalten. Bis zum 19. Juni wurden 1 842 000 Euro ausgezahlt, hieß es.

Bei dem Anschlag am 19. Dezember 2016 hatte der Terrorist Anis Amri zwölf Menschen getötet und mehr als 70 verletzt. Weitere Menschen wurden traumatisiert.

1 Kommentar

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 1.

    In nur acht von zwölf Fällen wurde Bestattungsgeld bezahlt? Unklar ist ebenfalls, wie mit den nicht-Deutschenantragstellern umgegangen wurde. Klar ist dagegen, dass die Entschädigungszahlungen nicht üppig sind. Beschämend. Zumal den deutschen Behörden im Vorfeld soviele Fehler unterlaufen sind.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren