Serie | Den Leerstand bekämpfen - Wie funktioniert die Treuhandlösung?
Das Abgeordnetenhaus will den Leerstand bekämpfen, deshalb gilt seit dem 1. August ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Danach können die Bezirke einen Treuhänder einsetzen. Wie dieses Treuhänder-Modell funktioniert, erklärt Wolf Siebert.
Im Grunde ist das Treuhand-Modell so etwas wie eine vorübergehende Enteignung. Nachdem ein Eigentümer auf die Aufforderung des Bezirksamts, Wohnräume wieder bewohnbar zu machen, nicht reagiert hat, kann das Bezirksamt einen Treuhänder einsetzen, zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft, einen Rechtsanwalt oder eine gemeinnützige GmbH.
Zur Vermietung fit machen
Dieser Treuhänder handelt dann anstelle des Eigentümers: Er beauftragt Handwerker, gegebenenfalls Architekten, verwaltet das Grundstück – und das alles, um die Wohnungen wieder fit für die Vermietung zu machen. Alle Rechnungen muss der Treuhänder dem Eigentümer und dem Bezirksamt vorlegen. Bezahlt der Eigentümer diese Rechnungen nicht in einer Frist, die bislang noch nicht bestimmt ist, so kann das Bezirksamt in Vorleistung gehen. Sobald die Wohnungen saniert sind, endet die Funktion des Treuhänders. Vermietet der Eigentümer die sanierten Wohnungen nicht, kann das Bezirksamt erneut einen Treuhänder einsetzen, der die Vermietung übernimmt.
Eigentümer können gegen Einsatz des Treuhänders klagen
Die Details werden in sogenannten Ausführungsvorschriften geregelt. Die liegen noch nicht öffentlich vor, obwohl das Gesetz bereits seit einem Monat in Kraft ist. Diese Vorschriften des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes brauchen die Bezirke, weil sie juristisch unangreifbar arbeiten wollen. Denn sie rechnen damit, dass Eigentümer gegen die Einsetzung eines Treuhänders klagen werden. Siegt nämlich der Eigentümer vor Gericht und bekommt Schadenersatz, dann müssen die Bezirke, nicht der Treuhänder, zahlen. Das würde Geld und Zeit kosten, und die Wohnungen würden weiter leer stehen.
Kostenrisiko minimieren
Auf den Kosten für Rechtsstreitigkeiten und für Sanierung wollen die Bezirke nicht sitzen bleiben. Es gibt verschiedene Modelle, in welcher Form ihnen das Land dieses Kostenrisiko abnehmen könnte. Zurzeit gibt es darüber noch keine endgültige Einigung. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hat aber die Zusage gegeben, dass die Bezirke einen Ausgleich bekommen und das Treuhand-Modell anwenden können.