Vorkaufsrecht ausgeübt - Berlin kauft immer mehr Häuser

32 Häuser hat die öffentliche Hand in Berlin in den vergangenen vier Jahren gekauft. Auf diese Weise soll eine soziale Mischung in bestimmten Quartieren erhalten werden. Aber diese Strategie ist teuer.
Um Mietshäuser nicht dem freien Markt zu überlassen, haben Senat und Bezirke verstärkt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Zwischen den Jahren 2015 und Ende 2018 kaufte die Stadt in sechs Bezirken 32 Objekte in sozialen Erhaltungsgebieten. Ziel ist es, die soziale Mischung in den Quartieren zu erhalten. Es soll also verhindert werden, dass Menschen mit geringeren Einkommen diese Quartiere verlassen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können.
Die meisten Käufe in Friedrichshain-Kreuzberg
Für die Hauskäufe gaben Land und Bezirke insgesamt rund 154 Millionen Euro aus, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Die mit Abstand meisten Käufe – nämlich 18 - wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgewickelt. An zweiter Stelle steht Neukölln mit sechs Käufen.
Manchmal hätten Mieter beim Erwerb zugunsten städtischer Wohnungsbaugesellschaften vor dem Verkauf einer freiwilligen Mieterhöhung zugestimmt. Die meisten Häuser wurden 2017 (11) und 2018 (18) gekauft.
Mieterverein kritisiert "freiwillige Mieterhöhungen"
Der Berliner Mieterverein sieht Mieterhöhungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts kritisch. Die Senatsverwaltung dagegen hält eine freiwillige Zustimmung der Mieter zu einer maßvollen Erhöhung für vertretbar. Voraussetzung: Die Mieterhöhung muss im Dialog ausgehandelt werden und zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke notwendig sein. Das bedeutet in der Praxis, dass Mieter sich dazu bereit erklären, den Kauf des Hauses durch die öffentliche Hand mit höheren Mietzahlungen mitzufinanzieren.
Im Einzelfall können Mieten dann um 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden – so sieht es das Gesetz vor. Für landeseigene Wohnungen in Berlin gilt allerdings die grundsätzliche Regelung, dass die Miete nur um zwei Prozent pro Jahr steigen darf. So steht es in der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Diese Regel wird mit der "freiwilligen Zustimmung" ausgehebelt.
2019 kommt der neue Mietspiegel
Bei weiter steigenden Immobilienpreisen ist die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben, nach Meinung des Mietervereins "irgendwann begrenzt".
2019 kommt für Berlin ein neuer Mietspiegel heraus. Der Mieterverein rechnet deshalb generell mit einer Welle von Mieterhöhungen.