Serie | Den Leerstand bekämpfen - Wie funktioniert die Treuhandlösung?

Di 04.09.18 | 06:11 Uhr | Von Wolf Siebert
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Tatjana Sterneberg steht vor einem leerstehenden Gebäude in Berlin (Quelle: rbb)
Audio: Inforadio | 03.09.2018 | Wolf Siebert | Bild: rbb

Das Abgeordnetenhaus will den Leerstand bekämpfen, deshalb gilt seit dem 1. August ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Danach können die Bezirke einen Treuhänder einsetzen. Wie dieses Treuhänder-Modell funktioniert, erklärt Wolf Siebert.

Im Grunde ist das Treuhand-Modell so etwas wie eine vorübergehende Enteignung. Nachdem ein Eigentümer auf die Aufforderung des Bezirksamts, Wohnräume wieder bewohnbar zu machen, nicht reagiert hat, kann das Bezirksamt einen Treuhänder einsetzen, zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft, einen Rechtsanwalt oder eine gemeinnützige GmbH.

Zur Vermietung fit machen

Dieser Treuhänder handelt dann anstelle des Eigentümers: Er beauftragt Handwerker, gegebenenfalls Architekten, verwaltet das Grundstück – und das alles, um die Wohnungen wieder fit für die Vermietung zu machen. Alle Rechnungen muss der Treuhänder dem Eigentümer und dem Bezirksamt vorlegen. Bezahlt der Eigentümer diese Rechnungen nicht in einer Frist, die bislang noch nicht bestimmt ist, so kann das Bezirksamt in Vorleistung gehen. Sobald die Wohnungen saniert sind, endet die Funktion des Treuhänders. Vermietet der Eigentümer die sanierten Wohnungen nicht, kann das Bezirksamt erneut einen Treuhänder einsetzen, der die Vermietung übernimmt.

Eigentümer können gegen Einsatz des Treuhänders klagen

Die Details werden in sogenannten Ausführungsvorschriften geregelt. Die liegen noch nicht öffentlich vor, obwohl das Gesetz bereits seit einem Monat in Kraft ist. Diese Vorschriften des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes brauchen die Bezirke, weil sie juristisch unangreifbar arbeiten wollen. Denn sie rechnen damit, dass Eigentümer gegen die Einsetzung eines Treuhänders klagen werden. Siegt nämlich der Eigentümer vor Gericht und bekommt Schadenersatz, dann müssen die Bezirke, nicht der Treuhänder, zahlen. Das würde Geld und Zeit kosten, und die Wohnungen würden weiter leer stehen.

Kostenrisiko minimieren

Auf den Kosten für Rechtsstreitigkeiten und für Sanierung wollen die Bezirke nicht sitzen bleiben. Es gibt verschiedene Modelle, in welcher Form ihnen das Land dieses Kostenrisiko abnehmen könnte. Zurzeit gibt es darüber noch keine endgültige Einigung. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hat aber die Zusage gegeben, dass die Bezirke einen Ausgleich bekommen und das Treuhand-Modell anwenden können.

Beitrag von Wolf Siebert

3 Kommentare

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  1. 3.

    Zum Haus der Statistik gibt es bereits einen gewachsenen Plan, der erst seit der Neuwahl von der Koalition im Abgeordnetenhaus umgesetzt wird. Kein Grund "hätte-könnte-wollte-sollte" zu argumentieren. Nur um den allgemeinen Eindruck zu erwecken der Senat, das Land sei untätig? Wäre hilfreich aufrichtig mit den konkreten Umständen zu sein. Das Haus der Statistik befand sich zunächst im Besitz der bundeseigenen Bima. Deren Credo als bundeseigene, also von der jeweiligen Bundesregierung gelenkte Praxis war: "Marktpreise" auf dem Immobilienmarkt erlösen. Was in London zu dem geführt hat was nun "Die City" genannt wird. Wo keine demokratisch gewählte Struktur mehr an der Städteplanung beteiligt ist. Hat kein Landesparlament was zu sagen. Wenden Sie sich an Schäuble. Ansonsten: Wie so oft auch hier: Gibt schon welche die seit Jahren dran arbeiten, statt zu nölen: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/haus-der-statistik-ddr-ruine-am-alexanderplatz-wird-wiederbelebt-30032420

  2. 2.

    Das Land sollte es mal mit dem Haus der Statistik am Alex probieren. Das ist ein Schandfleck. Das Land könnte hier sein eigener Treuhänder sein und nicht Privateigentümer zu Versuchskaninchen machen

  3. 1.

    Das Land sollte es mal mit dem Haus der Statistik am Alex probieren. Das ist ein Schandfleck. Das Land könnte hier sein eigener Treuhänder sein und nicht Privateigentümer zu Versuchskaninchen machen

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