Recherchen des ARD-Magazins Kontraste - Brisante E-Mail belastet Aufsichtsbehörde im Fall Lunapharm

Do 11.10.18 | 22:36 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau in einer Apotheke (Quelle: dpa/Wiedl)
Video: Kontraste | 11.10.2018 | Sascha Adamek/Caroline Walter | Bild: dpa/Wiedl

Das Brandenburger Landesamt für Gesundheit gerät im Lunapharm-Skandal weiter unter Druck. Bereits 2013 war klar, dass der Import von Krebsmedikamenten aus Griechenland illegal war. Das belegen E-Mails, die dem ARD-Magazin Kontraste exklusiv vorliegen.

Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste gibt es im Fall Lunapharm neue, schwere Vorwürfe gegen die zuständige Brandenburger Arzneimittelaufsicht und den Pharmagroßhändler selbst. Demnach hätte der illegale Handel mit möglicherweise unwirksamen Krebsmedikamenten bereits 2013 und damit bereits viel früher verhindert werden können.

Über die neuesten Entwicklungen berichtet Kontraste heute Abend um 21.45 Uhr.

"Diese Lieferungen sind nicht legal"

In einer E-Mail, die Kontraste vorliegt, teilte der zuständige Beamte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bereits am 21. Juni 2013 der Lunapharm-Geschäftsführerin mit, dass der Bezug von Medikamenten aus griechischen Apotheken illegal sei. Der Beamte zitierte dazu ein Schreiben der griechischen Arzneimittelaufsicht vom 20. Juni 2013: "Wir haben Lieferungen aus griechischen Apotheken nach Deutschland und in andere Staaten identifiziert, aber diese sind nicht legal."

Fragen von Lunapharm wurden mit "Nein" beantwortet

Der Brandenburger Aufsichtsbeamte hatte offenkundig auf Bitten von Lunapharm in Griechenland nachgefragt, ob die dortigen Apotheken "auch ohne eine entsprechende Großhandelserlaubnis" Handel betreiben dürften. Der Beamte schrieb nun unmissverständlich an die Lunapharm-Geschäftsführerin: "Diese Frage kann nun klar mit nein beantwortet werden."

Demnach war sowohl dem Landesamt als auch Lunapharm bereits 2013 klar, dass es sich um ein illegales Geschäft handelte. Die vom Brandenburger Gesundheitsministerium eingesetzte "Task Force Lunapharm" dagegen war bislang davon ausgegangen, dass der Aufsichtsbehörde erst im März 2017 ausreichende Informationen vorgelegen hätten, um den illegalen Medikamentenhandel zu stoppen.

Gesundheitsministerium will E-Mail prüfen

Das zuständige Brandenburger Gesundheitsministerium bestätigte gegenüber Kontraste das Vorliegen der E-Mail. Sie werde Gegenstand weiterer Prüfungen sein, so eine Sprecherin. Die Lunapharm-Geschäftsführung war nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Behördenhandeln "noch absurder" als bisher angenommen

Professor Wolf-Dieter Ludwig, Mitglied der Task Force und Vorsitzender der Arzneimittelkommissionen der Deutschen Ärzte, räumte ein, dass die E-Mail in der Task Force wohl nicht ausgewertet worden war.

Sie lasse das Behördenhandeln in Brandenburg aber "noch absurder" erscheinen, denn die Behörde habe dieselben Anfragen nach Griechenland 2016 und 2017 noch einmal gestellt. Das zeige, "dass wertvolle Zeit verstrichen ist, um diesen illegalen Import frühzeitig zu unterbinden".

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt bereits wegen "schwerer Hehlerei" gegen die Lunapharm-Geschäftsführung.

Sendung: ARD-Magazin Kontraste, 11.10.2018, 21.45 Uhr
 

4 Kommentare

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  1. 4.

    Warum recherchiert der RBB nicht mal nach den Opfern und gibt dem Skandal ein Gesicht anstatt dabei zu helfen es medial zu managen.

    Zu guter Letzt: E-Mails sind keine Urkunden mit Beweiswert. Also über was reden wir hier überhaupt?
    Siehe: https://www.123recht.net/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Sind-E-Mails-ein-Beweismittel-vor-Gericht-__a27477.html

  2. 3.

    Hier wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Griechenland ist EU Mitglied. Dem folgend kann eine griechische Apotheke nach Deutschland liefern was sie will. Theoretisch sogar Stühle, Tische und Bänke. Das ist ja Sinn der Handels- wie Zollfreiheit in der EU. In der Verantwortung steht lt. geltendem EU Recht immer nur der, der eine Ware X gegenüber dem Verbraucher in den Verkehr bringt. Jeder Händler, nichts anderes ist eine Apotheke ist per Gesetz verpflichtet, nur einwandfreie Ware an den Endkunden zu verkaufen. Der Händler bzw. die Apotheke macht sich nur strafbar, wenn nicht das in der Verpackung ist, was drauf steht. Ergo liegt die Prüfpflicht bei der Apotheke, die das Produkt in Verkehr brachte. So die Logik aktuellen Rechtes.

  3. 2.

    Die Brandenburger Regierung hätte diesen Fall am liebsten untern Tisch gekehrt. Woidke hat die 2.8oo Euro Füllhalter-Dame am liebsten aktuell noch im Amt. Alles wurde verheimlicht und als nicht existent hingestellt.

  4. 1.

    Wenn die griechischen Behörden das schon 2013 für illegal hielten, warum haben die nicht der Apotheke den Handel verboten? Die Namen und Anschriften ergeben sich aus den Rechnungen und den regelmässigen Prüfungen der griechischen Aufsicht. Es gab aber keinerlei Verbot oder auch nur eine Beanstandung. Bis heute ist das nicht verboten. Die Schliessung der Apotheke erfolgte ausschliesslich wegen des falschen Diebstahlsverdacht im Mai 2018. Der Bericht wird RBB nicht vor der Verantwortung retten. Das zeigt vielmehr sehr deutlich, dass zu Recht zweifel an der Behauptung bestehen, dass Apotheken nicht exportieren dürfen. Nach der EU Richtlinie wäre es erlaubt.Nur das deutsche Arzneimittelrecht schränkt den Handel der Apotheken so ein, dass nur im apothekenüblichen Rahmen exportiert werden darf.

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